Lehrerin im befristeten Sondervertrag - Weiterverwendung bei Schwangerschaft

minzeminze

3,538

bearbeitet 25. 03. 2015, 11:42 in Karenz & Rechtliches
Hallo,
ich hoffe, es kennt sich jemand aus. Es ist ein bisschen kompliziert und ich blick sowieso nicht durch. :D
Ich bin noch nicht fertig ausgebildete Lehrerin, unterrichte aber schon im Sondervertrag. Der ist immer auf 1 Jahr befristet und endet Ende August. Man stellt während des Schuljahres einen Antrag auf Weiterverwendung und ich gehe davon aus, dass dieser positiv bearbeitet wird.
Jetzt bin ich aber (endlich) schwanger und müsste, falls alles gut geht, die Schwangerschaft bis Ende Mai melden. Meine Befürchtung ist nun, dass mir dann die Weiterverwendung nicht positiv bearbeitet wird. Könnte mich diesbezüglich vielleicht schon jemand beruhigen? Arbeitslos in Mutterschutz und Karenz möcht ich nicht gehen :( Oder wie wäre das dann finanziell?
Wenn mir die Weiterverwendung bis dahin bestätigt wird, darf ich nicht dann aufgrund der Schwangerschaft gekündigt werden oder?
Danke :)
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Kommentare

  • Ich denke du hast nichts zu befürchten, aber ruf sicherheitshalber mal bei der Gewerkschaft an. Ich würde mir keine Sorgen machen.
  • @minze aufgrund von schwangerschaft darfst du nie gekündigt werden ;-)
    aber da das bei dir ein sonderfall ist (außer wir haben hier noch andere Lehrerinnen?!) dann würd ich dir auch raten mal bei der Gewerkschaft nachzufragen wie das bei euch abläuft!
  • Danke, das beruhigt mich schon ein wenig. :) Dann wart ich noch ein paar Wochen ab, vielleicht kommt die Bestätigung ja rechtzeitig und sonst ruf ich bei der Gewerkschaft an.
  • LluviaLluvia

    2,672

    bearbeitet 25. 03. 2015, 13:07
    Ich bin zwar schon fertig hab aber auch nur diesen einjährigen vertrag, der immer im August ausrennt und man um Neuanstellung ansuchen muss. In NÖ rennt der Vertrag bis zum 2.geburtstag des Kindes weiter und man ist unkündbar bis dahin. Für das nächste Schuljahr im September hab ich noch einmal neu ansuchen müssen. Ich hab mit der Personalvertretung über das alles gesprochen.
  • Wollt ich auch grad schreiben. Als fertige Lehrerin hat man keine Befürchtungen und es läuft erst mal weiter. Personalvertretung ist ein guter tip. Mit denen mal besprechen!
  • Personalvertretung an der Schule? Wir sind so klein, wir haben nur den Direktor. :D Aber ja, der ist eh lieb. Mal sehen, ob ichs ihm vielleicht schon früher sag.
    Und ich bin leider noch nicht fertig. Mir fehlt aber nicht mehr viel, ich bin ziemlich sicher dann nach der Karenz bzw. während der Karenz fertig.
  • @minze nein, es gibt eine bezirks- oder regionalpersonalvertretung. frag mal im kollegium nach, an der schule sollten die kontaktdaten eigentlich aufliegen. die sind dafür da um dich zu beraten, dann musst du nicht direkt gleich zum direktor.
  • Beziehungsweise gibt's oft vertrauenslehrer oder so die auch zur Personalvertretung gehören und die können dir auch weiter helfen wohin du dich wenden kannst.
  • Update (falls es wen interessiert): Mein Vertrag wurde - trotz gemeldeter Schwangerschaft - um ein Jahr verlängert. Obwohl ich in diesem verlängerten Jahr nur 3 Wochen arbeiten muss, weil dann bereits der Mutterschutz beginnt.
    Also waren (mal wieder ;)) alle Sorgen umsonst! ;)
  • @minze suuuuuper, das freut mich!!
  • hallo minze, hatte die gleichen bedenken. weisst du schon, ob du wiedrr an die schule zurück kannst? also nach karenz?
  • @jasmin0406 Bei mir ist jetzt so, dass der Vertrag ja wieder nur um 1 Jahr verlängert wurde und die Karenz auch nur bis zum Ende des letzten Schuljahres vereinbart war, weil ich dachte, ich würde nach 1 Jahr gleich wieder arbeiten gehen. Das möcht ich jetzt aber doch nicht und bin deswegen gerade offiziell arbeitslos (bekomme aber eh noch Kinderbetreuungsgeld). Wenn ich wieder arbeiten möchte, werde ich auf jeden Fall meine alte Schule als Wunschschule angeben und mein Direktor wird sich bestimmt wieder um mich bemühen, aber sicher weiß ich nicht, ob es klappt.
  • @minze danke dir. ich drücke dir die daumen! dieses ungewisse ob es klappt beunruhigt mich eben auch..
  • hallo an alle!
    Ich bin frisch fertig mit der Uni, endlich (waren schon einige Jahre) und bewerbe mich jetzt bei ein paar Schulen um im September beginnen zu können. Mein Vertrag wird für ein Jahr sein. Was passiert, wenn ich nach einem Jahr schon in Karenz gehe? hab ich da überhaupt einen Anspruch? Muss ich da etwas beachten?
    vielen, vielen Dank!!! :)
  • Ob es immer so ist, kann ich nicht sagen, aber bei einer Freundin von mir war es so, dass sie trotzdem den Vertrag weiter verlängert bekommen hat (VS-Lehrerin). Soweit ich weiß, darf eine Schwangerschaft nicht der Grund sein, dass dein Vertrag nicht mehr verlängert wird. Bei mir wurde sogar in der Karenzzeit (oder Mutterschutz) der Vertrag von befristet auf unbefristet umgestellt.
  • Ich bin in meinem 2. Dienstjahr und gehe ab den Osterferien in den Mutterschutz. Bei uns in Ktn muss man fünf Dienstjahre absolvieren bis man den unbefristeten Vertrag bekommt. Ich hab auch schon beim LSR angerufen, um mich zu erkundigen. Es ist so, dass ich mich dann einfach wieder ganz normal bei den Ausschreibungen bewerben muss und dann wird nach Bedarf besetzt. Man muss auch zwischen Landeslehrern (VS, NMS) und Bundeslehrern (AHS, BHS) unterschieden. Bei uns Bundeslehrern geht das leider nicht so schnell mit dem unbefristeteren Vertrag. Ich muss aber dazu sagen, dass ich gar nicht beleidigt bin, weil ich mich in meiner jetzigen Schule überhaupt nicht wohl fühle, somit ist mein Baby für mich eine willkommene Fahrkarte in eine hoffentlich andere Schule.

    @sandy79 musst du nicht zuerst das Unterrichtspraktikum machen? Das gilt dann eh noch nicht als Dienstvertrag!
    Mit einem Jahresvertrag hat man keinerlei Ansprüche zurück in die Stammschule zu kommen, außer der Direktor setzt sich dafür ein.
  • In NÖ bekommst als Landeslehrer automatisch einen befristeten Vertrag auf 2 Jahre (wenn innerhalb der ersten 5 Jahre in Karenz gehst) Aber wie immer ist es in jedem Bundesland anderst, also besser beim LSR nachfragen.
  • @sandy79 Ich bin VS Lehrerin in Wien und wurde im 1. DJ schwanger. Du bist trotz Sondervertrag durch die Schwangerschaft nicht kündbar. Ich hab im März die Weiterverwendung beantragt und im Mai gemeldet dass ich schwanger bin. Mein Vertrag wurde verlängert ist aber dann automatisch ausgelaufen (am Ende des nächsten Schuljahres). - 1. Kind im Dezember 2015 zur Welt gekommen und Vertrag im August 2016 beendet. Wenn man nachher wieder arbeiten möchte startet das Anmeldungsprocedere von vorne.
  • @sandy79 meinst du, ob du einen Anspruch auf Karenz hast?? Ja natürlich, du hast dann ja gearbeitet ;) es haben ja auch arbeitslose Menschen Anspruch auf Karenz.

    Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag hast du aber nicht automatisch. Es wird ja jedes Schuljahr nach Bedarf eingestellt. Also nach der Karenz wäre dann halt ungewiss...
    Für den L1 gibt muss man eine gewisse Zeit lang angestellt gewesen sein (wie lange genau weiß ich grad nicht und mir kommt vor, das ändert sich auch ständig). Dann beantragt der Chef den unbefristeten Vertrag, und der muss auch erstmal genehmigt werden. Dazu muss die Verwendung gesichert sein.
    Der L1 wird dann mit der Stundenanzahl gemacht, für die du zum Zeitpunkt des Antrags angestellt bist. Eine volle LV wäre also von Vorteil - sonst hast du nie die Garantie auf alle Stunden.
    Ich weiß nicht ob das deine Frage war =) aber ich hoffe, du kennst dich aus.
  • Delilah_s89 schrieb: »
    Bei uns in Ktn muss man fünf Dienstjahre absolvieren bis man den unbefristeten Vertrag bekommt. Ich hab auch schon beim LSR angerufen, um mich zu erkundigen. Es ist so, dass ich mich dann einfach wieder ganz normal bei den Ausschreibungen bewerben muss und dann wird nach Bedarf besetzt.

    In Wien ist es auch so mit den 5 Jahren. Habe die Gewerkschaft angerufen und man hat mir gesagt, damit ich nach der Karenz ganz sicher in einer Schule weiter arbeiten kann muss ich den unbefristeten Vertrag haben. Wenn ich aber während des befristeten Vertrags in die Karenz gehe, dann ist es nicht sicher, dass ich nach der Karenz wieder eine Schule finde...

    Zusammenfassung: es ist besser, den unbefristeten Vertrag zu haben bevor man in die Karenz geht!!

  • Nächstes Jahr fehlen 400 Lehrer in Wien, Bedarf gibt es in den nächsten Jahren sicher genug
  • Haha, das glaube ich nicht. Für Mathe, Physik vielleicht aber nicht für Sprachen
  • Bei uns in der Steiermark ist das auch so...ich habe selber Lehramt studiert und finde es schrecklich, dass Freundinnen von mir wirklich deshalb 5 Jahre darauf warten um Kinder zu kriegen, obwohl sie schon längst einen Kinderwunsch haben und gerne jung Eltern gewesen wären. Ich persönlich habe mein erstes Kind kurz vor Abschluss meines Studiums bekommen, falle also nicht in diese Kategorie, und bin im Nachhinein (obwohl ich das damals gar nicht gewusst habe) sehr froh darüber, dass ich es so gemacht habe. :)
  • Ich hab drauf gepfiffen und Kinder bekommen :D den unbefristeten Vertrag hätte ich erst jetzt bekommen. In Wien halten sie im Moment die 5 Jahre nicht ein. Meine Studienkollegen bekommen sie jetzt alle nach nicht mal 4 Jahren. Ich hab mich jetzt für September beworben und bin halt dann noch unbefristet, dafür bin ich 30 und hab 2 Kinder ;) war mir viel lieber als erst mit 31 oder 32 das erste Kind zu bekommen.
  • Hallo! Ich hätte da ein paar Fragen. Ich war jetzt 2 Jahre Begleitlehrerin in Wien und würde ab Herbst an einer neuen Schule eine Klasse bekommen. Jetzt bin ich allerdings, ich und mein Mann freuen uns voll darüber, schwanger geworden. Meine Fragen sind jetzt: wann soll ich das meiner zukünftigen Direktorin bzw. dem Stadtschulrat melden? Und zu dem hab ich ein bisschen ein schlechtes Gewissen, da ich ja endlich eine Klasse bekommen würde und ich dann eigentlich nur bis maximal Ende November unterrichten werde.
    Danke =)
  • @Mina13 Gratuliere erstmal zur Schwangerschaft =)

    Prinzipiell bist du verpflichtet es deinem Dienstgeber sofort bekannt zu geben, aber bis du den Mutterkindpass hast kannst du es ja "einfach nicht wissen" ;)
    Aber wie weit bist du schon, weil du sagst bis maximal Ende November? Dann würde man es dir im Herbst ja sogar schon ansehen.
    Prinzipiell darfst du nicht wegen der Schwangerschaft benachteiligt werden und müsstest angestellt werden, aber es können sich ja immer andere Gründe finden die gegen dich sprechen...

    Schlechtes Gewissen brauchst mal auf keinen Fall haben ;)
    Mina13
  • @Mina13 Gratuliere zur Schwangerschaft! Ich hab's damals in der 13. SSW kurz nach Erhalt des MuKi Pass gemeldet. Schlechtes Gewissen brauchst nicht haben (hatte ich aber auch). Was sind denn deine Bedenken? Ich bin sogar in der Karenz auf Fixvertrag umgestellt worden.
    Mina13
  • @Mina13 herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft! Du brauchst kein schlechtes Gewissen haben. Niemand kann von Lehrerinnen erwarten, dass sie nur schwanger werden, wenn “ihre“ Klasse grad fertig wird, am besten mit Mutterschutzbeginn zu schulschluss...
    ReyhaniaMina13
  • @wölfin ganz genau! Ich hab mir allerdings einiges anhören können als ich ne 3. übernommen und geheiratet hab und dann als ich die 1. Klasse bekam und dann erst Recht als ich mit Ende des Schuljahres in Mutterschutz gegangen bin :| Manche Personen/Eltern sind einfach mehr als dreist aber zum Glück muss man seine eigene Familienplanung nicht nach ihren Wünschen richten (auch wenn sie es manchmal glauben) B-)
    Mina13
  • Zuerst mal danke euch allen für die Rückmeldungen! :3@schmetterling Bin jetzt in der 12. Woche.
    @ Irene G Danke, du hast völlig recht.
    Da hätt ich noch eine Frage: soll ich es zuerst dem Bezirksschulrat melden oder der zukünftigen Direktorin?
  • @Mina13 ich würde es über die Direktorin im Dienstweg melden wo du jetzt zugeteilt bist ...
    Vikki
  • @Mina13 Du musst es sogar der Direktorin melden. Wenn man den Dienstweg umgeht sind sie ziemlich grantig.
    Mina13
  • @Mina13 erst mal herzlichen Glückwunsch.
    Ich würde der Direktorin schreiben und mal fragen was zu tun ist. Hast du ihre private Nummer? Wenn du sie nicht bis nächste Woche erreichst würde ich aber trotzdem zum Bezirksschulinspektor gehen bzw anrufen.
    Vielleicht besteht die Möglichkeit an deiner neuen Schule ja, dass du weiterhin als Begleitlehrerin arbeitest und sie stellen für sie 1. Gleich jemand neuen ein.
    Mina13
  • Vielen vielen Dank für eure Ratschläge! =)
  • Hallihallo!
    Ich bin jetzt arbeitslos, aber ich bin noch immer beim Stadtschulrat angemeldet. Dh wenn eine Stelle für meine Fächer frei wird, dann wird mich der SSR anrufen. Aber keine Ahnung wann eine Stelle frei wird...
    Auf jeden Fall habe ich jetzt keinen Job. Falls ich schwanger werde, wie geht es mit der Karenz weiter? Bekomme ich Geld oder nicht? Wie funktioniert es?
    Danke im Voraus!
  • @Alaska_83 das heißt, du bist weiterhin angemeldet, nur gibt es grad keine Stelle für dich? Hast du schon einen unbefristeten Dienstvertrag? Falls ja, läuft es bei einer evtl SS gleich, wie wenn du arbeiten würdest.
    Oder bist du beim AMS gemeldet?
  • Ich bin beim AMS gemeldet...
    Ich habe gerade keine Stelle, aber der SSR hat mir geschrieben, meine Bewerbung zählt trotzdem für dieses Schuljahr und sie melden sich bei mir wenn eine Stelle frei wird. Und wenn ich ein paar Stunden bekomme, dann habe ich den unbefristeten Vertrag.
    Deshalb weiß ich nicht, wie es funktioniert, falls ich jetzt schwanger werde und (sagen wir mal) weiterhin arbeistlos bin...
  • @Alaska_83 kbg bekommst du, halt kein ea kbg sondern das kbg konto, da du ja vermutlich vom ams alg beziehst. Wenn du bis zum antritt des Mutterschutzes alg bekommst, gibt's soweit ich weiß auch wochengeld. Die Höhe berechnet sich aus dem alg.
    Iris83
  • Achso @Alaska_83 , dann wird das so sein wie @wölfin geschrieben hat. Geld bekommst du immer, nur das eaKBG im schlimmsten Fall nicht.
    Iris83
  • @Alaska_83 wobist du zuhause? Welche Fächer hast du?
  • @MagicMoment Wien. Spanisch & Italienisch
  • Hallo an alle
  • Ich hoffe, da kennt sich jemand aus. Ich habe einen Sondervertrag in der VS mit L1 bekommen. Wisst ihr vielleicht, gibt es da maximale Anzahl der Stunden, die ich machen werde und wie viel Gehalt nach der alten Gehaltsschema) ich bekomme? Vertrag hab ich noch keinen...
  • Sondervertrag kann immer sehr unterschiedlich sein. Wenn du volle Lehrverpflichtung hast wären es nach altem Dienstrecht 22 Unterrichtsstunden. Wenn ich richtig in der Gehaltstabelle nachsehe wären es in der Stufe 1 bei einem L1 Vertrag 2521,20

    https://www.oeliug.at/app/download/11889668199/GehaltsTabLehr2018.pdf?t=1530123599
  • Hallo liebe Mitglieder,

    ich bin im 9 Monat schwanger. Habe vorher als Lehrerin in Wien gearbeitet (4 Jahre). Nun habe ich erfahren, dass mein befristeter Vertrag noch bis Sept. 2020 läuft und sie diesen in der Karenz nicht weiterverlängern können.
    Ich müsse dann um Wiedereinstellung bitten.

    Soweit ich weiß, erhält man nach 5 Jahren einen unbefristeten Vertrag ?! Oder gilt das eben nur, wenn man durchgehend in der Klasse gestanden ist'?


    danke für eure Hilfe

    Lg :smile:
  • @mybaby das wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Ich such dir den Austauschthread für Pädagoginnen raus da wurde genau das vor einiger Zeit besprochen.
    mybaby
  • Danke !!
    IreneG schrieb: »
    @mybaby das wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Ich such dir den Austauschthread für Pädagoginnen raus da wurde genau das vor einiger Zeit besprochen.

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