Hallo,
bin ein bisschen ratlos..
Meine derzeitige Situation:
Geburt des 1. Kindes im Mai 2013 (Wochengeldanspruch vor und nach der Geburt), dann
eink. abhäng. Kinderbetreuungsgeld bis Mai 2014.
Derzeit in Karenz bis Mai 2015 (mit Dienstgeber vereinbart)... d.h. ich fang ab Mai 2015 wieder an zu arbeiten an.
Jetzt erneut schwanger (Geburtstermin vor. 09.07.2015)
Somit müsste ich zwischen Karenzende vom 1. Kind (04.05.2015) und Mutterschutzbeginn vom 2. Kind (14.05.2015) 9 Tage arbeiten gehen.
Was ist hier die beste Lösung?
Soll ich meine Urlaub aufbrauchen (hab noch ca. zwei Wochen stehen)?
Hab ich dann Anspruch auf Wochengeld?
Bzw. möchte ich das einkomm. anhäng. Kinderbetreuungsgeld beim 2. Kind nehmen - wird das möglich sein?
Danke für die Antworten!
lg
Kommentare
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Einkommensabhängiges habe ich diesmal auch wieder bekommen.
Nur Vorsicht beim wochengeld, das wird anhand dessen berechnet was du durchschnittlich in den drei Monaten vor dem Mutterschutz verdient hast, da könntest du dann durch die Finger schauen!
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einkommensabhängiges kbg kannst du erneut wählen, wird aber vermutlich anders berechnet als beim ersten.
ich würde an deiner stelle für die paar tage auch urlaub verbrauchen, bekommst wenigstens bissl Geld :-)
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Edit
@claudsch1980 war wieder mal schneller...
Edit II
dein eakbg würde wahrscheinlich über die durchrechnung (vom "günstigkeitsvergleich") vom gesamtbetrag der Einkünfte aus 2014 zu stande kommen.
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- dann bekomme ich wochengeld vom derzeitigen Gehalt
- aber kann wieder EAKBG nehmen, und das wird von 2012 berechnet
stimmt das?
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sobald deine karenz beendet ist (zb nach 15 Monaten) und du gehst wieder normal arbeiten (egal ob Teilzeit oder Vollzeit) dann wirds vom neuen Gehalt sowohl Wochengeld als auch eakbg berechnet.
für eakbg macht aber die gkk eine Günstigkeitsrechnung und sieht sich die letzten 3 Jahre an - hier muss es ein volles Jahr ohne kbg geben, und wenn du da besser verdient hast als jetzt dann wird das als berechnung herangezogen.
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dh wochengeld wird vom neuen TZ-gehalt berechnet, und eakbg wird dank günstigkeitsberechnung von 2012 berechnet.
das is super für mich, danke für die info!!