Also ich werde im Juni erst mein Baby bekommen aber mach mir natürlich über das finanzielle Gedanken. Wähle ich das längste Modell muss ich nebenzu arbeiten gehen dass sich alles finanziell ausgeht, ist es möglich nach ca. 6 Monate einen 15h Job Anzunehmen wo mann ca. 400€ verdient? Darf man das und muss man etwas nachzahlen?
Kommentare
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da is es gut erklärt
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geringfügig darfst du bei jeder Variante dazu verdienen. Ansonsten ist die Zuverdienstgrenze bei 16.200/Jahr.
@MamaTamara
hatte deine Freundin das eaKBG? da wäre die Grenze nämlich die 6400€/Jahr - aber da schauen sich die KK meist nur die Daten vom Finanzamt an; aber meist hat man in der ANV ja doch auch etwas abzusetzen und das muss auch die KK akzeptieren.
oder war deine Freundin freie DN und hatte außergewöhnlich viele Ausgaben? Weil da werdens auch oft sher nervig.
@LovelyMum
wenn man geringfügig arbeitet und ganz normal, dann zahlt der AG idR nur beim normalen Arbeitsverhältnis die SV-Beiträge, der bei dem man geringfügig arbeitet nicht - da müsste man sich selber versichern; die KK sehen sich das erst immer verspätet an, und dann bekommt man das eben vorgeschrieben - ist halt immer blöd, weil es erst sehr viel später kommt und man dann oft nicht mehr dran denkt.
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Bist du in einem Unternehmen mit Betriebsrat beschäftigt dann kann der über die jeweilige Gewerkschaft am besten Einkünfte einholen. Grundsätzlich gilt nämlich leider, dass man bei ein und der selben kk binnen 1 Stunde und fünf mal fragen fünf verschiedene antworten auf ein und die selbe frage erhält....
Bzgl. Aufrechnung aufs jahr stimmt das. Der zuverdienst ist ein jährlicher und wird auf das Kalenderjahr gerechnet. Ist man also nur drei Monate eines Jahres in karenz, dann liegt der Richtwert bei einem Viertel.
Daher ist es immer gut sich von unabhängigen stellen beraten zu lassen. Zb Gewerkschaft bzw
Arbeiterkammer.
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zudem mit Zustimmung vom Arbeitgeber max 13W im Jahr über der Geringfügigkeitsgrenze soweit ich weiß...da ist aber nicht ganz klar, was wirklich passiert, wenn man das überschreitet...aber wenn man nicht mehr als ca. 16.000 EUR verliert man das KBG nicnht..bei der Beihilife ist diese Grenze aber wesentlich geringer.
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Also ich bin noch bis 09/2015 in Karenz, danach will ich aber nicht mehr in die alte firma zurück.
Jetzt habe ich einen Job gesehen der perfekt wäre allerdings ab sofort, wie ist das mit der Karenz und kündigung beim alten Arbeitgeber? Hat man da trotzdem kündigundsfrist während der Karenz?
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wenn du den ändern Job fix hast dann red mit deinen alten dienstgeber, vielleicht könnt ihr einvernehmlich lösen
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@nicki22 einvernehmlich endet mit dem Datum auf das man sich gegenseitig einigt
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also es sind 16.200 im jahr dazuverdienen oder? das sind ca 1.100€ brutto im monat? also kann man ja fast 20h arbeiten oder? ^^ ach dieses zahlen dings is gar net meins