Hallo liebe Mamas und Papas!
Es geht um eine Freundin von mir!
Die zwei sind VRRHEIRATET, LRBEN ZUSAMMEN, HABEN 1 KIND, BEIDE BEIM AMS.
Davor lebte sie allein mit dem Kind und bekam den Alleinerzieherabsetzbetrag ca 500 Euro pro Jahr.
Seit die beiden zusammen leben hat sie noch nichts beim FA beantragt, da sie nicht weiß ob sie auf den Alleinverdienerabsetzbetrag Anspruch hat, wenn beide arbeitslos sind?
Hat jemand da eine Erfahrung?
Danke!
Kommentare
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Ich glaube, kann es aber nicht sicher sagen, dass AMS-Bezug keinen Anspruch mit sich bringt, weil der Absetzbetrag eine Minderung der Lohnsteuer ist und beim AMS-Bezug keine Lohnsteuer bezahlt wird. (Bitte irgendjemand um Korrektur, wenn ich mich irre).
Es könnte sein, dass für die Monate, wo kein AMS-Geld bezogen wurde, aber trotzdem Anspruch besteht…
Aber das mit den Ferndiagnosen immer. Stattdessen: Anrufen. Wohnsitzfinanzamt. Lästig sein und durchfragen.
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Doch es geht also sie hat früher den Alleinerzieherabsetzbetrag jedes Jahr bekommen. Ca 500 € pro Jahr.. und damals war sie auch beim Ams
Nur jetzt wissen wir nicht wie es mit dem AlleinVERDIENERabsetzbetrag ausschaut.
8,652
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das kommt drauf an,
für welches Jahr? 2015 oder gehts schon um 2016?
108
2014 und 2015
Davor war sie alleinerziehend. Alleinerzieherabsetzbetrag geht auch wenn man beim ams ist.
Sie weiß jetzt nicht ob sie den alleinverdienerabsetzbetrag beantragen kann, da sie seit 2014 verheiratet ist und beide arbeitslos. Ich habe irgendwas gelesen es geht auch wenn man keine lohnszeuer zahlt...