ah sorry da hab ich falsch gelesen
Anspruch auf Wochengeld haben ausschließlich weibliche Personen, die einen Verdienstentgang erleiden.
Wochengeld erhalten unter anderem:
Weibliche Versicherte (z. B. Arbeiterinnen, Angestellte, Vertragsbedienstete)
Bezieherinnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe)
Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld, wenn Sie beim aktuellen Kinderbetreuungsgeldbezug bereits Wochengeldanspruch hatten.
Selbstversicherte bei geringfügiger Beschäftigung
Freie Dienstnehmerinnen
nein,
wenn Du beim AMS arbeitssuchend gemeldet bist, jedoch KEIN AMS-Geld (Arbeitslose bzw. Notstand) bekommt, zb weil das Partnereinkommen eingerechnet wird oder Du zuwenig Versicherungsmonate hat, um AMS-Geld zu bekommen, dann bekommst Du KEIN Wochengeld, sondern ab der Geburt - Kinderbetreuungsgeld (und ab diesem Zeitpunkt mit dem KBG kranken- und pensionsversichert) und Baby krankenversichert.
absolutes Beschäftigungsverbot von 8 Wochen vor der Geburt gilt natürlich auch hier - nur es gibt KEIN Geld...
Ich war lange vor der Geburt arbeitslos und hab das Wochengeld ganz normal bekommen
nachtrag: war beim AMS gemeldet
Hey!1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren
Hey & Hallo im Forum!
Neu hier? Dann tritt der BabyForum-Community bei um alle Inhalte zu sehen und (werdende) Eltern kennenzulernen! Hier lang...
Kommentare
3,248
lg
16,197
16,197
11,016
11,016
16,197
Anspruch auf Wochengeld haben ausschließlich weibliche Personen, die einen Verdienstentgang erleiden.
Wochengeld erhalten unter anderem:
Weibliche Versicherte (z. B. Arbeiterinnen, Angestellte, Vertragsbedienstete)
Bezieherinnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe)
Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld, wenn Sie beim aktuellen Kinderbetreuungsgeldbezug bereits Wochengeldanspruch hatten.
Selbstversicherte bei geringfügiger Beschäftigung
Freie Dienstnehmerinnen
11,016
377
16,197
653
wenn Du beim AMS arbeitssuchend gemeldet bist, jedoch KEIN AMS-Geld (Arbeitslose bzw. Notstand) bekommt, zb weil das Partnereinkommen eingerechnet wird oder Du zuwenig Versicherungsmonate hat, um AMS-Geld zu bekommen, dann bekommst Du KEIN Wochengeld, sondern ab der Geburt - Kinderbetreuungsgeld (und ab diesem Zeitpunkt mit dem KBG kranken- und pensionsversichert) und Baby krankenversichert.
absolutes Beschäftigungsverbot von 8 Wochen vor der Geburt gilt natürlich auch hier - nur es gibt KEIN Geld...
- GKK ist dann ab Geburt mit KBG zuständig
653
11,016
59
492
nachtrag: war beim AMS gemeldet