Elternteilzeit - keine Einigung, was nun?

ManuManu

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bearbeitet 6. 03. 2016, 12:33 in Karenz & Rechtliches
So da bin ich wieder.

Ich vermarter mir ja mittlerweile das Hirn mit diesen Thema.

Folgendes

Im Jänner hab ich meinen Antrag auf Elternteilzeit abgegeben.
Ich habe Rechtlichen Ansoruch darauf.

Im Gespräch meinte mein Arbeitgeber das passt alles. ( Arbeitsbeginn 1.06)

So nun ruft er 2 Wochen Später an das ich meinen alten Posten doch nicht bekomme und ich somit auch Samstags arbeiten müsste.
Im Antrag steht von MO-Fr lt meines alten Postens

So nun hab ich aber schon gesagt das es Samstags bei mir eher schwierig ist ubd nucht geht.

Somit sind wir zu keiner Einigung gekommen.

Versteh ich das jetzt richtig.
Chef müsste jetzt gerichtlich einklagen.
Was ja lt AK und Anwalt eher unwahrscheinlich ist. Sollte ich also nix mehr hören kann ich den
meinen Dienst zu diesen Zeiten antretten wie ich im Antrah angeben habe.

Chef kann erst eine Arbeitszeitänderung mit einer 3 Monatsfrist machen, aber erst wenn ich wieder arbeiten bin.

Also erst ab Juni. Dann kann ich würde einspruch erheben das es nicht geht.

Versteh ich das richtig???

Kommentare

  • @manu genau richtig. Wenn du nichts mehr von deinem Chef hörst kannst du so wie dein Vorschlag war zu arbeiten beginnen.
    Er kann dann frühestens an deinem ersten Arbeitstag einen Änderungsantrag machen der frühestens 3 Monate später beginnen darf.
  • Ok passt. Werd bald profi auf dem Gebiet sein.
    ;)

    Is nur die Frage. Soll i erm anrennen lassen oder nochmal reden.

    Ach i bin in ner kack Situation des glaubt ma keiner
  • Wenn i erm erkär warum i net kann, hab i die hoffnung das er mir vielleicht meinen alten Posten zurück gibt. Was i ja im anderen Post erklärt habe.
    Is halt ka Garantie
  • Gibt es für den Antrag eigentlich ein Formular? Bzw wenn ich beantrage muss ich da meine Wunschdienstzeiten und Stunden genau bekannt geben zB 30 Stunden von Montag bis Donnerstag ...

    An wen ist es zu schicken bzw reicht Personal büro?

    Und weiß wer ob es reicht wenn ich nicht mehr in Karenzt bin ,aber noch zu Hause bin oder muss ich auch arbeiten bzw. Arbeissuchend sein? Zur Erklärung mein Mann überlegt zu beantragen.
  • Also ich weis jetzt nicht wie es ist wenn du zuhause bist und dein Mann aber Elternteilzeit beantragen will.


    Dein Mann muss schon 3 Jahre im.Betrieb sein und es müssen.mindestens 21 Mitarbeiter sein damit er gesetzlich anspruch hat.

    Es gilt normalerweise ine Frist von 3 Monaten vor Antritt den Antrag schriftlich abzugeben.
    Mit anzahl der Wochenstunden, an welchen Tagen und welche Zeit.
    Ich hab es direkt meinen Chef gebracht und ubterzeichnen lassen das er es bekommen hat.
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