9 Tage zwischen Ende Karenz vom 1. Kind und Beginn Mutterschutz vom 2. Kind

IrisLIrisL

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bearbeitet 17. 11. 2014, 16:38 in Karenz & Rechtliches
Hallo,

bin ein bisschen ratlos..

Meine derzeitige Situation:
Geburt des 1. Kindes im Mai 2013 (Wochengeldanspruch vor und nach der Geburt), dann
eink. abhäng. Kinderbetreuungsgeld bis Mai 2014.
Derzeit in Karenz bis Mai 2015 (mit Dienstgeber vereinbart)... d.h. ich fang ab Mai 2015 wieder an zu arbeiten an.
Jetzt erneut schwanger (Geburtstermin vor. 09.07.2015)

Somit müsste ich zwischen Karenzende vom 1. Kind (04.05.2015) und Mutterschutzbeginn vom 2. Kind (14.05.2015) 9 Tage arbeiten gehen.
Was ist hier die beste Lösung?
Soll ich meine Urlaub aufbrauchen (hab noch ca. zwei Wochen stehen)?
Hab ich dann Anspruch auf Wochengeld?
Bzw. möchte ich das einkomm. anhäng. Kinderbetreuungsgeld beim 2. Kind nehmen - wird das möglich sein?

Danke für die Antworten!
lg

Kommentare

  • Hallo! Bei mir war es ähnlich, nur hatte ich knappe vier Wochen dazwischen und keinen Urlaub übrig. An deiner Stelle würde ich Urlaub nehmen wenn das geht, auf deine Ansprüche dürfte sich das mWn nicht auswirken.
    Einkommensabhängiges habe ich diesmal auch wieder bekommen.

    Nur Vorsicht beim wochengeld, das wird anhand dessen berechnet was du durchschnittlich in den drei Monaten vor dem Mutterschutz verdient hast, da könntest du dann durch die Finger schauen!
  • Danke für die Info! Da ich in den letzten 3 Monaten vor dem Mutterschutz ja in Karenz war (jedoch ohne Kinderbetreuungsgeldbezug) wird's - wie du geschrieben hast - schlecht ausschauen mit dem Wochengeld - weil die Urlaubstage ja auch in das Monat fallen wo der Mutterschutz beginnt und nicht in das Monat vorher :-(
  • Genau. Wobei die die neun tage auch nicht so viel bringen würden, das würde ja noch durch drei geteilt
  • claudsch1980claudsch1980

    10,139

    bearbeitet 17. 11. 2014, 14:54
    @irisL Wochengeld würdest du nur bekommen wenn du schon während des Bezugs von kbg schwanger geworden wärst.
    einkommensabhängiges kbg kannst du erneut wählen, wird aber vermutlich anders berechnet als beim ersten.
    ich würde an deiner stelle für die paar tage auch urlaub verbrauchen, bekommst wenigstens bissl Geld :-)
  • rdb2011rdb2011

    3,390

    bearbeitet 17. 11. 2014, 15:01
    Wenn ich mich mal einbringen darf... du hast in deiner Situation nach meiner Meinung nach gar keinen Anspruch auf Wochengeld.

    Edit
    @claudsch1980 war wieder mal schneller...

    Edit II
    dein eakbg würde wahrscheinlich über die durchrechnung (vom "günstigkeitsvergleich") vom gesamtbetrag der Einkünfte aus 2014 zu stande kommen.
  • @rdb2011: also ich dachte, dass sich das eakbg für's 2. kind von dem einkommen/jahr berechnet indem man kein kinderbetreuungsgeld bezogen hat (wäre dann 2012). Weil ich ja 2013, 2014 das eakbg für's 1. kind bekommen hab und 2015 wieder vom 2. kind das kinderbetreuungsgeld bekommen werde. Oder hab ich jetzt einen denkfehler?
  • @irisL hhmm ja sollte von 2012 sein durch die günstigkeitsrechnung
  • Das du 2014 noch kbg bezug hattest hab ich vergessen... dann gehts auf 2012 zurück :-)
  • kann ich auch noch was fragen: wenn ich in den jahren 2014 und 2013 das einkommensabhängige KBG bekommen hab aber jetzt wieder arbeite. und das zweite kind kommt vorm 2. Geburtstag vom 1. kind:
    - dann bekomme ich wochengeld vom derzeitigen Gehalt
    - aber kann wieder EAKBG nehmen, und das wird von 2012 berechnet

    stimmt das?
  • kann mir da wer helfen? @claudsch1980 du kennst dich da gut aus bei diesen Sachen oder?
  • @kea bist du in karenz und gehst nebenbei arbeiten oder ist deine karenz beendet? davon hängts jetzt ab ;-)
    sobald deine karenz beendet ist (zb nach 15 Monaten) und du gehst wieder normal arbeiten (egal ob Teilzeit oder Vollzeit) dann wirds vom neuen Gehalt sowohl Wochengeld als auch eakbg berechnet.
    für eakbg macht aber die gkk eine Günstigkeitsrechnung und sieht sich die letzten 3 Jahre an - hier muss es ein volles Jahr ohne kbg geben, und wenn du da besser verdient hast als jetzt dann wird das als berechnung herangezogen.
  • @claudsch1980 meine Karenz ist beendet. ich arbeite teilzeit.
    dh wochengeld wird vom neuen TZ-gehalt berechnet, und eakbg wird dank günstigkeitsberechnung von 2012 berechnet.
    das is super für mich, danke für die info!!
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