Schwangerschaft bei Arbeitgeber bekannt geben!?

DelaliDelali

5,039

bearbeitet 15. 10. 2014, 21:52 in Karenz & Rechtliches
Hallo!

Wie sieht es rechtlich aus: muss man eine Schwangerschaft sofort beim AG bekannt geben?
Oder hat man das recht dies auch hinauszuzögern? Ja dafür gebe es natürlich Gründe ;) Bsp. wenn man Schicht arbeitet, sich noch wihk fühlt und nicht zu zeitig in Frühkarenz möchte.

Lg

Kommentare

  • @delalia also rein vom Gesetz her: sobald du von deiner Schwangerschaft weißt musst du es dem AG melden.

    Die andere Seite - wenn du das nicht sofort machst sondern erst später musst du keine Konsequenzen befürchten. Dafür hast halt auch keinen "Schutz" zwecks Überstunden oder schwer heben ...

    Würde also vor- und Nachteile abwiegen und dann entscheiden wann du es erzählst.
    Lass dir allerdings nicht zu lang zeit denn wenn mal Gerüchte die runde machen is es schwer dem entgegenzuwirken.
  • Danke @claudsch1980 Genauso habe ich es vor!
  • Also mir hat meine Frauenärztin damals gesagt, dass ich es sobald sie mir den Muki ausstellt melden muss. Hab sie deshalb ersucht, dass sie mir diesen erst in der 12. Woche ausstellt und nicht schon 4 Wochen vorher. Ich wollte halt die ersten 3 "haglichen" Monate abwarten, bevor ich es bekanntgebe.
  • @girl1974 wie schon gesagt - laut Gesetz muss man es melden sobald man es weiß.
  • DelaliDelali

    5,039

    bearbeitet 15. 10. 2014, 23:30
    Maja aber endlos kann es der Arzt mit dem MuKi auch nicht hinaus zögern?!
    Ich denke einfach nur, dass Tagdienst viel anstrengender und belastender ist als Schicht in diesem Fall. Noch dazu arbeite ich "härter" bekomme aber nur noch Grundgehalt, da Zulagen von Wochenende, Feiertage und Nacht wegfallen. Wozu sich das antun?
    Muss der eigene Gyn sagen, dass er für BV ist bevor es zum Amtsarzt oder macht das der AG?
  • Aus welchem Grund willst du in Frühkarenz? Vorallem wenn du noch so fit bist, dass du sogar weiterhin Schichtdienst machen willst? Versteh ich ehrlich gesagt nicht!?
  • Bei uns ist es so, dass du in den Tagdienst wechseln musst. Das heißt 45h in 5 Tagen anstatt ca. jeden 3. Tag Nachtdienst. Zudem bekommt man auch keine Zulageb mehr. Das heißt du hast eine andtrengendere Arbeit für weitaus weniger Geld. Zudem sind alle Kolleginnen noch freigestellt worden. Und so lange ich sie nicht bekannt gebe kann ich Schicht arbeiten, was ich gerne soweit es mir gut geht, lange zum will schon finanziell.
  • Schennii Schennii

    1,044

    bearbeitet 16. 10. 2014, 00:04
    Wäre interessant mit welchen Begründungen die alle frei gestellt wurden..denn "nur" wegen dem was du grad geschildert hast, wird man garantiert nicht freigestellt.
    Dafür (also um finanzielle Einbußen zu vermeiden) ist die Freistellung auch nicht gedacht, sondern zum Schutz vor gesundheitlichen Risiken für Mutter und Kind.

    Natürlich ists für dich ne blöde Situation (wer arbeitet schon gern mehr für weniger Geld), aber ich finds dennoch nicht Ok sich deshalb Sozialleistungen (in diesem Fall Wochengeld aufgrund des vorzeitigen individuellen Beschäftigungsverbotes) zu erschleichen...

    Und dann schimpfen die Leute wieder, dass die Abgaben an die Sozialversicherung zu hoch sind und die Gebietskrankenkassen verschuldet sind ect.
    pschudoHsuse
  • Unser Dienst ist nicht schwangerschaftstauglich darum die Freistellungen. Arbeiten nachts, Sinn-und Feiertage und über 20h am Stück.
    Mit Kindern, wo man sich ständig Kinder-und andere Krankheiten einfangen kann. Kinder, die such mal aggressiv sind. Man muss auch mal etwas heben und körperliche Tätigkeiten machen, hat nie Ruhepausen, etc
  • DelaliDelali

    5,039

    bearbeitet 16. 10. 2014, 00:10
    Und noch einmal ich würde diese Freistellung gerne lange hinaus zögern.
  • Na dann hab ich da wohl was falsch verstanden ;) wollt dir auf keinen Fall zu nahe treten, ich hoff es kam rüber wie ich es gemeint hab!

    In deiner Situation kannst wohl eh nur mit deinem FA reden, damit er dir den MuKi-Pass so spät wie möglich ausstellt..reden mit deinem AG wird da wohl keinen Sinn haben, weil er dir gegenüber gewisse Pflichten hat sobald er von seiner Ssw erfährt..und ich glaub kein AG würde das Risiko eingehen sich nicht dran zu halten :-/
  • @delali .. Was arbeitest du??
    Ich hab nämlich auch Nachtschichten im 5 - schichtbetrieb, also 4tage Nacht, 2tage frei, 3tage nachmittag, 2tage frei, 4tage früh, 3tage frei und dann die Tage umgedreht...
    Noch dazu einen "Männerberuf" mit schwer heben, Hitze, staub & Leistungsdruck...
    Möchte mich zwar informieren was auf mich zukommt, wenns dann geklappt hat, aber irgendwie 'anonym' und ned gleich direkt über die AK...:/
    Was ist eigentlich jz der Unterschied zwischen beschäftigungsverbot & frühkarenz?? Weiß das vll jemand??
    Danke :)
  • @Schennii Nein keine Sorge. Wollte nur auch nicht, dass es so rüber kommt als wolle ich dann nicht mehr arbeiten im Gegenteil.
  • @maria903 die ak ist anonym, also so gut wie ;-) die dürfen nix weitergeben solang du nicht das ok dazu gibst...

    Grundsätzlich ist frühkarenz und beschaftigungsverbot das gleiche und doch nicht ;-)
    Frühkarenz gibt es nur umgangssprachlich und eigentlich ist damit der vorzeitige Mutterschutz gemeint, was wiederum ebenfalls nicht der richtige Ausdruck ist ;-)
    Denn Mutterschutz hat man sobald man die Schwangerschaft beim Arbeitgeber bekanntgibt.
    Was die meisten damit meinen ist dann eben das beschaftigungsverbot, das "generelle" beginnt 8 Wochen vor entbindungstermin (hat jede schwangere) und das "individuelle" mit einer eventuellen vorzeitigen Freistellung.

  • beschäftigungsverbot heisst noch lange nicht das du eine frühkarenz bekommst!!! du darfst halt diese gewissen arbeiten nichtmehr ausüben und der AG muss dir eine andere arbeit zur verfügung stellen!
  • @Maria903
    wenn du dem AG deine Schwangerschaft bekannt gibst (wozu du grundsätzlich verpflichtet bist, sobald du davon weißt - wobei es arbeitsrechtlich keine Konsequenzen hat, wenn du damit ein paar Wochen wartest), dann ist er verpflichtet dir einen schwangerengerechten Arbeitsplatz zuzuteilen. Kann er das das nicht, dann hat er dich freizustellen unter Fortbezahlung deines Gehalts - das ist für einen AG natürlich die schlechteste Option, weil er dich bezahlen muss, du aber nicht mehr arbeitest. Wenn du jetzt Schichtarbeit hast und er kann dich dann im Büro einsetzen, dann arbeitest du bis zum regulären Mutteschutz einfach dort.

    Frühkarenz gibts nur wenn medizinische Gründe vorliegen, dazu gibt es eine eigene Liste, das muss aber der Amtsarzt genehmigen. Sobald das genehmigt ist, bekommst du Geld von der KK, wie beim Mutterschutz 8Wochen vor der Geburt.

    Medizinische Indikationen für Freistellungen

    Aufgrund eines Erlasses des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz vom 17.12.2010 sind medizinische Indikationen für Freistellungen von werdenden Müttern:

    Anämie mit Hämoglobin im Blut (mehr als 8.5 g/dl) mit zusätzlicher kardiopulmonaler Symptomatik,
    Auffälligkeiten im pränatalen Ultraschall mit drohendem Risiko einer Frühgeburt unter laufender Therapie (z. B. Polyhydramnion),
    Belastete Anamnese mit status post spontanem Spätabort oder Frühgeburt eines Einlings (16. bis 36. Schwangerschaftswoche), Mehrlinge
    Insulinpflichtiger Diabetes Mellitus, wenn schwer einstellbar,
    Kongenitale Fehlbildungen, Uterusfehlbildungen,
    Organtransplantierte (z. B. Niere, Herz) Schwangere (hohe Rate an Frühgeburten, Wachstumsretardierung und mütterlicher Morbidität),
    Plazenta praevia totalis bzw. partialis ab der 20. Schwangerschaftswoche,
    Präeklampsie, E-P-H-Gestose, Status post Konisation,
    Sonographisch bewiesene subamniale oder subplazentare Einblutungszonen
    (Hämatome) mit klinischer Symptomatik,
    Thromboembolische Geschehen in der laufenden Schwangerschaft,
    Verdacht auf Plazenta increta/percreta inklusive Narbeninvasion ab der 20. Schwangerschaftswoche,
    Vorzeitige Wehen bei Zustand nach Tokolyse im Krankenhaus,
    Wachstumsretardierung mit nachgewiesener Mangelversorgung des Feten,
    Zervixinsuffizienz: Zervixlänge unter 25 mm Länge und/oder Cerclage in laufender Schwangerschaft,
    Grunderkrankungen der Schwangeren internistischer, pulmologischer, neurologischer, psychiatrischer Art, wenn eine Gefährdung für Mutter oder Kind vorliegt und vom jeweiligen Facharzt festgestellt wird.

  • Ich hab mich gestern mit den Arbeitsinspektorrat in Verbindung gesetzt da ich es meinen Arbeitgeber auch noch nicht gesagt habe, aus einen einfachen Grund damit ich weiß was ich darf und was nicht.

    Dieser meinte 1 eigentlich sollte man sobald als möglich den Arbeitgeber informieren aber man entscheidet selber wann man es tun möchte,man muss nur eine Bestätigung von FA haben.
    Ab den zeotpunkt wo man die Bestätigung hat kann man nicht mehr gekündigt werden

    2 da ich eben in Sozialen Bereich tätig bin, darf ich zu keinen kranken, aggressiven und schweren Menschen die ich heben muss, somit meinte dieser entweder ich wersw nur zu leichte Menschen geschickt oder ich komm ins Büro, Sonntag ubd Feiertah muss ich jetzt auch nicht mehr arbeiten
  • @michelle92 Aber du fällst um deine Zulagen um?
  • Danke mädels!!!! Ist schon etwas einsichtiger :) hab zwar das MschG durchgelesen aber nie wirklich durchgeblickt bzw. stand da für mich nur bahnhof :(
    Danke!!!! :):)
  • Alles rund ums Arbeitsrecht ist kompliziert und mit Fachausdrücken voll ... Deshalb entsteht ja soviel verwirrung :-)
    Und nicht umsonst sitzt man dafür ein halbes Jahr am wifi ...
  • In Prinzip fallen da die Wochenend und Feiertags Zulagen weg

    Natürlich darf man nicht mehr als 5 Überstunden in der Woche machen, was somit auch das Gehalt verringert :/
  • Ich hab's auch sehr bald gesagt weil mir extrem schlecht war - ND waren dann weg....
  • Da ich keine Beschwerden habe bzw hatte hab ich es noch nicht gesagt (bin jetzt in der 16 ssw). Werde es aber wohl morgen mitteilen müssen da ich am Wochenende leichzez Leute habe aber am Abend musste ich zu Drogenabhängige und Alkoholiker die Hepatitis ... haben
    nurse_90
  • willeinbabywilleinbaby

    1,087

    bearbeitet 16. 10. 2014, 09:55
    Mir hat der FA auch gesagt dass nicht die Austellung des Mukipass entscheidend ist , da dies mein persönlicher Pass ist den ich niemanden herzeigen muss. Er stellt mir sobald ich will eine SS Bestätigung aus, auf der nur drauf steht dass ich schwanger bin und in welcher Woche ich mich befinde und wann der voraussichtliche Geburtstermin ist. Das zeig ich dann dem AG und nicht mehr.

    Den Mukipass lass i mir geben sobald es geht.

    Wo steht das mit den 5 Überstunden? Bei mir ist es so dass ich eine Pauschale habe bei der ich 3 Überstunden machen muss. Das will ich aus finanziellen Gründen auch noch weiter machen. Habe bedenken wenn man mir die Überstunden kürzt; dass ich dann meine leitende Stellung verliere u vielleicht versetzt werde. Möchte aber Leiterin bleiben bis zur karenz.

    Lg
  • @willeinbaby es kommt drauf an wo du arbeitest und in welchen Bereich bei mir als Pflegehelferin ist das so mit den 5 Überstunden ( und wissen tue ich es von Arbeitsinspektorrat)
  • Hallo
    Habt ihr als schwangere Krankenschwestern denselben Lohn? Fallen die Zulagen weg, weil man keine Nächte und Son/Feiertage machen darf?
    Lg
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