Schwanger in Bildungskarenz

Sr84Sr84

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bearbeitet 10. 10. 2014, 00:07 in Karenz & Rechtliches
Hallo,
bitte um Hilfe!!!
irgendwie werd ich aus dem Internet nicht schlau... :-/

Mein Sohn ist am 2. September 2013 geboren, ich habe das einkommensabhängige KBG folglich bis heuer September bezogen.

Habe mit meinem Arbeitgeber Karenz bis 2. September 2015 (2.Geburtstag vom Kind) ausgemacht.

Nun gehe ich ab 1.11. für 6 Monate in Bildungskarenz, weil ich einen Fernlehrkurs machen möchte.
In dieser Zeit bekomme ich Geld vom AMS.

Wie ist das nun, wenn ich wieder Schwanger werde, wann kann ich dann nochmal das einkommensabhängige KBG nehmen, oder geht das dann nicht mehr? bzw bis wann müsste nochmals eine SS eintreten?
Bekomm ich Wochengeld?

Vielen Dank schonmal

Kommentare

  • @Sr84
    du hast mit deinem AG Elternkarenz vereinbart und bekommst jetzt auch noch Bildungskarenz?
    Wie funktioniert das? Ich dachte man kann nicht gleichzeitig in Elterkarenz sein und in Bildungskarenz?
    Hast du die Zusage vom AMS schon?
  • Nein die zusage hab ich noch nicht, denke aber dass es kein problem sein soltte, da es bei einer freundin auch geht.
    Ich unterbreche die Elternkarenz, gehe in Bildungskarenz und hänge dann die Elternkarenz wieder an.
  • @Sr84
    ok, ich hab nämlich auch nachgefragt, weil ich die Karenz verlängern musste und mir gedacht hab, ich könnte das auch in Anspruch nehmen und da hat man mir eben erklärt, dass das nicht geht.
    Aber wenn dein AG mitspielt, wirds wahrscheinlich kein Problem geben.
  • Ja ihm ist das egal, bin so und so nicht da, er hat mir nur geraten an die bildungskarenz noch Elternkarenz anzuhängen wegen kündigung.
  • "Schubs"
    Weis Keiner was?
  • @sr84 soweit ich weiß (Kurs ist 2 Jahre her):
    wenn du (nach etwas mehr als 1 jahr karenz) ein halbes Jahr in BK mit WBG gehst und in diesem jahr schwanger wirst und der Beginn des neuerlichen MuSchu in den Bezug von WBG fällt dann:
    hast du Anspruch auf Wochengeld (Berechnungsgrundlage ist NICHT Tagsatz vom WBG, also auch nicht die 180% Regel, sondern letztes richtiges Einkommen vor Kind 1)
    du hast aber KEINEN Anspruch auf Einkommensabh. KBG, sondern nur mehr die Pauschalvarianten.
    du kannst auf jeden fall nicht gleichzeitig in Elternkarenz und bildungskarenz sein.
    Wenn du nach Bildungskarenz arbeiten gehst, kannst du ja in etz gehen zwecks Kündigungsschutz, denn rein vom finanziellen her bringt dir die angehängte Elternkarenz nach der Bildungskarenz nichts.

    das ist mein Wissensstand aus dem Arbeitsrechtskurs 2012 (Wifi und WKo)

  • Es ist so wie @claudsch1980 schreibt. Ich bin auch von der Bildungskarenz in die Babykarenz übergangen, habe das Wochengeld auf Grundlage meines Gehalts vor der Bildungskarenz bekommen, hatte aber leider keinen Anspruch auf das einkommensabhängige KBG :(
  • Danke, @claudsch1980
    aber der beginn des Mutterschutzes wird sicher nicht in die Bildungskarenz fallen, sind derzeit noch am basteln ;-) aber kann ich das einkommensabhängige KBG beantragen, bzw bekomme ich wochengeld, wenn der beginn vom Mutterschutz noch vor dem 2. geburtstag meines Ersten beginnt? Da hab ich ja keine Bildungskarenz und auch kein Weiterbildungsgeld mehr.
  • @sr84 soweit ich weiß bekommst du das erneute eakbg nicht, da deine elternkarenz ja unterbrochen ist durch die bildungskarenz.
    meines wissens nach bekommst du dann auch kein wochengeld, dafür aber das kbg ab Geburt
    oder du gehst nach der bildungskarenz arbeiten (zumindest über geringfügiger Basis damit versicherungspflichtig) dann hättest du Anspruch auf wochengeld und wenn du eben mehr als 6 Monate arbeitest auch wieder auf eakbg
  • Ok, danke. Also dann vergesse ich das eaKBG ;) weil arbeiten möchte ich dazwischen nicht.
  • sodala ich war heute bei der AK. aber ich blicke nicht ganz durch, wie das mit dem 2. Kind ist, wenn man wieder schwanger wird während BK oder davor..

    @claudsch: kannst du mir da helfen?

    und zwar:

    1. Variante mit Bildungskarenz:

    Geburt meines Sohnes: 05.06.2015

    1.8.2015 bis 4.6.2016 Bezug EaKBG
    5.6.2016 bis 29.6.2016 Bezug Resturlaub von Firma
    30.6.2016 bis 04.06.2017 Bildungskarenz
    05.06.2017 : Teilzeit wieder arbeiten

    AK hat folgendes gesagt, stimmt das?

    wenn ich noch vor dem 1. Geburtstag des ersten Kindes schwanger werde, die Freistellung aber während der BK erfolgt, wird mein Wochengeld berechnet indem zum Weiterbildungsgeld vom AMS 80 % dazu gezählt werden und dann habe ich aber keinen Anspruch mehr auf das eaKBG, sondern kann nur mehr die Pauschalvariante wählen.

    wenn ich nach dem 1. Geburtstag vom Kind während der Bildungskarenz schwanger werde und während der BK der Mutterschutz beginnt, wird mein Wochengeld berechnet indem zum Weiterbildungsgeld vom AMS 80 % dazu gezählt werden und dann habe ich aber keinen Anspruch mehr auf das eaKBG, sondern kann nur mehr die Pauschalvariante wählen. (sprich hier ändert es nichts, wenn ich vor oder nach dem 1. Geburtstag schwanger werde, weil es nur auf den Zeitpunkt der Freistellung ankommt und wenn ich während der Freistellung in BK bin, kann ich kein ea Modell mehr wählen)

    ---- wenn ich nach dem 1. Geburtstag vom Kind während der Bildungskarenz schwanger werde und der Mutterschutz erst beginnt wenn ich wieder arbeite und das Kind vor Ende 2017 geboren wird, dann wird das Wochengeld vom Teilzeitgehalt berechnet und dann erhalte ich welches KBG? Nur Pauschal? (Die Günstigkeitsrechnung mit der Durchrechnungsvariante sodass das Einkommen von 2014 herangezogen wird, gilt ja nur, wenn ich keine Bildungskarenz dazwischen habe oder?)


    1. Variante oHNE Bildungskarenz:

    Sagen wir ich bin ab dem 1. Geburtstag vom Kind beim Gatten mitversichert und nur daheim.

    --- wenn ich vor dem 1. Geburtstag wieder schwanger werden, erhalte ich ein hohes Wochengeld und das eakBG

    ---wenn ich nach dem 1. Geburtstag schwanger werde, bekomme ich kein Wochengeld, aber ein hohes eaKBG ab der Geburt sofern die Geburt vor dem 2. Geburtstag des ersten Kindes beginnt (das ist der Günstigkeitsvergleich oder?)

    --- wenn ich nach dem 1. Geburtstag schwanger werde, jedoch die Freistellung vorzeitig erfolgt aus welchem Grund auch immer, rechnet die GKK 32 Wochen ab Freistellung zurück und fällt das Datum dann vor den ersten Geburtstag bekommt man dennoch hohes Wochengeld und hohes eaKBG



    stimmt das alles so?

    wenn wir planen im Herbst wieder zu basteln, wäre gescheiter ich nehme dann keine BK oder?

    danke, lg
  • Weiß da jemand was?
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