@laroma
unter bestimmten Voraussetzungen kann man Sanierungen absetzen, aber eine schlichte Wohnungseinrichtung nicht,
sollte sie es eingetragen haben und nicht geprüft worden sein (dann wäre es ihr sowieso gestrichen worden) heißt das nicht, dass es richtig ist, das glauben nämlich ziemlich viele (bzw kann es bei einer späteren Prüfung auch wieder gestrichen werden und dann heißt es nachzahlen)
Liebe @rdb2011, ich habe eine Frage bezüglich meines Mannes!
Und zwar geht es darum, dass er 2015 bei einer Firma gearbeitet hat und mit dem Auto selbst zum Arbeitsort fahren musste, weil der Chef "keinen Bock" zum Aufstehen hatte.
Er hat keine Pendlerpauschale beantragt und auch für die Fahrten kein km-Geld erhalten!
Gibt es eine Möglichkeit, dass man die Strecken irgendwie mit in den Steuerausgleich nimmt? (wir haben ein Leasingfahrzeug!)
Ein Bekannter meinte nämlich, dass das ginge?!?
Hört sich für mich aber bissl komisch an!
Wäre dankbar, wenn du uns Auskunft geben könntest! Danke!
Gilt eine "Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge" aus Deutschland in Österreich als Lohnzettl bzw ist das der Lohnzettl? ( Mann hat ein Wochenende in Deutschland gearbeitet geringfügig zu seinem normalen Job) @rdb2011 oder @Sunsel
@Terrorzwergi zum Arbeitsort müssen ja viele von uns mit dem eigenen Auto fahren;)
Er kann ja die Pendlerpauschale in der arbeitnehmerveranlagung beantragen. Sonstige Ausgaben (etwa tatsächliche Pkw-Aufwendungen oder Ansatz von Kilometergeld) stehen nicht zu!
@Terrorzwergi in seinem Arbeitsvertrag muss sein haupttätigkeitsort/Arbeitsorganisation deklariert sein. Von zu hause du diesem Ort, gibt's Pendlerpauschale. Wenn er von dem Arbeitsplatz weg wechselnde Einsatzorte hat, dann muss (je nach vertrag) km-Geld, Trennungen etc vom dienstgeber erhalten, wenn er kein dienstalter stellt.
@BiKa bin auch der Meinung das es reicht.
Wenn es halt alle gesetzlichen Anforderungen entspricht... Also Name, Adresse, Aufteilung der Beträge mit evtl Pensions, SV etc Zahlungen, Firmenname
Ich hab noch ne frage . Hab grad im Internet gelesen das ich die Nachforderung vom Sozialversicherungsträger ( die wir ja auch jedes Jahr haben weil mein Mann ja immer nebenher was arbeitet) absetzen kann? Wo schreibt man das rein?
Ich weiß die Kennzahl nicht auswendig müsst ich nachschauen. Aber es gibt irgendwo denke ich einen Punkt der heißt "geleistete Zahlungen an den SV träger"
Sonst kann ich dir wenn die Kinder im Bett sind schauen und die Kennzahl sagen
@rdb2011 vielen Dank! Ja Wohnort - Firmensitz gilt als Pendlerpauschale. Problem ist nur: unseriöser Arbeitgeber der bereits Probleme beim Finanzamt ect. hat und hat meinem Mann rein gar nichts bezahlt! Weder KM noch sonst etwas! Kann man vermutlich nur über Anwalt einklagen nehm ich an! @Sunsel das schon klar: aber denke nicht das du von Baustelle zu Baustelle mit PrivatPKW fahren musst weil der Chef den Arsch ned ausn Bett kriegt und nicht genügend Fuhrpark hat ;-)
@Terrorzwergi dein Mann könnte sich ans Arbeitsinspektorat oder auch an die kammer wenden...
sonst... wenn er zb nur mindestlohn bekommen würde wärs evtl aufgrund branchenüblicher fahrzeugbereitstellung und keiner trennungs/km geld zahlung auch ein fall fürs finanzamt bzw finanzpolizei aufgrund möglichen verstoß gegen das lsdbg.
@Terrorzwergi falls nicht durch AK einklagbar - würde ich zumindest probieren - dann würde ich sowohl das Kilometergeld (sofern nachweisbar) und etwaige Diäten bei der arbeitnehmerveranlagung in Abzug bringen. Ist dann zwar nicht Cash auf die Hand aber zumindest a bissi a steuerersparnis.
@Sunsel ich glaub nicht, dass @Terrorzwergi s mann genaue aufzeichnungen geführt hat... aber es wär zumindest ein tipp für die zukunft, da auch wenn mans klagt sich das ja hinzieht... @Terrorzwergi dein mann soll ein fahrtenbuch führen....
also mit: tag, uhrzeit abfahrt, km stand abfahrt, uhrzeit ankunft, km stand ankunft (aber halt nur vom einsatzort zum arbeitsort und wieder retour, dann kann ers zumindest wenn er vom ag nix bekommt und die klage ewig dauert, als minderung der steuerbemessungsgrundlage geltend machen...
@rdb2011 stimmt! Wir haben keine Aufzeichnungen darüber. Die Firma wird bereits vom Finanzamt gef... - tut mir leid die Ausdrucksweise aber der hat soviel Dreck am Stecken, das man das nicht mehr ausdrücken kann!
Vielen vielen Dank für deinen Tipp - du hast mir wirklich weitergeholfen! :-)
Danke nochmals!!
Also es is amtlich. I kann den Steuerausgleich nicht machen. Bin zu dumm, i kapier nix. Keine Ahnung was ich da ausfüllen muss bei dem L1i. Oder doch das L17 (obwohl ich das noch nichtmal gefunden hab, keine Ahnung wo oder was das sein soll) ichversteh nichtmal die Angaben. Woher soll ein normalsterblichet das alles wissen? Was ist ein Grenzgänger gemäß Paragraph 16 abs 1 Z Lit g? Woher in gottes Namen soll ich wissen was das ist! Was ist ein doppelsteuerabkommen und woher soll ich wissen welches Land das hat? Woher weiß ich ob ich nun Lohnsteuer zahlen muss in Österreich oder nicht? Wer sagt mir das? Wo soll das stehen? Was ist ein progressionsvorbehalt? Wer weiß das wenn er das nich grad gelernt hat und in dem Bereich arbeitet?
@BiKa das ist der Trick :P Leute die sich nicht damit auskennen machen es oft einfach nicht. Und das Finanzamt muss nicht zahlen.
Hast du eventuell wen in der Umgebung der helfen könnt?
Ja nur kriegt Vater Staat vo meim Mann immer fette Nachzahlungen weil der meine halt fleißig is und viel arbeitet und halt zusätzlich zu seinem vz Job nebenbei immer was macht damit er seine Familie versorgt. Und als Dankeschön kann i Mi dann rumplagen mit dem Mist. Ne hab niemNd der sich auskennt. Wer soll des auch schon verstehen ? So bescheidene Erklärungen die da dabei stehen.m
@BiKa die Arbeiterkammer bietet derzeit Hilfe dabei an. Da gibts Termine was ich so mitbekommen habe! Vielleicht rufst du dort einfach mal an - die helfen dir dann dabei!!
@Bika Muss zugeben,dass das ein "normaler" steuerpflichtiger sicher nicht richtig ausfüllen kann. Ich hoffe ich kann dir bissi weiterhelfen:
Dein Mann hatte in ö einen Wohnsitz - Punkt 1.4 anklicken
Er war bei einem ausl Arbeitgeber beschäftigt - Punkt 1.4.2
Die unselbstständigen Einkünfte sind gem Doppelbesteuerung ö-de in ö unter progressionsvorbehalt befreit - Punkt 4.1 die Steuerpflichtigen Bezüge eingeben (=bruttobezug abzüglich etwaiger in Deutschland einbehaltener sv-Beiträge und abzgl. Werbungskosten)
Solltest du Werbungskosten iZm den ausl Einkünften berücksichtigt haben, wie zB familienheimfahrten etc) müssten diese unter Punkt 4.2 angegeben werden
Solltest du noch fragen haben, kannst mir gerne ne pn. schicken
@sunsel ich hab jetzt eine saudumme Frage. Aber bei meinem Finanz online gibt's keinen 1.4. da steht auch nur a) b) c) usw. Ich hab jetzt mal in dem Formular L1i bei Angaben zum Wohnsitz ein Hackerl beim ersten Satz: ich hatte ihm Jahr 2015 meinen Wohnsitz oder meine gewöhnlichen Aufenthalt in ö und war...
Dann hab ich ein Hackerl bei b) bei einer ausländischen Arbeitgeber ( ohne Verpflichtung zum Steuerabzug in ö) beschäftigt, aber nicht Grenzgänger.
Dann hab ich bei dem Punkt : Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, für die Österreich das besteuerungsrecht zusteht:
Einkünfte ohne Lohnausweis ( kein L17 vorhanden):
Bei Einkünfte ohne Sonderzahlungen hab ich bei der Zahl 359 in des Kasterl den Verdienst reingeschrieben ( und zwar 154 Euro. Brutto und netto ist laut dem Lohnzettl Ding dasselbe, also wurd in Deutschland gar nix abgezogen)
Hallo!
Vielleicht kann mir wer meine Frage beantworten?
Ich war ganzes letztes Jahr in Karenz! Muss deshalb online unter Lohnzettel etwas von der GKK stehen oder gar nichts?
Vielen Dank!
@xstrizix wenn du das ganze jahr nur kbg bezug hast, was willst denn dann absetzen? bist alleinerziehend?
kbg = kein lohnzettel = keine bezugsauszahlende stelle
Hallo an alle Ich habe eine Frage, vielleicht kann mich jemand ein bisschen beruhigen.
Letztes Jahr habe ich die ersten 5 Monate Krankengeld bezogen, danach 5 Monate Teilzeit gearbeitet, und die letzten 2 Monate Vollzeit.
Wie hoch is die Chance dass ich etwas nachzahlen muss, und wie hoch ist die Chance dass ich etwas zurückbekomme?
Ich weiß, die Angaben sind vage, aber ich habe soooo Angst dass ich etwas nachzahlen muss, und die Daten von der GKK wurden noch nicht an das Finanzamt übermittelt. Muss also noch zittern.
Bei der Vorberrechnung kam ein Guthaben raus, aber das Krankengeld wurde ja nicht berücksichtigt.
@funny nur das steuerpflichtige Einkommen. Somit brutto abzüglich Sozialversicherungsbeiträge und etwaiger Abzug von Werbungskosten (wie zB Pendlerpauschale)
Weiß jemand wie flott die mit dem Berechnen und Auszahlen momentan sind?
Ich versteh auch nicht, warum ich laut Vorberechnung weniger bekomm als vorher. Mit 1 Lohnzettel (ehem. Arbeitgeber) hättens 280€ sein sollen. Mit dem 2.Lohnzettel (Pensionsversicherung) sinds aufeinma nur mehr 240€. Weiß wer warum? :O
Alle Jahre wieder...
Das kann man nicht pauschalieren und hängt von vielen Dingen ab.
Deswegen rate ich immer erst nach 15.3. die Veranlagung zu machen... da sind 99% der Lohnzettel, Pensionen, Krankengelder eingespielt und ggf korrigiert...
Warum das in deinem fall so ist @Asuna ist dass du einen "lohnzettel" mehr hast, als angegeben (vorberechnet). Dh du hast 2 steuerpflichtige einkommen und zahlst dem entsprechend mehr Lohnsteuer.
@Sophia11 eine allgemeine Aussage kann ich dazu nicht machen...
Hängt viel von der Höhe der einzelnen Bezüge so wie deinen auslagen (Absätzbeträge, sonderausgaben, etc) ab.
Denn durch dein krankengeld könnte evtl die progression bei dir wirken... was ich aber nicht glaub weil du mit deinen gesamten einnahmen nicht in eine steuerpflicht fallen wirst...
....angst das ich was nachzahlen muss...
Wenn ich für ein Einkommen laufend keine steuer zahle und mehrere Dienstverhältnisse hab, dann muss ich mitunter damit rechnen dass ich was nachzahlen muss...
Zudem handelt es sich um Geld, was einem ohnehin nicht zugestanden hätte.
Dem sollte man sich bewusst sein...
Ich hab letztes Jahr nahtlos den AG gewechselt. Da ich den Steuerausgleich ohnehin für die Uni machen muss immer, werd ich ihn erst ab 15.3. (habs oben gelesen )machen. Zur Info: nicht nur AG Wechsel, sondern auch von Vollzeit auf 30 std/wo.
Kommt es beim Wechsel vom AG IMMER zu einer Nachzahlung? Warum MUSS man denn beim Wechsel einen Steuerausgleich machen?
Ich hab nämlich aufgrund von Krankengeldbezug 450€ letztes Jahr nachzahlen müssen...
@_Karin83_ Bei einem Wechsel muss man keinen Steuerausgleich machen. NUR: wenn man zwei bezugssuszahlende stellen gleichzeitig hat. ZB ein Teilzeit Arbeitsverhältnis und zusätzlich ein geringfügiges.
Und wenn du nahtlos von einem zum nächsten ag gewechselt bist und sich nix überlappt hat,sollte aus diesem Wechsel keine Nachzahlung resultieren.
Hallo @rdb2011 und alle anderen lieben Antwortsuchenden!
Ich habe wieder mal eine Frage:
Diesmal bezüglich Kinderbetreuungskosten: kann man die Busfahrten des Kiga Kindes absetzen?! Sind immerhin auch 9€ monatlich.
Was ist mit dem Bastelbeitrag?
Wirkt sich eigentlich die Auszahlung der Abfertigung neu (einvernehmliche Auflösung letztes Jahr) auf meinen heurigen Steuerausgleich aus? Finde diesbezüglich irgendwie nichts im internet
Aber Vorsicht bei Wechsel des ag - lasst man sich zb Urlaub vom alten ag bei Austritt auszahlen und fängt dann schon beim neuen an ist es ein gleichzeitiger Bezug und man ist somit pflichtveranlagt... das bedenken die wenigsten ;-)
Hätt auch eine Frage:
Und zwar bezüglich Pendlerpauschale. Ich war 2015 bis Ende Mai Vollzeit arbeiten (55km bis zum Arbeitsplatz) und dann im Mutterschutz und in Karenz. Steht mir da trotzdem Pendlerpauschale (und Pendlereuro) zu obwohl ich nur 5 Monate gefahren bin?
Und ich hab ebenfalls noch eine Frage:
Wir haben für unsere Tochter vom Betreiber des KiGa eine Finanzamtsbestätigung erhalten und leider steht da der Name falsch drin (ich glaube Sofia statt Sophie ist- aber nur der zweitname)
Muss ich da eine neue Bestätigung ansuchen oder ist das nicht so tragisch?
@Sa_So15
mach einfach eine Abfrage mit dem Pendlerrechner, dort wird dir auch der monatliche Betrag angezeigt, damit kannst du dir die 5 Monate ausrechnen und das trägst du dann im Finanzonline ein.
@laroma steht die Sozialversicherungsnummer drauf von deiner Tochter? Mir hat letztens der FA-Beamte gesagt, dass sie damit die Leute/Kinder identifizieren (wegen Namensänderung etc)
Hallo! Ich steh ein bisschen an, da es der erste lohnsteuerausgleich ist wo nur meinfreund macht, da ich ja kbg und wochengeld bezigen habe!
Kann ich meine sonderausgaben bezüglich privatversicherung bei ihm reingeben?? Oder geht das nicht?
Und nochetwas! Meinfreund arbeitet 30 stunden und macht nebenbei die abendschule htl! Kann ich da die fahrt von zu hause in die schule auch irgendwo reingeben und absetzten oder geht das nicht?
Lg
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Kommentare
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unter bestimmten Voraussetzungen kann man Sanierungen absetzen, aber eine schlichte Wohnungseinrichtung nicht,
sollte sie es eingetragen haben und nicht geprüft worden sein (dann wäre es ihr sowieso gestrichen worden) heißt das nicht, dass es richtig ist, das glauben nämlich ziemlich viele (bzw kann es bei einer späteren Prüfung auch wieder gestrichen werden und dann heißt es nachzahlen)
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Und zwar geht es darum, dass er 2015 bei einer Firma gearbeitet hat und mit dem Auto selbst zum Arbeitsort fahren musste, weil der Chef "keinen Bock" zum Aufstehen hatte.
Er hat keine Pendlerpauschale beantragt und auch für die Fahrten kein km-Geld erhalten!
Gibt es eine Möglichkeit, dass man die Strecken irgendwie mit in den Steuerausgleich nimmt? (wir haben ein Leasingfahrzeug!)
Ein Bekannter meinte nämlich, dass das ginge?!?
Hört sich für mich aber bissl komisch an!
Wäre dankbar, wenn du uns Auskunft geben könntest! Danke!
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Er kann ja die Pendlerpauschale in der arbeitnehmerveranlagung beantragen. Sonstige Ausgaben (etwa tatsächliche Pkw-Aufwendungen oder Ansatz von Kilometergeld) stehen nicht zu!
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Wenn es halt alle gesetzlichen Anforderungen entspricht... Also Name, Adresse, Aufteilung der Beträge mit evtl Pensions, SV etc Zahlungen, Firmenname
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St: P
SV: F
GB: J
MFB: nein
PGS:110
UM:1
GZ: 0
St.Kl.: P
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Sonst kann ich dir wenn die Kinder im Bett sind schauen und die Kennzahl sagen
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@Sunsel das schon klar: aber denke nicht das du von Baustelle zu Baustelle mit PrivatPKW fahren musst weil der Chef den Arsch ned ausn Bett kriegt und nicht genügend Fuhrpark hat ;-)
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sonst... wenn er zb nur mindestlohn bekommen würde wärs evtl aufgrund branchenüblicher fahrzeugbereitstellung und keiner trennungs/km geld zahlung auch ein fall fürs finanzamt bzw finanzpolizei aufgrund möglichen verstoß gegen das lsdbg.
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@Terrorzwergi dein mann soll ein fahrtenbuch führen....
also mit: tag, uhrzeit abfahrt, km stand abfahrt, uhrzeit ankunft, km stand ankunft (aber halt nur vom einsatzort zum arbeitsort und wieder retour, dann kann ers zumindest wenn er vom ag nix bekommt und die klage ewig dauert, als minderung der steuerbemessungsgrundlage geltend machen...
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Vielen vielen Dank für deinen Tipp - du hast mir wirklich weitergeholfen! :-)
Danke nochmals!!
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:-S >_< X_X
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Hast du eventuell wen in der Umgebung der helfen könnt?
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Dein Mann hatte in ö einen Wohnsitz - Punkt 1.4 anklicken
Er war bei einem ausl Arbeitgeber beschäftigt - Punkt 1.4.2
Die unselbstständigen Einkünfte sind gem Doppelbesteuerung ö-de in ö unter progressionsvorbehalt befreit - Punkt 4.1 die Steuerpflichtigen Bezüge eingeben (=bruttobezug abzüglich etwaiger in Deutschland einbehaltener sv-Beiträge und abzgl. Werbungskosten)
Solltest du Werbungskosten iZm den ausl Einkünften berücksichtigt haben, wie zB familienheimfahrten etc) müssten diese unter Punkt 4.2 angegeben werden
Solltest du noch fragen haben, kannst mir gerne ne pn. schicken
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Dann hab ich ein Hackerl bei b) bei einer ausländischen Arbeitgeber ( ohne Verpflichtung zum Steuerabzug in ö) beschäftigt, aber nicht Grenzgänger.
Dann hab ich bei dem Punkt : Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, für die Österreich das besteuerungsrecht zusteht:
Einkünfte ohne Lohnausweis ( kein L17 vorhanden):
Bei Einkünfte ohne Sonderzahlungen hab ich bei der Zahl 359 in des Kasterl den Verdienst reingeschrieben ( und zwar 154 Euro. Brutto und netto ist laut dem Lohnzettl Ding dasselbe, also wurd in Deutschland gar nix abgezogen)
Ist das jetzt falsch?
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Vielleicht kann mir wer meine Frage beantworten?
Ich war ganzes letztes Jahr in Karenz! Muss deshalb online unter Lohnzettel etwas von der GKK stehen oder gar nichts?
Vielen Dank!
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kbg = kein lohnzettel = keine bezugsauszahlende stelle
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Letztes Jahr habe ich die ersten 5 Monate Krankengeld bezogen, danach 5 Monate Teilzeit gearbeitet, und die letzten 2 Monate Vollzeit.
Wie hoch is die Chance dass ich etwas nachzahlen muss, und wie hoch ist die Chance dass ich etwas zurückbekomme?
Ich weiß, die Angaben sind vage, aber ich habe soooo Angst dass ich etwas nachzahlen muss, und die Daten von der GKK wurden noch nicht an das Finanzamt übermittelt. Muss also noch zittern.
Bei der Vorberrechnung kam ein Guthaben raus, aber das Krankengeld wurde ja nicht berücksichtigt.
Lieben Dank schon mal!
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Ich versteh auch nicht, warum ich laut Vorberechnung weniger bekomm als vorher. Mit 1 Lohnzettel (ehem. Arbeitgeber) hättens 280€ sein sollen. Mit dem 2.Lohnzettel (Pensionsversicherung) sinds aufeinma nur mehr 240€. Weiß wer warum? :O
3,390
Das kann man nicht pauschalieren und hängt von vielen Dingen ab.
Deswegen rate ich immer erst nach 15.3. die Veranlagung zu machen... da sind 99% der Lohnzettel, Pensionen, Krankengelder eingespielt und ggf korrigiert...
Warum das in deinem fall so ist @Asuna ist dass du einen "lohnzettel" mehr hast, als angegeben (vorberechnet). Dh du hast 2 steuerpflichtige einkommen und zahlst dem entsprechend mehr Lohnsteuer.
3,390
Hängt viel von der Höhe der einzelnen Bezüge so wie deinen auslagen (Absätzbeträge, sonderausgaben, etc) ab.
Denn durch dein krankengeld könnte evtl die progression bei dir wirken... was ich aber nicht glaub weil du mit deinen gesamten einnahmen nicht in eine steuerpflicht fallen wirst...
....angst das ich was nachzahlen muss...
Wenn ich für ein Einkommen laufend keine steuer zahle und mehrere Dienstverhältnisse hab, dann muss ich mitunter damit rechnen dass ich was nachzahlen muss...
Zudem handelt es sich um Geld, was einem ohnehin nicht zugestanden hätte.
Dem sollte man sich bewusst sein...
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Kommt es beim Wechsel vom AG IMMER zu einer Nachzahlung? Warum MUSS man denn beim Wechsel einen Steuerausgleich machen?
Ich hab nämlich aufgrund von Krankengeldbezug 450€ letztes Jahr nachzahlen müssen...
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Und wenn du nahtlos von einem zum nächsten ag gewechselt bist und sich nix überlappt hat,sollte aus diesem Wechsel keine Nachzahlung resultieren.
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Ich habe wieder mal eine Frage:
Diesmal bezüglich Kinderbetreuungskosten: kann man die Busfahrten des Kiga Kindes absetzen?! Sind immerhin auch 9€ monatlich.
Was ist mit dem Bastelbeitrag?
Lieben Gruß und Danke im Voraus!
3,390
Kinderbetreuungskosten sind taxativ aufgezählt.
Bus gehört nicht dazu.
4,125
10,139
Zwecks absetzen der kinderbetreuungskosten gibt es hier einen link @lebkuchenherz26 https://www.bmf.gv.at/steuern/familien-kinder/kinderbetreuungskosten.html
349
1,466
Und zwar bezüglich Pendlerpauschale. Ich war 2015 bis Ende Mai Vollzeit arbeiten (55km bis zum Arbeitsplatz) und dann im Mutterschutz und in Karenz. Steht mir da trotzdem Pendlerpauschale (und Pendlereuro) zu obwohl ich nur 5 Monate gefahren bin?
3,508
Wir haben für unsere Tochter vom Betreiber des KiGa eine Finanzamtsbestätigung erhalten und leider steht da der Name falsch drin (ich glaube Sofia statt Sophie ist- aber nur der zweitname)
Muss ich da eine neue Bestätigung ansuchen oder ist das nicht so tragisch?
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mach einfach eine Abfrage mit dem Pendlerrechner, dort wird dir auch der monatliche Betrag angezeigt, damit kannst du dir die 5 Monate ausrechnen und das trägst du dann im Finanzonline ein.
4,125
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Kann ich meine sonderausgaben bezüglich privatversicherung bei ihm reingeben?? Oder geht das nicht?
Und nochetwas! Meinfreund arbeitet 30 stunden und macht nebenbei die abendschule htl! Kann ich da die fahrt von zu hause in die schule auch irgendwo reingeben und absetzten oder geht das nicht?
Lg