Mit 2. Baby schwanger - nur kurz Arbeiten zwischen Karenz Nr. 1 & 2

bearbeitet 4. 01. 2017, 22:27 in Karenz & Rechtliches
Hallo ihr lieben,

Sorry für die verwirrende Überschrift - konnte mich nicht besser ausdrücken in dieser kurzen Form.

Ich bin mittlerweile seit ca. 1,5 Jahren in Karenz mit der Variante 20+4. Mein 1. Arbeitstag nach der Karenz wäre somit im März.
Nun bin ich aber mit meinem 2. Kind schwanger und mir gehen ein paar Gedanken durch den Kopf... Vielleicht hat ja von euch hier jemand auch solche Umstände gehabt.

Nun ist mein errechneter Geburtstermin bei Mitte/Ende Juni. Das heißt - mit den 2 Monate vorher Mutterschutz - wäre ich Ende April ja schon wieder in Karenz..
Ich weiß, mein Arbeitgeber muss mich ja nehmen, aber kann man sich eigentlich auch freistellen lassen / Urlaub aufbrauchen (den ich wsl aber nicht habe) ??
Eigentlich hab ich auch in Erwägung gezogen bereits Jänner/Februar wieder arbeiten zu gehen, aber mein AG weiß noch nichts von der SS da ich erst in der 5. Woche bin, und ich kann mir nicht vorstellen dass sie mich so bald nehmen wenn ich sowieso dann gleich wieder weg bin. Da wird ihnen die 1,5 Monate arbeiten wsl lieber sein...
Außer... ich arbeite geringfügig wo anders von Jänner - April? Wird mich aber wsl keiner nehmen..
Erhalte ich #Wochengeld?
Ach je, so viele Fragen :)

Vielleicht hat/hatte einer von euch ja auch so ein "Problem"?
Möchte mich auch vorab gleich bei der AK informieren, würde mich aber trotzdem über Erfahrungen freuen.
getaggt:
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Kommentare

  • Du kannst die Karenz verlängern, wenn dein AG einwilligt. Bei mir ist es noch knapper: 2.3. erster Arbeitstag 28.3. Beginn neuer Mutterschutz.

    Achtung: 2 Monate vor Ende der Karenz muss der Antrag auf Verlängerung eingebracht werden.

    Für die Zeit der Verlängerung musst du dich bei deinem Mann mitversichern und erhältst auch kein Geld.
  • Danke, dass hilft mir schon mal weiter.
    Aber wie sieht es denn dann mit Wochengeld aus?
    Und der Kündigungsschutz ist ja dann leider auch weg, oder?
  • @andrea_1988 wann kam denn dein erstes Kind zur Welt? Bis zum Tag vor dem 2. Geburtstag geht ja die arbeitsrechtliche Karenz. Egal welches Modell du gewählt hast.
    Das geht aus deinem Posting nicht hervor. Denn wenn die 2 Jahre nicht aufgebraucht sind wäre es ganz leicht deine Karenzzeit beim ag zu verlängern.
    Kündigungsschutz hast du aber wegen der neuen Schwangerschaft sowieso. Dein Dienstverhältnis ist ja weiter aufrecht.
    Deshalb könntest du nicht einfach so woanders beginnen.
  • Also die Karenz endet bei mir 1 Tag nach dem 2. Geburtstag meines Sohnes.
    Ok, das heißt ich kann die Karenz verlängern wenn der AG zustimmt. Erhalte ich dann trotzdem Wochengeld?
    Das ist klar - ich müsste das auch mit meinem AG klären ob ich geringfügig inzwischen woanders arbeiten kann (ist so vertraglich festgelegt im normalen Arbeitsvertrag).
  • gratuliere zum baby :)
    bei mir is es ähnlich...nur paar mehr wochen als du die ich hätte arbeiten müssen..hab lang mit AK und AG und Krankenkasse (Wochengeld) herumtelefoniert und kann dir folgendes sagen

    du kannst die karenz verlängern wenn dein ag dem zustimmt (was gar nicht so abwägig is..karenzvertretung usw..) wie eh schon vor mir erwähnt wurde (2mo vor enden der karenz bekannt geben)
    du hast speziellen kündigungsschutz aufgrund der neuen schwangerschaft
    um wochengeld zu beziehen musst du mind. 3 monate lang vorher einen bezug haben (kinderbetreuungsgeld, ams, gehalt oder sonstiges) hattest du das nicht dann bekommst du die 8wo vor der geburt leider kein geld...gleich nach der geburt aber wieder kbg

    ich hoff das hat dir weiter geholfen
    Elizabeth15
  • Dankeschön :) Ok langsam wird alles klarer..
    Eine letzte Frage hab ich noch... sagen wir ich bin 3 Monate vor Karenzende bei einer Firma was geringfügig dazuverdienen. Macht das eigentlich Sinn?
    Das WG wird ja vom Gehalt berechnet oder?
  • @andrea_1988 geringfügig allein macht für das Wochengeld keinen sinn da du da nicht versichert bist.
    Aber wenn du dir das Geld da sparen kannst dann hast du was "anstelle" vom Wochengeld.
  • Ich bin exakt in der gleichen Situation.

    KBG Ende Kind 1 - 1 Monat arbeiten - Neuer Mutterschutz.

    Bei wird fürs WG 2x KBG von Kind 1 gerechnet + das eine Arbeitsmonat.

    Ich hätte mich unbezahlt freistellen lassen können, hab ich dann aber doch net.
  • Ich habe eine Frage an die rechtlichen Profis unter uns :D

    Meine Tocher ist im Juli 2015 geboren und ich fange mit ihrem 2 Geburtstag wieder zu arbeiten an.
    Jetzt ist es so dass wir schon an Kind Nr. 2 basteln und wenn es diesen Monat nicht klappt geht es sich nicht aus dass ich mit den 8 Wochen Muschu von der einen in die nächste Karenz gehen kann.
    Somit zerbreche ich mir jetzt schon eine Zeit lang darüber den Kopf was im Fall der Fälle die beste Lösung ist wenn ich ev. nur 1,2 oder 3 Monate arbeiten gehen müsste?
    Ich will meine Kleine nicht wegen so kurzer Zeit in der Krabbelstube eingewöhnen wenn sie dann sowieso wieder raus muss.

    So jetzt die Frage, kann ich beim AG die Karenz über die 2 Jahre hinaus verlängern ohne dass mir der Kündigungsschutz oder Anspruch auf Elternzeit verfällt oder wäre ein unbezahlter Urlaub sogar sinnvoller?

    Klar ist das vorerst mal reine Spekulation, aber wie gesagt beschäftigt mich das Thema gerade sehr und ich wäre sehr dankbar wenn jemand eine Antwort hätte für mich :)
  • Kann mir keiner eine Info geben :(@claudsch1980 zB?
  • @Happy89 bin gern behilflich
    Wenn es sich um wenige Wochen nicht ausgehen sollte kannst du - sofern dein Arbeitgeber zustimmt - karenzverlängerung (unbezahlter urlaub) vereinbaren.
    Du verlierst dadurch nicht den Kündigungsschutz da du ja schwanger in einem aufrechten Dienstverhältnis bist.
    Auch der Anspruch auf Elternteilzeit ist unabhängig davon.
    Aber wie gesagt es muss dein Arbeitgeber zustimmen.
    Wenn du jedoch nicht arbeiten gehst musst du aufpassen wegen dem WochenGeld Anspruch, das wäre das einzige was zu bedenken wäre.
  • Vielen Dank @claudsch1980 da ist mir etwas leichter wenn es also möglich wäre die Karenz zu verlängern.
    Das mit dem Wochengeld weiß ich, ist zwar doof aber zu verkraften.
  • @claudsch1980 wie ist das eigentlich mit dem Einkommensabhängigen? Ich meine bis wann müsste das 2te Kind kommen um nochmal das Geld Vollzeitgehalt berechnet wird. Ich hoffe du weißt was ich meine :3
  • @Labello86 ...dachte das geht mitm neuen Modell gar nicht mehr...
  • sunshine2013sunshine2013

    1,525

    bearbeitet 29. 11. 2016, 21:21
    Beim neuen Modell gehts glaub ich nur wenn man nahtlos vom KBG in den Mutterschutz übergeht also man muss wirklich gleich drauf mitn 2. Schwanger werden.

    Also nicht so wie bisher dass die SS während KBG Bezug bekannt gegeben werden muss damit mans bekommt sondern wirklich innerhalb der 12 Monate der nächste Mutterschutz anfängt.
  • Klingt stressig.....
  • Hmmm, das ist blöd. Hab zwar gehört dass was geändert werden soll, aber nicht ab wann und wie. Na das wird dann wohl nix.
  • @Labello86 hier mit dem link gibt es ganz unten einen weiteren link zum downloaden. Da steht auf Seite 4 alles gut erklärt. Wenn du Fragen dazu hast - gern melden!
    https://www.bmfj.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/kinderbetreuungsgeld/Neuerungen-f-r-Geburten-ab-1.3.2017.html

    Nur kurz - ja es geht nach wie vor dass man erneut eakbg nimmt.
  • Sry, jetzt bin ich verwirrt... man kann also erneut KBG einkommensabhängig nehmen wenn das 2. Kind vorm 2. Geburtstag auf die Welt kommt....was ändert sich dann????
    Die Berechnungsgrundlage?
    Kann mir das jemand verständlich erklären?
  • Wochengeld kriegst nur noch, wenn es nahtlos vom Bezug eaKBG zum Mutterschutz übergeht. Das ist neu und eine klare Verschlechterung. ;)
  • @Angie_1984 egal wer gerade bezieht (Vater oder Mutter), oder?

    Aber die max 2000 bei 2. Kind vorm 2. Geburtstag des 1. Kindes gibt es noch, oder? Auch wenn dazwischen arbeiten gehst?
  • Angie_1984Angie_1984

    3,564

    bearbeitet 30. 11. 2016, 17:01
    @schnoggele Gute Frage, das weiß ich leider selbst nicht. :thinking_face:
    Zweiteres hoffe ich schon und habe nichts gegenteiliges gelesen.
  • @Angie_1984

    Hm, 2 Freundinnen meinten unabhängig voneinander, dass das mit den 2000 Euro laut Krankenkasse nimma geht. Beide haben beim ersten Knd eaKBG von 2000 Euro bezogen. Eine war nach einem Jahr wieder 50% arbeiten, die andere bleibt nahtlos daheim. Die Kinder kommen Ende März 2017 auf die Welt, damit vor dem 2. Geburtstag von Knd 1.
    @claudsch1980 müssten die dann nicht beide wieder 2000 Euro bekommen und nur die eine die nicht arbeiten war fällt um das Wochengeld um????

    Und noch eine grundsätzliche Frage: Günstigkeitsrechnung: wird da dann das selbstständige und unselbstständige Gehalt herangezogen oder nur das jeweils höhere?

    Vielen lieben Dank!!!!
  • @schnoggele Das mit dem Wochengeld ist definitiv eine Neuerung vom KBG NEU das für alle Geburten ab März 2017 gilt. Also nur mehr bei nahtlosem Übergang von eaKBG-Bezug in den Mutterschutz und somit Bezug Wochengeld; nur dann bekommt man was. In den anderen Fällen nicht. Aber das eaKBG kann man soweit ich weiß trotzdem nehmen, nur ab Geburt dann halt. Sie haben einen sozusagen "nur" die 8 Wochen Wochengeld vor der Geburt gestrichen. Zumindest hab ich das so verstanden. Wenn ich den Link zur Info wieder finde, stell ich ihn rein.

    Wegen mehreren Einkommen (ob selbständig oder unselbstständig) wurde mir gesagt, dass alles zusammengerechnet wird. Wird ja auch in der Einkommenssteuererklärung zusammen verrechnet. Es steht ja auch, dass die "Einkünfte" herangezogen werden. Genau weiß ich es dann aber erst Mitte Februar, da wird mein Wochengeld (hoffentlich!!) von einem Vollzeit-Angestellten-Job, zwei freien Dienstnehmer-Jobs und den Beträgen aus der Selbstständigkeit berechnet.
  • Angie_1984Angie_1984

    3,564

    bearbeitet 1. 12. 2016, 06:44
    Da ist mal ein Link zu einer Anfrage an Karmasin, wo sie diese Frage so beantwortet, dass man beim 2. Kind nur dann sicher wieder eaKBG bekommt, wenn man davor wieder entsprechend gearbeitet und verdient hat
    http://www.meinparlament.at/show_ticket_list.php?tag=einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

    Aber ganz klar steht es nochmal hier:
    https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/235/Seite.2350000.html

    Zitat: "Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld bekommen grundsätzlich dann Wochengeld für ein weiteres zu erwartendes Kind, wenn sie schon bei der vorherigen Geburt (also für jenes Kind, für das sie gerade Kinderbetreuungsgeld erhalten) Anspruch auf Wochengeld hatten und bei Beginn der Schutzfrist Kinderbetreuungsgeld beziehen.

    Tritt man aus dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld aus einer Pauschalvariante direkt in die Schutzfrist für ein weiteres Kind ein, wird das Wochengeld in der Höhe von 180 Prozent der rund 436 Euro monatlich (= Auszahlungsvariante 30+6 Monate beim Kinderbetreuungsgeld) berechnet. Tritt man aus dem Bezug von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld direkt in die Schutzfrist für ein weiteres Kind ein, wird das Wochengeld in der Höhe von 125 Prozent des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes berechnet.

    Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gebührt auch dann Wochengeld, wenn man sich bei Beginn des Mutterschutzes noch in gesetzlicher Karenz befindet, jedoch keinen Anspruch mehr auf Kinderbetreuungsgeld hat."

    (*) (*) (*) (*) (*)

    Was diese bestimmten Voraussetzungen sein sollen, konnte ich nicht eruieren. Aber diese Regelung gilt eh für alle Modelle, nur beim eaKBG bedeutet es, dass man es so gut wie nicht mehr beim 2. erhalten kann. Recht viele werden es nicht ein, die direkt nach der Geburt am 2. Kind basteln...
  • Das ist ja echt ein Mist mit den neuen System... Hätten die es nicht erst in 2 Jahren einführen können? Lt deinen ersten Beitrag ist das KBG 0 wenn mann zwischen den beiden Kindern nicht arbeiten war beim eKBG und nicht während dem Bezug vom KBG schon wieder in Mutterschutz ist...
  • Ja, du musst halt ein Pauschalmodell nehmen.
  • Bei mir ist die Situation ähnlich. Bin bis Juni 2017 in karenz da ist der kleine 2 jahre. Mittlerweile bin ich zum 2. Kind schwanger was dann Anfang September kommt. Nun muss ich ca 6 Wochen arbeiten gehn u gehe dann im Juli in Mutterschutz.

    Bei mir ist so dass ich dann WochenGeld Anspruch habe weil ich bin derzeit in Bildungskarenz uns beziehe bis Anfang Juni Weiterbildungsgeld u dann gehe ich Teilzeit die 6 Wochen arbeiten. . Stimmt ja so oder ? Dann wird ab Mutterschutz 3 Monate zurück gerechnet für Wochengeld !?

    Nur das eakbg werde ich nicht nehmen können leider weil ich ja keine 6 Monate gearbeitet habe..
  • _Kathrin__Kathrin_

    4,125

    bearbeitet 2. 01. 2017, 14:20
    . hab ich das jetzt richtig gelesen - ich hab keinen wochengeldanspruch?

    mein bezug vom eakbg endet am 1.3.2017.
    am 27.3.2017 gehe ich wieder in den mutterschutz.

    ich hätte in der zeit dazwischen eine karenzverlängerung beantragt.

    dh am besten ist, ich vereinbare am potentiellen letzten tag vor dem muschu urlaub, damit ich wochengeldanspruch habe?

    edit: gerade mit der gkk gesprochen
    ja, es ist wirklich so. und nein, es bringt nichts, wenn ich nur ein pasr tage urlaub konsumiere. je länger ich arbeite in den 3 wo desto höher das wochengeld.
    Angie_1984
  • @_Kathrin_ So ist die neue Regelung leider :(
  • wir werden es jetzt anders lösen, sprich mit einer anstellung bei meinem mann.

    blöd ist nur, dass ich ja die karenzverlängerung bereits beantragen musste bei meinem AG und mir im herbst noch von der gkk gesagt wirde, dass ich auch mit der neuen regelung noch anspruch auf wochengeld hab. tja.... wo leute arbeiten, passieren fehler.

    mein ag hat nichts gegen eine anstellung durch meinen mann und ist froh darüber, weil es ja meinen arbeitsplatz auch nicht mehr gibt in dem sinne. daher werden wir es so machen.... es ist eh nicht wirklich günstig der spaß! insgesamt entstehen kosten von ca 1000€ - aber dafür hab ich wieder wochengeld und unterm strich steig ich besser aus... natürlich ist es ärgerlich....
  • @_Kathrin_
    Grundlage ist dann der Verdienst 3 Monate vor Beginn Mutterschutz, oder? Kann er dich dann schon während der Karenz anstellen? An sich kein Problem wenn du unter der Zuverdienstgrenze in den Monaten der KBG Bezuges bleibst, oder?
    Dein Mann kann es dann eh als "Abschreibposten" sehen, wenn unterm Strich dann ein Plus bleibt. ...Eh nicht einfach sich eine Ordination aufzubauen anfangs.
  • @schnoggele nein, es wären nur die 3 wo geplant. mein bezug vom kbg endet ja am 1.3. wenn die bei der gkk die letzten 3 mo heranziehen, dann müssen sie das eakbg dazu rechnen oder mein einkommen vom vorm muschu mit tristan, was in der selben höhe ist, wie mein mann mich anstellt.

    oder haben wir einen denkfehler?
  • @_Kathrin_
    I durchblick das scho nimma....hm, wird das KBG dem Einkommen gleichgesetzt? Nicht, dass die dir nur das Einkommen bei deinem Mann berechnen.......
  • _Kathrin__Kathrin_

    4,125

    bearbeitet 2. 01. 2017, 18:02
    dann würd ich aber einspruch einlegen...

    die dame von der gkk konnte mir das auch nicht konkret sagen. das müssen wir uns anschauen hat sie gesagt.... ich finds überhaupt bescheuert, denn bei der berechnung müssen ja 3 volle monatsgehälter herangezogen werden und ich hab kein ganzes verdienstmonat. aber wenn ich die 3wo nicht arbeiten gehe, hab ich gar keinen spruch auf wochengeld.

    das heißt sie müssten sich den tageslohn ausrechnen von 2.3.-27.3. aber das ist ja a katastrophe....
  • @_Kathrin_ Soweit ich recherchiert habe, ist es leider so wie @schnoggele schreibt und es wird nur die Zeit der Anstellung herangezogen. Also schon aliquot, aber eben nur von diesem Verdienst. Das Einkommen von vor dem ersten eaKBG Bezug würde nur mehr dann genommen werden, wenn der neuerliche Mutterschutz direkt an den KBG Bezug anschließt.
    Aber ich würde mich freuen, wenn ich falsch liege!
  • Angie_1984 schrieb: »
    @_Kathrin_ Soweit ich recherchiert habe, ist es leider so wie @schnoggele schreibt und es wird nur die Zeit der Anstellung herangezogen. Also schon aliquot, aber eben nur von diesem Verdienst. Das Einkommen von vor dem ersten eaKBG Bezug würde nur mehr dann genommen werden, wenn der neuerliche Mutterschutz direkt an den KBG Bezug anschließt.
    Aber ich würde mich freuen, wenn ich falsch liege!

    selbst wenn sie es auf den tageslohn runterrechnen, würd es doch folgendermaßen ausschauen als bsp:

    1500 netto für 26 Kalendertage
    1500:26 = 57,69 + 17% = 67,5€/Tag

    eakbg zählen sie nicht dazu und eben die einkünfte vor dem muschu von meinem sohn auch nicht.

    die dame von der gkk meinte, ich kann wieder das eakbg wählen.
  • Angie_1984Angie_1984

    3,564

    bearbeitet 2. 01. 2017, 18:38
    Ja schon, aber von deinen 1500 Euro musst du halt (ja nach Form der Anstellung bei deinem Mann) auch SV- und Steuerabgaben (ebenso dein Mann) zahlen. Aber in deinem Fall (weil so eine kurze Anstellungsdauer) dürfte es sich sicher lohnen.
    Aber eaKBG hättest so und so nochmal nehmen können. Der Unterschied liegt ja "nur" im Wochengeld, oder? Ich frage mich aber gerade, ob sie dann für das neuerliche eaKBG als Berechnungsgrundlage das neue Wochengeld, oder das alte heranziehen? Das neue, oder?
  • ja, aber egal wie ich das blatt wende, wor kommen so besser weg und die kosten von ca 1000€ verkraften wir.
  • Aber wird denn der Tageslohn berechnet.... oder aber die Einkünfte der letzten 3 Monate?
    Sprich zB in den letzten 3 Monaten zuerst KBG ( das ev nicht zählt) und dann in den letzten 3 Wochen 1500 Euro. Nicht, dass der Tagsatz aus 1500 Euro Einkünfte/3Monate berechnet wird.
    Ist verständlich was ich meine? Dann müsste dir dein Mann mehr zahlen für das Monat, damit auch auf den vernünftigen Tagsatz kommst...
    _Kathrin_
  • @schnoggele das würde ich sehr sehr heftig finden. aber ich werde da nochmals nachfragen müssen bei der gkk. das wäre ja der wahnsinn pur wenn soe 1500/3mo rechnen würden. da würd ich schon gegen den bescheod vorgehen.... dass ich die 3 wo arbeiten gehen muss... ok. aber dann für 3 mo 1500€ heranziehen ginge gar ned
  • Hat irgendjemand eine Ahnung wie das bei den wochengeldähnlichen Zahlungen von Beamten/Vertragsbediensteten laufen wird? Ich bin Beamtin und werde nur 5 Wochen arbeiten gehen bis ich wieder im Mutterschutz bin. Bekomme ich irgendwas an "Wochengeld" oder gar nix? Ich blicke nicht mehr wirklich durch.
  • @Arwen1982at bist du Beamtin oder VB?

    Beamte bekommen kein Wochengeld sondern sowieso immer den Monatsbezug weiterbezahlt innerhalb der Schutzfrist.

    Wenn du VB bist und vorm Mutterschutz wieder arbeiten gehst solltest auch wieder Wochengeld von der BVA bekommen. Die Höhe berechnet sich halt nach diesem letzten Einkommen.
  • @arwen1982at: Bin auch Vertragsbedienstet und werde nur 6 Wochen arbeiten bis Mutterschutz. davor habe ich aber Bildungskarenz also habe ich 3 Monate ein Einkommen
  • Ich weiß, deshalb hab ich ja wochengeldähnliche Zahlung geschrieben. Habe das Ganze ja schon einmal hinter mir. Aber nachdem jetzt alles geändert wird, wollte ich wissen ob diese auch betroffen ist und in wie weit. Kann mir nicht vorstellen, dass gerade hier der Staat mal keine Einsparungen machen will. Wie oben schon erwähnt bin ich Beamtin und werde nur 5 Wochen zwischen Karenz und Mutterschutz arbeiten.
  • Da dürfte sich bei dir nichts ändern. Sonst müsstens ja das BDG ändern. Kannst ja mal bei deiner Personalstelle nachfragen, die sind da zuständig aber glaub schon dass das bei dir passt.
    Arwen1982at
  • @_Kathrin_ gib Bescheid wenn du mehr weißt. wäre wirklich interessant.
  • Ich hab mir auch überlegt ob ich wenn dann wenn das 2. unterwegs ist, drei Monate vor Mutterschutz bei meinen LG anfange zu arbeiten, weil bei meinen derzeitigen AG wäre das schwierig, da es ja für mich eine Karenzvertretung gibt bis zur Dauer meiner Karenz. Geplant wäre das wir dieses Jahr im Mai/Juni zum basteln anfangen, damit das Baby dann März/April 2018 auf die Welt kommt, Karenz wäre ich bis August 2018.
    Aber ich weiß nicht ob da die GKK das nicht durchschaut? Weil ich würde das ja nur machen damit ich wieder Wochengeld und eaKBG bekomme. Hat damit wer Erfahrung?
  • @Michi3456 : Soweit ich weiß reichen aber 3 Monate nicht für das EAKBG , für das Wochengeld schon, aber für das eakbg 6 Monate denk ich
  • @ilovemybaby Ja aber da reicht ja die aufrechte Karenz oder? Oder gilt das dann nicht wenn ich bei einen anderen AG beschäftigt bin? Das wäre dann nicht so gut. Dann müsste ich 3 Monate knapp über die Geringfügigkeitsgrenze und dann 3 Monate voll angestellt werden, damit ich wieder das gleiche KBG Geld wie beim ersten bekomme...

    Ich schau vielleicht im März bei der AK vorbei. Dort haben sie ein Infofrühstück rund um das Thema Schwangerschaft, Geburt und KBG. Vielleicht können die mir raten wie ich das handhaben soll.
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