Hallo ihr Lieben,
bin schon lange "stille Leserin" hier und hab jetzt eine Frage an euch die ihr mir hoffentlich beantworten könnt.
Nach langem Basteln:-) hat es nun endlich geklappt und ich bin in der 10 ssw. Habe leider gesundheitliche Probleme (nicht erst seit Schwangerschaft) und bin jetzt mal krank geschrieben. Ich werde leider noch länger krank geschrieben sein bzw. ab der 12. Woche in vorzeitigen Mutterschutz geschickt. Kann mir nun wer sagen ob ich im Krankenstand bzw. vorz. Mutterschutz Anspruch auf mein Weihnachtsgeld habe? ...da ET ja erst 2014 ist und ich bis dahin ganz normal in meiner Firma angestellt bin.Danke, danke schon mal für eure Hilfe. Nina, Paul und klein ???
Kommentare
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im Wochengeld ist das Urlaubs- und Weihnachtsgeld mitberücksichtigt.
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Die zahlt aber die ersten Tage nicht die vollen Beiträge aus ...
Wenn du aber im vorzeitigen Mutterschutz bist bekommst du nur mehr WochenGeld von der gkk, nix vom AG
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Zum vorzeitigen Mutterschutz: Dieser wird erst aber der 15 SSW gemacht und du musst dafür einen von 18 Gründen haben...die Richtlinien dahingehend sind total streng geworden!
Ich selbst hab einen Grund und wurde heute von der Amtsärztin mal nur für 6 Wochen freigestellt...danach muss ich erneut hin!
LG
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ich habe dir hier einen Link eingefügt zum Thema "Vorzeitiger Mutterschutz":
http://www.aerzteratgeber.at/wp-content/uploads/2012/07/Erlass_Mutterschutzgesetz.pdf
Status post Konisation ist ein Freistellungsgrund und wenn du sogar schon 3 Konisationen hinter dir hast, dann wird wohl dein GMH sicher nicht mehr lang sein. Ich bin mir sicher, dass du sofort freigestellt wirst.
Prinzipiell wurde angeordnet, dass der vorzeitige Mutterschutz erst ab Ende der 15. SSW möglich ist, aber bei besonderen Gründen geht das auch schon früher.
Ich bin zB seit der 14. SSW (13+1) im vorzeitigen Mutterschutz und wären nicht die Weihnachtsfeiertage gewesen, hätte ich auch schon in der 12. SSW gehen können.