Hallo,
Kenne mich da leider nicht aus. Mein Mann meinte, es würde vor zwei Lantagssitzungen im Landtag besprochen. Im letzten Jahr würde nicht viel ausgezahlt (25.000€). Du sollst bei der Frauenabteilung vom Land anrufen. Keine Ahnung, ob dir das hilft...
@Kleine_Maus_15 ich hab mit das auch mal durchgelesen aber man kann da irgendwie nicht heraus lesen wann man den Bonus genau bekommt bzw. wie hoch das maximale Einkommen sein darf.
Falls du was in Erfahrung bringst wärs super wenn du das hier rein schreibst.
Hallo. Ich hab mich vor kurzem auf der Landesregierung erkundigt und kann dir zur Berechnung Folgendes sagen.
Man nimmt z.B. das monatliche Nettoeinkommen vom Mann und rechnet das mal 14 und dividiert durch 12. Dann hat man mal das Nettoeinkommen mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld berücksichtigt. Hinzu kommt dein Einkommen wenn du eines hast oder das Kinderbetreuungsgeld.
Also z.B. Mann verdient 1200 Euro und du erhältst 436 Euro KBG dann
1200x14:12= 1400 Euro + 436 Euro = 1836 Euro Gesamteinkommen.
Dieses Gesamteinkommen gehört dann dividiert durch einen Gewichtungsfaktor der ist etwas kompliziert zum erklären. Da kommts drauf an wie viele Personen im Haushalt sind.
Für dich als Antragstellerin nimmt man 1.0
Für den Gatten 0.8 und für jedes Kind 0.5. Das zählt man zusammen und ergibt bei 2 Erwachsenen mit 2 Kindern einen Gewichtungsfaktor von 2.8.
Diesen dividiert man dann durch das Familieneinkommen also die vorher ausgerechneten 1836: 2.8 = 655,71
Laut der Tabelle hätte man dann bei dieser Rechnung Anspruch auf 160 Euro für 12 Monate. Aber der Mann muss da halt wirklich wenig verdienen damit sich das ausgeht. Oder man ist alleinerziehend.
Achso naja normalerweise bekommt man das ja für 12 Monate ausbezahlt, so stehts halt im Internet. Aber wenn du im März und April nix bekommen hast kann ja irgendwas nicht stimmen dann wirds im Mai auch nicht kommen.
Kenn mich da aber leider auch nicht aus.
@xxxisabellaxxx es ist eine Förderung vom Land Burgenland also demnach nur für Burgenländer. Aber vielleicht gibts in den anderen Bundesländern ähnliche Förderungen. Müsstest dann in deinem Bundesland nachfragen.
@eliasschauer achso naja wenn mans immer für 3 Monate kriegt und du im Februar das letzte Mal was bekommen hast dann wirds vermutlich jetzt im Mai wieder für 3 Monate bezahlt werden. Aber auf der Homepage der Landesregierung (siehe Link oben) sind die Telefonnummern der zuständigen Bearbeiter vermerkt, die sind sehr nett und ein Anruf ist in ein paar Minuten erledigt.
Hallo!
Vielleicht kann mir von euch jemand meine Frage dazu beantworten?
Meine Familie (Lebensgefährte und zwei Kinder) und meine Eltern leben unter der selben Meldeadresse, jedoch zwei verschiedene Haushalte. Wir bewohnen das obere Stockwerk, meine Eltern das Erdgeschoss. Lediglich die Eingangstür ist das einzige was wir gemeinsam nutzen.
Wenn ich wegen dem Kinderbonus ansuche, würden da die Einkünfte meiner Eltern auch einberechnet werden da wir die gleiche Meldeadresse haben?
Lg
@xstrizix bei solchen Geschichten kommt es immer darauf an ob ihr meldebehördlich in 1 oder 2 Haushalten gemeldet seid. Entweder zhaus auf der Meldebestätigung nachschaun ob hinter der Hausnummer "/1" oder "/2" steht. Oder du fragst am Gemeindeamt nach.
Wenn ihr alle in einem Haushalt gemeldet seid (also nur auf die Hausnummer, ohne Unterteilung in Haushalte), werden die Eltern mit eingerechnet weil ihr ja offiziell ein grosser Haushalt seid.
Getrennt werden in 2 Haushalte kann das am Meldeamt auch nur, wenn euer Haus offiziell (also laut Bauamt) ein 2-Familienhaus ist mit getrennten Wohneinheiten.
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Kommentare
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Kenne mich da leider nicht aus. Mein Mann meinte, es würde vor zwei Lantagssitzungen im Landtag besprochen. Im letzten Jahr würde nicht viel ausgezahlt (25.000€). Du sollst bei der Frauenabteilung vom Land anrufen. Keine Ahnung, ob dir das hilft...
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http://www.burgenland.at/buerger-service/buergerservice/familie/kinderbonus/
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Falls du was in Erfahrung bringst wärs super wenn du das hier rein schreibst.
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Werd mich mal erkundigen und euch auf dem laufenden halten
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Man nimmt z.B. das monatliche Nettoeinkommen vom Mann und rechnet das mal 14 und dividiert durch 12. Dann hat man mal das Nettoeinkommen mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld berücksichtigt. Hinzu kommt dein Einkommen wenn du eines hast oder das Kinderbetreuungsgeld.
Also z.B. Mann verdient 1200 Euro und du erhältst 436 Euro KBG dann
1200x14:12= 1400 Euro + 436 Euro = 1836 Euro Gesamteinkommen.
Dieses Gesamteinkommen gehört dann dividiert durch einen Gewichtungsfaktor der ist etwas kompliziert zum erklären. Da kommts drauf an wie viele Personen im Haushalt sind.
Für dich als Antragstellerin nimmt man 1.0
Für den Gatten 0.8 und für jedes Kind 0.5. Das zählt man zusammen und ergibt bei 2 Erwachsenen mit 2 Kindern einen Gewichtungsfaktor von 2.8.
Diesen dividiert man dann durch das Familieneinkommen also die vorher ausgerechneten 1836: 2.8 = 655,71
Laut der Tabelle hätte man dann bei dieser Rechnung Anspruch auf 160 Euro für 12 Monate. Aber der Mann muss da halt wirklich wenig verdienen damit sich das ausgeht. Oder man ist alleinerziehend.
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Kenn mich da aber leider auch nicht aus.
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@eliasschauer achso naja wenn mans immer für 3 Monate kriegt und du im Februar das letzte Mal was bekommen hast dann wirds vermutlich jetzt im Mai wieder für 3 Monate bezahlt werden. Aber auf der Homepage der Landesregierung (siehe Link oben) sind die Telefonnummern der zuständigen Bearbeiter vermerkt, die sind sehr nett und ein Anruf ist in ein paar Minuten erledigt.
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Vielleicht kann mir von euch jemand meine Frage dazu beantworten?
Meine Familie (Lebensgefährte und zwei Kinder) und meine Eltern leben unter der selben Meldeadresse, jedoch zwei verschiedene Haushalte. Wir bewohnen das obere Stockwerk, meine Eltern das Erdgeschoss. Lediglich die Eingangstür ist das einzige was wir gemeinsam nutzen.
Wenn ich wegen dem Kinderbonus ansuche, würden da die Einkünfte meiner Eltern auch einberechnet werden da wir die gleiche Meldeadresse haben?
Lg
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Wenn ihr alle in einem Haushalt gemeldet seid (also nur auf die Hausnummer, ohne Unterteilung in Haushalte), werden die Eltern mit eingerechnet weil ihr ja offiziell ein grosser Haushalt seid.
Getrennt werden in 2 Haushalte kann das am Meldeamt auch nur, wenn euer Haus offiziell (also laut Bauamt) ein 2-Familienhaus ist mit getrennten Wohneinheiten.