Hallo liebe Frauen,
Ich hätte paar Fragen. Ich bin schwanger und im Arbeitsverbot. Ich wohne mit meinem Mann in München Und bald müssen nach Wien umziehen weil hier in München ist sehr schwierig geworden, wegen die teuere Wohnungen. Also hier Familien zu bauen geht nicht mehr. Wollte ich euch fragen ob ich bisschen Geld kriegen darf oder zumindest die Krankenkasse wird von die AMS bezahlt.
Ich danke euch und sorry für meine mediokren Deutschkenntnisse.
Lg
Sara
Kommentare
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aber dann habt ihr ja die erste Hürde auch schon geschafft
alles gute!
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Ich kenne einen Fall in deine Richtung (während der Elternzeit bzw kurz davor von Deutschland nach Österreich) und bin selbst in der umgekehrten Situation (während der Elternzeit von Österreich nach Deutschland). Vorab: Es ist nicht unschaffbar, aber es wird eine anstrengende und zeitraubende Behördenrennerei.
Vieles für die Beantwortung deiner Fragen hängt von euren konkreten Lebensumständen ab. Seid ihr EU-Staatsbürger? Seid ihr verheiratet? Hast du in Deutschland Anspruch auf Elterngeld? Was ich dir an die Hand geben kann ist eine kleine "Vokabelliste", damit du weißt welche Leistungen in den Ländern wie heißen und wo du sie beantragst.
Das was in Deutschland Kindergeld ist und du in Bayern bei der Familienkasse beantragst, heißt in Österreich Familienbeihilfe und wird vom zuständigen Finanzamt ausbezahlt. Wird dein Kind in Österreich geboren, wird der Anspruch automatisch vom Finanzamt bearbeitet und ihr bekommt in den ersten Wochen nach der Geburt ein Schreiben an eure Meldeadresse. Kommt dein Kind noch in Deutschland auf die Welt, musst du das der Familienkasse melden und beim zuständigen Finanzamt in Österreich Familienbeihilfe beantragen und in Österreich eine Bestätigung vorlegen, dass der Leistungsanspruch der Familienkasse beendet ist.
Das was in Deutschland Elternzeit heißt, also die "arbeitsrechtliche Seite des Zuhausebleibens" nennt man in Österreich "Karenzzeit". Dir werden Formulierungen begegnen wie "in Karenz sein" oder "karenziert" sein.
Das österreichische Pendant zum Elterngeld ist in Österreich das Kinderbetreuungsgeld. Kinderbetreuungsgeld gibt es in zwei Varianten: 1. Die einkommensabhängige Variante. Diese scheidet für dich aus, weil du die notwendige Anwartschaftszeit (6 Monate in Österreich erwerbstätig) nicht erfüllst. 2. Die drei Pauschalvarianten: 12 Monate, 24 Monate oder 36 Monate. Je länger du Geld erhältst, desto geringer ist dein Anspruch. Für jede Variante ist auch eine (kürzere) Papazeit vorgesehen. Für konkrete Leistungshöhe einfach googlen. Zusammengefasst: Im Gegensatz zu Deutschland wo die einkommensabhängige Variante (= 67% bzw 65% des letzten Gehalts) die Grundvariante ist und es für alle die hier durch den Rost fallen die pauschale Leistung von EUR 300/Monat gibt, ist in Österreich die Pauschalvariante die Grundvariante und für die einkommensabhängige Variante musst du die besagte Anwartschaftszeit erfüllen.
Krankenversicherung: In Österreich herrscht das System der Pflichtversicherung. Im Gegensatz zu Deutschland wo das System der Versicherungspflicht vorherrschend ist. Das heißt: In Deutschland musst du dich versichern, die Versicherung wählst du aber selbst aus. In Österreich kannst du dir nicht aussuchen welche (gesetzliche) Krankenkasse du wählst, es gibt eine genaue Aufteilung die sich danach richtet wie (selbständig, unselbständig, Bauern, Beamte usw) und wo du selbständig bist. Wenn in Österreich von "einer privaten Krankenversicherung" gesprochen wird, betrifft das nicht die Grundversorgung sondern damit sogenannte "Zusatzversicherungen" gemeint. Bitte das in der Korrespondenz mit den Behörden bedenken. Lange Rede, kurzer Sinn: Bist du in Karenz (=Elternzeit) und beziehst Kinderbetreuungsgeld (=Elterngeld) und wohnst in Wien sind du und dein Kind automatisch bei der WGKK (=Wiener Gebietskrankenkasse) versichert. Sollte (wie gesagt, ich kenne deine konkreten Umstände nicht) keine Versicherung möglich sein (weil du, aus welche Grund auch immer, keinen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld hast) kannst du dich kostenlos bei deinem Mann mitversichern lassen, so wie auch in Deutschland.
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Das was in Deutschland deine Steuer-ID (früher: Steuernummer) ist gibt es in Österreich zwar auch, spielt aber in der Praxis nicht die Rolle die du aus Deutschland kennst. Die Nummer die dich in Österreich quasi "branded" und durch die du unverkennbar du bist ist die sogenannte "Sozialversicherungsnummer". Das ist eine vierstellige Nummer + dein Geburtsdatum in TTMMJJ-Form. Diese wird dir, sobald du versichert bist, mitgeteilt und steht auf deiner e-card drauf. Die e-card ist deine Sozialversicherungskarte. Anders als in Deutschland wird diese nicht von der Versicherung ausgestellt, bei der du versichert bist, sondern es ist eine einheitliche (türkise) Karte, auf der ist ein Chip und wenn der Arzt diesen in ein Gerät steckt, sieht er wo du versichert bist. So wie auch in Deutschland befindet sich auf der Rückseite dieser e-card die internationale Krankenversicherungskarte.
Hier zum Veranschaulichen (nochmal: es kommt auf eure konkreten Umstände an und ich beschreibe hier den 08/15-Grundfall!!!):
1. Wenn du in Österreich wohnhaft bist, müsst ihr euch hier melden. In Wien sind dafür die magistratischen Bezirksämter zuständig.
2. Wenn dein Kind in Wien auf die Welt kommt, ihr ordnungsgemäß gemeldet seid, meldet das Krankenhaus die Geburt dem Standesamt. Die Meldung eures Kindes übernimmt am besten dein Mann (wieder am magistratischen Bezirksamt). So erfährt das Finanzamt von der Geburt. Dann bekommt ihr automatisch die Familienbeihilfe zugesprochen. / Kommt euer Kind noch in Deutschland auf die Welt müsst ihr in Deutschland der Familienkasse melden, dass euch in Deutschland kein Kindergeld mehr zusteht (weil ihr ja nach Österreich gezogen seid) und du musst in Österreich Familienbeihilfe beantragen.
3. Wenn du in Deutschland Elterngeldanspruch hast, dann beantragst du in Österreich Kinderbetreuungsgeld auf Basis der sogenannten VO (EG) 883/2004 (grenzüberschreitende Sozialleistungen). Was du hierfür in Österreich und in Deutschland vorlegen musst, klärst du am besten mit der WGKK ab (Kinderbetreuungsgeld wird bei der Krankenkasse, bei dir also bei der WGKK beantragt. Nicht so wie in Bayern bei der ZBFS). Die Herrschaften dort kennen sich mit grenzüberschreitenden Fällen gut aus und beherrschen auch das Vokabular.
4. Ist dein Elterngeldanspruch in Deutschland höher als in Österreich = Wärst du in Deutschland geblieben und bekommst dort mehr Geld als von Österreich leistet Deutschland eine Ausgleichszahlung direkt an dich. Was du dafür vorlegen musst, klärst du am besten mit der zuständigen ZBFS in Bayern. Für internationale Fälle ist soweit ich weiß die Stelle für Oberbayern in München für Gesamtbayern zuständig.
5. Nochmal: Das hier ist die Beschreibung eines 08/15-Falls. Ob und wie das genau ist, musst du klären und hängt von euren persönlichen Umständen ab.
Abschließend:
1. Ihr schafft das. Ganz sicher!!!
2. Die Sachbearbeiter bei den Behörden sind eine gute Unterstützung.
3. Informier dich im Internet.
4. Es dauert bis Geld ausbezahlt wird. Weil die beiden Staaten natürlich sichergehen müssen, dass keine Doppelauszahlung erfolgt.
Ich wünsche euch alles Gute für euren Neustart in Wien!
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Alles gute
Lg