KBG und Karenz, nicht dasselbe?

Hallo!

Ich durchsuche gerade alle möglichen Seiten und konnte keine Angaben dazu finden.
ich glaube aber, dass die beiden Dinge unterschiedlich zu beantragen sind und nichts miteinander zu tun haben, oder?
Ich könnte also die einkommensabh. Variante nehmen, aber länger Karenz beantragen, oder?
Gibt es bestimmte Dauerzeiten für die Karenz? Also 12, 15, 24 Monate oder kann man zb. 16 Monate nehmen?

Gibt es eine Stelle, wo man sich über all diese Karenzdinge sowie KBG informieren kann? Oder muss man dann wieder zu verschiedenen Ämtern?

Gerade Fragen über Fragen :-)
Achja, Geburt des Kindes ist nach der Neuerung im März 2017, falls das irgendeine Rolle spielt.

Danke!
LG
getaggt:

Kommentare

  • Hallo =) ! Karenz und Kbg sind nicht das gleiche!
    Karenz musst du dir mit deinem Arbeitgeber ausmachen... die geht im normal Fall bis zum zweiten Geburtstag vom Kind! Du könntest aber auch z.b. "nur" 16 Monate gehen!

    Kbg gibts von der gkk, da gibts verschiedene Möglichkeiten... aber da hast dich wahrscheinlich eh schon reingelesen! =)
  • ah, ok, danke, dachte ich es mir also schon.
    machen das viele, dass sie sich das einkommensabh. KBG nehmen, aber 2 Jahre in Karenz gehen? wie ist man dann versichert?

    lg
  • @neytiri ja machen viele, man muss sich das dann selbst auf die Seite sparen fürs 2. Jahr. mitversichern kann man sich normal gratis beim Vater des Kindes wenn man im selben Haushalt gemeldet ist.
  • bearbeitet 4. 01. 2017, 22:34
    Ja, das hast du richtig erkannt.

    Die Karenz (hier: "Mutterschaftskarenzierung") betrifft das Verhältnis zwischen deinem Arbeitgeber und dir. Karenzierung eines Arbeitsverhältnisses heißt ganz grob, dass die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses ruhen. Diese sind Arbeitspflicht (auf seiner Seite) und Entgeltleistung für deine Arbeit (auf Seiten des Arbeitgebers). Die Dauer der Mutterschaftskarenz vereinbarst du mit deinem AG, wobei hier "vereinbaren" verwirrend ist, weil du hier quasi "im Vorteil" bist, weil du sagst wie lange du gehen möchtest. Du kannst die einmal angegebene Dauer auch verlängern. Maximale Karenzierung im Arbeitsverhältnis sind 24 Monate. Die von dir gewünschte Karenzdauer ist bis Mutterschutzende (8 bzw 12 Wochen nach der Geburt) von dir bekanntzugeben. Alles darüber hinaus sind Sonderbeurlaubungen. Für Detailfragen kannst du gerne hier im Forum fragen bzw ist auch die AK immer behilflich oder auch - sofern die bei euch im Unternehmen kompetent (und fair) sind - deine Personalabteilung.

    Das KBG beantragst du bei der zuständigen GKK. #Wochengeld bekommst du auch von der GKK. Die GKK muss dafür natürlich von deiner SS wissen. Du du gibst dort eine Bestätigung deines Arztes über den errechneten Geburtstermin ab. Dein Arbeitgeber muss dann noch die sog "Arbeits- und Entgeltbestätigung" hinschicken, damit die GKK deinen Wochengeldanspeuxh ausrechen kann.
  • Wow, danke für die ausführliche Information. =)
    Kann man sich wo ausrechnen lassen, wie hoch Wochengeld und einkommensab. KBG sind?
    Und ich darf ja bei dieser KBG-Variante im Jahr noch 6800€ dazuverdienen, oder? sprich geringfügig im 2. Jahr, wenn das KBG schon aus ist, dazuverdienen, richtig?
  • bearbeitet 6. 11. 2016, 12:22
    Ganz grober Ablauf bei Schwangerschaft ist daher:

    Kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

    1. Arbeitgeber informieren
    2. GKK informieren indem du eine Schwangerschaftsbestätigung abgibst
    3. Dein AG übermittelt die Arbeits- und Entgeltbestätigung an die GKK -keine Sorge, eure Lohnverrechnung weiß was das ist und schickt das elektronisch
    4. Dann bekommst du Post von der GKK mit Info über deinen Wochengeldtagessatz
    5. Dann beginnt dein Mutterschutz - in der Zeit bekommst du Wochengeld
    6. Baby kommt - darüber informierst du auch am besten die GKK - Scan von Geburtsurkunde per Mail reicht aus
    7. Du bekommst wieder Post von der GKK über Dauer des MuSchu nach Geburt
    8. Bis Ende Mutterschutz klärst du die Karenzierung mit deinem AG
    9. Du stellst (am besten recht rasch nach Geburt) den Antrag auf KBG

    Familienbeihilfe: da kommt automatisch Post vom Finanzamt
  • Was mir noch einfällt. Wie ist das, wenn der Vater nach meinen 12 Monaten KBG seine 2 Monate noch konsumiert? Bin ich dann trotzdem gleichzeitig in Karenz (halt unbezahlt)?
  • Das ist ein super einfacher Ablaufsplan, danke, damit kann ich was anfangen =)
  • neytiri schrieb: »
    Was mir noch einfällt. Wie ist das, wenn der Vater nach meinen 12 Monaten KBG seine 2 Monate noch konsumiert? Bin ich dann trotzdem gleichzeitig in Karenz (halt unbezahlt)?
    Nein, in der Zeit,in der der Vater KBG bekommt, musst du theoretisch wieder arbeiten gehn. Außer du hast noch Urlaub übrig, den du konsumieren kannst. Die (mind.) 2 Monate sind eigentlich dazu da, dass du in der Zeit schon wieder berufstätig sein kannst.
  • ah, ok, danke!
  • Höhe Wochengeld: Nettogehalt der letzten 3 Monate vor Beginn Mutterschutz / 90 + 17 % für die SZ ist dein Tagsatz. Wenn du zu 2000 netto verdienst dann hast einen Tagsatz von ca 78 Euro (2000×3/90×1,17).
    KBG sind 80 % vom Wochengeld max aber ca. 66 Euro (rund 2000 im Monat). Das wären dann 62,40 Euro ( 78×80%)
    Die Zuverdienstgrenze gilt für das Jahr wo du KBG beziehst. Im zweiten Jahr gibt's keine Grenze weil du ja von der Gkk kein Geld bekommst
  • Michi3456Michi3456

    2,370

    bearbeitet 6. 11. 2016, 13:38
    Du bekommst das KBG 10 bzw 9 Monate bis zum ersten Geburtstag des Kindes. Wenn der Vater auch zwei Monate nimmt dann musst du hier wieder arbeiten gehen oder mit der Firma unbezahlten Urlaub vereinbaren. Es gibt da aber auch was das sich 1 Monat überschneiden kann. Da kenn ich mich aber net so gut aus
  • danke für die infos!!
  • Darf ich mich mal aus reiner Neugier mit einer Frage anschließen: Da es ja nicht mehr geht, dass wenn Kind nr 2 vor dem 2. Geb des ersten Kindes auf die Welt kommt, dass man nochmal das gleich hohe eKBG bezieht höre ich jetzt von vielen, dass sie an die einjährige Karenz eine Bildungskarenz (bis zu einem Jahr) anhängen. AMS zahlt Versicherung und bis zu einem Jahr ein Gehalt (abhängig vom Gehalt VOR der SS...ist das richtig??). Voraussetzung man bringt den FB-Nachweis. Wenn man jetzt aber in der Bildungskarenz wieder schwanger wird, kann man dann nochmal das einkommensabhängige Modell nehmen und welches Jahr ist die Berechnungsgrundlage??

    ...hoffe halbwegs verständlich was ich meine....

    zebra
  • @neytiri Da dein Kind im März 2017 auf die Welt kommt, habe ich meinen Beitrag hinsichtlich der KBG-Varianten oben minimal gekürzt. Für ab dem 1.3.2017 geborene Kinder gilt die KBG-Reform: die einkommensabhängig Variante (80% des Wochengeldes) bleibt erhalten, "ersetzt" bzw erneuert wird das alte Pauschalvariantenmodell. Im Grund bleibt es ein Pauschalvariantenmodell, nennt sich jetzt aber "Kindergeldkonto" und ist in bestimmten Punkten flexibler als das alte Modell.

    Wenn's eh das einkommensabhängige KBG werden soll, dann erübrigt sich das durchackern durch das neue Modell. Da muss man eben gegenrechnen was für dich/euch am besten ist.
  • @schnoggele Wo steht das dass man fürs zweite Kind nicht mehr das gleiche eKBG bekommt? Wir planen das Kind Nr. 2 im Frühjahr 2018 kommen soll. Müsst ich dann nach einem Jahr wieder arbeiten gehen?
  • @Michi3456 mir haben das jetzt 2 Bekannte unabhängig voneinander gesagt. Beide haben sich bei der Versicherung erkundigt. Beide hatten das eKBG mit den max. "2000" Euro.
    Bei beiden geht es sich aus, dass die zweiten Kinder vor dem 2. Geburtstag der ersten Kinder auf die Welt kommen. Die eine war dazwischen nicht arbeiten, die anderen arbeitet seit einem halben Jahr 50 %ig. Besonders blöd bei letzterer, da das Kind Ende Feber/Anfang März auf die Welt kommt. Kommt es im Feber bekommt sie wieder "2000" Euro pro Monat. Kommt es im März wird es von den 60% aus gerechnet. Einziger mini Trost: dann ist wenigstens das Papamonat bezahlt.
  • @schnoggele Weißt du zufällig wieviel die Bekannte dann bekommt die zwischen nicht arbeiten geht? Wochengeld wirds dann wahrscheinlich auch nicht mehr geben in diesen Fall
  • @Michi3456 leider nicht. Da es für mich nicht relevant war hab ich dann inzwischen vergessen auf welcher Grundlage das für sie berechnet wird.
    Aber gerade deshalb würd mich auch interessieren wie das ist wenn nach dem Jahr Bildungskarenz gehst ( geht ja auch nur ein paar Monate)... ob das dann zur Berechnung herangezogen wird...
    Hmmm, vielleicht weiß @claudsch1980 mehr?
  • @schnoggele bzw @Michi3456
    Meines Wissens kann man bei Bezug von Weiterbildungsgeld NICHT das eakbg nehmen. Ist explizit bei den Voraussetzungen erwähnt ... In den 6 Monaten vor Bezug kein Arbeitslosengeld oder weiterbildungsgeld (und noch paar Punkte mehr)
  • Darf ich den Thread auch kurz missbrauchen? Wie lange ist denn die Vorlaufzeit zum selber Versichern? Eakbg läuft bei mir im Januar aus und ich bleibe dann noch ein Jahr daheim
  • Hallo, noch eine Frage:
    wenn ich nach der Geburt 8 Wochen
    in Mutterschutz bin, hängt man dann erst die Kinderbetreuungszeit an?
    Also 8 Wochen und dann nochmal zb 12 Monate (weil einkommensabh. Variante) dazu?
    Bekomme nach der Geburt also 14 Monate Geld?
    Stimmt das?

    Danke und lg
  • @neytiri
    nein, das Kinderbetreuungsgeld geht bis zum jeweiligen Alter des Kindes, also zB. 12 Monate heißt: bis zum 12. Lebensmonat des Kindes (1. Geburtstag).
    Bzw. 14 Monate (wenn beide Eltern beziehen) heißt: 2 Monate nach dem 1. Geburtstag des Kindes. Wie lange davor der Mutterschutz war, ist unerheblich fürs Kinderbetreuungsgeld. Es beginnt, sobald der Mutterschutz (Wochengeld) aus ist und endet je nach Alter des Kindes.
  • ah, ok danke.
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