Gekündigt jetzt endlich schwanger

Hallo an Alle! Hab da mal eine Frage und weiß nicht wohin damit. Wir üben schon seit gut einem Jahr und jetzt hats geklappt.Doch erhielt ich am 18.5. meine Kündigung. Letzter Arbeitstag ist der 30.6. Nun hab ich gestern einen Test gemacht der war positiv. Letzte Periode fing am 7.5 an. Laut meinen Berechnungen bin ich in der 6.sww. wenn ich meinem Chef eine Bestättigung vorlege muss er mich dann doch behalten? Irgendwie überschneidet sich ja Alles, ab wann zählt in so einem Fall eine Schwangerschaft. Ab der letzten Periode oder ab der Einnistung? Kennt sich damit jemand aus?
LG Elle

Kommentare

  • Mir ist es genauso ergangen vor 2 Jahren. Bei mir war es so das ich so wie du gekündigt wurde. Und ich kann mich im dunkeln erinnern das nach einreichen der Kündigung ein Zeitfenster von 14 Tagen war wo ich die Bestätigung vom Arzt bringen musste das ich schwanger bin. Hab ich gemacht und somit wurde die Kündigung wirkungslos.
  • @Elle es gibt eine Frist: 5 Tage nach Aussprache bzw. Zustellung der Kündigung muss die Schwangerschaft gemeldet werden, dann ist die Kündigung nicht wirksam. In deinem Fall war das jedoch schon vor einem Monat...
  • Naja deshalb auch meine Frage. Die Frist kann man wie in meinem Fall doch gar nicht einhalten. Zu dem Zeitpunkt ist ja eine Schwangerschaft noch nicht nachweisbar. Letzte Woche war auch der Test noch negativ. Ist nicht so das ich auf biegen und brechen länger dort arbeiten will aber mit arbeitslos und schwanger komm ich irgendwie seit heute auch nicht klar.
  • Am Besten du wendest dich an die AK, so schnell wie möglich.
    Aber ich befürchte du wirst da leider nicht viel machen können. Denn auch in einem aufrechten Arbeitsverhältnis ist der Kündigungsschutz erst wirksam und du hast alle Rechte und Pflichten die einer Schwangeren zustehen, wenn die SS vom FA bestätigt und der Firma gemeldet wurde.
    Vorher besteht quasi keine SS.
  • Danke für eure Antworten. AK meint dazu dass die Kündigung nicht wirksam ist da ich zum Zeitpunk der Kündigung schon schwanger war. Zur Frist: Die Kündigung wird auch dann ungültig, wenn Sie erst nach Ablauf der Fünftagesfrist von Ihrem Arzt erfahren haben dass Sie schwanger sind, und Sie Ihren Arbeitgeber sofort darüber informieren. In jedem Fall müssen Sie auch die ärztliche Bestätigung über die Schwangerschaft vorlegen.
  • Also so wie Cookie schreibt hab ich mir auch gedacht das es so ist! Also wird das sicher eine Streiterei das mit der Kündigung! Hab in einem Personalbüro gearbeitet und die AK hat nicht immer recht! Würds aber immer probieren! Und auf der Seite von der AK steht das sogar mit der 5 Tagesfrist?!? Aber wünsch alles gute!
  • claudsch1980claudsch1980

    10,139

    bearbeitet 18. 06. 2016, 02:25
    @nena1988 es ist aber tatsächlich so wie @elle schreibt.
    Wenn sie zum Zeitpunkt der kündigung schon schwanger war und es erst selbst später erfahren hat dann gibt es diese 5 Tage Frist nicht.
    Wichtig ist einzig und allein der Zeitpunkt der Kündigung und der beginnenden schwangerschaft. Wenn sich das nur um einen Tag nicht ausgeht hast quasi Pech gehabt
    Allerdings wird es bestimmt kein angenehmes arbeiten im Betrieb werden wenn Einen die Firma loswerden wollte und jetzt doch behalten muss.

    Wir hatten hier schon einen ähnlichen Fall bei @ChaosDeluxe ... die kann dir bestimmt paar Tipps geben.
  • Wie gesagt eigentlich bin ich froh nicht mehr dort arbeiten zu müssen. Hab auch schon etwas anderes gefunden aber erst ab September also kann ich nicht mal sagen ich hätte nichts gewusst. Somit hat sich das erledigt. Und ich bin mir eben auch nicht sicher ab wann man in so einem fall als schwanger gilt. Da ja alle ab der letzten periode rechnen aber da ist man's ja noch nicht??? Ak meint zwar dass das so passt aber wie schon gesagt die haben nicht immer recht.
  • ChaosDeluxeChaosDeluxe

    1,873

    bearbeitet 18. 06. 2016, 12:04
    Es ist de facto unmöglich, auf Stunde und Tag genau zu bestimmen, wann Du schwanger wurdest. Selbst wenn Du einen Bilderbuchzyklus hättest, sicher wüsstest wann Dein Eisprung war und nur zu der Zeit Sex hattest. So ein Ei kann trotzdem noch ein paar Stunden länger uneingenistet rumgondeln z.B.
    Beweisen kannst und musst Du da gar nichts.

    Der Arzt kann nur eine plus/minus einige Tage Bestimmung per Ultraschall vornehmen. Allein die Einschätzung des Arztes hat Gültigkeit. Also die Schwangerschaftsbestätigung mit der Wochenangabe.

    Ich muss in etwa einen Tag vor oder nach der einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses schwanger geworden sein. Bei mir hat die Ärztin einen Tag mehr auf den Zettel geschrieben, als sie gemessen hat, was nicht unrechtens war, mir aber den A… gerettet hat.

    Die Auskunft der Ak passt schon so.

    Würde Dein neuer Arbeitgeber Dich wirklich als Schwangere beschäftigen oder weiß er noch nichts von der Schwangerschaft? Während der Probezeit hast Du keinen Kündigungsschutz. Zwar darfst Du, wenn das mit der Schwangerschaft raus kommt, theoretisch nicht deswegen gekündigt werden, praktisch ist das aber ultrazach - u.a. weil Du`s vorm Arbeitsgericht anfechten müsstest.

    Wie willt Du die Zeit bis September überbrücken?

    Hast Du vor später die Einkommensabhängige Variante des KBG zu wählen? - Den Anspruch verlierst Du durch ein solches Jobwechselmanöver nämlich, wenn nicht 6 Monate vor der Geburt durchgehend beschäftigt.

    Auch wenn`s jetzt sehr unangenehm ist, ich würde an Deiner Stelle derzeit im alten Job bleiben. Bis vier Monate nach der Entbindung bzw. vier Wochen nach einer eventuell mit dem Arbeitgeber vereinbarten Karenz kannst Du dort nicht mehr gekündigt werden und hast noch etwas Spielraum, neuen Job, zukünftige Kinderbetreuung usw. zu regeln.
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum