@Ninii keine Ahnung woran 's liegen könnte ... Und eigentlich halte ich mich zur Zeit nicht für besonders monsterhaft - ich schlaf ja eh andauernd!! So schlimm kann's ned sein.
@willeinbaby ohje, du Arme! Ich glaub, Salbei gehört zu den Weheninduzierenden Mitteln, wobei fraglich ist, obs in der Frühschwangerschaft was ausmacht, und ob es nicht auch auf die Mengen ankommt... Hast schon mal versucht Salbeitee zu gurgeln? (Da schluckst es dann zumindest nicht) Am Besten salbei längerziehen lassen (10 min minimum) und dann noch einen Esslöffel Meersalz rein. Das hilft oft ganz gut...
Aber vielleicht weiß noch jemand mehr über Salbei in der ss? Bin mir nicht ganz sicher....
Voll blöd. Fühl mi kränklich und habs heut in der Arbeit verkündet und mag net gleich morgen daham bleiben . Kommt a bled. Hoffentlich geht's ma morgen besser
@willeinbaby salbeitee in der schwangerschaft sollte man nicht trinken, aber du kannst mit dem tee sicher gurgeln! Zitronen auspressen und mit heißem wasser aufgießen und trinken, hilft bei mir immer!
Mädels wie groß ist euer krümmel bei 8+0???
Also das mim Salbeitee gilt hauptsächlich für die Stillzeit bzw vl noch kurz vor der Geburt weil er milchhemmend ist. Aber sonst macht Salbeitee in der Ss nix soweit ich weiss oder??
So morgen um 9:30 Bin ich drann und hab dann gewissheit,habe so Angst da ich 0 ss anzeichen habe! O gott vl schlägt das Herz gar nicht! kann nicht mal schlafen
@schnurline_28
Mach dir keine sorgen!!! Es wird mit deinen krümel alles passen vll lässt er/sie dich einfach in ruhe und denkt sich 'verschon mas mal a bisserl und ich geb dann in ein paar tagen wieder gas'
@schnurline_28 mach dir keine sorgen! Habe momentan auch keine anzeichen und bin deshalb zum arzt weil ich plötzlich panik bekam und das herz blubberte! Alles gute für heute! ;-)
@Schnuline_28 wünsch dir für den Termin alles Gute und viel Spaß!!! Bin mir auch ganz sicher, dass alles ok ist, mit deinem Krümel!!! ich kann dich aber verstehen, ich hab erst nächste Woche Mittwoch wieder Termin und mach mir auch Gedanken... Hab aber im Grunde genommen ein gutes Gefühl für unsere Krümelchen!!!
@KKz@Maria903 hab nächste Woche Mittwoch meinen ersten Termin! jeahh.
Hab um 12:30. Und davor noch Babyschwimmen. Bissl stressig wird sich aber hoffentlich alles ausgehen.
@schnurline_28 wünsch dir ganz viel Spaß uund Freude beim Termin. Es wird sicher alles passen. Hab auch keine ss Anzeichen. Freu mich schon auf deinen Bericht.
@lisa_90 hab um 14.45 ich freu mich schon sooooooo hab zwar unsern zwerg scho gsehn aber man hat irgendwie nix gsehn ich bin guter dinge
Gestern hat mich eine sehr gute freundin die ich jz nur 2tage ned gsehn hab gefragt ob ich so ein "bauch-weg-busenwunder"-top anhab balsam für die seele ich sags euch
@lisa_90@Maria903 ich hab um 13:15... Ich bin überzeugt, das wird ein super Tag für Untersuchungen!!! Freu mich auch schon total drauf, den Krümel wiederzusehen... hab beim ersten Mal ja schon recht viel gesehen, inkl. Herz, mittlerweile müsst schon einiges erkennbar sein!!!
ich habe in meiner Arbeit verkündet, dass ich das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld wählen werde. ich möchte zwei Jahre daheim bleiben.
mein Partner und ich nehmen die 12 + 2 Variante. stimmt es, dass ich dann 12 Monate daheim bin und Karenzgeld beziehe und dann gibt's zwei Varianten, entweder bezieht dann er noch zwei Monate Karenzgeld oder wir überschneiden einen Monat.
Irgendwo steht das ja, dass man einen Monat überschneidend nehmen kann. heißt das dann, dass ich 12 Monate Karenzgeld beziehe und im 12. Monat bezieht er das auch, weil es eben das überschneidende Monat ist und dann im 13. Monat bezieht nur mehr er das KGB. (Denn wenn man zwei Monate überschneidend nimmt, verkürzt sich ja das KGB um einen Monat und man hat dann nicht mehr 14 Monate Karenzgeld, sondern nur mehr 13 Monate oder?)
Und was heißt das nun für mich? in dem einen überschneidenden Monat bin ich eh daheim und dann in dem letzten Monat, in dem nur der Partner das KGB bezieht, müsste ich ja arbeiten gehen oder nicht? das habe ich nämlich überall gelesen. sonst kann er doch nicht zu Hause bleiben oder? steht das irgendwo im Gesetz, dass ich dann wieder arbeiten muss? Ich habe eh noch Urlaub angespart und könnte dann das eine Monat Urlaub nehmen und daheim sein. (Da ich aber dann sicher über die Zuverdienstgrenze komme, müsste ich wohl meinen AG fragen, ob er mich unbezahlt den einen Monat in Urlaub schicken kann). oder ist das mit der Zuverdienstgrenze zum Schluss eh egal, denn die ersten 12 Monate beziehe ich Karenzgeld und dann danach ja eh nicht mehr, wenn mein Partner daheim ist. dann kann ich eh wieder dazuverdienen oder?
Jedenfalls habe ich genau diese Frage an die GKK gerichtet und die Dame hat gesagt, das hat sie noch nie gehört, dass ich arbeiten gehen müsste, wenn mein Partner die zwei Monate Karenzgeld bezieht, denn wenn ich mit dem AG 2 Jahre Karenz vereinbart habe, kann ich eh daheim bleiben und es ist egal, wenn er dann auch daheim ist. stimmt das??? das ist mir neu
Verstehe ich da irgendetwas falsch? Mein AG möchte nämlich sobald wie möglich von mir wissen, was ich vorhabe..
@willeinbaby Ui, das ist ja kompliziert.... Ich war immer der Überzeugung, dass das KBG nichts damit zu tun hat, wie lange du Karenz mit dem Arbeitgeber ausmachst... Wie das dann aber ist, wenn dein Partner daheim ist... Dürfte meiner Meinung nach auch nichts mit dir zu tun haben, oder? Weil du dann eben eh gar kein Geld mehr beziehst...
Allerdings muss der Arbeitgeber deinen Urlaubswünschen meiner Meinung nach nicht zustimmen (also, wenn du das letzte Monat dann im "Urlaub" daheim bleiben möchtest...)
Könnt aber auch total falsch liegen, was meint ihr anderen?
zur Info, das ist die Antwort von claudsch..die kennt sich da ganz gut aus
also - ihr könnt nicht zeitgleich in Elternkarenz fürs gleiche Kind sein (außer eben ein überschneidenes Monat einmalig)
wenn er kbg bezieht, muss er ja nicht in Karenz gehen, allerdings ist dann eben die Gefahr mit zuviel verdienen, also wird er schon daheim bleiben und in Karenz sein.
Wenn du Urlaub angespart hast, kannst du den natürlich verbrauchen und daheim bleiben, als Zuverdienst zählt es nur dann wenn man gleichzeitig kbg bezieht, und das tust du ja nicht.
hallo an alle!:) wow, das klingt ja recht kompliziert mit dem kbg... :-/ wisst ihr alle schon welche variante ihr nehmen werdet??? ich hab da gar keinen plan...
ich werd wohl die 20+4 nehmen... Ob mein Mann dann die 4 Monate daheim bleibt, wissen wir aber noch nicht, kommt drauf an, ob es arbeitstechnisch möglich ist... das einkommensabhängige zahlt sich bei mir gar net aus, will unbedingt 2 Jahre zu Hause bleiben, und da fahre ich mit dem 20+4 besser...
@willeinbaby
also ne freundin von mir hats auch so gemacht
sie war 1 jahr zu hause, dann war er 2 monate daheim
in den 2 monaten ist sie arbeiten gegangen
aber wenn du mit deinem ag eine karenz von 2 jahren vereinbart hast, dann bis du die 1-2 monate halt ohne gehalt und so zu hause- quasi wie wenn du arbeitslos wärst
@stina78
ich werd die 2 jahre nehmen
und eventuell mal geringfügig dazu verdienen
@all
irgendwo hab ich schon fragen gelesen, bezüglich einem neuen thread
damit die nächsten monate nicht immer @willeinbaby alles machen muss, werde ich in 2 wochen einen neuen thread eröffnen (da haben dann schon fast alle das erste drittel geschafft) ich würd euch dann bescheid geben wenns so weit ist (und natürlich nur wenns für euch in ordnung ist)
Modell 1 – 30+6
Die längste Variante ist jene mit 30 + 6 Bezugsmonaten, wobei hier Kindergeld bis zum 36. Lebensmonat des Kindes bezogen werden kann, wenn sich beide Elternteile die Karenz teilen. Ein Elternteil alleine kann das Kindergeld in diesem Fall nur 30 Monate lang beziehen. Die Höhe des Kindergeldes beträgt bei dieser Variante 14,53 Euro/Tag. Bei Mehrlingen beträgt der zusätzliche Anteil pro Kind 7,27 Euro/Tag.
Bei diesem Modell ist zu beachten, dass die Dauer der Karenz von 2 Jahren und die Dauer des Kindergeldbezuges nicht ident sind, d.h. da das Kindergeld mindestens 6 Monate länger bezogen wird, ist das Einhalten der Zuverdienstgrenze zwingend. Die individuelle Zuverdienstgrenze variiert je nach Modell und kann beim zuständigen Krankenversicherungsträger erfragt werden.
Vorteil:
längste Bezugsdauer
Nachteile:
geringerer Tagessatz als bei den anderen Varianten
arbeitsrechtliche Karenz endet nach 24 Monaten, Kindergeldbezug erst nach mindestens 30 Monaten
Modell 2 – 20+4
In diesem Fall ist die Bezugsdauer auf maximal 24 Monate begrenzt, wenn sich die Eltern die Karenz teilen, ein Elternteil hat Anrecht auf maximal 20 Monate Kindergeldbezug. Die Höhe des Kindergeldes beträgt bei dieser Variante 20,80 Euro/Tag. Bei Mehrlingen beträgt der zusätzliche Anteil 10,40 Euro/Tag.
Vorteil:
höherer Tagessatz als bei Modell 1
bei Kindergeldbezug beider Elternteile ist die Vereinbarkeit mit der Karenzzeit von 24 Monaten am besten
Nachteil:
kürzere Bezugsdauer als bei Modell 1
Modell 3 – 15+3
Die maximale Bezugsdauer ist bei dieser Variante auf 18 Monate beschränkt (beide Elternteile). Ein Elternteil kann maximal 15 Monate Kindergeld beziehen. Die Höhe des Kindergeldes beträgt bei dieser Variante 26,60 Euro/Tag. Bei Mehrlingen beträgt der zusätzliche Anteil 13,30 Euro/Tag.
Vorteil:
höherer Tagessatz als bei den Vorgängermodellen
Nachteil:
kürzere Bezugsdauer als bei den Vorgängermodellen
Modell 4 – 12+2
Ein Elternteil kann bei dieser Variante maximal 12 Monate Kindergeld beziehen, beide Elternteile aufgeteilt insgesamt 14 Monate. Die Höhe des Kindergeldes beträgt bei dieser Variante 33 Euro/Tag. Bei Mehrlingen beträgt der zusätzliche Anteil 16,50 Euro/Tag.
Vorteil:
höchster Tagessatz
rascher Wiedereinstieg ins Berufsleben möglich
Nachteil:
kürzeste Bezugsdauer – gleich wie bei Modell 5
Modell 5 – Einkommensabhängiges Kindergeld
Beim einkommensabhängigen Kindergeld ist der Bezug auf maximal 14 Monate begrenzt, wenn ein Elternteil Kindergeld bezieht dann auf 12 Monate. Die Höhe des Bezuges richtet sich in diesem Fall nach dem letzten Nettoeinkommen, wobei hier 80% herangezogen werden, mindestens jedoch 1.000 Euro, aber maximal 2.000 Euro monatlich.
Vorteile:
höherer Tagessatz möglich, da einkommensabhängig
rascher Wiedereinstieg ins Berufsleben möglich
wenn Tagessatz von 33 Euro täglich bei der Errechnung unterschritten wird, so besteht die Möglichkeit, auf das Modell 4 umzusteigen
Nachteile:
kürzeste Bezugsdauer – gleich wie bei Modell 4
Mindestens 6 Monate Erwerbstätigkeit (keine Arbeitslosigkeit) vor Geburt muss nachgewiesen sein
Bei allen erwähnten Karenzmodellen können sich die Eltern des Kindes maximal 2-mal abwechseln, wobei eine Mindestbezugszeit von 2 Monaten pro Elternteil verpflichtend ist. Ein gleichzeitiger Kindergeldbezug beider Elternteile ist nicht möglich. Bei Geburt eines weiteren Kindes während des laufenden Kindergeldbezuges endet der Bezug automatisch und der neuerliche Bezugszeitraum beginnt.
@Maria903 habe irgendwo gelesen, dass sich das einkommensabhängige Modell ab einem Nettoverdienst von 1.300 € auszahlt. du bekommst das erste Jahr Geld und sparst dir die Hälfte für das zweite Jahr.
Also meiner Rechnung nach, müsste es sich ab 1600 langsam auszahlen das einkommensabhängige zu nehmen und dann z.B. die Hälfte aufzusparen... Vorausgesetzt, man bleibt 2 Jahre zu Hause...
hmmm... dann zahlt sich bei mir das einkommensabhängige eh net aus... :-/ ab wann muss man das dem AG sagen , wieviel Karenzzeit man nimmt? weiß das jemand?
Hey Mädels..
War grad beim Arzt. Baby ist 2 cm und es passt amles. 11.6. wurde nochmal bestätigt und kch hab den muki pass bekommen
Ich hab beim 1. kind schon da ekabhängige kgb genommen.und aber 2 jahre karenz.
Muss mich erkundigen obs beim 2. auch geht weil ich dazw ja nicht arbeiten bin. Möchts aber eig wieder so machen. Wenns nicht geht werd ich das 20+4 nehmen. Mein mann bleibt nicht zu hause weil er selbstständig ist und sonst wieder "von vorne" beginnen müsste. Aber ich bin eh voll glücklich. Weil er fr sich immer frei nimmt bzw keine patienten einteilt und meistens do nm auch schon nicht mehr.
Kommentare
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Wir werden uns alle in unberechenbare, hormongesteuerte Monster verwandeln!!
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Ich hab tägl. 1esslöffel kürbiskerne gessen, das hat dann gereicht
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Ihr seid alle ein Wahnsinn, könnt supergut aufbauen!!! Manchmal reichts auch einfach zu hören, dass es anderen auch so geht!!!
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Aber vielleicht weiß noch jemand mehr über Salbei in der ss? Bin mir nicht ganz sicher....
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Mädels wie groß ist euer krümmel bei 8+0???
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Hat mich letzte ss gerettet
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Mach dir keine sorgen!!! Es wird mit deinen krümel alles passen vll lässt er/sie dich einfach in ruhe und denkt sich 'verschon mas mal a bisserl und ich geb dann in ein paar tagen wieder gas'
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Hab um 12:30. Und davor noch Babyschwimmen. Bissl stressig wird sich aber hoffentlich alles ausgehen.
@schnurline_28 wünsch dir ganz viel Spaß uund Freude beim Termin. Es wird sicher alles passen. Hab auch keine ss Anzeichen. Freu mich schon auf deinen Bericht.
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Gestern hat mich eine sehr gute freundin die ich jz nur 2tage ned gsehn hab gefragt ob ich so ein "bauch-weg-busenwunder"-top anhab balsam für die seele ich sags euch
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Ich hab erst morgen in fünf Wochen wieder (((( bin dann schon bei 12+0, heute bin ich erst 6+6...
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ich hoffe es kann mir jemand helfen.
ich habe in meiner Arbeit verkündet, dass ich das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld wählen werde. ich möchte zwei Jahre daheim bleiben.
mein Partner und ich nehmen die 12 + 2 Variante. stimmt es, dass ich dann 12 Monate daheim bin und Karenzgeld beziehe und dann gibt's zwei Varianten, entweder bezieht dann er noch zwei Monate Karenzgeld oder wir überschneiden einen Monat.
Irgendwo steht das ja, dass man einen Monat überschneidend nehmen kann. heißt das dann, dass ich 12 Monate Karenzgeld beziehe und im 12. Monat bezieht er das auch, weil es eben das überschneidende Monat ist und dann im 13. Monat bezieht nur mehr er das KGB. (Denn wenn man zwei Monate überschneidend nimmt, verkürzt sich ja das KGB um einen Monat und man hat dann nicht mehr 14 Monate Karenzgeld, sondern nur mehr 13 Monate oder?)
Und was heißt das nun für mich? in dem einen überschneidenden Monat bin ich eh daheim und dann in dem letzten Monat, in dem nur der Partner das KGB bezieht, müsste ich ja arbeiten gehen oder nicht? das habe ich nämlich überall gelesen. sonst kann er doch nicht zu Hause bleiben oder? steht das irgendwo im Gesetz, dass ich dann wieder arbeiten muss? Ich habe eh noch Urlaub angespart und könnte dann das eine Monat Urlaub nehmen und daheim sein. (Da ich aber dann sicher über die Zuverdienstgrenze komme, müsste ich wohl meinen AG fragen, ob er mich unbezahlt den einen Monat in Urlaub schicken kann). oder ist das mit der Zuverdienstgrenze zum Schluss eh egal, denn die ersten 12 Monate beziehe ich Karenzgeld und dann danach ja eh nicht mehr, wenn mein Partner daheim ist. dann kann ich eh wieder dazuverdienen oder?
Jedenfalls habe ich genau diese Frage an die GKK gerichtet und die Dame hat gesagt, das hat sie noch nie gehört, dass ich arbeiten gehen müsste, wenn mein Partner die zwei Monate Karenzgeld bezieht, denn wenn ich mit dem AG 2 Jahre Karenz vereinbart habe, kann ich eh daheim bleiben und es ist egal, wenn er dann auch daheim ist. stimmt das??? das ist mir neu
Verstehe ich da irgendetwas falsch? Mein AG möchte nämlich sobald wie möglich von mir wissen, was ich vorhabe..
lg
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Allerdings muss der Arbeitgeber deinen Urlaubswünschen meiner Meinung nach nicht zustimmen (also, wenn du das letzte Monat dann im "Urlaub" daheim bleiben möchtest...)
Könnt aber auch total falsch liegen, was meint ihr anderen?
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also - ihr könnt nicht zeitgleich in Elternkarenz fürs gleiche Kind sein (außer eben ein überschneidenes Monat einmalig)
wenn er kbg bezieht, muss er ja nicht in Karenz gehen, allerdings ist dann eben die Gefahr mit zuviel verdienen, also wird er schon daheim bleiben und in Karenz sein.
Wenn du Urlaub angespart hast, kannst du den natürlich verbrauchen und daheim bleiben, als Zuverdienst zählt es nur dann wenn man gleichzeitig kbg bezieht, und das tust du ja nicht.
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Ich frag jz nur so doof weil in den thread kennt sich fix jemand aus... Denk ich
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also ne freundin von mir hats auch so gemacht
sie war 1 jahr zu hause, dann war er 2 monate daheim
in den 2 monaten ist sie arbeiten gegangen
aber wenn du mit deinem ag eine karenz von 2 jahren vereinbart hast, dann bis du die 1-2 monate halt ohne gehalt und so zu hause- quasi wie wenn du arbeitslos wärst
@stina78
ich werd die 2 jahre nehmen
und eventuell mal geringfügig dazu verdienen
@all
irgendwo hab ich schon fragen gelesen, bezüglich einem neuen thread
damit die nächsten monate nicht immer @willeinbaby alles machen muss, werde ich in 2 wochen einen neuen thread eröffnen (da haben dann schon fast alle das erste drittel geschafft) ich würd euch dann bescheid geben wenns so weit ist (und natürlich nur wenns für euch in ordnung ist)
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Das ich wenigstens was weiß
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Die längste Variante ist jene mit 30 + 6 Bezugsmonaten, wobei hier Kindergeld bis zum 36. Lebensmonat des Kindes bezogen werden kann, wenn sich beide Elternteile die Karenz teilen. Ein Elternteil alleine kann das Kindergeld in diesem Fall nur 30 Monate lang beziehen. Die Höhe des Kindergeldes beträgt bei dieser Variante 14,53 Euro/Tag. Bei Mehrlingen beträgt der zusätzliche Anteil pro Kind 7,27 Euro/Tag.
Bei diesem Modell ist zu beachten, dass die Dauer der Karenz von 2 Jahren und die Dauer des Kindergeldbezuges nicht ident sind, d.h. da das Kindergeld mindestens 6 Monate länger bezogen wird, ist das Einhalten der Zuverdienstgrenze zwingend. Die individuelle Zuverdienstgrenze variiert je nach Modell und kann beim zuständigen Krankenversicherungsträger erfragt werden.
Vorteil:
längste Bezugsdauer
Nachteile:
geringerer Tagessatz als bei den anderen Varianten
arbeitsrechtliche Karenz endet nach 24 Monaten, Kindergeldbezug erst nach mindestens 30 Monaten
Modell 2 – 20+4
In diesem Fall ist die Bezugsdauer auf maximal 24 Monate begrenzt, wenn sich die Eltern die Karenz teilen, ein Elternteil hat Anrecht auf maximal 20 Monate Kindergeldbezug. Die Höhe des Kindergeldes beträgt bei dieser Variante 20,80 Euro/Tag. Bei Mehrlingen beträgt der zusätzliche Anteil 10,40 Euro/Tag.
Vorteil:
höherer Tagessatz als bei Modell 1
bei Kindergeldbezug beider Elternteile ist die Vereinbarkeit mit der Karenzzeit von 24 Monaten am besten
Nachteil:
kürzere Bezugsdauer als bei Modell 1
Modell 3 – 15+3
Die maximale Bezugsdauer ist bei dieser Variante auf 18 Monate beschränkt (beide Elternteile). Ein Elternteil kann maximal 15 Monate Kindergeld beziehen. Die Höhe des Kindergeldes beträgt bei dieser Variante 26,60 Euro/Tag. Bei Mehrlingen beträgt der zusätzliche Anteil 13,30 Euro/Tag.
Vorteil:
höherer Tagessatz als bei den Vorgängermodellen
Nachteil:
kürzere Bezugsdauer als bei den Vorgängermodellen
Modell 4 – 12+2
Ein Elternteil kann bei dieser Variante maximal 12 Monate Kindergeld beziehen, beide Elternteile aufgeteilt insgesamt 14 Monate. Die Höhe des Kindergeldes beträgt bei dieser Variante 33 Euro/Tag. Bei Mehrlingen beträgt der zusätzliche Anteil 16,50 Euro/Tag.
Vorteil:
höchster Tagessatz
rascher Wiedereinstieg ins Berufsleben möglich
Nachteil:
kürzeste Bezugsdauer – gleich wie bei Modell 5
Modell 5 – Einkommensabhängiges Kindergeld
Beim einkommensabhängigen Kindergeld ist der Bezug auf maximal 14 Monate begrenzt, wenn ein Elternteil Kindergeld bezieht dann auf 12 Monate. Die Höhe des Bezuges richtet sich in diesem Fall nach dem letzten Nettoeinkommen, wobei hier 80% herangezogen werden, mindestens jedoch 1.000 Euro, aber maximal 2.000 Euro monatlich.
Vorteile:
höherer Tagessatz möglich, da einkommensabhängig
rascher Wiedereinstieg ins Berufsleben möglich
wenn Tagessatz von 33 Euro täglich bei der Errechnung unterschritten wird, so besteht die Möglichkeit, auf das Modell 4 umzusteigen
Nachteile:
kürzeste Bezugsdauer – gleich wie bei Modell 4
Mindestens 6 Monate Erwerbstätigkeit (keine Arbeitslosigkeit) vor Geburt muss nachgewiesen sein
Bei allen erwähnten Karenzmodellen können sich die Eltern des Kindes maximal 2-mal abwechseln, wobei eine Mindestbezugszeit von 2 Monaten pro Elternteil verpflichtend ist. Ein gleichzeitiger Kindergeldbezug beider Elternteile ist nicht möglich. Bei Geburt eines weiteren Kindes während des laufenden Kindergeldbezuges endet der Bezug automatisch und der neuerliche Bezugszeitraum beginnt.
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ODER VERSTEH ICH JETZT DA WAS FALSCH????
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Darunter nicht wirklich
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War grad beim Arzt. Baby ist 2 cm und es passt amles. 11.6. wurde nochmal bestätigt und kch hab den muki pass bekommen
Ich hab beim 1. kind schon da ekabhängige kgb genommen.und aber 2 jahre karenz.
Muss mich erkundigen obs beim 2. auch geht weil ich dazw ja nicht arbeiten bin. Möchts aber eig wieder so machen. Wenns nicht geht werd ich das 20+4 nehmen. Mein mann bleibt nicht zu hause weil er selbstständig ist und sonst wieder "von vorne" beginnen müsste. Aber ich bin eh voll glücklich. Weil er fr sich immer frei nimmt bzw keine patienten einteilt und meistens do nm auch schon nicht mehr.