Arbeitsplatz an Kollegen verloren, kämpfen ja oder nein?

Hallo Mamis

Ach man ich bin so sch.... drauf.
Ich war 11,5 Jahre in Firma tätig als ich in Karenz ging.
So, nun fang ich im Juni wieder zu arbeiten an.
Natürlich hat sich mein jüngerer Kollege meinen Job unter den Nagel gerissen.

Natürlich war ich schon.bei der AK und Anwalt was ich den für Chancen mit meinen Vertrag hätte. Das Problem ost, das jeder etwas anderes sagt und ich nun null Ahnung habe ob ich jetzt ein Re ht auf meinen alten Posten habe oder nicht.

Kurz um ich war beim Einstieg in doe Firma im Einzelhandel. Bin nach 3 Jahren in den Grosshandel mit neuen Vertrag gewechselt. Im Vertrag steht “ vornehmlich für den Grosshandel beschäftigt, bei Bedarf kann ich in den Einzelhandel begeben werden“

So nun is mein Kollege der meinen Job nun hat vom Einzelhandel.

Einmal sagt die AK ich hab anrecht euf meinen alten Posten, da der Bedarf nicht besteht, da ja der Kollege in den Einzelhandel zurück gehen kann

Der andere sagt wieder ich kann vor Gericht ziehen wegen Diskriminierung.

Ein anderer sagt lt Dienstvertrag hab ich 0 chancen.
So was stimmt den jetzt???

Was würdet ihr machen???

Kommentare

  • Meines Wissens hast du Anrecht auf einen gleichwertigen Job, nicht aber auf deinen alten Job. Aber das wäre vielleicht ein Thema für @claudsch1980 ?
  • Gelichwert ist bei mir aber leider nicht zuerst büro und dann im Verkauf stehn.

    AK meinte das es dieses gleichwertig net gibt.
    Ich hab 10 mal angerufen und hab 4 Meinungen was mir jetzt net wirklich hilft.
    Anwalt und Beratung bei Dr AK meinen das er das bei Bedarf auslegen kann wie er will
  • @manu was steht denn in deinem Dienstvertrag?
    Wenn da zb drin steht dass der ag das recht hat dich deinen Qualifikationen entsprechend auch wo anders einsetzen stehen deine Chancen schlecht.
    Grundsätzlich heißt es:
    Recht auf die gleichen Arbeitsbedingungen wie vor der Karenz
    Nach der Karenz ist die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer mit der gleichen Verwendung weiter zu beschäftigen, für die sie/er vertraglich aufgenommen und tatsächlich eingesetzt wurde.
    HINWEIS Ist eine Beschäftigung am alten Arbeitsplatz nicht möglich, so muss eine gleichwertige, vertragskonforme Tätigkeit angeboten werden. Kommt es dennoch zu einer Änderung des Arbeitsortes oder der vertraglich vereinbarten Tätigkeit, nehmen Sie umgehend mit der zuständigen Arbeiterkammer Kontakt auf. Es ist allerdings ratsam, die Arbeit dennoch unter ausdrücklichem Protest vorerst anzutreten.

  • Ja eben das steht drin das er mich bei bedarf eben im Eh einsetzen kann.

    Das was du geschrieben hast hab ich eh auch gelesen bei der AK oder im Netz.

    Dank dir
  • Hallo! Mir geht's grad gleich wie dir und ich bin auch grad voll sch..... drauf
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