HILFE ich kenn mich grad nicht aus! Arbeiten nach Karenz

lylylyly

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bearbeitet 12. 07. 2012, 21:03 in Karenz & Rechtliches
Hallo!

Ich hab da mal eine Frage meine Kleine ist jetzt 8 Monate und ich habe die Variante 30+6 genommen, also bekomme ich das Kinderbetreuungsgeld bis sie 2,5 Jahre alt ist. Jetzt ist das aber so, dass die Karenz beim Arbeitgeber ja nach 2 Jahren endet. Muss ich jetzt also nach 2 Jahren arbeiten gehen obwohl ich noch mein Kinderbetreuungsgeld bekomme? Find das irgendwie unlogisch.... Außerdem kann ich ja nicht arbeiten gehen, weil die Kleine ja erst frühestens mit 2,5 Jahren in den Kindergarten kann und ich keine andere Möglichkeit habe. Und genau deshalb habe ich ja die längste Variante genommen...

Kann mir irgendjemand helfen ich steh gerade voll auf der Leitung...

Danke im Voraus LG lyly

Kommentare

  • Hallo,
    in meiner Firma gibts die Möglichkeit 2,5 Jahre in Karenz zu gehen. Da bekomm ich eine "Wiedereinstellungsgarantie" diese muss aber schriftlich gemacht werden. Frag mal nach ob das bei dir auch möglich ist. Weil du den Kündigungsschutz nach 2 Jahren verliertst (Aufpassen da sind schon einige eingefahren!!)
  • Hallo,
    in deinem Fall kannst du schon nach 2 Jahren wieder arbeiten gehen, nur darfst du die Zuverdienstgrenze zum Kinderbeteuungsgeld nicht überschreiten. Eine Arbeitskollegin von mir hat sich eine Tagesmutter genommen, das halbe Jahr bevor der Kleine in den Kindergarten gekommen ist, Tagesmütter sind halt leider auch nicht billig, ihr ist vom Lohn (Geringfügig) nicht viel übergeblieben nachdem sie die Tagesmutter bezahlt hat.
    Aber am Besten ist es sicher wenn du einfach mal mit deinem Dienstgeber redest ob er dichauch nach 2,5 Jahren wieder einstellt.
    Alles Gute, Christine
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 13. 07. 2012, 13:00
    Ja, es ist so: am 2. Geburtstag des Kindes musst Du spätestens den Dienst antreten - arbeitsrechtliche Karenz geht max. 2 Jahre (bis zum Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes), falls Du das nicht macht, setzt DU einen ENTLASSUNGSGRUND- und da besteht doch schon jahrelang ein Problem: Kinderbetreuungsgeldbezug geht bis zum 2,5 Geburtstag des Kindes, Kindergarten erst meist ab 3. Geburtstag.
  • ob der Arbeitgeber zu einer Lösung bereit ist, ist fraglich, (Elternteilzeit-Vereinbarungen ist auch abhängig von der Mitarbeiteranzahl - da sonst rechtlich nicht verpflichtet)
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 13. 07. 2012, 10:44
    "Wiedereinzustellungsgarantie" - liest sich so, dass das Dienstverhältnis nach 2 Jahren (nach der arbeitsrechtlichen Karenz) dann gekündigt bzw. einvernehmlich gelöst wurde und dann man ein Schreiben bekommt, dann man dann wieder eingestellt wird.... "wenn es die betrieblichen Erfordernisse dann noch zulassen" nehme ich an... ...... am besten dann aber bei AK beraten lassen
  • AdminAdmin

    5,361

    bearbeitet 13. 07. 2012, 13:00
    Hallo @lyly: Schau mal ob du auf Karenz.at Informationen dazu findest. Da sind einige Informationen gut zusammengefasst.
  • bei mir ist es so, dass nach 2 jahren die karenz endet und ich dann ein halbes jahr sonderurlaub beantragt habe! ich arbeite bei der landesregierung, wie es in der privatwirtschaft ausschaut wärs am besten dich in deinem betrieb oder bei der arbeiterkammer zu erkundigen!
  • ich find das auch ein bisschen kompliziert...
    aber mir gehts so wie dir... ich hab auch die längste variante genommen, weil ich niemanden für den kleinen hab. meinem arbeitgeber hab ich dann ein mail geschrieben - ich würde gerne 2,5 jahre in karenz zu hause bleiben, wenn das i.o. ist - er hat mir geantwortet dass das kein problem ist...
    dann hab ich aber erfahren das man das letzte halbe jahr keinen kündigungsschutz hat... tja, keine ahnung ob das jetzt so "stimmt" was ich gemacht hab oder nicht.
    (ich würd gerne, wenn meine karenzzeit aus ist, das zweite bekommen, hätt ich jetzt so "geplant") :)
  • Danke für eure Antworten!!!!! Ihr habt mir sehr geholfen! Werd jetzt mal nachfragen und dann was handfestes mit den Chefs ausmachen. Danke!
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 15. 07. 2012, 12:26
    Nun, wenn man keinen für das Kind hat, dann bleibt einem ohnehin nicht viel übrig das zu schlucken, was einem vorgesetzt wird:

    nach 2 Jahren ändert die Karenz (einen Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes)- ; tritt man seinen Dienst nicht an, dann setzt man einen Entlassungsgrund. Braucht man unbedingt mehr "komplette Auszeit" vom Dienst - ja, dann vorher ein Gespräch mit dem "Chef". Eine gesetzliche Karenzverlängerung gibt es nicht (max. 2 Jahre), auch kein weiterer Kündigungsschutz etc..

    Und jetzt kommt es auf das Verständnis des Chefs an, wie er verfährt: zB

    - Er kann auf den Dienstantritt bestehen.
    - Er kann zustimmen, dass der Dienst erst später wieder angetreten wird - nur: das heißt oft so, dass man eine einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnis mit dem Datum des 2. Geburtstags des Kindes akzeptiert und dann erst wieder einen neuen Dienstvertrag bekommt, wenn man wieder neu einsteigt (wenn dass Kind 2,5 bzw. 3 Jahre ist - aber offiziell ist man draußen aus der Firma) (und es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, dass er einen nehmen muss, so wie nach der Karenz nach 2 Jahren) : dh nach der Karenz (2 Jahre) wird man dann bei der GKK von der Firma abgemeldet (Abmeldung, dass die Firma eine karenzierte Mitarbeiterin hat; - und offiziell ist man "draußen" und die "frühere" Mitarbeiterin wird erst dann wieder angemeldet, wenn sie wieder neu einsteigt)


    Geldmäßig ändert sich nix: Kinderbetreuungsgeld gibt es weiterhin und man ist kranken- und pensionsversichert, und das Kind krankenversichert (bis zum 2,5 Geburtstag).

    Man merkt von diesem ganzen System also nix, bis man wieder einsteigen will und dann vielleicht kein Job mehr frei ist - da ab dem 2. Geburtstag kein Schutz mehr bestanden hat.


    -Sonderurlaub gibt es oft bei Bund, Land und Gemeinden - "unbezahlt"
    - "unbezahlter Urlaub" in der Privatwirtschaft - ja, gibt es, man bekommt kein Entgelt, nur der Dienstgeber muss doch einen gewissen Beitrag an die Krankenkasse zahlen - da spielen meist die Dienstgeber nicht mit - weil es ja für sie mit Kosten verbunden ist und eine "Kündigungsschutzverlängerung" gibt es da auch nicht
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