Was ich mittlerweile weiß, das EKBG geht bis zum ersten Geburtstag und bis dahin bin ich krankenversichert. Wenn ich 2 Jahre in Karenz bleibe, muss ich mich dann im 2. Jahr bei meinem Mann mitversichern. Soweit, so klar.
Aber wie schaut das denn mit dem Pensionskonto (Gutschriften) bzw. Anrechnung von Versicherungszeiten für die Pensionsversicherung aus wärend des EKBG bzw. dann im 2. Jahr?
Kommentare
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Wegen dem Pensionskonto ists so dass die ersten 4 Jahre nach Geburt als Kindererziehungszeiten gelten also hast da keine Lücke. Wenn du das meinst.
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Aber ich war eigentlich der Meinung, dass das bei jedem Modell vom KBG so ist. Während man KBG bezieht zahlt man ja nichts aufs Pensionskonto ein. Also im ersten Jahr zahlst ja auch keine Pensionsbeiträge.
Aber so richtig "einzahlen" aufs Pensionskonto gibts ja eigentlich gar nicht oder? Wichtig sind eben die Versicherungszeiten und die Höhe der Pension berechnet sich dann ja erst.
Vielleicht findet sich noch eine Expertin auf dem Gebiet @claudsch1980 vielleicht.
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Ab der Geburt eines Kindes erwerben Sie für bis zu 48 Monate Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung. Für jedes dieser Monate werden Ihnen 1,78 % von 1.452,33 Euro (12 x 1.694,39) Euro (Wert für 2015) am Pensionskonto gutgeschrieben. Dadurch erwerben Sie pro Jahr Kindererziehung einen Pensionsanspruch von monatlich ca. 25 Euro.
Den Wert für 2016 konnte ich jetzt noch nicht finden ...
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@claudsch1980 Den Wert für 2016 konnte ich jetzt noch nicht finden ...
Ich habe ihn nun gefunden: Bewertung mit monatlich 1.735,06 Euro im Jahr 2016
Und hier ist das dann relativ gut erklärt: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/27/Seite.270215.html
Dh. selbst wenn man dann schon wieder arbeitet, gibt es bis zum 4. Geburtstag +1735,06 (bis zur Höchstbemesungsgrundlage) dazugerechnet.
Das ist gar nicht wenig (auch für die Karenzzeit selbst).
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Also mein Mann wird in Karenz sein und das EaKBG beziehen. Aber ich bin da nicht versichert. Und mitversichern geht ja nicht (nehm ich an) weil er selbst nicht arbeitet?
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Mitversichern geht, wenn er versichert ist. Und das ist er ja dann bei seiner Krankenversicherung, wenn er Kinderbetreuungsgeld bezieht.
Die Frage, die ich dir nicht beantworten kann ist, ob die Mitversicherung in dem Fall auch gratis ist.
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Ich weiß nur dass du nach deinem Bezug sowieso noch 6 Wochen versichert bist, das ist scheinbar so eine Frist.
Bei uns wars nämlich kein Problem weil wir BVA sind und da ist man automatisch bis zum 2. Geburtstag des Kindes versichert.
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