Suche nach einem Anwalt (Wien)

kraejekraeje

21

bearbeitet 29. 10. 2016, 10:35 in Karenz & Rechtliches
Hallo!
Wir haben eben erfahren das mir bei unserem zweiten Kind kein Wochengeld zusteht. Begründung: 32 Wochen vor Eintritt des Versicherungsfalls (dh: am ersten Tag der letzten Regelblutung) bezog gerade mein Mann KBG (12+2), ich war in Karenz und bei meinem Mann mitversichert. Hätten wir hingegen zb 6+2+6 KBG bezogen, während ich in gesetzlicher Karenz und mein Mann arbeitssuchend war, dann würde ich nun Wochengeld bekommen. (Ich bin bis zum Beginn des Mutterschutzes weiterhin in Elternkarenz)
Da uns diese gesetzliche Regelung reichlich wahllos vorkommt und unsere Situation nicht im Sinne des Gesetzes sein kann, möchten wir versuchen diese Entscheidung anzufechten.
Wir haben eine Rechtschutzversicherung, kann uns jemand einen Anwalt empfehlen?
Erstmal wàre eine Erfolgseinschätzung, bzw ein Beratungsgespräch gut
LG Ina

Kommentare

  • Hast du dich in der AK Frauen und Gleichbehandlungs Abteilung (in der AK OÖ heißt es Frauenbüro) beraten lassen?

    Vor allem mit der "Regelblutungs"-Begründung finde ich die Entscheidung fragwürdig. Was ist, wenn du einen 90-Tage Zyklus hättest?! Das passt doch mit dem Alter der SS nicht zusammen.

    Bin gespannt, was rauskommt!
  • kraejekraeje

    21

    bearbeitet 29. 10. 2016, 10:28
    "32 Wochen vor eintritt des Versicherungsfalls" ... oder so ... ist die genaue Deffinition des Stichtags. (Das ist quasi der Schwangerschaftsbeginn.)
  • _Kathrin__Kathrin_

    4,125

    bearbeitet 29. 10. 2016, 10:27
    Ja, aber 32 Wo vor Versicherungsfall muss nicht auf den Beginn der Regelblutung fallen.

    Was steht denn wortwörtlich in der Begründung der GKK? Das mit Beginn der Regelblutung kann ich mir nicht vorstellen...
  • kraejekraeje

    21

    bearbeitet 29. 10. 2016, 10:42
    Schriftlich haben wir noch nichts, da man erst 8 Wochen vor dem Geburtstermin um Wochengeld ansuchen kann. Haben von der WGKK erstmal telefonisch eine Auskunft erbeten.
    Der Geburtstermin ist 40 Wochen nach dem ersten Tag der letzten Regelblutung, 8 Wochen vor Geburtstermin beginnt der Mutterschutz. folglich: 32 Wochen vor dem Mutterschutz (Versicherungsfall) war rechnerisch der erste Tag der letzten Regelblutung.
  • Nein, eben nicht!

    Was ist zB wenn du den Eisprung erst nach 4 Wochen nach der letzten Regelblutung hast, weil du einen 60 Tage langen Zyklus hast?

    Nach deinen Berechnungen wäre die SS 4 Wochen weiter fortgeschritten, als sie in echt ist.

    Das einzig "zwingende" ist die Regelblutung zw 10-14 Tage nach dem Eisprung, sprich die 2. Zykluslänge ist immer ähnlich. Die erste Zyklushälfte kann sichcewig hinziehen
  • Rechnerisch ist der Geburtstermin 40 Wochen nach dem ersten Tag der letzten Blutung.
  • Ja "theoretisch" - praktisch ist es selten so. Der Eisprung, die Befruchtung und Einnistung finden nicht immer an den selben Zyklustagen statt, weshalb auch oft der Gyn den Geburtstermin laut US Abmessungen des Kindes korrigiert.
  • Laut 1. Tag meiner letzten Regelblutung wäre mein Termin Mitte Mai aber das stimmt nicht weil mein eisprung sich verschoben hat deshalb habe ich Mitte Juni Termin also 1 Monat unterschied!
    _Kathrin_
  • Ich würd einfach mal bei der Ak einen Termin ausmachen und schaun was die dazu sagen. Erst dann würd ich mir weitere Gedanken dazu machen...
    _Kathrin_
  • Die AK sagt auch: Laut Gesetzeslage kein Anspruch. Aber ich werd da auch mal fragen ob sie ne Chance sehen das anzufechten...
  • Weiß nicht ob ihr das schon kennt...da wird euer Sachverhalt glaub ich beschrieben "Wochengeldfalle"
    Ist wohl kein Einzelfall...

    https://www.noedis.at/portal27/dgnoegkkportal/content/contentWindow?contentid=10007.731095&action=2&viewmode=content

    Wenn ich es richtig verstanden hab, hättest Du zum Zeitpunkt der Empfängnis (32 Wochen vor Beginn Mutterschutz) KBG beziehen müssen. Das mit der Regel ist glaub ich ungünstig formuliert...

    (Zitat:) Um auch beim zweiten Kind den Anspruch auf das Wochengeld nicht zu verlieren, muss der Beginn der 32. Woche vor dem Eintritt des Versicherungsfalles in den Zeitraum des Bestandes der beendeten Krankenversicherung fallen (Ende KBG-Bezug: 2.6.2013). In unserem Praxisbeispiel wäre dies der 30.9.2013 (32 Wochen vor dem 12.5.2014). Somit liegt der Beginn der 32. Woche nach dem Ende der KBG-Zahlung.
  • kraejekraeje

    21

    bearbeitet 30. 10. 2016, 22:58
    Ja, danke... Das mit der Gehaltsfortzahlungspflicht wurde im Jänner '16 übrigens abgeschafft. Aber auf die Idee die Wochengeldfalle nicht nur für die Arbeitgeber sondern auch für die Arbeitnehmer zu bereinigen, kommens nicht... ? :/

    Btw: Zeitpunkt der Empfängnis wäre etwa 30 bis 31 Wochen vor Beginn des Mutterschutzes. ;)

    Wie ich es verstanden habe gehts auch garnicht darum zu dem Zeitpunkt KBG fürs erste Kind zu beziehen. (Hat mein Mann ja.) Sondern darum Pflichtversichert zu sein. Da ich nur mitversichert war, haben wir das Problem Was wäre denn, wenn ich stat dessen Selbstversichert gewesen wäre? Und was ist mitmitversicherten Hausfrauen beim ersten Kind? Das hat schon auch einen etwas diskriminierenden Beigeschmack. "Arbeiten gehen darfst du nicht, und Geld bekommst du auch keines." Bleibt dann wohl nur noch um Mindestsicherung anzusuchen...?
    Dieses Gesetz gehört geändert.
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