Wochengeld trotz Karenz?

bearbeitet 4. 01. 2017, 22:36 in Karenz & Rechtliches
Hallo!

Ich hatte bei unserem ersten Kind 12+2 gehaltsabhängiges KBG gewählt. Danach bin ich weiterhin in Karenz geblieben, beziehe allerdings kein KBG mehr.

Da ich nun wieder schwanger bin, stellt sich die Frage ob ich #Wochengeld Anspruch habe. Ich möchte bis zu beginn des Mutterschutzes für das zweite Kind in gesetzlicher Karenz für das erste Kind bleiben.

Auf der WGKK Seite steht: "In einigen Sonderfällen sieht der Gesetzgeber auch Wochengeld vor, wenn Sie zum Beginn des Mutterschutzes kein laufendes Versicherungsverhältnis haben."

Worauf bezieht sich das?
getaggt:
«1

Kommentare

  • @Katerina meines Wissens bekommt man nur Wochengeld wenn man schwanger wurde während man noch KBG bezogen hat. Und das ist wirklich taggenau (bezieht man z.B. bis heute KBG und der erste Tag der letzten Regelblutung ist morgen dann hat man Pech gehabt).

    Wenn das zweite Kind auf die Welt kommt bevor dein erstes Kind 2 Jahre alt geworden ist bzw du vor dem 2. Geburtstag des ersten Kind noch in Mutterschutz kommst dann bekommst du mit dem Tag der Geburt wieder das einkommensabhängige KBG
  • Danke!
    Weiß jemand worauf sie der zitierte Satz bezieht?
  • Richtig, man muss KBG beziehen damit man wieder Wochengeld bekommt oder dazwischen wieder arbeiten gegangen sein.

    @claudsch1980 weist du Tat wegen dem zitierten Satz? :)
  • Das bezieht sich auf ein ogh Urteil ... näheres dann gern wenn ich wieder daheim bin :-)
  • Habe diesen Artikel gefunden, der, so kein Wochengeld Anspruch besteht, von Gehaltsfortzahlungspflicht spricht.
    So ganz verstanden habe ich das alles aber bisher nicht.
    Am ersten Tag der letzten Regel bezog mein Mann noch KBG, das zählt jedoch nicht?? Das ist ein wirklich seltsam wahlloses Gesetz.

    http://www.noedis.at/portal27/dgnoegkkportal/content/contentWindow?contentid=10007.731095&viewmode=content
  • bearbeitet 3. 09. 2016, 15:03
    Am 1.1.16 wurde das mit der Gehaltsfortzahlungspflicht abgeschafft.... -.-
    Die "Wochengeldfalle" besteht also nach wie vor, ist jetzt aber richtig schlimm geworden.
    Ist echt mies, das man da so im Stich gelassen wird.
  • @Katerina
    Interessant... hätte dazu eine Frage
    Hast du jetzt fix keinen Anspruch auf Wochengeld?
    Wenn du jetzt aber noch KGB bezogen hättest als du schwanger wurdest und nicht dein Mann ( dein Mann könnte ja angenommen schon vorher seine KGB Zeit konsumiert haben...), hättest du dann Anspruch auf Wochengeld?

    :3
  • Ja, das sind fragen die ich mich auch stelle. Die WGKK war bisher nicht sonderlich hilfreich und auch die AK Beratung war nicht imstande mir eindeutige Antworten zu geben.
  • Mir hat die OÖGKK gesagt, dass wenn ich im kbg bezug schwanger werde, Wochengeldbezug erst nach kbg Bezug beginnt, ich dieses erhalte.
  • Mir wurde gesagt, dass ich Wochengeld bekomme, wenn ich zwischen zwei Karenzen arbeiten gehe oder ich noch KBG bekomme, wenn der Mutterschuz beginnt.
    Ich bin dann in Mutterschutz gegangen und zwei Tage darauf war mein KBG fürs erste Kind aus (hatte 20+4). Habe dann eben auch das Wochengeld bekommen.
    Wies beim Einkommensabhängigen KBG ausschaut, weiss ich leider auch nicht.
  • Maxi01Maxi01

    1,843

    bearbeitet 5. 09. 2016, 08:06
    Ich bin während des bezuges des eakbg schwanger geworden und bekomme wieder wochengeld und zwar das um 25% erhöhte eakbg.
    Aber was ist, wenn der Partner gerade das eakbg bezieht, weiß ich nicht.
  • @maxi01 noch betrifft mich das thema nicht, jedoch interessiert es mich schon :)
    Das heißt du bist nur beim bezug vom eakbg schwanger geworden und der neue muschu fängt erst nach den 12 lebensmonaten vom ersten kind an? -
  • @Hope1990
    Genau. Max kam Juni 2015, seit August 2016 bin ich wieder im Mutterschutz.
    Hab mit weniger Geld gerechnet.
    Aber:mit März 2017 soll sich einiges ändern. Ich weiß nicht, wie gut man im Moment planen kann.
    Hope1990
  • @Maxi01 es soll sich ab märz '17 einiges ändern? Darf ich fragen wie du zu der aussage kommst?
  • @maxi01 ok danke für die info... ja ich weiß, hab ich auch schon gelesen, aber anscheinend bleibt beim eakbg alles gleich.
    Wahrscheinlich wissen sie es selber noch nicht ;)
  • @Katerina ab märz 2017 gibt es ein neues kindergeldkonto.. hier kannst du es nachlesen https://www.bmfj.gv.at/ministerin/Aktuelles/Themen/Kindergeldkonto-Neu.html
    Katerina
  • Danke... Klingt ja nicht so toll...
  • Danke... Klingt ja nicht so toll...
  • I weiß leider nimma so genau, wo ich das gelesen hab @Hope1990
    Wann wäre denn das zweite bei euch geplant?
    Bei uns wars eine riesige Überraschung, dass ich schwanger geworden bin, war dann positiv überrascht, dass es finanziell so gut ist...
  • @maxi01 als ich das gelesen hab, auf der ak seite dass es wirklich so ist wie es ist, hat es mich sehr gewundert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die kk das so beibehalten werden. Ich finde, dass es sich eh so gehört wie es jetzt ist.

    Hab ja auch ende september et mit dem ersten, werde auch eakbg nehmen und möchte ein zweites mit nicht sehr großem altersunterschied. Natürlich sind das jetzt nur "träume" da ich ja nicht weiß, wie alles wird mit baby :)
    Außerdem hab ich auf die ss 3 jahre lang gewartet, darum kann ich es sowieso nicht planen. Es wär halt blöd wenn ich erst nach einem jahr wieder zu hibbeln anfange, gleich im ersten zyklus (unwahrscheinlicher weise) schwanger werde, dass ich dann das verminderte wochengeld erhalte. Denn da geht es ja wirklich um einiges... ;)
  • Also ich war auch in der gesetzlichen Karenz ohne kbg bezug und hätte kein wochebgeld bekommen. Bin dann 3 Wochen (daher Ende karenz und neuerlicher muschu) arbeiten gegangen. Es hat mir nicht gut getan. Vor allem wäre ich schon in der 15.ssw freigestellt gewesen. Aber was will man machen....
    Katerina
  • Hallo zusammen =) ! Ich habe sowohl bei der AK als auch NÖGKK angerufen und bekam telefonisch keine Auskunft, deshalb jetzt meine Frage an euch - oft gestellt hier im Forum, aber leider habe ich es nicht ganz verstanden.
    Ich beziehe einkommensabhängiges KBG bis Nov 2016. Dann endet auch meine Karenz. Werde ich in dieser Zeit - also bis Nov 2016 - erneut schwanger:
    1. steht mir dann das einkommensabhängige KBG in welcher Höhe zur Verfügung?

    Vielen Dank für eure Antworten dazu ;)
  • Hope1990Hope1990

    123

    bearbeitet 5. 09. 2016, 22:25
    @Runningmummy naja da ist es wieder anders, da du ja ab november wieder arbeiten gehst. Dann wird das wochengeld auf deinen neuen lohn berechnet. Und somit dann auch das eakbg auf das neue wochengeld.
    Wenn du bis november ss (bis zum ende des eakbg) wirst, aber weiterhin in karenz wärst würdest du wochengeld in höhe des eakbg +25% erhalten.
    Aber man muss vielleicht dazusagen, dass das jetzt aktuell gilt, anscheinend ändert sich sehr viel ab märz 2017. Ob dieses thema auch davon betroffwn ist bzw. inwieweit es sich ändert hab ich noch nicht herausgefunden..

    Bitte beachte, dass ich keine expertin bin, und auch nur das weitergebe was ich glaube zu wissen ;)
  • Niki2014Niki2014

    658

    bearbeitet 5. 09. 2016, 22:46
    Runningmummy schrieb: »
    Hallo zusammen =) ! Ich habe sowohl bei der AK als auch NÖGKK angerufen und bekam telefonisch keine Auskunft, deshalb jetzt meine Frage an euch - oft gestellt hier im Forum, aber leider habe ich es nicht ganz verstanden.
    Ich beziehe einkommensabhängiges KBG bis Nov 2016. Dann endet auch meine Karenz. Werde ich in dieser Zeit - also bis Nov 2016 - erneut schwanger:
    1. steht mir dann das einkommensabhängige KBG in welcher Höhe zur Verfügung?

    Vielen Dank für eure Antworten dazu ;)

    Das Einkommensabhängige wird dann glaub ich aus dem Steuerausgleich des Jahres bevor du Kinderbeihilfe bezogen hast berechnet.
    Also in deinem Fall müsste das aus dem steuerausgleich von 2014 berechnet werden.

    In meinem fall: Geburt 1: 8/2014, Geburt 2: 10/2016
    Berechnung erfolgt aus dem steuerausgleich 2013.

    Es darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen.

    Ich hab Freundinnen die können kein EAKBG mehr nehmen: Geburt 1 2014 Geburt 2: 1/2017 die können nur das pauschalmodell wählen.
  • Guten Morgen! Vielen Dank für eure raschen Rückmeldungen. Bedeutet das, dass ich ein höheres Wochengeld bekommen würde, wenn ich weiter in Karenz bleiben würde? Das verstehe ich nicht. Im November würde ich Teilzeit arbeiten. Vor der ersten ss war ich Vollzeit. Das Wochengeld bezieht sich auf mein Gehalt in Teilzeit.
    Weil es bei uns sehr aktuell ist- eine mögliche zweite Schwangerschaft - möchte ich noch diese Woche persönlich bei der gkk vorbei schauen. Telefonisch bekomme ich keine Auskunft.
    Niki2014
  • @Runningmummy ich an deiner stelle würde auch bei der ak nachfragen. :) sicher ist sicher, vorallem wegen der änderungen ab märz 2017.

    Vielleicht könntest dich melden wenn du was erfährst.
  • Hallo!

    Ja klar melde ich mich bei euch. Habe den ganzen Vormittag mit Baby im Arm mit NÖGKK als auch AK telefoniert bzw. WKNÖ und SVA.
    Also laut AK: betrifft alle Babies, die nach März 2017 auf die Welt kommen: Es gibt ein Kinderbetreuungskonto in der Höhe von ca. €12.366,20.-. Je nachdem wie lange man das KBG in Anspruch nimmt, ergibt sich daraus der Tagsatz. Also bei 12 Monaten sind das €33,88.- pro Tag und rund €1030.- pro Monat. Es gibt dann noch "Bonuszahlungen", wenn der Vater auch in Karenz geht, aber das kommt bei uns leider nicht in Frage, deshalb habe ich hier auch nicht nachgefragt.
    Berechnungszeitraum für Wochengeld ist der Verdienst 12 Wochen vor Mutterschutz. Genauso wie beim Einkommensabhängigen KBG, also nicht mehr wie früher - letztes Kalenderjahr, wo kein KBG bezogen wurde.
    Wochengeld bekommt man auch nur wenn man 12 Wochen vor dem Mutterschutz ein aufrechtes DIenstverhältnis hat bzw. erwerbstätig ist.

    So habe ich es verstanden. Ich hoffe, ihr kennt euch aus :x
    moni1986
  • Runningmummy schrieb: »
    Guten Morgen! Vielen Dank für eure raschen Rückmeldungen. Bedeutet das, dass ich ein höheres Wochengeld bekommen würde, wenn ich weiter in Karenz bleiben würde? Das verstehe ich nicht. Im November würde ich Teilzeit arbeiten. Vor der ersten ss war ich Vollzeit. Das Wochengeld bezieht sich auf mein Gehalt in Teilzeit.
    Weil es bei uns sehr aktuell ist- eine mögliche zweite Schwangerschaft - möchte ich noch diese Woche persönlich bei der gkk vorbei schauen. Telefonisch bekomme ich keine Auskunft.

    Nein das wochengeld wird immer aus dem Bezügen der letzten 3 monate vor mutterschutz berechnet.

    Bleibst du in karenz ohne Bezüge bekommst du kein Wochengeld.
    Gehst du Teilzeit arbeiten dann wird das wochengeld aus dem teilzeitgeld berechnet.

    Ich war Grad 3 Wochen mit gestose arbeiten damit ich ein bisschen wochengeld erhalte.



    Katerina
  • Oh super danke für die info. Aber eigentlich bin ich ja, auch wenn ich in karenz bin, in einem aufrechten dienstverhältnis. Daher würde uns ja auch das wochengeldd zustehen.
    Aber jetzt zerbrech ich mir noch nicht den kopf. Jetzt soll mal mein erster auf die welt kommen ;)
    Danke für die info, ich wünsch dir alles gute
  • @Niki2014: schrieb ich doch =)
    Berechnungszeitraum für Wochengeld ist der Verdienst 12 Wochen vor Mutterschutz.
  • @Runningmummy
    Danke für die infos :D

    d.h. also es gibt beim eakbg keine günstigkeitsrechnung mehr?
  • @moni1986: was meinst du damit ;) ?
  • @Runningmummy im Internet steht aber ein Konto mit einem Betrag von ca. 15.500 euro. Je nachdem wieviele Monate man dann nimmt bekommt man dann so und soviel ausbezahlt.
  • Hope1990Hope1990

    123

    bearbeitet 6. 09. 2016, 19:35
    Also zurzeit ist es noch so, dass man wenn man noch während dem bezug vom eakbg schwanger wird ein wochengeld erhält und zwar in der höhe vom eakbg +25%
    Wenn man in der gesetzlichen karenz schwanger wird, jedoch kein eakbg mehr bezieht bekommt man einen fixen tagessatz von rund 26 euro an wochengeld. @Niki2014
    _Kathrin_
  • @sunshine2013: das ist der Maximalbeitrag. Dann muss du dir die Karenz teilen mit dem Papa. Das kommt bei uns leider nicht in Frage, deshalb kann ich dir das nicht beantworten.
  • Als Höchstsumme ist da 16.449 euro angegeben, eben nit dem Partnerbonus.
    Na eh egal, so stehts jedenfalls im Netz, aber wer weiß ist dass schon so fix.
  • Lt. Internet ist das ja nur bei den pauschalmodellen, also die gibt es dann nicht mehr aber beim bezug vom eakbg bleibt es gleich... außer i les das falsch
  • @Runningmummy
    Du hast geschrieben, dass beim eakbg nur mehr die letzten 12 wochen vor mutterschutzbeginn zur berechnung herangezogen werden und nicht mehr die jahre ohne bezug von kbg.
    So wie ich das im kopf habe wird das heranziehen der jahre ohne kbg (max. 3 jahre zurück)bezug als günstigkeitsrechnung bezeichnet ;)

    Ich persönlich find die Änderung dazu schade. So muss man nach einem jahr wieder voll arbeitn gehen oder die kinder im schnelldurchlauf kriegen ( das wiederum muss erst mal klappen bzw. muss man das auch mögen) um das eakbg wieder zu bekommen.
    Das ist in meinen augen eine eindeutige verschlechterung D: oder verstehe ich da was falsch
  • @moni1986: nein, - so sehe ich das auch und so hat sich auch die Dame bei der AK darüber geäußert.
  • Niki2014Niki2014

    658

    bearbeitet 6. 09. 2016, 22:37
    Hope1990 schrieb: »
    Also zurzeit ist es noch so, dass man wenn man noch während dem bezug vom eakbg schwanger wird ein wochengeld erhält und zwar in der höhe vom eakbg +25%
    Wenn man in der gesetzlichen karenz schwanger wird, jedoch kein eakbg mehr bezieht bekommt man einen fixen tagessatz von rund 26 euro an wochengeld. @Niki2014

    Nein man bekommt kein wochebgeld wenn man nicht arbeitet oder keine Bezüge hat. Ausser die 2. Schwangerschaft tritt noch während des Bezuges vom 1. Kind ein. Das heisst man muss vor dem 1. Geburtstag von kind nr 1 wieder schwanger werden.

    Die gesetzliche karenz und der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes sind zwei verschiedene paar Schuhe.

    Ich hab mich ausreichend informiert.
    Ich bin in einem aufrechten Dienstverhältnis ohne Einkommen. Man bekommt aber karenzgeld ab Geburt anstatt des wochengeldes.

    Ich wäre ab der 15. Ssw freigestellt gewesen und musste auf den vorzeitigen mutterschutz verzichten damit ich die 3 Wochen zwischen karenzende und neuerlichen mutterschutz arbeiten gehen kann.
    Das ganze nennt sich "Wochengeldfalle"

    http://www.noedis.at/portal27/dgnoegkkportal/content?contentid=10007.731095&viewmode=content&portal:componentId=gtn4527dffb-8e15-4abe-b54c-9b9fc500641c
    Hope1990Katerina
  • Ich hab mich auch hier im Forum erkundigt. Findest du über die Suche.
    Hope1990
  • @Hope1990 ist leider so wie @Niki2014 es beschrieben hat - zumindestens habe ich auch die Auskunft bei der GKK so benommen und bei mir geht es sich um 10 (!) Tage nicht aus.

    Man muss schwanger werden wenn man eakbg noch vom vorigen Kind bezieht nur dann bekommt man Wochengeld. Geht sich das um einen Tag nicht aus, bekommt man kein Wochengeld sondern erst mit dem Tag der Geburt eakbg.

    Zumindestens so die Info die ich bekommen habe. Aber ich würde mich freuen wenn es anders wäre...
    Katerina
  • @ballerina @Niki2014 ja, das hab ich falsch verstanden. Hätte mich für euch gefreut wenn es anders wäre... :(
    Ich wünsch euch alles gute für die ss!!
  • _Kathrin__Kathrin_

    4,125

    bearbeitet 7. 09. 2016, 08:12
    Mich betrifft es jetzt ganz aktuell:

    Tristan *2.3.2016
    Bezug eakbg bis 1.3.2017

    Eintritt der SS (heute getestet)
    Wahrscheinlicher ET 22.5.2017
    Mutterschutzbeginn: 22.3.2017
    Sprich ich bekomme zwischen 1.3. und 21.3.2017 kein Geld und muss mich bei meinem Mann mitversichern (oder?) und ab 22.3. wochengeld!

    UND ich muss die karenz verlängern um 3 Wochen!
  • _Kathrin_ schrieb: »
    Mich betrifft es jetzt ganz aktuell:

    Tristan *2.3.2016
    Bezug eakbg bis 1.3.2017

    Eintritt der SS (heute getestet)
    Wahrscheinlicher ET 22.5.2017
    Mutterschutzbeginn: 22.3.2017
    Sprich ich bekomme zwischen 1.3. und 21.3.2017 kein Geld und muss mich bei meinem Mann mitversichern (oder?) und ab 22.3. wochengeld!

    UND ich muss die karenz verlängern um 3 Wochen!

    Wie war es geplant ohne erneute Schwangerschaft?

    Du kannst die 3 Wochen arbeiten gehen oder dir jetzt Geld zurücklegen für die drei Wochen.
  • Hope1990 schrieb: »
    @ballerina @Niki2014 ja, das hab ich falsch verstanden. Hätte mich für euch gefreut wenn es anders wäre... :(
    Ich wünsch euch alles gute für die ss!!

    Kein Problem!
    Ich find nur wichtig dass es andere die vielleicht eine Schwangerschaft planen vorher wissen dass es eventuell finanziell knapp werden kann.
    Hope1990
  • @Niki2014 Bildungskarenz ab 2.3.2017, dem willigt aber das AMS für 3 wo nicht zu
  • Bildungskarenz muss mind 2 Monate dauern und da gibt es jetzt auch eine Neuregelung, dass das nach einer Elternkarenz nicht mehr geht.
  • @maxi gibt ja noch eine Übergangsregelung:
    HINWEIS FÜR PERSONEN IN ELTERNKARENZ
    Dies gilt jedoch nicht für Personen, die sich auf Grund einer vor dem 01.01.2017 erfolgten Geburt in Elternkarenz befinden. Sie können binnen sechs Monaten nach dem Ende der Elternkarenz eine Bildungskarenz antreten.

    Aber grundsätzlich stimmt schon dass die bk ja mindestens 2 Monate dauern muss. Für diese 3 Wochen geht das also sicher nicht!
    _Kathrin_
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