Kündigungsschutz nach dem 2ten Kind?

sa_misa_mi

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bearbeitet 11. 04. 2015, 14:05 in Karenz & Rechtliches
Hallo, hätte eine Frage zum Kündigungsschutz nach dem 2ten Kind. Mein erstes Kind ist 2 Jahre und wir überlegen ob wir noch eines bekommen sollen. Meine Frage wäre, beginnt nach dem 2ten Kind der Kündigungsschutz von vorne - sprich wieder 4 Jahre? oder kann ich gleich nach der Karenzzeit des 2ten Kindes gekündigt werden?

Kommentare

  • ich versteh deine frage nicht ganz - welcher Kündigungsschutz? soweit ich mich erinnern kann gibt es den Kündigungsschutz bis 4 Wochen nach der Karenz. Anspruch auf die Karenz hast du aber nur 24 Monate lang.

    im Prinzip fangen aber alle Regelungen mit jedem kind neu an zu laufen.
  • Hallo,
    ich meine die 4 Jahre Kündigungsschutz in der Elternteilzeit.
    Kündigungs- und Entlassungsschutz

    Ab der Bekanntgabe einer beabsichtigten Elternteilzeitbeschäftigung, frühestens aber 4 Monate vor dem beabsichtigten Antritt der Teilzeitbeschäftigung besteht ein Kündigungs- und Entlassungsschutz nach den Bestimmungen des Mutterschutz- bzw. Väterkarenzgesetzes.

    Der Kündigungs- und Entlassungsschutz endet 4 Wochen nach Ende der Elternteilzeit, spätestens aber 4 Wochen nach Vollendung des 4. Lebensjahres des Kindes.
    Dasheißt, wenn ich beim ersten Kind bereits 2 Jahre od mehr in Anspruch genommen habe, fangen beim 2ten Kind wieder die 4 Jahre an, richtig?
  • ah das heißt du bist jetzt in elternteilzeit.

    ja, die 4 Jahre fangen mit dem zweiten kind wieder von neuem zu laufen an. dh du hast den Kündigungsschutz bis zum 4. Geburtstag des Kindes. und einen motivkündigungsschutz bis zum 7. Geburtstag des Kindes, dh du darfst nicht wegen der teilzeit gekündigt werden.
  • Alles klar, vielen Dank! !
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