Vielleicht kann mir hier jmd weiterhelfen und weiß Bescheid.
Ich habe mich mit meinem Arbeitgeber auf einen Mutterschaftsaustritt nach der Karenz geeinigt, da mein Arbeitgeber mich aus finanziellen Gründen nicht mehr einstellen kann/will. Die Firma kämpft schon seit ca 1 Jahr, dass sie nicht insolvent wird.
Meine Fragen lauten nun, ob ich mich beim AMS melden kann. Wenn ja, wann frühestens? Und kann ich mich auch schwanger beim AMS melden? Bekomm ich dann auch ALG? Wie wird das dann berechnet? Vom letzten Gehalt oder vom KBG?
Sry für die vielen Fragen, aber ich war noch nie arbeitslos oder beim AMS.
Kommentare
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Hab eben heute schon 3 mal angerufen, aber irgendwie fühlt sich niemand zuständig. Deshalb dachte ich, ich frag mal hier. Eventuell war schon mal jmd in der Situation.
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Nach meiner Lehrabschlussprüfung im März 2019 muss ich mich arbeitslos melden.
2018 hatte ich dann 4 Monate Lohn und 8 Monate KBG.
2017 3 Monate Lohn plus 12 Monate KBG.
2016 9 Monate Lohn, 2 Monate Wochengeld und der Rest AMS.
Im ersten Halbjahr 2019 würden sie das Geld aus 2017 nehmen. Im 2.Halbjahr aus 2018.
Wird denn nun das KBG auch irgendwie mit reingerechnet? Welches Jahr wäre denn da besser für die Berechnung? Die Tendenz läge bei 2017, da dieses finanziell durch Lohn+Wochengeld+KBG das bessere war. Somit müsste ich noch VOR Juli 2019 die einvernehmliche unterschreiben.
Also ich kann mir aussuchen ob ich die Behaltefrist von 4 Monaten wahrnehme oder nicht.
Ich trau mich beim AMS direkt irgendwie nicht fragen... keine Ahnung ob die Verständnis haben.
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Ich hab jetzt selbst gegoogelt aber leider nichts passendes gefunden ob das Kbg mit gerechnet wird am besten einfach formlos beim ams anrufen durchs Telefon beißens nicht 😂
Da ich annehme das dein Lohn höher ist/war als Kbg würde ich zu 2016/2017 tendieren sprich arbeitslos melden bis spätestens 30.6 ...
Wärs keine Option für dich das du dir jetzt schon was neues suchst und die 4 Monate behaltefrist quasi ausnutzt und dann quasi nahtlos in den nächsten Job über gehst?
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Option wäre es schon, aber ich muss gestehen, dass ich mit der Höhe vom Arbeitslosengeld noch eine Umschulung machen möchte. Ansonsten sinken meine Chancen gegen Null, jemals bei einer neuen Ausbildung finanziell so gut dazustehen.
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Viell hast du Glück und das ams zahlt dir die Umschulung? Ein Versuch wäre es wert..
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Was ich damals dafür machen musste war den Kostenvoranschlag gemeinsam mit einem von mir verfassten Brief (schön geschrieben und gut begründet) bei meinem AMS Berater abgeben. Hab den Kurs anstandslos bezahlt bekommen. Hängt aber vermutlich auch von den Kosten ab. Der Kurs hat ein paar Monate gedauert und war nicht wahnsinnig teuer. Gefreut hab ich mich trotzdem!
Vielleicht fällt das nicht unter Umschulung dann? *denkendersmiley*
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