Kärnten: Elternkarenz-Bildungskarenz (zb. Massageausbildungszentrum Klgf)

bearbeitet 6. 01. 2016, 10:54 in Karenz & Rechtliches
Hallo,

Ich beziehe bis Sommer 2016 eakbg u überlege dann in bildungskarenz zu gehn u eine Ausbildung im Massageausbildungszentrum Klagenfurt zu machn. Diese dauert ein Jahr. Das würde sich genau bis zum 2 . Geburtstag vom Kind ausgehen. Dann möchte ich wieder bei meinem alten Arbeitgeber arbeiten teilzeit u nebenbei im Betrieb des Mannes massieren.

Finde das gut weil ich ja dann Weiterbildungsgeld vom Ams erhalte u sonst ja im zweiten Jahr nichts hätte bei eakbg. . Außerdem wird sie Ausbildung noch vom Land Kärnten gefördert. ..

Wer hat Erfahrung damit die Elternkarenz mit Bildungskarenz zu vereinbaren indem man letztere anhängt?

Was waren eure Überlegungen etc? Hat jemand vielleicht dort im maz auch eine Ausbildung gemacht. Ist die gut?
Hattet ihr trotzdem noch genug zeit für euer Kind, ?

Danke für eure Rückmeldungen..

Kommentare

  • Achja u welche Vor-und Nachteile hat es in rechtlicher Hinsicht Bildungskarenz zu gehn?
  • Ich dachte, man kann jetzt nimma nach der Karenz in bildungskarenz gehen? Dachte, die haben das abgedreht, weil das so viele ausgenutzt haben...
  • Oje gibt's das nerma??
  • Ich würde beim AMS nachfragen, nur zur Sicherheit. Vor 2 Jahren, als ich in Bildungsteilzeit gegangen bin, war da was.... Da ich aber kein Kind hatte, hab ich mir das nicht gemerkt.
  • Grundsätzlich zur bildungskarenz/Bildungsteilzeit: eine gute Sache. Wie das weiterbildungsgeld berechnet wird, wenn du zuvor kinderbetreuungsgeld bezogen hast - keine Ahnung. Das wissen aber eh die Herrschaften am AMS.
    Da du ja eine Bewilligung vom Arbeitgeber brauchst und eine vom AMS, würd ich mal an allen Stellen vorfühlen.
  • Da gibt's eine übergangsfrist für Geburten bis 2017 (soweit ichs im Kopf hab) bis dahin is noch möglich.
    Ich schau gleich wos was offizielles gibt dazu ...
  • Hab im Dezember angerufen u da wusste es das Ams noch net ob es das gebn wird 2016. Aber 2015 hatten sie es.. hab jetz im Jänner noch keinen erreicht dort
  • Neuerungen seit 1.7.2013
    Voraussetzung für eine Bildungskarenz ist ein mindestens sechs Monate dauerndes ununterbrochenes Arbeitsverhältnis über der Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 405,98 Euro (2015).
    HINWEIS FÜR PERSONEN IN ELTERNKARENZ
    Dies gilt jedoch nicht für Personen, die sich auf Grund einer vor dem 1. Jänner 2017 erfolgten Geburt in Elternkarenz befinden. Sie können binnen sechs Monaten nach dem Ende der Elternkarenz eine Bildungskarenz antreten.
  • Ah supa dann geht das noch. .

    Kann ich dann in dann de elternkarenz aufteilen?

    Mein Sohn wurde am 5.06.2015 geboren
    . Beziehe bis zum 1. Geburtstag kbg
    Und die Ausbildung is von März 2016 bis März 2017

    Wäre dann gut elternkarenz bis 1 . Geburtstag u bildungskarenz bis März 2017 u dann wieder elternkarenz bis zum 2 . Geburtstag ? Möchte dann erst wieda arbeiten
  • _Kathrin__Kathrin_

    4,125

    bearbeitet 6. 01. 2016, 11:06
    Deine Variante gefällt mir sehr sehr gut. Ich studiere ja noch Jus auf der jku.
    Wir überlegen auch hin und her mit den kinderbetreuungsgeldvarianten.... Entweder eakbg und das 2. Jahr vom ersparten leben, oder 20+4.
    Da ich aber noch studiere könnte ich im 2. Lebensjahr auch ein paar Fachprüfungen machen (hab schon alle Übungen auf der Uni, brauch nur mehr zu den Prüfungen gehen) und vll noch was vom Schwerpunkt machen - dann könnt ich weiterbildungsgeld beziehen.

    Dann würde ich was sinnvolles machen, bevor mein Arbeitgeber nach der Karenz sowieso auflöst. Das haben sie mir ohnehin schon gesagt
  • Ja is ja echt klass dass es das gibt..

    Ausbildung beginnt bei mir scho vor Ende des Bezuges von eakbg. . Kann man bildungskarenz dann schon früher antreten u bekommt Weiterbildungsgeld plus eakbg oder mach i dann bildungskarenz erst ab 1 . Geburtstag. ..
  • _Kathrin__Kathrin_

    4,125

    bearbeitet 6. 01. 2016, 11:18
    Ich glaub das spiest sich - aber frag einfach morgen nach beim AMS!
    Der Anspruch auf weiterbildungsgeld besteht ja nur, wenn du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast und das hast du während der Karenz nicht.
  • Aja stimmt. . Dann Weiterbildungsgeld ab 1 . Geburtstag

    Hoff mein ag akzeptiert das noch denn i hab scho einmal meine karenz Vereinbarung abgeändert
  • Mir steht das noch bevor - unser erstes Kind kommt Ende Feb/Anfang märz
  • Aha .. was wird es denn?

    Wir habn einen jungen bekommen.

    Und was I mi a no frag.. was is wenn I wieder schwanger werde.. da gibt's ja drei Varianten. . Was is wenn I vor ersten Geburtstag wieda schwanger werde (finanziell am besten wahrscheinlich ) was wenn während der bildungskarenz und was wenn nach bildungskarenz in der elternkarenz bevor I wieder Arbeit im juni 2017..

    Weißt du claudsch wie es dann mit wochengeld oder kbg aussieht? ?
  • Hab heut beim ams angerufen. Bildungskarenz u Elternkarenz kann man kombinieren wie oben beschrieben ;')

    Für ams is egal ob man kbg auch bezieht nur de Gkk wird vermutlich bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze was zurück fordern. Also werde ich die Bildungskarenz erst nach dem ersten Geburtstag vom Baby machn..
    _Kathrin_
  • Die Voraussetzung dafür ist ein aufrechtes DV mind 6 Monate vor der Karenz, richtig?
  • Aufrechtes Dienstverhältnis oder davor Elternkarenz so hab I es verstanden
    _Kathrin_
  • _Kathrin__Kathrin_

    4,125

    bearbeitet 8. 01. 2016, 15:22
    Was passiert dann mit dem Kündigungsschutz nach der Karenz? Auch wenn er nur ein Monat dauert?

    Folgende Konstellation:
    Eakbg 1 Jahr
    Weiterbildungsgeld 1 Jahr
    2 Jahre Karenz beim AG
    Normalerweise ist man ja kündigungsgeschützt in der Karenz.


    Wie formulierst du das in der Vereinbarung mit dem AG?

    Ich hab das hier mal vorgeschrieben:

    Unser Kind wurde am ...... geboren. Im Zuge dessen möchte ich eine Elternkarenz bis zum 2. Geburtstages des Kindes vereinbaren.

    Im ersten Lebensjahr werde ich das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beziehen. Ab dem 1. Geburtstag, sprich dem 2. Jahr der Elternkarenz, würde ich gerne mit dem Betrieb und dem AMS Bildungskarenz vereinbaren um im Ausmaß von 16 Wochenstunden mein Studium voran treiben und bis zum 2. Geburtstag des Kindes Weiterbildungsgeld beziehen.

    Die Rückkehr aus der Elternkarenz ist mit ... datiert.

    Deshalb bitte ich um Zustimmung für das AMS und ersuche um schriftliche Bestätigung.


    Freundliche Grüße


    Oder muss ich 1 Jahr Elterkarenz getrennt von der 1 jährigem Bildungskarenz vereinbaren?
    @claudsch1980
  • Die Formulierung würde mich auch interessieren. .


    Voll blöd bin Grad drauf gekommen dass das Land Kärnten den Bildungsscheck hinsichtlich zb Masseure eingestellt hat. Meine Ausbildung würde 5 200 € kosten und das Land hätte über 2000 an Förderung gezahlt. Seit 1.1.2016 nicht mehr ;-(
  • @_Kathrin_ du kannst nicht gleichzeitig elternkarenz und bildungskarenz haben.
    Das heißt du musst vor dem Kurs Beginn Die elternkarenz beenden und mit deinem Chef bildungskarenz vereinbaren. Denn ohne dieser Vereinbarung gibt es kein Weiterbildungsgeld vom ams.
    Somit endet dann auch der Kündigungsschutz.
  • Kathrin ich werde es voraussichtlich so machen :

    1.august 2015 bis 4.6.2016 elternkarenz
    5.6.2016 bis 29.6.2016 resturlaub von Firma
    30.6.2016 bis 31.3.2017 bildungskarenz
    1.4.2017 bis 4.6.2017 elternkarenz

    @ claudsch würd passen oder?
  • Nach bildungskarenz nochmal elternkarenz damit ich den Kündigungsschutz habe..

    Macht das eh nix wenn meine Ausbildung schon im März 2016 beginnt ich aber erst später Weiterbildungsgeld beziehen will!?
    _Kathrin_
  • Aufteilen geht, wenn 1 Teil mind 2 Monate dauert.
    Wusste gar nicht, dass du dir die Elternkarenz auch aufheben kannst?
  • Ja ich konsumiere sie quasi in zwei Teilen und beginne mit 2 . Geburtstag zu arbeiten
  • Passt jetzt zwar nicht zum Hauptthema aber zu deiner Frage @_Kathrin_ man kann sich 3 Monate seiner Elternkarenz aufheben bis zum 7. Lebensjahr des Kindes. Man muss es nur rechtzeitig vereinbaren. Glaube innerhalb der Schutzfrist.

  • habe heute bei der AK nachgefragt.. das AUfteilen der Elternkarenz hat angeblich keinen Sinn, sondern wenn ich Bildungskarenz gehe, soll ich das erste Jahr in Elternkarenz sein, das zweite Jahr in Bildungskarenz und dann wieder ab dem 2. Geburtstag arbeiten gehen. ich soll jedoch bei der Vereinbarung der Bildungskarenz darauf schaun, dass der Arbeitgeber hineninschreibt. dass er während der BK auf Kündigung und Entlassung verzichtet...
    denn es bringt nichts, die Elternkarenz anzuhängen nach der BK, weil ich ja dennoch während der BK kündbar wäre.. daher hat mir die AK das so geraten..
    _Kathrin_
  • Hallo Ihr :)e
    ist schon etwas länger her das ihr geschrieben habt, aber befasse mich gerade mit dem selben Thema und würd mich interessieren wie das nun bei dir geklappt hat?
    Habt ihr Ideen für mich welche Kurse ich in der Bildungskarenz machen könnte? habe nämlich nicht studiert?! :( suche jetzt was das nicht zu teuer ist und länger geht. also mindestens ein halbes Jahr oder länger.... In meinem Beruf gibt es nämlich meines Wissens auch keine Weiterbildungsmöglichkeiten (Versicherungskauffrau).
    bin über alle Ratschläge dankbar :)
  • @tascha0087 sorry, war lange nicht mehr im Forum.. ich habe mich nun für italienisch Kurse entschieden, denn dies kann ich schon und somit muss ich mich nicht anstrengen und mache einfach 2 Kurse auf der UNI.. hast du schon was gefunden?
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