Ich bin in einer ziemlich blöden Situation. Ich habe mich im Urlaub betrunken zu einem One-night-stand hinreißen lassen. Nun ist das passiert, was nicht passieren sollte. Ich bin schwanger und will dieses Kind auch behalten. Den Vater des Kindes kenne ich nicht, habe weder Name, noch sonst etwas von ihm, wüsste auch nicht, wie ich es in Erfahrung bringen sollte.
Wie geht es denn nun weiter? Das Kind wird keinen Vater haben. Schlimm genug.
1. Wie verlauft das beim Standesamt? Geburtsurkunde... Werden die mir Probleme machen wenn ich sage dass ich den Vater nicht kenne. Und fragen die genau nach wie das passiert ist?
2. Hier im Forum hat eine geschrieben, dass sie kein Kinderbetreuungsgeld bekommt, da sie den Vater angeben muss. Stimmt das?
3. Wird jemand (zb Standesamt) das Jugendamt einschalten weil sie mich für eine schlechte Mutter halten?
Hat jemand dasselbe Problem dass der Vater unbekannt ist? Bitte erzählt mir alles genau!
Auf eure Antworten würde ich mich sehr freuen.
Danke und Lg Anna
Kommentare
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Ich kenne mich nicht genau aus mit dem Thema, da hast du recht, es ist wirklich eine ungute Situation, aber ich glaube, bei der Geburtsurkunde wird dann einfach Vater unbekannt angegeben. Die haben auch nicht das Recht dir doofe Fragen zu stellen.
Mit dem Kinderbetreuungsgeld weiß ich nicht, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass du keines bekommst.
Ich denke nicht, dass das Jugendamt eingeschaltet wird. Du hast ja dem Kind nichts getan. Du hast in der Vergangenheit einen Fehler begangen, aber der sagt nichts über deine Qualitäten als Mutter aus und immerhin hast du dich ja für das Kind entschieden.
Aber wie gesagt, ich bin nicht in der Situation und daher ist das auch nur Spekulation. Viel Glück auf jeden Fall in der Zukunft!
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Vielen Dank für deine Antwort!
Hoffentlich hast du Recht, dass sie mir keine Fragen stellen dürfen zb wie wie das passiert ist... wo das passiert ist... warum ich ihn nicht kenne ... es ist mir wirklich sehr unangenehm aber man lernt aus seinen fehlern.
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Hat jemand das selbe Problem gehabt?
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Ich bin auch alleinerziehend, mein Sohn steht (HOFFENTLICH!) in den Startlöchern, geboren zu werden und ich hab lang hin und her überlegt, ob ich den Deppen, der der "Vater" des Kindes ist, überhaupt als Vater angeben soll. Und ich weiß es immer noch nicht.
Trotzdem steht einem als Mutter da Geld zu!
Und lass dir da ja nichts einreden, dass eine Mutter "ohne Vater" eine schlechte Mutter ist. Mein Großer wird im Juni 13 und ich hab ihn auch alleine großgezogen - genauso wird es jetzt beim Kleinen auch sein. Klar ist es alleine schwieriger, man macht seine Fehler (zu zweit übrigens genauso), aber aus ihm ist trotzdem was geworden. Und gerade alleinerziehende Mütter vollbringen eine noch größere Leistung!
Wenn du willst, kannst du mir auch mal eine PN schreiben
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Niemand (öffentliche Stellen) kann von dir verlangen zu erzählen, unter welchen Umständen du schwanger geworden bist.
Das Jugendamt wird sich aus diesem Grund meines Erachtens sicher nicht einschalten.
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Aber ich denke, dass du so halt keinen Anspruch auf Alimente für das Kind haben wirst, wenn du den Vater nicht angeben kannst.
Alles Gute!! Und ich würde dir empfehlen eine Frauenberatungsstelle aufzusuchen um dir weitere, genauere und handfeste Infos einzuholen
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Du bist nicht verpflichtet, da irgendwie näher Auskunft zu geben. Geht niemanden etwas an. Ein Standesbeamter, der da näher nachfragt, überschreitet seine Kompetenzen. Im Endeffekt geht es nicht um viel mehr, als ein Hakerl auf einem Formular.
In der Geburtsurkunde steht bei Vater dann halt: -
(bei unehelichen Kindern scheint der Vater ohnedies nur in die Geburtsurkunde auf, wenn der eine Vaterschaftsanerkenntnis unterzeichnet).
Bloß weil Du alleinerziehend bist, kommt auch nicht gleich das Jugendamt.
Das Kinderbetreuungsgeld bekommst Du auf jeden Fall, das ist komplett unabhängig davon, in welcher Art von Partner- oder Bekanntschaft das Kind entstanden ist.
Was Du nicht bekommst, ist Kindesunterhalt.
Wäre Dir der Vater bekannt, müsste der Alimente bezahlen. Zwar gibt es so etwas wie einen staatlichen Unterhaltsvorschuss, wenn Väter nicht zahlen, der bei Gericht beantragt wird; bei Dir kommt allerdings zu tragen, dass Du von Deinem Recht gebrauch machst, den Vater nicht anzugeben (und ihn auch gar nicht angeben kannst).
Es kann also auch kein Vater vom Staat gepfändet werden und es kann aber auch niemand beweisen, dass Du den Vater wirklich nicht kennst, oder ob da nicht doch Zahlungen zwischen Euch sind, Du ihn aber bloß verschweigst, um doppelt Geld zu bekommen oder so.
Natürlich tust Du das nicht, die Rechtslage ist halt aber deshalb einfach so: Vater wird nicht angegeben - kein Recht auf Unterhaltsvorschuss. Vorschuss heißt übrigens auch, dass der Staat das Geld ohendies irgendwann wieder will, entweder vom Vater oder später vom Kind, wenn es mal arbeitet.
(Wahrscheinlich hast Du bzw. Dein Kind keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, da müsstest Du Dich ev. noch im Detail beim Jugendamt z.B. erkundigen, ich garantiere nicht, dass meine Auskunft völlig korrekt ist, vielleicht gibt es da doch noch ein Schlupfloch.)
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Das Jugendamt würde (wenn überhaupt) erst aufmerksam werden, wenn durch Dritte eine Gefährdungsmeldung eintrudelt bzw. wenn deine Familie bereits amtskundig wäre.
Ich weiß nicht von wo du bist, aber ich würde mir bezüglich Unterhalt auch Infos vom Jugendamt einholen. Der Apparat des Jugendamtes ist in Wien riesig und haben eine eigene Rechtsvertretung, die über genau solche Themen beraten und informieren kann.
https://wien.gv.at/menschen/magelf/recht/rechtsvertretung.html
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Jedoch werde ich mir ausrechnen was er zu zahlen hätte. Zahlt er brav sieht er sein Kind wenn nicht dann nicht. Is a ein kleiner Vorteil weil wieviele Väter zahlen net und haben trotzdem Anspruch darauf ihr Kind zu sehen. Deswegen.....will er sein Kind sehen kann er a dafür finanziell aufkommen.
Muss aber dazu sagen dass bei mir ein Sonderfall vorliegt.....
1. Ich brauch sein Geld net unbedingt....würde es nur auf ein Sparbuch legen was mein Kind dann mit 18 erhält und
2. mein Baby wird trotzdem mit einem Vater aufwachsen...auch wenns net der biologische is....aber dieser sorgt sich wenigstens jez schon um sein Wohl.
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wenn der leibliche Vater weiß, dass er der Vater ist und auch zahlen soll, dann hat er auch ein Anrecht darauf als Vater in der Geburtsurkunde zu stehen; bzw hätte er das Recht sein Kind zu sehen, auch unabhängig davon, dass er dafür zahlt.
Sorgerechtsstreit kannst du nur vermeiden, wenn der leibliche Vater kein Interesse daran hat, denn er könnte theoretisch auf Feststellung der Vaterschaft bestehen (bzw diese beim Standesamt beantragen), dagegen könntest du zwar Widerspruch einlegen, aber er hätte als leiblicher Vater gute Chancen.
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Nein bei mir gehts a darum das i ein wenig Angst hab, dass wenn er das Kind ohne Aufsicht hat, er es ins Ausland bringt.
Es is schwierig weil i will meinem Kind net verwehren, dass es seinen Vater zumindest kennt.
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da solltest du dir noch mal eine kompetente Rechtsauskunft einholen, denn als Vater hat er nunmal Rechte und die kann er geltend machen, vor allem wenn du seiner Vaterschaft durch die Entgegenahme von Unterhaltszahlungen und das Gewähren eines Besuchsrechtes anerkennst (auch wenn es nicht schriftlich erfolgt).
er kann die Vaterschaft schriftlich anerkennen, dann wirst du davon verständigt und kannst dem widersprechen. Er kann allerdings einen Antrag stellen (gegen das Kind) und dann kann es durchaus zu einem Verfahren kommen, in dem die Vaterschaft geklärt wird.
Als Vater hat das Gericht den Mann festzustellen, von dem das Kind abstammt. Der Antrag kann vom Kind gegen den Mann oder von diesem (=Vater) gegen das Kind gestellt werden.
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Klar man hört die Horrorgeschichten und irgendwie ist alles möglich, du musst, ja nicht dein Kind mit ihm alleine lassen...Würde ich auch nicht...Wenn es zusätzlich Probleme gibt, gibt es meines Wissens auch die Möglichkeit besuchszeiten gemeinsam mit einem/r Jugendamtbeamten/in zu machen...dh vl ein Kompromiss, du musst nicht auf den unterhalt (egal ob in vorschussform oder vom Vater) verzichten und dir keine Vorwürfe machen, dem Kind eventuell Zugang zu verwehren... Und wenn kindeswohlgefährdung besteht, wird das Jugendamt trotz Unterhalt(Vorschuss) eine Unterbrechung des besuchsrechts zustimmen... Glaub da muss man zwar viel beschäftigen mit, und ist sicher auch nervenaufreibend aber vl ein Lösungsansatz
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Und dem Vater dann einen kleinen Riegelvorschieben is leider nimma so einfach. Meine Arbeitskollegin hat so ein Problem. Der Vater hat ne neue die ein Horror fürs Kind is. Ihr hamms scho 2 Kinder von 4 weggenommen weils so arg als Mutter is. Und dann hats ein Haufen Hunde die unbeaufsichtigt sind mit den Kindern. Na jedenfalls hat sie das Gericht bemüht weil sie Angst hat um ihr Kind wenn es dort is aba das Gericht meinte das is egal weil der Vater is ja in Ordnung und wenn der Vater diesen Umgang mit der neuen Freundin erlaubt da könnens nix machen. Jez zittert sie jedes 2. We wenn ihr Kind dort is. Toll oder.
Nein i lass ihn bestimmt net eintragen. Und wie gesagt....das Geld brauch i gsd absolut nicht.
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Vielleicht änderst du deine Einstellung ja noch Wenn dein Bauchbewohner mal da ist.
Wünsche dir noch eine schöne Schwangerschaft
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Könntest ja trotz Zahlungen einfach sagen: "Ätsch, du siehst das Kind nicht" weil du grad kein Bock drauf hast?
Wenn er zahlt soll er auch seine gesetzlichen Rechte bekommen, das würd ich mir bei weitem nicht gefallen lassen. Du meinst du tust es für dein Kind und bräuchtest das Geld nicht? Das ist genau das gegenteil: du willst das Geld damit dein Kind den Papa sehen kannst, das Finanzielle wird auf dem Rücken des Kindes ausgetragen.
pfui
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Ein Kind ist doch kein Besitzstück, das man an den Vater vermietet.
Das ist nicht fair dem Vater gegenüber und auch nicht eurem Kind gegenüber.
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Aber "nur" wegen dem Geld würde ich meinem Kind auf garkeinen Fall seinen Vater vorenthalten!
Und weil du gesagt hast das du Angst hast das er mit dem Kind uns Ausland abhaut... Du musst das Kind ja nicht alleine lassen mit ihm, irgendwer hat des eh schon geschrieben, es gibt die Möglichkeit das wer vom Jugendamt dabei ist!
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@Tini82 Das Gesetz schützt dich ja auch. Du kannst z.B. Unterhalt einklagen wenn er auf dem Papier der Vater ist. Und ja, du musst dann damit leben, dass er euer Kind evtl. auch ab und zu sehen will (das wäre als Papa nun mal sein Recht).
Wenn das Kindeswohl durch ihn gefährdet ist steht das Gesetz auch auf deiner Seite und du bekommst das alleinige Sorgerecht für das Kind (+ Unterhalt).
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Aber es ist hier generell interessant dass hier jeder gleich alle Gesetze kennt und Unrecht vermutet ohne eigentl die genauen Hintergründe zu kennen od zu fragen warum jemand so einen Schritt gehen möchte. Ich geb euch allen mal einen Tipp.....erst hinterfragen dann nachdenken und sich eine Meinung bilden und dann reden......denn sonst wirken solche Kommentare sehr dumm und man nimmt euch nicht wirklich ernst.
Aber ich freue mich für euch dass eure Leben und Ss so perfekt und geradlinig verlaufen wie im Bilderbuch und schwarz und weiß so einfach zu trennen sind.
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Also wenn mein Mann eine Gefahr wär, würde ich ihm unter keinen Umständen das Kind geben - auch nicht für Geld. Ich würde gleich Anzeige erstatten.
@Tini82 Ich möchte dir nur ans Herz legen dass du, falls du das Kind gefärdet siehst oder es einen Vorfall gab, Anzeige erstattest. Das Wohl des Kindes sollte einfach vorgehen. Aber gib deinem Ex dann um Himmels Willen auch nicht für Geld das Kind...
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@Tini82 Vielleicht möchtest du uns ja nun genau erklären, welcher Sonderfall in deiner Causa vorliegt? Wenn es dir nicht zu persönlich ist.
Dann würde die Community nicht so stark reagieren und wir würde den Fall eher nachvollziehen können.
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Ich kenne leider 3 Väter die mit der Mutter verkracht sind. 2 haben das glück dass sie die Kinder normal besuchen dürfen. Bei nr. 3 iat die Mutter so beleidigt dass sie behauptet verprügelt worden zu sein und eine Freundin deckt diese Lügen. Besuchsverbot obwohl er "nur" fremdging und natürlich nie ein Haar irgendwem krümmte. Aus dem Grund bin ich da sehr sensibel.
Wie schon genannt gibt es genug behördliche wege für dich.
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ich finds schon spannend, dass du von "dumm" und "nicht mehr ernst nehmen" redest,
du berufst dich auf die Rechtslage in Amerika, die in Österreich komplett irrelevant ist; erwähnst auch noch Adoption, was auch etwas ganz anderes ist.
im "wie lange zusammen..." Thread schreibst du am 6.Jänner, dass ihr seit Sept2015 zusammen seid, dann einen Monat später schreibst du, dass dein Baby mit einem Vater aufwachsen wird, der nicht der biologische ist. ???
irgendwann kommt dann, dass dein Ex evtl das Kind ins Ausland entführt und dann, dass er seine Gesundheit gefährdet hat.
und trotzdem willst du diesem - angeblich so gefährlichen Vater (möcht i mir net ausmalen was passiert wenn das Baby dann mal auf der Welt ist) - den Kontakt zu deinem Kind erlauben, solange er nur brav zahlt. (Zahlt er brav sieht er sein Kind wenn nicht dann nicht.)
ich bin da ganz bei @Vollmondfee - würde vom Vater meines Kindes Gefahr für mein Kind ausgehen, dann würde ich für kein Geld die Gesundheit meines Kindes riskieren.
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LG.
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