Kinderbetreuungsgeld - Der finanzielle Vergleich (KBG)

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Kommentare

  • Ok danke für eure antworten. Wisst ihr was man dazu verdienen kann?
  • Ca. 6400 beim ea kbg - wobei es individuelle grenzen gibt - wie die genau berechnet werden kann ich dir nicht sagen... das hängt an mehreren faktoren. Aber es ist ca. die geringfügigkeitsgrenze.
  • Dankeschön
  • Guten morgen!

    Ich hoffe mir kann von euch wer helfen.
    Ich bekomme im Moment das Einkommensabhängige kbg ... Bleibe aber 2 Jahre in Karenz.
    Der Plan ist dass ich vor dem 2. Geburtstag wieder in Mutterschutz gehe und so wieder das eaKBG bekomme.
    Wenn ich aber jetzt im zweiten Jahr doch wieder Teilzeit arbeiten gehe und dann trotzdem vor dem zweiten geb in Mutterschutz gehe ... Steht mir dann das eaKBG wieder zu oder nicht?

    Danke für eure Hilfe.
  • @chamo wenn du deine karenz beendest und arbeiten gehst kannst du zwar wieder das eakbg beziehen, es unterliegt aber neuen Berechnungen bzw günstigkeitsregelung, das heißt durch das arbeiten gehen bekommst du das wochengeld vom neuen Gehalt und von dem neuen wochengeld ja eigentlich das eakbg. Wenn du aber in letzten 3 jahren ein Jahr voll gearbeitet und kein kbg bezogen hast und da mehr verdient hast als bei der Berechnung vom wochegeld dann wird der verdienst von dem Jahr zur Berechnung genommen
  • ChamoChamo

    1,966

    bearbeitet 4. 02. 2015, 11:42
    @claudsch1980 Danke! Ich hab vor der Karenz 40 Std gearbeitet ... Das würd ich ja jetzt dann nicht. Dh dann wird schon das alte Gehalt hergenommen weil das ja mehr war. Also sollte ich jetzt dann Teilzeit arbeiten dann würd ich bei einer neuerlichen Kinderbetreuungszeit nicht schlechter aussteigen ... Sofern der Mutterschutz bis zum zweiten Geburtstag beginnt
  • claudsch1980claudsch1980

    10,139

    bearbeitet 4. 02. 2015, 12:36
    @chamo das kommt drauf an wie sich's mit dem Jahren ausgeht, als Beispiel:
    Vollzeit gearbeitet von 1/2010 bis 6/ 2013
    Eakbg bis 8/2014 danach Teilzeit arbeit
    erfolgt die Geburt nun in 2015 wird das wochengeld vom Teilzeit Geld berechnet und das neue eakbg aufgrund der günstigkeitsrechnung von 2012er Gehalt (volles Jahr ohne kbgbezug)
    Erfolgt die Geburt erst 2016 geht sich das nicht mehr aus weil nur die letzten 3 Jahre angeschaut werden und dann ist es automatisch das drittletzte Jahr welches zum vergleich genommen wird

  • Und ist dann egal ob man während kbg im ersten Jahr schwanger wird oder erst bis zum 2 . Geburtstag. I hab immer gedacht man muss innerhalb vom kbg Bezug schwanger werden damit man das eakbg wieder kriegt
  • @ilovemybaby ja das stimmt wenn du trotzdem 2 Jahre in karenz bist, also im zweiten Jahr ohne Bezug, dann musst du vor ende eakbg schon schwanger sein.
    Da sie aber eventuell arbeiten gehen möchte nach dem Jahr ist das eben eine andere Regelung.
  • Ah ok dann wäre das für mich auch eine Option. Nehmen wir an mein Baby kommt Mitte Juni 2015. Ich bin dann bis Mitte Juni 2017 in karenz. Dann gehe ich zb im jänner 2017 arbeiten teilzeit u werde dann im Frühjahr 2017 schwanger. da ich dann im Jahr 2014 vollzeit gearbeitet habe und kein kbg bezogen hab wird das neue eakbg von dem 40 Stunden Gehalt berechnet u nicht vom teilzeit Gehalt. Hab i das richtig verstanden?
  • Das heißt egal wann im Jahr 2017 ich schwanger werde erhalte ich wieder das hohe kbg weil ebn 2014 ich vollzeit gearbeitet hab u kein kbg bezogen hab
  • ChamoChamo

    1,966

    bearbeitet 4. 02. 2015, 13:21
    Danke @claudsch1980
    Nur wenn ich das zweite Jahr ohne Bezug daheim bleibe, die Karenz bis zum zweiten Geburtstag aufrecht ist, und ich bis dahin in Muschu gehe, bekomm ich ja auch das eaKBG ... Nur halt kein wochengeld. Zumindest lese ich das so beim bmwfi unter a
    Ich meine damit dass man nicht bis Ende eaKBG schwanger sein muss ... Man hat ein paar Monate zeit
  • @chamo ja genau - ohne wochengeld muss der neue Mutterschutz vor ablauf der 2jährigen Karenz beginnen, wenn man wochengeld will muss man noch während eakbg schwanger werden
    @ilovemybaby der antrag fürs neue eakbg muss noch 2017 gestellt werden - also sollte da auch die Geburt erfolgen, ist also nicht ganz egal wann 2017 ;-) aber sonst - ja!
  • Danke! Das heißt man könnte hergehen wenn man einen kurzen Abstand der Kinder will und innerhalb vom ersten Jahr wieder schwanger werden u wenn das nicht klappt wäre besser man geht teilzeit arbeiten u wird schwanger (günstigkeitsrechnung) als man wird bis zum 2 . Geburtstag des Kindes schwanger ohne dazwischen zu arbeiten denn sonst kann man nur die pauschalvariante ..stimmt?
  • @ilovemybaby noch nicht ganz ... wenn du in Karenz daheim bleibst und der neue Mutterschutz vor ablauf der 2 jahre beginnt kannst du wieder eakbg nehmen

    die finanzielle seite ist ja nur ein aspekt - bleibt ja immer noch die frage wenn man so kurzfristig umplant wo das Kind dann betreut wird, so ein kindergartenplatz braucht ja im Normalfall etwas vorlaufzeit
  • Ok aber dann ohne wochengeld u geh ich dazwischen arbeiten dann mit wochengeld! ?
  • @ilovemybaby wenn du kein wochengeld bekommst dann bekommst dafür das eaKBG ab Geburt und nicht erst nach dem Muschu.

    @claudsch1980 das stimmt schon. Aber wir wollen sowieso einen kurzen Abstand weil wir beide nima die jüngsten sind ... Und die Kinderbetreuung ist auch schon organisiert falls ich doch dazwischen arbeite.
    Danke für die rasche Hilfe!!
  • Weiß jemand, ob das eaKBG nur vom Gehalt berechnet wird, oder Gehalt + Zulagen (ich bekomme SEG Zulagen in der Arbeit).
  • @sara1 das eakbg wird vom Wochengeld berechnet.
    und ob es da mit reingerechnet wird hängt davon ab ob du eine "echte" seg zulage hast oder eine freiwillige, weißt du das!?
    da fragst du vielleicht am besten in deiner personalverrechnung nach, die können dir das bestimmt beantworten
  • Danke @claudsch1980
    Es ist eine Gefahren- und Erschwernis Zulage. Glaube dass es eine "echte" ist. Aber sonst frag ich nochmal nach. Sind immerhin €150. Macht doch einen unterschied.
  • @sara1 wenn es eine "echte" zulage ist, dann gibt es darüber aufzeichnungen, dann sollte es auch mitreingerechnet werden
    wenn es eine freiwillige ist (also mehr eine aufwandsentschädigung zb) dann wird es nicht reingerechnet
    deshalb mein tipp - am besten im personalbüro nachfragen, da die ja deine wochengeld berechnung ausfüllen müssen sie wissen ob ja oder nein :-)
  • SEG
    Schmutz erschwernis gefahrenzulage sind echte zulagen
    ebenso wie funktionszulagen
    sofern es so im Dienstvertrag steht.
  • Ich habe eine Frage zur BEIHILFE zum KBG. Und zwar gilt für verheiratete Paare jährlich eine Einkommensgrenze von 6400 Euro für den Bezieher und 16200 Euro für den Partner.
    Bei meinem Mann sind die 16.200 kein Problem. Aber wenn ich mal bei mir rechne Familienbeihilfe + KBG (selbst bei der längsten Variante) komm ich ja schon auf über 6400 im Jahr :-/ Oder zählen KBG und Familienbeihilfe nicht zum "Einkommen"?
  • @Asako das wäre zusätzlich zum KBG + Familienbeihilfe meines Wissens - quasi eine "freigrenze" zum Arbeiten auf Teilzeitbasis
  • @Firiel
    Aso das ist dann natürlich super. Dankeschön :)
  • Guten Morgen,
    Ich interessiere mich für das Einkommensabhängige kbg. Wenn ich mich nach 12 Monaten bei meinen Ehemann mitversichere, müssen wir 1. den selben Hauptwohnsitz haben? 2. kann ich nach 30 Monaten mich arbeitslos melden?
    Ich hatte nur einen befristeten Vertrag und daher keinen Job nach der Karenz. Möchte mich aber nich nach 12 Monaten arbeitslos melden da ich ja dann noch bei meinen Kind bleiben möchte.
  • Hallo Mädels,

    ich hab das zwar jetzt schon zig mal gelesen, bin aber trotzdem noch unsicher wie das mit dem eaKBG beim zweiten Kind ist...

    Unser Sohn ist im August 2015 geboren, Karenz hab ich bis April 2017, jedoch das eaKBG-Modell...
    Wann habe ich beim zweiten noch Anspruch auf eaKBG, bzw wie verhält sich das wenn ich geringfügig arbeiten gehe?

    Danke schon mal!

    LG Corina
  • Ich bin dafür leider auch wieder mal zu dumm..

    Hab am 07.01.14 in der Firma angefangen.
    Am 28.12.14 kam meine Tochter zur Welt.
    Ich bin bis 27.12.16 in Karenz.

    Was wäre, wenn ich jetzt vor Ablauf der Karenz wieder schwanger werde und zB 2 Monate Teilzeit arbeiten gehe. Falle ich dann in die Günstigkeitsrechnung?
  • sunshine2013sunshine2013

    1,525

    bearbeitet 13. 02. 2016, 15:07
    @BeLa ich glaub bei dir kommts drauf an ob du im Jahr 2016 noch KBG bekommen hast. Wenn da noch ein Tag KBG war wird das Jahr 2014 genommen zur Berechnung. Wenn im Jahr 2016 kein KBG und du gehst dazwischen arbeiten wird dieses Einkommen gerechnet.
    So wurde es mir zumindest letztens auf der BVA erklärt.
    Ich denk es würde bei dir nur gehen wenn du vor Ablauf der Karenz mitn 2. im Mutterschutz wärst. Du dürftest dazwischen nimma arbeiten gehen.
  • @claudsch1980
    Hii hab bemerkt du kennst dich da gut aus gg. Bin nun auch bald in der Situation welches Modell usw ich nehme.
    Als ich möchte 2 Jahre Zuhaus bleiben in Karenz, da ich sehr gut verdiene ist glaub ich das Einkommensabhängige das beste für mich. Das bekomm ich dann für 12 Monate nach Mutterschutz oder? Und dann bekomm ich nur noch Familienbeihilfe u sonst kein Einkommen und muss mich dann zu meinen Partner mitversichern?
    Und wo beantrag ich jz was?
    Dachte immer das Modell ist mit Karenzdauer fix und wird zusammen beantragt??
    Danke für deine Hilfe! Ich blick nicht durch
  • @nurse_90 Also das einkommensabhängige bekommst du bist zum 12 Lebensmonat des Kindes also eigtl nur 10 Monate weil die ersten 2 Monate (8 Wochen) bekommst du ja Wochengeld.

    Entweder du holst dir ein Formular von deiner Krankenkasse oder du kannst es auch über Finanzonline machen. Beantragen kannst du es sowieso erst nach dem das Kind auf der Welt ist.
    Familienbeihilfe bekommst du automatisch so ca 2 Wochen nach der Geburt, die musst du nicht beantragen.

    Wenn die 12. Lebensmonate vorbei sind dann bekommst du nur noch die Familienbeihilfe und musst dich bei deinem Mann mitversichern.
    nurse_90
  • Ja soweit versteh ich es. Aber wo u wem sage ich wielang ich Zuhause in Karenz bleibe?
  • Das musst du mit deinem arbeitgeber klären ob das in ordnung is.das zweite jahr kriegst du dann kein geld mehr ( wennst das einkomm. Kbg nimmst) und bist auch nicht versichert. ,da musst du dich also beim mann mitversichern oder selbst versichern wennst keinen mann hast
    nurse_90
  • Muss man verheiratet sein um sich mitversichern zu lassen?
  • Nein, man muss nicht verheiratet sein. Ich bin auch mit meinem freund versichert. Aber wir mussten beide meldezettel abgeben, um den gleichen Wohnsitz zu bestätigen. Und es braucht eine Angabe seit wann man gemeinsam gemeldet ist. Weiß jetzt aber nicht, ob es da eine mindestzeit gibt. So war es bei der gkk.
  • Man muss glaub eine gewisse zeit zusammenleben(10 monate oder so?!)
  • Zehn Monate muss man gemeinsam gemeldet sein, dann kann man sich beim Partner mitversichern.
    Wenn man verheiratet ist, gilt das aber nicht soweit ich weiß. Da reichts auch wenn man ein Monat gemeinsam gemeldet ist.
  • Ich hätte da auch mal eine Frage :)
    Wir erwarten nun unser 2. Kind. Das freut uns zwar riesig, nun stellen sich aber auch einige Fragen.. Ich würde mir damit ja Zeit lassen, aber ich müsste bis 30.6. die Karenz verlängern (Fristende).... :( sofern ich sie verlängern mag.

    Wir haben einen Sohn (geb. Feb. 2015)
    Errechneter Termin des 2. Kindes: Feb. 2017
    Ich bin noch bis Sept 2016 in Karenz. Elternteilzeit wurde bereits beantragt (18 Std./Woche ab Okt. 2016). Kinderbetreuung bereits geregelt.
    Vor der Geburt unseres ersten Kindes war ich VZ angestellt und habe im Anschluss Wochengeld und ea KBG bezogen.

    Für uns stehen nun 2 Möglichkeiten zur Auswahl:

    1.
    Arbeitsbeginn in TZ für3 Monate + Mutterschutz + Wochengeldbezug (?) + pauschales KBG / eaKBG (?)

    Oder

    2.
    Verlängerung der Karenz bis Mutterschutzbeginn (oder bis zur Geburt..?)w + Mutterschutz + Wochengeldbezug (?) + eaKBG

    Meine Fragen:
    * bei Variante 1. kann ich dann noch Wochengeld beziehen? Wovon wird dieses berechnet?
    * bei Variante 1. kann ich dann das eaKBG wählen? Wird das letzte Jahr hergenommen in dem ich VZ verdient habe..?
    * bei Variante 2. bekomme ich wieder Wochengeld? auf welcher Basis wird dieses berechnet?

    Ich habe zuvor in VZ 2500€ brutto verdient. Wochengeld waren ca. 1850-1900€ und eaKBG waren ca. 1550€

    Wäre echt toll, wenn mir jmd. weiterhelfen könnte!!! Vllt. kann ich dann wieder gut schlafen... danke!!!!
  • @cariva bei Variante 1 mit arbeiten - das neue Wochengeld wird von deinem Teilzeit Gehalt berechnet.
    Du kannst ea kbg wieder beantragen und laut günstigkeitsrechnung sollte das Gehalt von 2014 genommen werden (max. 3 Jahre retour und es muss ein jahr ohne kbg Bezug sein)

    Bei Variante2 Verlängerung karenz kannst du kein Wochengeld beantragen da du (laut meiner rechnung) außerhalb vom GeldBezug schwanger wurdest.
    Du würdest aber die gewählte kbg Variante ab Geburt bekommen.

    Und Achtung - für Geburten ab märz2017 gilt das Kindergeld Konto. Je nachdem wie knapp dein errechneter Geburtstermin im Februar bzw dann eben März ist !?
  • danke für deine rasche Rückmeldung!!!
    Ich hab das grad grob überschlagen, aber dann nimmt es sich ja kaum was. Zumindest finanziell.

    Momentan siehts eher nach Februar aus. Könnte dennoch ein März-Baby werden. Aber das Kindergeldkonto hat ja, soweit ich informiert bin, keine Auswirkungen auf das eaKBG.
  • Hallo,
    Ich muss mich vorab bereits für die zahlreichen wirklich sehr hilfreichen Infos bedanken,die ich bisher überall vermisst habe.

    Nun zu meinem konkreten Fall: Ich bin seit 01.03.2016 vollzeit angestellt und mein Mu-Schu beginnt am 29.08.2016 (Geburtstermin vorraussichtl.24.10.2016),...habe ich Anspruch auf das eink.a.KBG (wäre bei meinem Verdienst die beste Variante),auch wenn mir exakt !!2 Tage!! für die 6 Monate Beschäftigung fehlen? Falls nicht,was kann ich tun? Bzw. welche Variante macht dann im meinem Fall Sinn,wenn ich jedenfalls die 24 Monate Karenzzeit in Anspruch nehmen will und eventuell auch ein Geschwisterchen direkt folgen soll (ohne Unterbrechung der Karenz)?
    Danke schonmal im vorherein☺️
  • Genau diese Frage von LaPerla schwebt mir hier im Urlaub auch durch den Kopf.

    Noch immer Check ich es nicht mit dem eaKBG.

    Ich muss 6 Monate voll arbeiten und darf dann erst schwanger sein???

    Oder kann ich für den vollen Bezug auch schon in den 6 Monaten - die ich arbeitend verbringe - schwanger sein???




  • @LaPerla Habe folgendes gefunden:
    https://www.bmfj.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/kinderbetreuungsgeld/einkommensabhaengiges-kinderbetreuungsgeld.html

    "Für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld muss neben den allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen in den sechs Monaten vor der Geburt des Kindes eine in Österreich sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächlich ausgeübt werden. In diesen sechs Monaten darf zudem neben der Erwerbstätigkeit auch keine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld, Bildungsteilzeit, etc.) bezogen werden."

    Warst du vor dem 01.03.2016 bei einem anderen Dienstgeber beschäftigt oder Teilzeit, so denke ich ist es kein Problem das du das eaKBG beantragen kannst. Diese 6 Monate musst du nicht bei dem gleichen Arbeitgeber gewesen sein.

    Frag aber sicherheitshalber bei der GKK oder der AK nach, die können dir da bestimmt weiterhelfen.
    hendlpo90
  • Frage auf dem Zettel steht ab Geburt zum ankreuzen oder später. Muss ich bei ab Geburt des x machen oder?
  • @marrod ja! Immer ab Geburt ankreuzen. Später braucht man nur wenn man (warum auch immer) nicht gleich in Karenz geht ...
    Die sehen dann selbst ab wann das Wochengeld aus is und ab wann kbg läuft.
  • @claudsch1980 danke dann hätte ich es eh richtig gemacht aber bevor i an Blödsinn mach frag i gern nach;) danke dir :)
  • @claudsch1980 Wie lang hat man Zeit das KBG zu beantragen? Weil ich hab 8 Wochen nach Geburt Zeit dass ich meinen AG die Dauer der Karenz bekannt gib. Hab ich dann auch die 8 Wochen Zeit um das KBG zu beantragen, weil beim Antrag muss ich ja auch eintragen wie lang ich Karenz mit dem AG vereinbart hab.
  • Mädls Is hier wer BVA und kann mir kurz was helfen
    Forumianerin
  • @Michi3456 du hast maximal 6 monate zeit. Solang wird rückwirkend ausbezahlt.
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