Neues Urteil OGH zum KBG - Wer kennt sich damit aus?

Hallo.

Hab mal eine Frage zu diesem OGH-Urteil und vielleicht kennt sich da ja wer aus.


Hier mal ein Auszug aus dem Text:

"Das Problem lag laut AK bei der unklaren Rechtslage: Frauen, die während einer arbeitsrechtlichen Karenz mit einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld erneut schwanger wurden (und die bis zum Bezug des neuerlichen Wochengeldes nicht wieder gearbeitet haben), wurde lediglich ein tägliches Wochengeld von 26,15 Euro gewährt."


"In einem Urteil setzte der Oberste Gerichtshof nun fest, dass das Wochengeld um rund ein Viertel erhöht werden müsse."

Das heißt sozusagen, wenn ich jetzt 2 Jahre Karenz bei meinem Arbeitgeber beantragt habe (für das 1. Kind) in dieser Zeit schwanger werde, erhöht sich dieses Wochengeld?

Oder müsste ich da nach wie vor, bis spätestens zum 1. Geburtstag meines Kindes, schwanger sein, sodass ich Wochengeld erhalten würde?

Ich habe die einkommensabhängige Variante genommen, arbeitsrechtliche Karenz 2 Jahre.

Danke an die Spezialisten im Voraus :-)
Lila



Kommentare

  • Hab mir das mal kurz durchgelesen und würds so herauslesen dass die SS wieder wie vorher noch vorm 1. Geburtstag bekannt sein muss um wieder Wochengeld zu bekommen. Dann aber ein viel höheres.

    Im zweiten Jahr in dem man unbezahlt daheim ist fällt man wieder durch den Rost falls man schwanger wird.

    Sehr blöd geregelt.
  • @lila79 ja hier geht es nur um die Variante - schwanger werden während Bezug aber Mutterschutz Beginn im 2. Unbezahlten Jahr.
    Es gibt schon einige ogh Urteile rund ums Wochengeld. Am besten vielleicht immer Rat von der ak holen ob es da rechtliche Änderungen gibt.
    Lila79
  • danke euch! :-)
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