Günstigkeitsberechnung / einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

Hallo, vielleicht kann mir jemand folgende 2 Fragen beantworten:
1. an der Günstigkeitsberechnung im Rahmen des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes ändert sich mit 1.3.2017 nichts, oder?

2. Welches Jahr wird herangezogen:
Kind 1: April 2015; Bezug einkommensabhängiges KBG, aber anschließend noch für 6 weiter Monate in Karenz. Sprich Arbeitsbeginn (selbstständig und unselbstständig) Oktober 2016

Wenn Kind 2 2017 auf die Welt käme würde 2014 herangezogen werden. Ist das korrekt??
Wenn Kind 2 2018 auf die Welt käme würde 2017 herangezogen werden. Stimmt das?
Sprich 2016 wird auf keinen Fall als Grundlage hergenommen.

Danke!!
getaggt:

Kommentare

  • Hi

    mich hat das Thema auch sehr beschäftigt. der angeführte Link von der AK beschreibt es sehr gut.

    Leider sieht es schlecht aus mit der günstigkeitsrechnung. Wie im link beschrieben werden nur mehr die letzten drei monate vor mutterschutzbeginn zur berechnung herangezogen...
    Ich hab zur Sicherheit nochmals bei der AK angerufen und da wurde es mir bestätigt.
    Leider verschlechtert sich ab märz ziemlich viel im kbg system... die Politik verkaufts halt nur als "verbesserung"

    https://stmk.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/kinderbetreuungsgeld/Kinderbetreuungsgeld__Alles_neu_macht_der_Maerz_2017.html

    Hofe das hilft dir weiter
  • @moni1986
    Hm, jetzt bin ich verwirrt. Weil schau mal: da steht schon was von wegen Günstigkeitsrechnung:

    https://www.bmfj.gv.at/dam/jcr:0d01f87c-2cf0-43d1-8b97-097b8918c2a8/FAQ Endfassung 4 Okt 2016.pdf
  • claudsch1980claudsch1980

    10,139

    bearbeitet 4. 01. 2017, 22:34
    Es gibt nach wie vor eine günstigkeitsRechnung!
    Nur nicht mehr wie jetzt mit den letzten 3 Jahren sondern nur mehr das letzte jahr vor Geburt.
    Oder halt eben die 80% vom #Wochengeld.
  • @schnoggele ja aber bei deinem Link steht dass das Jahr vor der Geburt herangezogen wird und nicht auf die letzten 3 Jahre geschaut wird. Das stand früher immer dabei.
    Es steht so als würd jetzt nur mehr das Jahr vor der Geburr zählen.
  • Wird dann aber z.b. der kgb bezug vom vorhergehenden jahr zur berechnung herangezogen?
    Lt. Telefonicher Ak auskunft nicht...
  • @moni1986 kbg nicht, da ja keine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.

    Find es ja blöd, dass das letzte Kalenderjahr vor der Geburt und nicht das letzte Jahr herangezogen wird. :-/
  • Das Thema beschäftigt mich auch etwas...
    Kind 1 ist im Dez 2015 zur Welt gekommen. Ich hab das einkommensabhängige KBG und bleibe aber bis zum zweiten Geburtstag unbezahlt zuhause.
    Wenn jetzt Kind 2 angenommen im August 2017 auf die Welt kommt, welches Jahr wird dann heran gezogen? Oder nur die letzten 3 Monate wo ich kein Geld bekommen habe?
    Und bekomme ich in so einem Fall Wochengeld?
  • Sprich in meinem Fall, wenn Kind 2 2017 auf die Welt käme, würde für die Günstigkeitsrechnung nur Oktober bis Dezember herangezogen werden...gerechnet aber auf das ganze Jahr 2016 und nicht aliqout.
    ....hm....
  • @Christina91 wochengeld bekommt man keines.
    Auch jetzt im alten Schema nicht. Zum Rest kann ich dir leider nix sagen. Ich kann mich mit dene Neuerungen nicht aus da die mich nicht betreffen (werden).
  • @Niki2014 okay danke... ich dachte mal gelesen zu haben das man anspruch auf Wochengeld hat wenn man noch während dem KBG Bezug schwanger wird...
  • Ja im alten Schema war es so. @Christina91
    Ich hoffe schon stark das sich das nicht ändert. Wir wollen nämlich Anfang 2018 ein zweites Baby. Ohne Wochengeld würde ich dann um 6000 Euro umfallen. Das ist schon eine Menge.
  • @Michi3456 Phu so viel wäre es bei mir nicht aber gebrauchen kann ichs natürlich trotzdem gut wär also schon super wenn mans noch bekommt (und ich bis Dez schwanger werde).
  • Angie_1984Angie_1984

    3,564

    bearbeitet 25. 10. 2016, 21:31
    Ich glaub im neuen Modell bekommt man Wochengeld nur noch wenn man zumindest nahtlos vom Bezug eaKBG in den MuSchu geht. Also reicht es nicht mehr so wie früher nur schwanger zu werden.
    Edit: Aber KBG dann ab Geburt, also so gesehen fällt man um 8 Wochen um.
  • Christina91 schrieb: »
    @Niki2014 okay danke... ich dachte mal gelesen zu haben das man anspruch auf Wochengeld hat wenn man noch während dem KBG Bezug schwanger wird...

    Achso ja das stimmt. Demnach müsstest du spätestens anfang Dezember wieder schwanger sein.
    Ich hab schlampig gelesen gehabt.
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