KBGende - Arbeiten - MuSchu = Wochengeld?

bearbeitet 18. 04. 2016, 14:29 in Karenz & Rechtliches
Mein Partner und ich wünschen uns ein Geschwisterkind.

Zur Situation:

Meine Tochter wurde im August 2015 geboren, ich wählte die 15+3 Variante. Die Kinderbetreuungszeit endet am 1.11.2016

Ab 2.11.2016 geh ich wieder arbeiten auf 20h.

Meine Frage:

Angenommen ich geh mit dem 2. Kind im Dezember, Jänner oder Feber in den Mutterschutz, steht mir Wochengeld zu? Wenn ja, von wo wird es berechnet?

Mir geht es darum, das wenn ich nach der KBG-Zeit von Kind 1 Hausnr 2 Monate arbeite, net das ich dann kein WG bekomme.

Bitte um Rat

Kommentare

  • Was ich weiss musst du 4 Monate arbeiten bevor du in den nächsten Muschu gehst, um WG zu erhalten. Berechnet wird es dann von dem Lohn den du für die 20h verdienst.
  • Ok. Ich werd mal bei der AK anrufen. Denn immerhin ist es ja so, das ich dennoch ein nahtloses Einkommen hätte, KBG ist ja auch ein Einkommen.
  • Ich bin zb bis Mitte August in Karenz, jedoch ab Mitte Juli wieder in Muschu. Da es sich bei mir überschneidet, steht mir bzgl WG ein Tagsatz von 26,15€ zu und mein DG muss eine Differenz draufzahlen, das wird aber erst berechnet wieviel mir zusteht.

    Genau frag mal bei der AK oder bei deiner zuständigen KK. Sag dann bitte Bescheid, würd mich intressieren.
  • Ich bin ja nicht in Karenz, sondern nur in der KBG-Zeit!
  • @claudsch1980 kennt sich ja da super aus :) Habe dich mal Frechheitshalber verlinkt :)
  • @babymädchen wenn es keine Lücke zwischen kbg und Gehalt gibt dann steht Sir auf jeden Fall Wochengeld zu ... wie hoch es ist hängt davon ab wie lang du arbeiten gehst.
    Bei mehr als 3 vollen Monaten Arbeit wird der neue Gehalt zur Berechnung herangezogen. Bei weniger als 3 Monaten wird es kombiniert zwischen neuen Gehalt und kbg Modell (26.15 tagsatz).
    caipii
  • Danke :)

    Nein es wird keinen Lücke geben :) Also ein Einkommen ist immer da, egal ob KBG oder Gehalt.
  • Danke :)

    Nein es wird keinen Lücke geben :) Also ein Einkommen ist immer da, egal ob KBG oder Gehalt.
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