Hallo!
Ich durchsuche gerade alle möglichen Seiten und konnte keine Angaben dazu finden.
ich glaube aber, dass die beiden Dinge unterschiedlich zu beantragen sind und nichts miteinander zu tun haben, oder?
Ich könnte also die einkommensabh. Variante nehmen, aber länger Karenz beantragen, oder?
Gibt es bestimmte Dauerzeiten für die Karenz? Also 12, 15, 24 Monate oder kann man zb. 16 Monate nehmen?
Gibt es eine Stelle, wo man sich über all diese Karenzdinge sowie KBG informieren kann? Oder muss man dann wieder zu verschiedenen Ämtern?
Gerade Fragen über Fragen :-)
Achja, Geburt des Kindes ist nach der Neuerung im März 2017, falls das irgendeine Rolle spielt.
Danke!
LG
Kommentare
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Karenz musst du dir mit deinem Arbeitgeber ausmachen... die geht im normal Fall bis zum zweiten Geburtstag vom Kind! Du könntest aber auch z.b. "nur" 16 Monate gehen!
Kbg gibts von der gkk, da gibts verschiedene Möglichkeiten... aber da hast dich wahrscheinlich eh schon reingelesen!
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machen das viele, dass sie sich das einkommensabh. KBG nehmen, aber 2 Jahre in Karenz gehen? wie ist man dann versichert?
lg
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Die Karenz (hier: "Mutterschaftskarenzierung") betrifft das Verhältnis zwischen deinem Arbeitgeber und dir. Karenzierung eines Arbeitsverhältnisses heißt ganz grob, dass die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses ruhen. Diese sind Arbeitspflicht (auf seiner Seite) und Entgeltleistung für deine Arbeit (auf Seiten des Arbeitgebers). Die Dauer der Mutterschaftskarenz vereinbarst du mit deinem AG, wobei hier "vereinbaren" verwirrend ist, weil du hier quasi "im Vorteil" bist, weil du sagst wie lange du gehen möchtest. Du kannst die einmal angegebene Dauer auch verlängern. Maximale Karenzierung im Arbeitsverhältnis sind 24 Monate. Die von dir gewünschte Karenzdauer ist bis Mutterschutzende (8 bzw 12 Wochen nach der Geburt) von dir bekanntzugeben. Alles darüber hinaus sind Sonderbeurlaubungen. Für Detailfragen kannst du gerne hier im Forum fragen bzw ist auch die AK immer behilflich oder auch - sofern die bei euch im Unternehmen kompetent (und fair) sind - deine Personalabteilung.
Das KBG beantragst du bei der zuständigen GKK. #Wochengeld bekommst du auch von der GKK. Die GKK muss dafür natürlich von deiner SS wissen. Du du gibst dort eine Bestätigung deines Arztes über den errechneten Geburtstermin ab. Dein Arbeitgeber muss dann noch die sog "Arbeits- und Entgeltbestätigung" hinschicken, damit die GKK deinen Wochengeldanspeuxh ausrechen kann.
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Kann man sich wo ausrechnen lassen, wie hoch Wochengeld und einkommensab. KBG sind?
Und ich darf ja bei dieser KBG-Variante im Jahr noch 6800€ dazuverdienen, oder? sprich geringfügig im 2. Jahr, wenn das KBG schon aus ist, dazuverdienen, richtig?
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Kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
1. Arbeitgeber informieren
2. GKK informieren indem du eine Schwangerschaftsbestätigung abgibst
3. Dein AG übermittelt die Arbeits- und Entgeltbestätigung an die GKK -keine Sorge, eure Lohnverrechnung weiß was das ist und schickt das elektronisch
4. Dann bekommst du Post von der GKK mit Info über deinen Wochengeldtagessatz
5. Dann beginnt dein Mutterschutz - in der Zeit bekommst du Wochengeld
6. Baby kommt - darüber informierst du auch am besten die GKK - Scan von Geburtsurkunde per Mail reicht aus
7. Du bekommst wieder Post von der GKK über Dauer des MuSchu nach Geburt
8. Bis Ende Mutterschutz klärst du die Karenzierung mit deinem AG
9. Du stellst (am besten recht rasch nach Geburt) den Antrag auf KBG
Familienbeihilfe: da kommt automatisch Post vom Finanzamt
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KBG sind 80 % vom Wochengeld max aber ca. 66 Euro (rund 2000 im Monat). Das wären dann 62,40 Euro ( 78×80%)
Die Zuverdienstgrenze gilt für das Jahr wo du KBG beziehst. Im zweiten Jahr gibt's keine Grenze weil du ja von der Gkk kein Geld bekommst
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...hoffe halbwegs verständlich was ich meine....
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Wenn's eh das einkommensabhängige KBG werden soll, dann erübrigt sich das durchackern durch das neue Modell. Da muss man eben gegenrechnen was für dich/euch am besten ist.
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Bei beiden geht es sich aus, dass die zweiten Kinder vor dem 2. Geburtstag der ersten Kinder auf die Welt kommen. Die eine war dazwischen nicht arbeiten, die anderen arbeitet seit einem halben Jahr 50 %ig. Besonders blöd bei letzterer, da das Kind Ende Feber/Anfang März auf die Welt kommt. Kommt es im Feber bekommt sie wieder "2000" Euro pro Monat. Kommt es im März wird es von den 60% aus gerechnet. Einziger mini Trost: dann ist wenigstens das Papamonat bezahlt.
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Aber gerade deshalb würd mich auch interessieren wie das ist wenn nach dem Jahr Bildungskarenz gehst ( geht ja auch nur ein paar Monate)... ob das dann zur Berechnung herangezogen wird...
Hmmm, vielleicht weiß @claudsch1980 mehr?
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Meines Wissens kann man bei Bezug von Weiterbildungsgeld NICHT das eakbg nehmen. Ist explizit bei den Voraussetzungen erwähnt ... In den 6 Monaten vor Bezug kein Arbeitslosengeld oder weiterbildungsgeld (und noch paar Punkte mehr)
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wenn ich nach der Geburt 8 Wochen
in Mutterschutz bin, hängt man dann erst die Kinderbetreuungszeit an?
Also 8 Wochen und dann nochmal zb 12 Monate (weil einkommensabh. Variante) dazu?
Bekomme nach der Geburt also 14 Monate Geld?
Stimmt das?
Danke und lg
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nein, das Kinderbetreuungsgeld geht bis zum jeweiligen Alter des Kindes, also zB. 12 Monate heißt: bis zum 12. Lebensmonat des Kindes (1. Geburtstag).
Bzw. 14 Monate (wenn beide Eltern beziehen) heißt: 2 Monate nach dem 1. Geburtstag des Kindes. Wie lange davor der Mutterschutz war, ist unerheblich fürs Kinderbetreuungsgeld. Es beginnt, sobald der Mutterschutz (Wochengeld) aus ist und endet je nach Alter des Kindes.
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