Karenz für kroatische Staatsbürgerinnen

crocro

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bearbeitet 15. 07. 2016, 06:37 in Karenz & Rechtliches
also meine freundin will her nach Österreich ziehen. Ihr Mann lebt schon hier und ist privat bei der wgkk versichert da er noch nicht bzw. noch nie in Österreich gearbeitet hat. sie ist schwanger. in 15ssw kann sie sich mitversichern? darfst sie sich dann hier untersuchen lassen und bekommt sie einen österreichischen Mutter-Kind-pass? darf sie hier das Baby bekommen? und ist dies mit irgendwelchen zusätzlichen Kosten (außer das für krankenhausessen) verbunden? hat sie Anspruch auf Mutterschutz, kinderbetreuungsgeld und familienbeihilfe wenn sie selbst nicht gearbeitet hat? (hoffe mal das der Mann bis dahin eine Arbeit findet) Sie wird erst noch 18. hat aber keine Erziehungsberechtigten mehr, weil sie und ihr Eltern irgend so einen Antrag gestellt hatten und dieser bewilligt worden ist (kA). einen daueraufenthaltstitel kann sie als kroatischer Staatsbürger bekommen aber die Arbeitserlaubnis bekommt man erst wenn man eine Firma findet welche unbedingt sie einstellen möchte... (das selbe gilt für ihren Mann der 19. ist falls das eine Rolle spielt) braucht sie eine Arbeitserlaubnis um Kinderbetreuungsgeld zu beziehen? bitte hilft mir! wir kennen uns Nüsse aus. wenn es nicht funktioniert ist es besser das sie nicht her kommt....

Kommentare

  • Schwer zu sagen
    Am besten beim Magistrat fragen,die helfen sehr...
    Sie sind EU Buerger moeglich das.Ihnen alles.ermoeglicht wird...
    Fragen.kostet nichts
    Alles gute!
    cro
  • @ifmamkl89 kennst du dich zufällig aus? =)
  • Phu sehr viele Fragen aufeinmal..

    Die Arbeitserlaubnis sollte meines Wissens nicht an das KBG gekoppelt sein.

    Ob sie sich bei ihm mitvesichern kann wage ich zu bezweifeln, ich denke (!) eher nicht. Da gibt es bestimmt Voraussetzungen wie einen Mindestzeitraum den man zusammen gemeldet sein muss.

    Um eine Krankenversicherung (Selbstversicherung) wird sie nicht herum kommen, ohne die können keine MuKiPass Untersuchungen gemacht werden (die widerum unumgänglich für einen KBG-Bezug sind).

    Mutterschutzgeld bzw Wochengeld wird sie in dem Fall nicht bekommen, wenn sie nicht zumindest 3 Monate vor Mutterschutzbeginn gearbeitet hat. Das KBG gibt es dann ab Geburt, ebenso Familienbeihilfe.
    Wenn sie also krankenversichert ist, kann sie natürlich hier ihr Kind zur Welt bringen, ohne zusätzliche Kosten tragen zu müssen.

    Die Prozedur nach der Geburt bitte nicht vergessen! Das Kind braucht ebenso einen Aufenthaltstitel, der kroatische Pass muss ausgestellt werden, in Kroatien muss das Kind ins Melde- und Geburtenregister eingetragen werden (rodni list, domovnica) bevor man alles weitere beantragen kann.

    Am besten bitte dennoch bei WGKK und einem Beratungszentrum für Migranten nachfragen, die sollten ausführlichere Infos geben können. Alles Gute!
    cro
  • Als erstes braucht sie eine Anmeldebescheinigung für EWR und Schweizer Bürgerinnen, dies muss sie innerhalb der ersten 4 Monate nachdem sie nach Österreich kommt beantragen (Kosten ca 60€)

    Bezüglich der Arbeitsbewilligung gibt es verschiedene Regelungen für Kroatische Staatsbürger. Mein Mann hat ein Anrecht auf den Freien Arbeitsmarktzugang da ich österreichische Staatsbürgerin bin.
    Die beste Ansprechstelle für die Arbeitsbewilligung ist das AMS, die können dir bestimmt die Info geben.

    Sie muss sich versichern lassen, wie ifmamkl89 schon gesagt hat, da wird sie nicht drumrum kommen.

    Hier auch noch ein Link der vielleicht weiterhelfen könnte: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/auslaendischearbeitnehmerInnen/Neue_EU-Buerger.html
    itchify
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