Hallo an Alle! Hab da mal eine Frage und weiß nicht wohin damit. Wir üben schon seit gut einem Jahr und jetzt hats geklappt.Doch erhielt ich am 18.5. meine Kündigung. Letzter Arbeitstag ist der 30.6. Nun hab ich gestern einen Test gemacht der war positiv. Letzte Periode fing am 7.5 an. Laut meinen Berechnungen bin ich in der 6.sww. wenn ich meinem Chef eine Bestättigung vorlege muss er mich dann doch behalten? Irgendwie überschneidet sich ja Alles, ab wann zählt in so einem Fall eine Schwangerschaft. Ab der letzten Periode oder ab der Einnistung? Kennt sich damit jemand aus?
LG Elle
Kommentare
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Aber ich befürchte du wirst da leider nicht viel machen können. Denn auch in einem aufrechten Arbeitsverhältnis ist der Kündigungsschutz erst wirksam und du hast alle Rechte und Pflichten die einer Schwangeren zustehen, wenn die SS vom FA bestätigt und der Firma gemeldet wurde.
Vorher besteht quasi keine SS.
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Wenn sie zum Zeitpunkt der kündigung schon schwanger war und es erst selbst später erfahren hat dann gibt es diese 5 Tage Frist nicht.
Wichtig ist einzig und allein der Zeitpunkt der Kündigung und der beginnenden schwangerschaft. Wenn sich das nur um einen Tag nicht ausgeht hast quasi Pech gehabt
Allerdings wird es bestimmt kein angenehmes arbeiten im Betrieb werden wenn Einen die Firma loswerden wollte und jetzt doch behalten muss.
Wir hatten hier schon einen ähnlichen Fall bei @ChaosDeluxe ... die kann dir bestimmt paar Tipps geben.
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Beweisen kannst und musst Du da gar nichts.
Der Arzt kann nur eine plus/minus einige Tage Bestimmung per Ultraschall vornehmen. Allein die Einschätzung des Arztes hat Gültigkeit. Also die Schwangerschaftsbestätigung mit der Wochenangabe.
Ich muss in etwa einen Tag vor oder nach der einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses schwanger geworden sein. Bei mir hat die Ärztin einen Tag mehr auf den Zettel geschrieben, als sie gemessen hat, was nicht unrechtens war, mir aber den A… gerettet hat.
Die Auskunft der Ak passt schon so.
Würde Dein neuer Arbeitgeber Dich wirklich als Schwangere beschäftigen oder weiß er noch nichts von der Schwangerschaft? Während der Probezeit hast Du keinen Kündigungsschutz. Zwar darfst Du, wenn das mit der Schwangerschaft raus kommt, theoretisch nicht deswegen gekündigt werden, praktisch ist das aber ultrazach - u.a. weil Du`s vorm Arbeitsgericht anfechten müsstest.
Wie willt Du die Zeit bis September überbrücken?
Hast Du vor später die Einkommensabhängige Variante des KBG zu wählen? - Den Anspruch verlierst Du durch ein solches Jobwechselmanöver nämlich, wenn nicht 6 Monate vor der Geburt durchgehend beschäftigt.
Auch wenn`s jetzt sehr unangenehm ist, ich würde an Deiner Stelle derzeit im alten Job bleiben. Bis vier Monate nach der Entbindung bzw. vier Wochen nach einer eventuell mit dem Arbeitgeber vereinbarten Karenz kannst Du dort nicht mehr gekündigt werden und hast noch etwas Spielraum, neuen Job, zukünftige Kinderbetreuung usw. zu regeln.