Kann einkommensabhängiges KBG schon VOR Geburt beantragt werden?

Hallo,

habe eine Frage, auf welche ich nicht wirklich eine Antwort im Netz finden konnte. Ich möchte die einkommensabhängige KBG Variante AB Geburt wählen. Wäre es möglich, den Antrag schon vorher bei der WGKK abzugeben, damit er dann schneller bearbeitet wird (Geburtsurkunde würde nachgereicht werden...)? Falls dies nicht geht, kann zb mein Mann dann auch den Antrag nach der Geburt abgegeben bzw. kann dieser auch per Post geschickt werden?

Frage deshalb, weil ich einen geplanten Kaiserschnitt habe und nicht weiß, wie schnell ich dann aufs Amt komme...

DANKESCHÖN!!
LG
Niki2014

Kommentare

  • @Biru25 vorher abgeben ohne Geburtsurkunde würd ich nicht, da kanns dann passieren dass du erst länger wartest wenn sie feststellen dass eben was fehlt und das irgenwo anders ablegen und nicht gleich bearbeiten.
    Ich würd einfach den Antrag fertig ausgefüllt mit einem Kuvert bereitlegen und so bald du die Geburtsurkunde hast, kopieren und per Post mitschicken. Ich habs auch per Post geschickt.
    Das kann ja alles auch dein Mann erledigen.
    Glaub aber nicht dass du nach dem KS so zu Hause angebunden sein wirst. Ich hatte vor kurzem einen und hätte am nächsten Tag nach Hause gehen können. Mir gings prima.
  • ChriChri

    2,221

    bearbeitet 3. 10. 2016, 21:04
    Vorab weiß ich nicht aber ich hab alles per Post geschickt ohne Probleme.
    Du bekommst das Kbg ja erst nach dem Mutterschutz also geht sich das im normal Fall alles aus
  • Ich habe es online beantragt bei der Homepage von der Sozialversicherung. Bin aus der Steiermark aber ich denk das es für Wiener auch geht. Ich habe ca 4 Wochen nach Beantragung den Bescheid bekommen. Ich denke aber nicht das du es schon vorher beantragen kannst. Bekommst du kein Wochengeld?
  • Danke für eure Antworten! Es handelt sich bereits um meinen 2. KS - habe einen zweijährigen Sohn. Bekomme Mutterschutzgeld, allerdings nicht viel. War nach Karenzende 1 1/2 Monate arbeiten - dann hat wieder der neue Mutterschutz begonnen. Das einkommensabhängige Kbg ist durch die Günstigkeitstechnung aus dem Jahr 2013 deutlich höher, als mein Mutterschutzgeld. Deswegen beantrage ich dieses ab Geburt. Aber ich werde einfach alles herrichten, damit es dann schneller geht nach der Geburt! LG
    azurblau
  • Ich stecke 1:1 in der selben situation!
  • Ach der Rest vom Kommentar ist weg.
    Bei mir ist alles gleich wie bei dir @Biru25 nur hab ich eine 2 jährige Tochter.

    Wann hast du Termin? Gern auch per PN
  • Michi3456Michi3456

    2,370

    bearbeitet 4. 10. 2016, 02:41
    @Biru25 Was ich gelesen hab bekommst du trotzdem erst nach dem Mutterschutz das KBG. Du musst irgendeinen zusätzlichen Antrag abgeben damit du die Differenz zwischen KBG und Wochengeld für die 12 Wochen nach der Geburt bekommst
  • Also vor geburt kannst du keinen Antrag abgeben da (sorry klingt blöd aber is so) bei der geburt immer noch was schief gehen kann ... ist bei allen Ämtern so. Man kann nichts beantragen wenn der Fall noch nicht eingetreten ist ...
  • Niki2014Niki2014

    658

    bearbeitet 4. 10. 2016, 08:09
    Michi3456 schrieb: »
    @Biru25 Was ich gelesen hab bekommst du trotzdem erst nach dem Mutterschutz das KBG. Du musst irgendeinen zusätzlichen Antrag abgeben damit du die Differenz zwischen KBG und Wochengeld für die 12 Wochen nach der Geburt bekommst

    Man kann es aber definitiv ab Geburt beantragen. Den Punkt gibt es zum ankreuzen.
  • @niki2014 man muss sowieso "ab Geburt" ankreuzen. Auch wenn man Wochengeld bekommt.
    Die andere Option ist soweit ich weiß nur dann gegeben wenn man zwischen Mutterschutz und KBG Bezug noch z.B. Urlaub aufbraucht und somit erst später KBG bezieht. So wurde es zumindest mir erklärt weil ich bei meiner Großen das Datum vom Mutterschutzende reingeschrieben hatte.
  • @Niki2014 Ja ist immer ab Geburt anzukreuzen auch wenn man noch Wochengeld bekommt. Die rechnen das dann selber aus, ab wann der Bezug von KBG beginnt.
  • Niki2014Niki2014

    658

    bearbeitet 4. 10. 2016, 10:46
    Ich hab 2014 angerufen und da haben sie mir ein Datum genannt welches ich abgeben musste (hatte aber eine sectio).
    Ich hab aber heut auch angerufen. Den Wochengeld Bescheid muss ich den diebstgeber bringen und beim Antrag an Geburt ankreuzen und die bva erkundigt sich dann beim Arbeitgeber. Die meinten primär muss er den Ausgleich zum kbg bezahlen. Macht er das nicht dann zahlt die bva. Ein extra Formular oder einen Antrag gibt es nicht und brauch ich auch nicht schicken
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