Wochengeld - Wie lange davor arbeiten?

BeLaBeLa

1,079

bearbeitet 4. 01. 2017, 22:38 in Karenz & Rechtliches
Hallo ihr Lieben! Ich hoffe jemand kennt sich aus oder war vielleicht zufällig in der selben Situation..

Geburt Tochter: 28.12.14
Bezug #Wochengeld, einkommensabhängiges KBG - alles ganz normal.

Sodala.. Jetzt bin ich in meiner Karenz, ohne KBGBezug, mitversichert mit meinem Mann, schwanger geworden,
ABER
ich muss 2 volle Monate (Jänner und Februar) und ein paar zerquetschte Tage im Dezember (27-31) und voraussichtlich im März (wenn sich Egt nicht verschiebt) arbeiten. Dann beginnt der neue Muschu

Ich hab total widersprüchige Infos bekommen, ob ich Wochengeld bekomm oder nicht.

Auskunft WGKK: Ja Anspruch, aber nur mit dem Schnitt von 2 Monaten, (Ich hatte gefragt, ob da weniger rauskommt, meinte sie nur etwas angenervt -ja-).
Versteh ich nun auch nicht soganz und zum erklären hatte die Gute keine Zeit.

Eine Freundin meinte, ich MUSS 90 Tage arbeiten. Auf die komm ich natürlich ned -
kann mir jemand helfen?
getaggt:

Kommentare

  • Hey! Also ich war Arbeitslos und schon in Notstand als ich SS war. Hab aber keinen Notstandshilfebezug bekommen weil mein LG zu viel dafür verdient hat. Jetzt wurde ich, kurz bevor der MuSchu begonnen hat, über 2 Monate in einen Kurs gesteckt, da hatte ich dann mein Taggeld. Ich habe allerdings jeweils nur 2 1/2 Wochen von den beiden Monaten diesen Kurs gemacht. Sprich Mitte des einen Monats angefangen und Mitte des anderen Monats fertig gewesen und ich hab dann mein Wochengeld bekommen, eben auf dieser Tagessatzbasis des Kurses berechnet! (Ich komme aus NÖ.)

    LG.
  • ruf am besten bei der ak an, sag du hast nur eine kurze frage zum thema mutterschutz, dann verbinden sie dich für gewöhnlich gleich zu nem juristen/juristin...und die sind eigentlich immer ganz freundlich :)
  • @claudsch1980 ich glaube du kennst dich auch relativ gut aus, oder? dachte ich verlink dich mal ; )

    Vielen Dank für eure Antworten
  • claudsch1980claudsch1980

    10,139

    bearbeitet 28. 08. 2016, 20:31
    @BeLa die dame der wgkk hat recht. Es wird der Schnitt der 2 Monate hergenommen. Da du davor in gesetzlicher karenz warst sind die sonst üblichen 3 Monate kein Problem bei dir.

    Warum da allerdings jetzt weniger rauskommen soll als bei 3 Monaten muss ich noch überlegen. Denn soweit ich weiß wird durch die dementsprechenden tage dividiert.
    Villeicht wird das anders berechnet bzw hat sich im Gesetz was verändert ...
    Aber anspruch auf wochengeld hast du schon. Die Höhe würd ich allerdings von der ak am besten abklären lassen oder einfach nochmal bei der wgkk anrufen und gezielt danach fragen.
  • Danke @claudsch1980, ich muss dazu sagen, dass sie wirklich sehr kurz angebunden war und ich ihr sehr viele Infos in kurzer Zeit gegeben habe (also ich will jetzt nicht auf sie schimpfen ; ) - ist sicher mega anstrengend am Telefon^^)
    und ich gar nicht wirklich weiss, ob sie meine Frage nach dem "weniger" verstanden hat ^.^
  • BeLa schrieb: »
    Hallo ihr Lieben! Ich hoffe jemand kennt sich aus oder war vielleicht zufällig in der selben Situation..

    Geburt Tochter: 28.12.14
    Bezug Wochengeld, einkommensabhängiges KBG - alles ganz normal.

    Sodala.. Jetzt bin ich in meiner Karenz, ohne KBGBezug, mitversichert mit meinem Mann, schwanger geworden,
    ABER
    ich muss 2 volle Monate (Jänner und Februar) und ein paar zerquetschte Tage im Dezember (27-31) und voraussichtlich im März (wenn sich Egt nicht verschiebt) arbeiten. Dann beginnt der neue Muschu

    Ich hab total widersprüchige Infos bekommen, ob ich Wochengeld bekomm oder nicht.

    Auskunft WGKK: Ja Anspruch, aber nur mit dem Schnitt von 2 Monaten, (Ich hatte gefragt, ob da weniger rauskommt, meinte sie nur etwas angenervt -ja-).
    Versteh ich nun auch nicht soganz und zum erklären hatte die Gute keine Zeit.

    Eine Freundin meinte, ich MUSS 90 Tage arbeiten. Auf die komm ich natürlich ned -
    kann mir jemand helfen?
    BeLa schrieb: »
    Hallo ihr Lieben! Ich hoffe jemand kennt sich aus oder war vielleicht zufällig in der selben Situation..

    Geburt Tochter: 28.12.14
    Bezug Wochengeld, einkommensabhängiges KBG - alles ganz normal.

    Sodala.. Jetzt bin ich in meiner Karenz, ohne KBGBezug, mitversichert mit meinem Mann, schwanger geworden,
    ABER
    ich muss 2 volle Monate (Jänner und Februar) und ein paar zerquetschte Tage im Dezember (27-31) und voraussichtlich im März (wenn sich Egt nicht verschiebt) arbeiten. Dann beginnt der neue Muschu

    Ich hab total widersprüchige Infos bekommen, ob ich Wochengeld bekomm oder nicht.

    Auskunft WGKK: Ja Anspruch, aber nur mit dem Schnitt von 2 Monaten, (Ich hatte gefragt, ob da weniger rauskommt, meinte sie nur etwas angenervt -ja-).
    Versteh ich nun auch nicht soganz und zum erklären hatte die Gute keine Zeit.

    Eine Freundin meinte, ich MUSS 90 Tage arbeiten. Auf die komm ich natürlich ned -
    kann mir jemand helfen?


    Ich hab aktuell von 7.8.16-25.8.16 gearbeitet und bekomme aliquot Wochengeld.


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