Hilfe! Einkommenabhängiges Kinderbetreuungsgeld

hendlpo90hendlpo90

1,598

bearbeitet 18. 10. 2014, 11:18 in Karenz & Rechtliches
Hallo Mädels!
Sorry aber ich muss euch jetzt zutexten.
Obwohl es bei mir noch sehr lange dauert, geht mir die Frage mit der Karenz nicht aus dem Kopf.

Für mich war immer klar: Einkommenabhängiges Kinderbetreuungsgeld- da ich somit finanziell am besten aussteige.
Somit geh ich 12 Monate Karenz und mein Freund 2 Monate.

Gut, nun hab ich übers Internet erfahren, das sich manche Mädels nach diesem Jahr Karenz mitversichern lassen
um somit länger Daheim zu bleiben.

Jetzt meine Fragen:
1. Wenn ich jetzt 12 Monate Karenz gehe, mich dann für ca. 6 Monate mitversichern lasse – was bin ich dann???
Ich bekomm ja dann kein Geld mehr, bin ich dann trotzdem in Karenz???

2. Ich und mein Freund sind nicht im gemeinsamen Haushalt gemeldet. Kann ich mich dann überhaupt bei ihm mitversichern lassen, oder kann ich auch über meinen Vater mitversichert sein?

3. Kann mein Freund wenn ich dann 6 Monate Zuhause bin- überhaupt die 2 Monate Karenz gehen?

Sorry, aber ich bin bei dem Thema echt ein kleines Dummie,,, wäre toll wenn mir jemand helfen könnte!
Dankeschön

Kommentare

  • Zu Punkt 1: karenz hat nichts mit dem KBG zu tun. Sind 2 extra Sachen. Karenz muss dir dein Chef 2 Jahre geben, nach Absprache auch länger.
    Zu Punkt 2: ich glaube schon, dass ihr im gemeinsamen Haushalt leben müsst, aber nur 6 Monate - ihr werdet ja wahrscheinlich nach der Geburt zusammen wohnen...und dann seit ihr ja bis das KBG ausläuft 12 Minate zusammen gemeldet.
  • Hy! Also ich machs so ähnlich!
    Ich nehm das einkommensabhängige modell, bleib aber mindestens 2 jahre in karenz. (Ich spar immer mind.die hälfte weg fürs 2.jahr) ich weiß auch noch nicht genau wie das mit dem versichern läuft, du musst dich aber nicht unbedingt mit einer person mitversichern lassen, du kannst dich bei deiner sozialversicherung auch selbst weiter versichern! Ruf am besten dort an und frag nach :-)
  • Barbara73Barbara73

    3,188

    bearbeitet 18. 10. 2014, 14:02
    Selbst versichern ist immens teuer - mitversichern kostenlos. Wenn du verheiratet bist ist das in 5 min erledigt. Mache es auch so: GKBG - 2 Jahre Karenz @hendlpo90: wenn du schreibst "dein Freund" werdet ihr ja wohl zusammenwohnen? 6 Monate gleicher Hauptwohnsitz und gemeinsames Kind dann geht's.
  • Auch wenn du nicht verheiratet bist kannst dich bei deinem lg gratis mitversichern lassen. Eine gewisse Zeit müssts zusammen gemeldet sein
  • @hendlpo90
    wenn er bei dir wohnt, dann muss er seinen Wohnsitz sowieso bei dir melden, nach 6Monaten kannst du dich dann bei ihm mitversichern lassen, das ist relativ einfach.
    Fürs KBG ist laut Auskunft meiner KK ohnehin ein gemeinsamer Wohnsitz mit dem Kind notwendig. Also wäre es am vernünftigsten dass alles gleich vorweg zu machen.

    KBG und Karenz sind zwei unterschiedliche Dinge, wenn dein Freund zwei Monate KBG und zwei Monate Karenz nehmen will, dann musst du aufpassen, denn Karenz kann man nur 1 Monat überschneidend fürs gleiche Kind haben (im zweiten Monat müsstest du arbeiten gehen oder vielleicht hast noch genug Resturlaub übrig) oder dein Freund nimmt nur das KBG ohne Karenz, dann muss er halt wegen der Zuverdienstgrenze aufpassen (6400€/Jahr) dass er vielleicht nur geringfügig arbeitet in der Zeit.
  • Danke für die schnellen Antworten.

    Also soweit ich das verstehe bin ich nach Ablauf der 12 Monate noch immer in Karenz oder wie? Das heißt mein freund kann dann erst nach 24 Monate diese 2 Monate karenz beanspruchen. Oder vertue ich mich da jetzt wieder?

    Das mitn melden is so eine Sache - er wohnt ja nicht wirklich bei mir also haben wir uns über das noch gar keine großen Gedanken gemacht.

    Zu welcher Stelle melde ich mich da wegen den fragen? Außer zu euch...
  • das KBG muss er im Anschluss an deinen KBG-Bezug nehmen, also zB vom 1.Geburtstag eures Kindes bis zum 14. Monat, danach geht es nicht mehr.
    arbeitsrechtliche Karenz ist etwas anderes, das muss er dann mit seinem AG vereinbaren, könnte er theoretisch auch nach dem 2.Geburtstag eures Kindes in Karenz gehen, nur würde er in dieser Zeit kein Geld bekommen und was der AG dazu sagt ist wieder etwas anderes.
    nur wenn er das KBG beziehen will, dann solltet ihr euch gemeinsam melden und nur wenn ihr 6Monate gemeinsam einen Wohnsitz habt, dann kannst du auch bei ihm mitversichert sein.

    Mit deinem AG vereinbarst du deine Karenzzeit, wielange das ist, das müsst ihr vereinbaren, wenn du länger als bis zum 2.Geburtstag in Karenz gehst, dann verlierst du deinen Kündigungsschutz - individuell kannst du das mit deinem AG auch länger vereinbaren.
    Möchte dein Freund auch in Karenz gehen, dann muss er das mit seinem AG auchmachen und wie ich schon geschrieben hab, ihr könnt nur 1Monat gemeinsam in Karenz sein.
  • Dankeschön.... :)) jetzt hab ich es geschnallt
  • Wir werden auch 1 Monat überschneidend nehmen und entweder hab ich bis dahin genug Urlaub angespart oder ich lass mich das Monat freistellen oder nimm unbezahlten Urlaub
  • An die die das eakbg nehmen... wieviel würdet ihr monatlich bekommen und rentiert es sich (mit dem auf die seite legen wirklich) im gegensatz zum 20+4?
  • @rdb2011 naja bei 20+4 bekommst im Monat ca. 624€... ich find das wenig, da ich es gewohnt bin viel Geld zu verdienen. Ich arbeite im Metallbereich und auch hin und wieder auf Montage. Bei mir würde sich das mit dem eakbg auf jeden Fall auszahlen. Aber das muss jeder für sich selbst wissen. Ich hab sogar die Chance das meine Tante nach einem Jahr auf das Baby schaut, damit ich wieder voll arbeiten gehen kann. Aber irgendwie ist mir das dann doch zu früh. Da ich angst habe etwas verpassen zu können...
  • @rdb2011 : angeblich rentiert sich das eaKGB ab Nettoeinkommen 1.300 €
  • @rdb2011
    man muss halt konsequent etwas zur Seite legen, da wirds auf einen persönlich drauf ankommen, ob und wie man das macht. Wenn man die eine oder andere größere Ausgabe hat, dann wird das vielleicht etwas schwieriger.
    und falls man etwas dazuverdienen könnte, dann hat man eine sehr geringe Zuverdienstgrenze.
  • @hendlpo90 da musst aufpassen - du verdienst, wie ich schön, durch zulagen diese werden aber nur zum teil wenn überhaupt berücksichtigt!
    Wenn du nicht nach 1 jahr wieder arbeiten gehst rentiert es sich nur, wenn dein eakbg betrag (monatlich) mehr als 1300€ ausmacht.
    du sagst, du bist es gewohnt, viel zu verdienen... naja nach den 12 monaten bekommst du nix mehr wennst nicht arbeiten gehst...

    @willeinbaby ja, aber nur, wenn man nach den 12 monaten mind 75% arbeiten geht.

    @maxi jap das ist richtig aber wenn ich von den 1300 ausgeh und mir die Hälfte weglege ist man bei 650 im Monat, 624 ist das pauschale (20+4).

    und dann darf man nicht vergessen, dass man das kbg ja nicht ab geburt, sondern nach ende des wochengelds bekommt. dh nimmt man 20+4 bekommt man nach geburt 8 (oder mehr) wochen wowochengeld, ebenso wie bei 12+2 eakbg. Das Geld bekomm ich aber nicht um die 8wochen länger sondern nur bis zum 12/20LM.
  • @rdb2011
    klar, Wochengeld ist immer wegzurechnen :-)
    du hast ja schon ein Kind, nimm den Wochengeldtagessatz her und dann kannst dir den für das eaKBG ausrechnen, bei deinem zweiten Kind wirds ja ähnlich sein.
    dann kannst du dir ausrechnen wieviel du wahrscheinlich beim eaKBG pro Monat bekommst und ob das in Summe mehr ist als wenn du bis zum 20.Monat das pauschale bekommst. bzw wie es insgesamt aussehen würde wenn du bis zum 2.Geburtstag deines Kindes in Karenz gehst (dann würdest du bei der 20+ Variante ja auch 4Monate überbrücken müssen)

    wenn man gewohnt ist, viel zu verdienen dann könnt ich mir vorstellen, dass es vielleicht schwerer ist, vom KBG soviel zur Seite zu legen, dass man ein zweites Jahr auch noch etwas davon hat.
  • Ich habs mir ja ausgerechnet - und ich frag ja auch nicht für mich weil ich ja e weiß, was ich tu, aber das Ergebnis des Vergleichsrechners ist verfälscht, weil 2 monate ja rausfallen.

    Man muss ja nicht 2 jahre gehen also muss man nix überbrücken :-)

    rechne es auf 20 monate bzw 18, weil mehr sinds nicht.
    Also folgende rechnug (ohne Frühgeburt/Kaiserschnitt/mehrlinge)
    624×18÷20 = 561.8
    eaKBG (80%von1300netto)×10÷20 =577.4
    Wobei bei den 1300 manche zulagen nicht gerechnet werden. Bei Frühgeburt, mehrlinge oder kaiserschnitten dehnt sich das wochengeld um weitere 4 wochen damit erhöht es sich wieder.
    ich brauch keine hilfe :-) ich möchte nur aufzeigen, dass es nicht ich verdien soviel da zahlt sich das eakbg aus.
    denn diesen glauben hatte ich auch und ich wurde gsd noch rechzeitig gut beraten!
    Erste Gedanken ernsthafte sollte man sich mit dem wochengeldbescheid machen. Und dann nach der geburt je nach faktoren nochmal durchrechnen!
  • @rdb2011
    ok, verstanden :-)
    Wenn man weiß wieviel Wochengeld man bekommt, dann kann man es sich eigentlich erst ausrechnen, da hast du auf jeden Fall recht; wobei ja die KK die Günstigkeitsrechnung mit dem Einkommensteuerbescheid aus dem Jahr vor dem KBG machen.
    interessenshalber: weißt du von welchem Betrag da dann ausgegangen wird (wenn ich jetzt zb den Bescheid von der Arbeitnehmerveranlagung hernehm)?
  • Der richtwert ist der Betrag von den Gesamtbetrag der Einkünfte (und von da wird dann teilweise eben noch teilweise Zuwendungen zb aliquot trennungskosten von diäten etc.)
    Hoffe ich hab deine frage richtig verstanden.
  • @rdb2011
    Gesamtbetrag der Einkünfte - also alles was man verdient hat, abzüglich der Werbungskosten und der Pendlerpauschale zb?
    Ich hab zB nur ein Fixgehalt, keine Zulagen etc.
    aber diese würden dann da noch abgezogen werden, oder?
  • Ich hab gewartet bis ich den Bescheid vom Wochengeld hatte (damit kann man's gut ausrechnen) und mich dann entschieden. Monatlich hab ich die Hälfte gespart (bin von Natur aus ein sehr sparsamer Mensch) Auszahlen tut es sich wenn man um dem Maximalbetrag bekommt - so war meine Rechnung. Schwer ist es mit weniger Geld - vor allem weil ich so viel eh nie wieder werde arbeiten können...
  • @Barbara73
    ich hab die Entscheidung auch erst nach der Geburt getroffen, aber der WahnsinnsUnterschied wäre es bei meinem Einkommen sowieso nicht gewesen und vom Maximalbetrag bin ich auch ein ziemliches Stück weg :-(
    bedenken muss man auch, dass man ab dem 1.Geburtstag des Kindes nicht mehr versichert ist - wenn man länger daheim bleiben will/muss. Wenn man nicht verheiratet ist und sich trennt, dann schaut das ganze nämlich nicht so gut aus.
  • Wochengeld berechnen geht ca so:
    Nettogehalt ohne sonderzahlungen der letzten 3 vollen monate vor wochengeldbeginn +17% oder 21% (anteilige sonderzahlungen je nach dem wie oft es ausbezahlt wird) : die anzahl der exakten tage = tagsatz des wochengeldes

    also wenn man davor im krankenstand ist, weils einem nicht gut geht, oder eben keine zulagen mehr bekommt weil man in der Schwangerschaft nicht mehr in den aussendienst gehen darf, ebenso wie Schicht/schwer/Nachtarbeit so hat man Pech - auch wenn man "schön" verdient. Aufgrund der SS kann es manche zulagen nicht bzw nur mehr aliquot geben.

    genauer Ansprechpartner ist egal wo man ist und wie man versichert ist die nögkk.

    ich hoff das was jetzt irgendwie verständlich.
  • @maxi ja das kommt auch noch dazu das Versicherungsproblem...
  • Barbara73Barbara73

    3,188

    bearbeitet 19. 10. 2014, 22:52
    @maxi das mit dem Mitversichern stimmt natürlich. Bei mir sind die Zulagen (Nachtdienst) weggefallen weil ich den nimmer machen durfte..und wollte da zu riskant. Ab 1500 zahlt es sich aus bei meiner Rechnung

  • @Barbara73
    ja versteh ich natürlich, dass man da nix riskieren will.
    War bei dir das KBG dann 80% vom Wochengeld oder mit der Günstigkeitsrechnung vom Vorjahreseinkommen?
  • @Barbara73 jap 1500 aufwärts jap aber es ist immer von 1300€ und zulagen die rede und das stimmt leider nicht.
  • @rdb2011 ich verdiene ohne Zulagen schon die maximalgrenze... ja ich bin es gewohnt aber ich spare von meinem Gehalt jetzt schon mehr als die Hälfte weg. Da ich keine Ausgaben außer Handy, tanken, klamotten habe. Sicher kostet ein Kind viel, aber mein freund geht ja arbeiten und ich denk wir kommen dann auch wenn ich ein Jahr zusätzlich daheim bleibe gut über die Runden.
  • @Barbara73 warum wurden dir die Zulagen gestrichen,? Im Mutterschutz Gesetz (Paragraph 14) steht drin dass die dienstnehmerin trotzdem gleich viel bezahlt bekommen muss. Durchschnittsverdienst der letzten 13.wochen auch wenn es Einschränkungen gibt und du keine Nachtarbeit sonntagsarbeit etc machen darfst
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