Problem Beantragung FBH

bearbeitet 8. 04. 2016, 13:01 in Karenz & Rechtliches
Hallo

Ich brauch mal eure Meinungen..

Ich hab direkt nach der Geburt unseres Sohnes am Finanazamt angerufen ob das mit der FBH automatisch geht und die Sozialversicherungsnummer durchgegeben. Dort wurde mir gesagt in den nächsten Tagen bekomm ich den Brief muss nur die Bankdaten eintragen.

2 Wochen später hab ich nochmal nachgefragt da hieß es sie finden nix ich soll den Antrag per Formular schicken mit diesem und jenes.
Nach 4 Wochen wieder angerufen, Formular ist da aber noch nicht bearbeitet.. Kann bis zu 6 Wochen dauern.

Heute wieder angerufen. Das alle Dokumente die ich eingeschrieben!! geschickt habe fehlen und nur das Formular da ist. Geburtsurkunde, meldezettel etc. alles WEG!

Wir müssen alles nochmal schicken bzw ich brings perösnlich und mein Mann muss jetzt ang. noch einen Daueraufenthaltstitel abgeben ( er ist EU Bürger, wir sind nicht verheiratet und das Geld bekomm aber ich!) Habt ihr sowas schonmal gehört???

Bearbeitungszeit sind jetzt auch nichtmehr 6 Wochen sondern ang. 16!!! Wochen! Das ist eine Frechheit ich kann vorher keine Karenzvariante auswählen, dh. ich bekomm kein Geld und wir sind unversichert!!!!!!!

Die Dame am Telefon meinte das Mitarbeiter von Ausländern gerne die Dokumente verschwinden lassen???? Was soll das bitte??? Wo kann ich mich hinwenden?? Meine Rechtsschutzversicherung greift leider erst ab Mai...

lg nadine

Kommentare

  • Bezüglich FBH kenn ich mich leider nicht aus aber dass es bei ausländischen Staatsbürgern länger dauern kann hört man ja ständig. Da muss halt genauer geprüft werden wo das Kind lebt.

    Aber ich versteh nicht weshalb du keine Karenzvariante auswählen kannst? Das hat meines Wissens ja nichts mit der FBH zu tun. Kinderbetreuungsgeld musst du bei der Krankenkasse beantragen. Damit bist du auch versichert.
  • Hallo

    Ich bin ja österreichischer Staatsbürger, nur der Papa nicht der bekommt ja auch nicht das Geld! KBG bekommst du erst wenn du die Familienbeihilfe zugesprochen bekommst...
  • Achja und eine Bestätigung des Arbeitsgebers muss er auch abgeben? Unsere HR Abteilung war sehr verwundert! Wieso weiß das Finanzamt nicht das mein Mann hier seit Jahren arbeitet??
    chobits
  • Achso das mit dem KBG wusst ich nicht, dass man die nur mit FBH bekommt.

    Aber anders prüfen werdens es halt müssen, es könnte ja sein dass euer Kind gar nicht ständig bei dir lebt sondern beim Papa, der nicht Österreicher ist. Dann hättest keinen Anspruch.
    Was da aber 16 Wochen dauern soll ist mir auch schleierhaft.
  • @Nadine_88 hast du vor deiner karenz gearbeitet? Dann wende dich zwecks Hilfe mal an die Arbeiterkammer. Vielleicht haben die einen Rat für dich ...
  • @Nadine_88 meine Tochter ist im August 2015 geboren worden und das erste mal wurde die FBH im November ausbezahlt. Bei uns wurde nichts nachverlangt oder so, aber Bearbeitung auch knapp 3 Monate.
  • Na das sind ja schöne Aussichten. Mein LG ist aus Deutschland und wohnt bzw. arbeitet auch schon seit August 2015 hier in Österreich. Bin ja mal gespannt ob das bei uns dann klappen wird mit der FBH.

    Ich drück dir die Daumen, dass es bei euch doch alles schneller über die Bühne geht und ihr die FBH endlich bekommt!
  • Hier noch weitere Deutsche.
    Den Schriebs zur Feststellung des Daueraufendhaltes mussten wir im Rathaus machen lassen. Haben da sogar strafe für zahlen dürfen da wir ne Woche zu spät dran waren. Das müssen alle Personen nichtösterreichischer Herkunft scheinbar machen. Wussten wir auch nicht.
    Leider sind meine Erinnerungen da soweit auch wieder verblasst... konnte man das vom Finanzamt aber nicht auch fürs KBG nachreichen?
    Nadine_88
  • Danke euch allen! Wieviel Strafe musstet ihr den zahlen? meinem Mann wurde damals am Telefon gesagt er muss seinen Titel nicht verlängern..
  • Pro nase 50 Euro. Ich weiß jetzt nicht ob es das benötigte ist aber das ist die Anmeldebescheinigung für EWR Bürger gewesen. Ist seit einigen Jahren erst pflicht und muss innerhalb von 4 Monaten nach dem Ummelden des Hauptwohnsitzes hier her zu erledigen. Ist ein gelber stabiler A4 Zettel.
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