Hallo,
ich bin derzeit mit Kind 1 (geboren 2014) in Karenz und würde mit 1.7. wieder voll arbeiten gehen und wollte ab September Teilzeit arbeiten. Da ich mit Kind 2 schwanger bin, wäre ich aber ab Ende September schon im Mutterschutz. Das heißt: 2 Monate voll und ein knappes Monat teilzeit arbeiten vor dem Mutterschutzbeginn.
Meine Fragen:
Ich würde gerne wieder das einkommensabhängige KBG wählen.
Habe ich einen finanziellen Nachteil dadurch, dass ich Teilzeit ab September beantragt habe? Soll ich das wieder rückgängig machen? Oder wird das mit der Vergleichsrechnung sowieso ausgeglichen?
Wird diese "Vergleichsrechnung" für das Mutterschutzgeld auch herangezogen oder zählen da nur die drei Monate vor dem Mutterschutz?
Danke!!!
Kommentare
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ein bisschen schlauer bin ich schon - das wochengeld wird immer aus den Einkünften der letzten 3 Monate vor Mutterschutz errechnet. ohne vergleichsrechnung.
doch was, wenn es gar nicht ganz drei Monate sind, die ich vor beginn arbeite? (sind nur 2 Monate und 3 Wochen)
danke!!
vielleicht kennt sich zufällig wer aus. danke!!!
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sonst gibt's auch online rechner, vlt hilft dir das: https://www.sozialversicherung.at/kbgOnlineRechner/
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