Hallo an Alle !
Ich bin zwar noch nicht schwanger (möchte es aber in nächster Zeit werden)und mich beschäftig das Thema Karenz!
Und zwar Blicke ich gerade bei der Variante Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld nicht durch .Genau genommen wegen der Bezugszeit .Es steht ja :es kann nur 12 Monate -+2 wenn beide Elternteile in Karenz gehen beansprucht werden .So jetzt steht aber auch Anspruch bis max. zu 14 Lebensmonat. Wenn ich jetzt zb. sage Mutterschutz (Wochengeld) endet mit 1.6.2016 (Kind ist ja dann schon 2 Monate alt)Karenz beginnt mit 1.6.2016 -sprich dann ein Jahr und dann wäre das Kindelein schon 14 Monate !So kann der Vater dann trotzdem noch diese 2 Monate in Anspruch nehmen oder nicht !
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.
Danke schon mal für eine Antwort !!!
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