Hallo! Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen:
Ich habe noch 2 Monate Resturlaub, den ich direkt im Anschluss an die Karenz nehmen möchte. Im Anschluss an diesen Urlaub möchte ich Elternteilzeit nehmen.
Von der AK hab ich bereits erfahren, dass der Urlaub nicht verjähren kann, da die Verjährungsfrist für die Zeit der Karenz ausgesetzt wird.
Meine Frage ist: Verringert sich mein gesamter Urlaubsanspruch durch Aliquotierung, da ich ab Juni in Muschu bin (also auch mein alter Urlaub aus den
Vorjahren) oder nur der Urlaub den ich im heurigen Jahr erwerbe?
Und ist es aus irgendeinem Grund einProblem wenn ich Elternteilzeit erst nach
dem an den die Karenz angehängtenUrlaub nehme bzw. kann ich sogar den
Elternteilzeitanspruch verlieren?
Lg Timin
Kommentare
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nein den Anspruch verlierst du nicht so schnell...kannst du bis zum 7. Lebensjahr "bekanntgeben", sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/elternteilzeit/Elternteilzeit.html?lebenslage=47819
Wie das mit dem Urlaub ist, weiß ich leider selbst nicht
LG
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Den urlaubs Verbrauch musst du grundsätzlich mit deinem dienstgeber regeln.
Etz musst du sowieso spätestens 3 Monate vor antritt melden. Damit bist du Kündigungsgeschützt (bei der Anspruchsvariante).
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