Hallo! Ich bin neu hier, bin erst in der 4.-5.Woche (laut schwangerschaftstest) und ich brauche einen Rat..
Ich arbeite als Zahnarztassistentin.. dadurch das ich erst nexte Woche den Termin beim FA habe, bekomme ich erst die Bestätigung das ich schwanger bin. Da ich eben beim Zahnarzt arbeite, hab ich ein kleines Problem. Ich muss ja noch Röntgenbilder machen. Meine Frage: Darf ich trotzdem von außen den Knopf hinter der Bleitüre abdrücken? Da ich ohne Bestätigung vom Arzt noch niemanden was sagen möchte (arbeitgeber, kollegen).
Liebe Grüße, Sonja
Kommentare
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Ich kenn mich leider mit der Strahlung bzw reststrahlung nicht aus. Ich glaube den Knopf drücken ist nicht das Problem sondern eher das danach in den Raum gehen und dem Patienten die bleischürze wieder abnehmen, weil ich mir denke das in dem Raum vl reststrahlung ist.
Aber ich würde mal beim arbeitsinspektorat anrufen. Die können dir bestimmt sagen was du machen kannst.
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Ich hab meinem Chef am Anfang der ss gesagt das ich schwanger bin weil ich wegen Blutungen wieder in Krankenstand gehen musste. Und weil ich wusste das er menschlich ist und ich wollte das er weis warum ich in diesem Monat drei Wochen in Krankenstand gehe. Ich hab ihm dann erst zwei Wochen später die Bestätigung gegeben. Aber er wusste das ich nicht ohne Grund in Krankenstand war und ich war beruhigt weil ich wusste das er weis das es wichtig ist.
Kommt immer auf den Chef an und dem Verhältnis dazu, vl ist das ja auch eine Alternative für dich.
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Die Damen bei meinem Zahnarzt machen das alle auch in der Schwangerschaft.
Und da sind aktuell grad 2 schwanger.
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Grundsätzlich können ionisierende Strahlen, wie Röntgenstrahlen, Schäden an Zellen hervorrufen. Es hängt von der Menge der Strahlenenergie ab, die auf den Körper einwirkt. Gemessen wird diese in der Einheit Milli-Sievert (mSv). Ein fruchtschädigender Effekt durch Röntgenstrahlung konnte in Studien ab 50mSv nachgewiesen werden.
Man muss unterscheiden in welchem Bereich man sich, in Bezug zu den Röntgenstrahlen, aufhält. Grob unterschieden wird Kontroll (direkt drinnen beim Patienten)- und Überwachungsbereich.
Der Kontrollbereich existiert nur in der Zeit, in der das Gerät Strahlung freisetzt, d. h. während der Durchleuchtung oder Anfertigung von Röntgenbildern. Verlässt eine Schwangere während der Durchleuchtung den Kontrollbereich (!) besteht keine Verpflichtung einer Dosisüberwachung.
Sprich im Kontrollbereich darfst nicht rein, draussen darfst weiter arbeiten. Manche Arbeitgeber sichern sich zusätzlich ab, in dem sie dich auch draussen nicht mehr arbeiten lassen.
Hattet ihr keine Einschulung vor Gerätebenutzung??
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