Vielleicht etwas doofe Frage zum KBG

Chaoskeks90Chaoskeks90

8,895

bearbeitet 13. 06. 2013, 13:03 in Karenz & Rechtliches
Ähm hi >:D<<br>
Aaaalso...ich hab mich heut mit den Varianten zum kbg auseinander gesetzt.
So, man liest ja immer 12+, 15+, 20+, 30+ meine frage! Wenn ich mich jetzt zb für 15+3 entscheide, darf ich dann nur die 15 in Kinderbetreuung bleiben oder kann ich auch die vollen 18 Monate nutzen, wenn der Kindsvater verzichtet, oder sind die 3 Monate wirklich nur für den Vater gedacht?

Danke für die Info
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Kommentare

  • Die sind nur für den Vater gedacht. Wenn er sie nicht gehen kann verfallen sie.
  • Aaaaaah oke danke :D
  • Aber du musst aufpassen, diese monate haben nix damit zu tun, wie lang du von der arbeit zu hause bleibst, aber wahrscheinlich weist du das eh!?
  • Ja na das weiß ich, aber mich hat's interessiert, ob man die +Monate auch alleinig nutzen kann ;)
  • Ich glaub das geht dann, wenn man alleinerziehend ist - sicher bin ich mir da aber nicht...
  • Also ich muss nächste Woche auf die Krankenkassa weil ich kapier das garnicht wie und auf was das alles ankommt :/
  • Es geht ma nur darum. Ich bin ja Arbeitslos und ich wollte eigentlich das 30+ Modell nähmen heist das das mich das Ams nach dem 2 Geburtstag der kleinen einfach wieder weiter vermittel kann bzw darf? Das verwirrt mich etwas :/
  • @tanja1993 nein du bist ja während dem kbg Geld nicht arbeitslos gemeldet, wenn dir also diese 400 Euro im Monat reichen besteht keine Gefahr :-)
  • Nja reichen muss es :) ich kanns mir aussuchen. Entweder ich gehe die 30 Monate oder eben nur die 20 Monate dann muss ich aber 1 Jahr unbezahlt daheim bleiben weil ich keinen habe der mir auf die Kleine aufpasst und ich warten muss bis sie mit 3 in den Kiga geht. Ich hoffe das hab ich irgendwie verständlich geschrieben :-SS
  • @tanja1993 du kannst dann noch antrag auf mindestsicherung stellen, um dich abzudecken kostentechnisch usw. Und da gibt's ne eigene Regelung, dass du nicht vermittelnde bist am AMS, sofern dein Kind unter drei ist und noch keinen KiGa-Platz hat. Es kommt aber immer drauf an, was dein Freund/Mann verdient, bzw wird eben der Unterhalt mitberechnet als Einkommen

    Ich sich dir mal den link raus, da kannst selber nachlesen
  • Ja das ist ja das problem meiner verdient überdurchschnittlich gut :( Ja das wäre lieb aber ich muss nächste Woche e persönlich hin weil sie irgendwas noch mit mir besprechen wollen
  • @tanja1993

    Aso ja dann besser nachfragen, es gibt Mindeststandards für zwei Erwachsene (Paare) + Kind so rund 1.400 glaub ich sind das...da wird aber alles mitgerechnet was geht

    http://m.wien.gv.at/gesundheit/leistungen/mindestsicherung/mindeststandards.html
  • Danke ich werd die mal nächste Woche drauf anreden :)
  • wenn dein freund/mann eh gut verdient würd ich die 30 nehmen :-) @tanja1993
  • miKkiimiKkii

    6,892

    bearbeitet 13. 06. 2013, 22:03
    ---
  • Nö du bist die zb 20 daheim + die 8 Wochen, hab vorher erklärt bekommen, dass die +Monate für den anderen Elternteil sind...
  • Vorsicht mit den Varianten, wie lang du daheim bleibst hat nix mit der gewählten Variante zu tun ...
    Dieses zb 20+ heißt dass du bis zum 20. Lebenamomat vom Kind das Geld bekommst! Danach arbeiten gehn oder mitversichern beim Mann bis zum 2. Gebtag
  • @claudsch1980 man geht ja davon aus, theoretisch die 20 daheim zu bleiben, klar hängts von Karenz etc ab, aber rein theoretisch bleibt man ja die zeit daheim, da ja die zuverdienstgrenze echt niedrig is
  • neee falsch verstanden ^^ die 8 wochen nach der geburt is ja das wochengeld also 2 monate....und dan kommt ja das Kbg zB 20 monate...das heisst ich bin 22 monate zu hause..und die 2 monate bis zum zweiten geburtstag muss ich mich beim mann versichern?
    das mit dem das ich nicht gehn kann wenn der man nicht kann weiss ich schon
  • ich hab mein post oben gelöscht...weil ichs total falsch geschrieben habe :-)
  • Aso ja das stimmt so :)
  • @mikkii nein! Du bekommst bei deinem gewählten Modell nur bis zum 20. Monat Geld! Nicht 22! Aufpassen :-)
  • Echt? Na daaaaaann Check ich das erst!!! Danke für die Aufklärung!
    ela
  • Ich hätt da auch eine Frage;

    Wenn ich die kürzeste Variante nehme also 1 Jahr dann kann ich 2 Jahr arbeitstechnisch zuhause bleiben, muss mich nur nach dem 1 Jahr selbst versichern? Heißt das dass ich dann nach dem Jahr arbeitslos bin oder doch nicht weil ja das KBG nichts mit der Arbeit zu tun hat?? Iwie kenn ich mich da gar nicht aus. Würd mich interessieren!
    DANKE!
  • miKkiimiKkii

    6,892

    bearbeitet 13. 06. 2013, 22:41
    @claudsch1980 genau...20 monate is das kbg.. aber zuerst kommen ja die 8 wochen Wochengeld...sind ja auch zwei monate... uiii verstehs grad nicht
  • @miKkii du bist dann 8 Wochen im Mutterschutz (wochengeld) und dann 18 Monate kbg soweit ich das jetzt verstanden hab
  • ich bin verwirrt.. hihi @Chaoskeks90
  • Genau - während dem WochenGeld Bezug ruht das kbg! Das heißt während mutterschutz wochengeld, danach kbg! Es könnt ja sein dass du keinem Anspruch auf wochengeld hast, dann bekommst von Anfang an kbg!
    aber diese Varianten Bezeichnung sind die lebensmonate des Kindes, nicht die Laufzeit
  • @satru nein arbeitslos bist du nur, wenn du keinen Job hast, aber das Dienstverhältnis zum dienstgever bleibt ja während der karenz aufrecht somit nicht arbeitslos, aber zwecks versicherungsschutz musst du doch eben mitversichern lassen
  • Wahnsinn. Dass das alles so kompliziert is.
  • Aber mitversichern kostet nichts oder?

    Auf was ich jetzt raus will: Wenn ich zbsp für 1 Jahr mehr Geld bekommen würde (weiß jetzt nicht auswendig) im Monat aufgerechnet wie für 2 Jahre, warum geht man dann nicht einfach 1 Jahr, also KBG (spart sich Geld zur Seite fürs 2.) und geht dann am 2. Geburtstag wieder arbeiten??!

    Oder ist das wg der Pension weil das dann nicht angerechnet wird???
  • @satru nicht jeder hat das glück soviel zu verdienen dass das geht und die wenigsten beherrschen sich dabei das Geld einziteilen ;-)
  • ok...aber wenn man den antrag stellt ..steht dan eh bis wann es geht?
  • Nein @claudsch1980 ich mein das anders, wenn ich jetzt sagen wir in dem 1 Jahr soviel bekomme dass ich wenn ichs auf 2 Jahre monatlich aufteilen würde mehr wäre als monatlich bei den 2 Jahren.
    hmm schwer zu erklären :-?

    Also, jetzt hab ich nachgeschaut, für die 12 Monatsvariante bekommt man im Ganzen 12.000
    Für die 30er 7 848
    Ist ja die 12 Monate viiiiiel besser.

    Also wenn ich jetzt sag ich nehm die 12 Monatige bekomme ich eben für 12 Monate KBG und arbeiten gehen muss ich trotzdem erst (wenn ich´s mir leisten kann) nach 2 Jahren rechtlich gesehen, richtig??
    Dann kann ich ja wenn ich monatlich 1.000 bekomme, 500 jeden Monat wegsparen damit ich dann für das 2. Jahr auch jedes Monat die 500 Euro hab. Anstelle von 436 die ich ja normalerweise bei der 30er Variante bekomme.

    Stimmt das?
    Habe ich dadurch einen Nachteil, wenn man das machen würde?
    Muss man dem AG bescheid geben dass man die 12er Variante nimmt aber 2 Jahr zuhause bleibt?
    Hat man zwecks Kündigungsschutz Nachteile?
  • @satru- mich hätte z.b. Meine Versicherung nicht mehr zurückgenommen, wenn ich dazwischen bei meinem ex mitversichert gewesen wäre.
    Ab einem netto Einkommen von 1300glaub ich rentiert sich die einkommensabhängige Variante, wurde mir erklärt.
    Aber ich bin mir zumindest bei mir sicher,dass ich nicht so konsequent gewesen wäre und das Geld zur Seite gelegt hätte...
  • satrusatru

    11,455

    bearbeitet 13. 06. 2013, 23:16
    Na des einkommesabhängige interessiert mich in dem Fall jetzt eh nicht.

    Aber wieso, bist du nicht GKK versichert?? Ich kenn mich da mit den Versicherungen auch nicht aus. Wenn ich bei meinem Freund mitversichert bin zahlt er quasi für mich mit, stimmt das? Wieviel ist das ca??

    edit: Also doch da wär ich schon konsequent.
  • @satru dem AG musst du nur sagen wie lang du daheim bleibst, welche Variante du nimmst ist ihm egal :-)
    Und wie gesagt Vorsicht, du bekommst ja nicht 12 x 1.000 sondern zuerst Woche Geld und danach max bis zum 12. Lebensmonat die 1.000 ... So musst dus rechnen!
  • Ah ok, naja aber ich glaub dass das ja dann trotzdem sich rentieren würde.
    Muss ich mir anschaun wenns dann soweit is, danke!
  • Wie kommst du bei denn 30 Monaten auf 7tausend irgendwas?!? 30x430 ist ja12900 !? Naja eh egal...war ma nur Grad net logisch deswegen frag ich weilst mit da 30 am meisten kriegst nur halt monatlich am wenigsten wenn ich mich nicht verrechnet hab..!?
  • Bei allen Varianten gibt's das gleiche Geld. Nur anders aufgeteilt. Also egal wie Mans rechnet, im endeffekt kommt immer das gleiche raus
  • jaa.. habs auch so gelesen das es ca. gleich viel geld ist egal welche man nimmt (ausser die einkommens.!!?)
    fenjasmama
  • na gleichviel würd ich nicht sagen (jeweils unter Berücksichtigung dass man wochengeld-Anspruch hat und der Partner nicht in Karenz geht)
    28 mal 436 = 12.200
    18 mal 624 = 11.200
    13 mal 800 = 10.400
    10 mal 1000 = 10.000

    sind doch von an die 2000 euro unterschied - die gehaltsabhängige außer betracht gelassen (kriegt man max 20.000)
  • mhm... is doch nicht so wenig unterschied
    ...
    aber warum nur 18 monate?? wenn man wochengeld bezieht entfallen dan 2 monate beim Kbg??
  • Ja die ersten zwei monate fallen bei jeder variante weg, wenn du wochengeld bekommst.
  • @claudsch1980 so kann man das auch nicht Rechnen, weils ja auch auf die Tage im Monat ankommt 28/30/31 ich glaub wenn man das alles berücksichtig und mit den genauen Beträgen rechnet, kommt man scho so ziemlich aufs gleiche Geld
  • hat jemand zeit das genau zu rechnen :-))
  • nAja es is nie für jeden gleich weil manche ja sich zb 12 Wochen wochengeld nach der Geburt bekommen... Also wenn man's auf den Euro genau will muss sich das jeder selbst ausrechnen :-)
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