Hallo!
Ich bin Kerstin und 19 Jahre und nun mit meinen zweiten Kind schwanger , mit den Vater meines zweiten Kindes wird es nun nicht mehr lange halten da ich erfahren habe das er mit anderen Frauen schreibt und nun seit 2 Monaten von DO-FR fort geht und sich betrinkt , nun ja , ich wohme bei ihn und mein kleiner sohn auch & ich will mir das nicht mehr weiter antun , er geht ja auch noch davon aus das ich abtreibe , was ich aber ganz klar nicht machen werde!
Meine Eltern sind nicht so erfreut aber werden mich unterstützen , jetzt wollte ich mal fragen wie das ganze aussieht , ob ich anspruch auf die Mindestsicherung habe?! Wenn ja , wie viel sind das im Monat? Bekomm ich trotz mindestsicherung noch Karenz , kinderbeihilfe & alimente?
Danke schon mal für antworten
Kommentare
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Kinderbetreuungsgeld in der Variante 12 (+2) wären ca 1000€ im Monat. Dazu Familienbeihilfe für 2 Kinder (2 x (109,70€ + 6,70€)) = 232,80€.
Das wären dann schon mal 1232,80€ im Monat.
Plus eben Alimente. Ein Jahr nach der Geburt deines zweiten Kindes müsstest du dann halt entweder Mindestsicherung beantragen, oder wieder arbeiten gehen
Eventuell würde dir auch noch Wohnbeihilfe zustehen?
Insgesamt solltest du aber auch alleine gut über die Runden kommen können. Große Sprünge machen kann man mit dem Betrag und 2 Kindern nicht, aber man kann davon durchaus leben
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Für welche kbg möchtest du dich den entscheiden? Bekommst du aktuell noch kbg?
An sich kann man natürlich während kbg Bezug auch Mindestsicherung beziehen.
Allerdings nur dann, wenn die monatliche Auszahlung unter dem Misi-Satz liegt. Dies kann vorallem dann sein, wenn du einen sehr langen kbg Bezug wählst.
Dann kommt es natürlich auch darauf an wie hoch die Alimente sind.
Die Mindestsicherung hätte zumindest den Vorteil für dich, das die Einrichtung einer neuen Wohnung übernommen wird und die Kaution gestellt wird.
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@Trude2Punkt0 möchte schon die längste Variante eig wählen!
Ich habe nur gehört das sie die kaution übernehmen? von der einrichtung wusste ich eigentlich gar nicht
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wenn er nicht zahlt/ zahlen kann, hast du die Möglichkeit um Vorauszahlung einen teil des unterhalts vom staat.
aber wenn ihr im moment in der gleichen Wohnung wohnt und er alles (Miete, Nebenkosten) zahlt, ist das, was er da leistet sein unterhalt. Erst wenn du ausgezogen bist hast du anspruch auf geldunterhalt.
Wie alt ist der vater vom jetzigen baby/ wie alt bist du?
Denn nur so am rande, bis zu einem gewissen alter/lebensweg sind eure eltern verpflichtet euch mitzuerhalten.
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Also dein kinderbetreuungsgeld, alimente und sonstiges geld wir mitberü ksichtigt!
Zb. Kinderbetreuungsgeld 450 + alimente 200 = 650 und den rest ca 380 bekommst du für die mindestsicherung
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Haben uns gestern getrennt , ich lebe bis ich ne wohnung habe , bei meinen Eltern!
Denn ich kann mit diesen Mann nicht mehr zusammen leben! Es geht nicht mehr
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