Hallo.
Hab mal eine Frage zu diesem OGH-Urteil und vielleicht kennt sich da ja wer aus.
Hier mal ein Auszug aus dem Text:
"Das Problem lag laut AK bei der unklaren Rechtslage: Frauen, die während einer arbeitsrechtlichen Karenz mit einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld erneut schwanger wurden (und die bis zum Bezug des neuerlichen Wochengeldes nicht wieder gearbeitet haben), wurde lediglich ein tägliches Wochengeld von 26,15 Euro gewährt."
"In einem Urteil setzte der Oberste Gerichtshof nun fest, dass das Wochengeld um rund ein Viertel erhöht werden müsse."
Das heißt sozusagen, wenn ich jetzt 2 Jahre Karenz bei meinem Arbeitgeber beantragt habe (für das 1. Kind) in dieser Zeit schwanger werde, erhöht sich dieses Wochengeld?
Oder müsste ich da nach wie vor, bis spätestens zum 1. Geburtstag meines Kindes, schwanger sein, sodass ich Wochengeld erhalten würde?
Ich habe die einkommensabhängige Variante genommen, arbeitsrechtliche Karenz 2 Jahre.
Danke an die Spezialisten im Voraus :-)
Lila
Kommentare
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Im zweiten Jahr in dem man unbezahlt daheim ist fällt man wieder durch den Rost falls man schwanger wird.
Sehr blöd geregelt.
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Es gibt schon einige ogh Urteile rund ums Wochengeld. Am besten vielleicht immer Rat von der ak holen ob es da rechtliche Änderungen gibt.
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