Hallo ihr lieben,
Sorry für die verwirrende Überschrift - konnte mich nicht besser ausdrücken in dieser kurzen Form.
Ich bin mittlerweile seit ca. 1,5 Jahren in Karenz mit der Variante 20+4. Mein 1. Arbeitstag nach der Karenz wäre somit im März.
Nun bin ich aber mit meinem 2. Kind schwanger und mir gehen ein paar Gedanken durch den Kopf... Vielleicht hat ja von euch hier jemand auch solche Umstände gehabt.
Nun ist mein errechneter Geburtstermin bei Mitte/Ende Juni. Das heißt - mit den 2 Monate vorher Mutterschutz - wäre ich Ende April ja schon wieder in Karenz..
Ich weiß, mein Arbeitgeber muss mich ja nehmen, aber kann man sich eigentlich auch freistellen lassen / Urlaub aufbrauchen (den ich wsl aber nicht habe) ??
Eigentlich hab ich auch in Erwägung gezogen bereits Jänner/Februar wieder arbeiten zu gehen, aber mein AG weiß noch nichts von der SS da ich erst in der 5. Woche bin, und ich kann mir nicht vorstellen dass sie mich so bald nehmen wenn ich sowieso dann gleich wieder weg bin. Da wird ihnen die 1,5 Monate arbeiten wsl lieber sein...
Außer... ich arbeite geringfügig wo anders von Jänner - April? Wird mich aber wsl keiner nehmen..
Erhalte ich
#Wochengeld?
Ach je, so viele Fragen
Vielleicht hat/hatte einer von euch ja auch so ein "Problem"?
Möchte mich auch vorab gleich bei der AK informieren, würde mich aber trotzdem über Erfahrungen freuen.
Kommentare
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Achtung: 2 Monate vor Ende der Karenz muss der Antrag auf Verlängerung eingebracht werden.
Für die Zeit der Verlängerung musst du dich bei deinem Mann mitversichern und erhältst auch kein Geld.
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Aber wie sieht es denn dann mit Wochengeld aus?
Und der Kündigungsschutz ist ja dann leider auch weg, oder?
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Das geht aus deinem Posting nicht hervor. Denn wenn die 2 Jahre nicht aufgebraucht sind wäre es ganz leicht deine Karenzzeit beim ag zu verlängern.
Kündigungsschutz hast du aber wegen der neuen Schwangerschaft sowieso. Dein Dienstverhältnis ist ja weiter aufrecht.
Deshalb könntest du nicht einfach so woanders beginnen.
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Ok, das heißt ich kann die Karenz verlängern wenn der AG zustimmt. Erhalte ich dann trotzdem Wochengeld?
Das ist klar - ich müsste das auch mit meinem AG klären ob ich geringfügig inzwischen woanders arbeiten kann (ist so vertraglich festgelegt im normalen Arbeitsvertrag).
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bei mir is es ähnlich...nur paar mehr wochen als du die ich hätte arbeiten müssen..hab lang mit AK und AG und Krankenkasse (Wochengeld) herumtelefoniert und kann dir folgendes sagen
du kannst die karenz verlängern wenn dein ag dem zustimmt (was gar nicht so abwägig is..karenzvertretung usw..) wie eh schon vor mir erwähnt wurde (2mo vor enden der karenz bekannt geben)
du hast speziellen kündigungsschutz aufgrund der neuen schwangerschaft
um wochengeld zu beziehen musst du mind. 3 monate lang vorher einen bezug haben (kinderbetreuungsgeld, ams, gehalt oder sonstiges) hattest du das nicht dann bekommst du die 8wo vor der geburt leider kein geld...gleich nach der geburt aber wieder kbg
ich hoff das hat dir weiter geholfen
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Eine letzte Frage hab ich noch... sagen wir ich bin 3 Monate vor Karenzende bei einer Firma was geringfügig dazuverdienen. Macht das eigentlich Sinn?
Das WG wird ja vom Gehalt berechnet oder?
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Aber wenn du dir das Geld da sparen kannst dann hast du was "anstelle" vom Wochengeld.
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KBG Ende Kind 1 - 1 Monat arbeiten - Neuer Mutterschutz.
Bei wird fürs WG 2x KBG von Kind 1 gerechnet + das eine Arbeitsmonat.
Ich hätte mich unbezahlt freistellen lassen können, hab ich dann aber doch net.
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Meine Tocher ist im Juli 2015 geboren und ich fange mit ihrem 2 Geburtstag wieder zu arbeiten an.
Jetzt ist es so dass wir schon an Kind Nr. 2 basteln und wenn es diesen Monat nicht klappt geht es sich nicht aus dass ich mit den 8 Wochen Muschu von der einen in die nächste Karenz gehen kann.
Somit zerbreche ich mir jetzt schon eine Zeit lang darüber den Kopf was im Fall der Fälle die beste Lösung ist wenn ich ev. nur 1,2 oder 3 Monate arbeiten gehen müsste?
Ich will meine Kleine nicht wegen so kurzer Zeit in der Krabbelstube eingewöhnen wenn sie dann sowieso wieder raus muss.
So jetzt die Frage, kann ich beim AG die Karenz über die 2 Jahre hinaus verlängern ohne dass mir der Kündigungsschutz oder Anspruch auf Elternzeit verfällt oder wäre ein unbezahlter Urlaub sogar sinnvoller?
Klar ist das vorerst mal reine Spekulation, aber wie gesagt beschäftigt mich das Thema gerade sehr und ich wäre sehr dankbar wenn jemand eine Antwort hätte für mich
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Wenn es sich um wenige Wochen nicht ausgehen sollte kannst du - sofern dein Arbeitgeber zustimmt - karenzverlängerung (unbezahlter urlaub) vereinbaren.
Du verlierst dadurch nicht den Kündigungsschutz da du ja schwanger in einem aufrechten Dienstverhältnis bist.
Auch der Anspruch auf Elternteilzeit ist unabhängig davon.
Aber wie gesagt es muss dein Arbeitgeber zustimmen.
Wenn du jedoch nicht arbeiten gehst musst du aufpassen wegen dem WochenGeld Anspruch, das wäre das einzige was zu bedenken wäre.
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Das mit dem Wochengeld weiß ich, ist zwar doof aber zu verkraften.
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Also nicht so wie bisher dass die SS während KBG Bezug bekannt gegeben werden muss damit mans bekommt sondern wirklich innerhalb der 12 Monate der nächste Mutterschutz anfängt.
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https://www.bmfj.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/kinderbetreuungsgeld/Neuerungen-f-r-Geburten-ab-1.3.2017.html
Nur kurz - ja es geht nach wie vor dass man erneut eakbg nimmt.
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Die Berechnungsgrundlage?
Kann mir das jemand verständlich erklären?
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Aber die max 2000 bei 2. Kind vorm 2. Geburtstag des 1. Kindes gibt es noch, oder? Auch wenn dazwischen arbeiten gehst?
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Zweiteres hoffe ich schon und habe nichts gegenteiliges gelesen.
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Hm, 2 Freundinnen meinten unabhängig voneinander, dass das mit den 2000 Euro laut Krankenkasse nimma geht. Beide haben beim ersten Knd eaKBG von 2000 Euro bezogen. Eine war nach einem Jahr wieder 50% arbeiten, die andere bleibt nahtlos daheim. Die Kinder kommen Ende März 2017 auf die Welt, damit vor dem 2. Geburtstag von Knd 1.
@claudsch1980 müssten die dann nicht beide wieder 2000 Euro bekommen und nur die eine die nicht arbeiten war fällt um das Wochengeld um????
Und noch eine grundsätzliche Frage: Günstigkeitsrechnung: wird da dann das selbstständige und unselbstständige Gehalt herangezogen oder nur das jeweils höhere?
Vielen lieben Dank!!!!
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Wegen mehreren Einkommen (ob selbständig oder unselbstständig) wurde mir gesagt, dass alles zusammengerechnet wird. Wird ja auch in der Einkommenssteuererklärung zusammen verrechnet. Es steht ja auch, dass die "Einkünfte" herangezogen werden. Genau weiß ich es dann aber erst Mitte Februar, da wird mein Wochengeld (hoffentlich!!) von einem Vollzeit-Angestellten-Job, zwei freien Dienstnehmer-Jobs und den Beträgen aus der Selbstständigkeit berechnet.
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http://www.meinparlament.at/show_ticket_list.php?tag=einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
Aber ganz klar steht es nochmal hier:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/235/Seite.2350000.html
Zitat: "Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld bekommen grundsätzlich dann Wochengeld für ein weiteres zu erwartendes Kind, wenn sie schon bei der vorherigen Geburt (also für jenes Kind, für das sie gerade Kinderbetreuungsgeld erhalten) Anspruch auf Wochengeld hatten und bei Beginn der Schutzfrist Kinderbetreuungsgeld beziehen.
Tritt man aus dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld aus einer Pauschalvariante direkt in die Schutzfrist für ein weiteres Kind ein, wird das Wochengeld in der Höhe von 180 Prozent der rund 436 Euro monatlich (= Auszahlungsvariante 30+6 Monate beim Kinderbetreuungsgeld) berechnet. Tritt man aus dem Bezug von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld direkt in die Schutzfrist für ein weiteres Kind ein, wird das Wochengeld in der Höhe von 125 Prozent des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes berechnet.
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gebührt auch dann Wochengeld, wenn man sich bei Beginn des Mutterschutzes noch in gesetzlicher Karenz befindet, jedoch keinen Anspruch mehr auf Kinderbetreuungsgeld hat."
(*) (*) (*) (*) (*)
Was diese bestimmten Voraussetzungen sein sollen, konnte ich nicht eruieren. Aber diese Regelung gilt eh für alle Modelle, nur beim eaKBG bedeutet es, dass man es so gut wie nicht mehr beim 2. erhalten kann. Recht viele werden es nicht ein, die direkt nach der Geburt am 2. Kind basteln...
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Bei mir ist so dass ich dann WochenGeld Anspruch habe weil ich bin derzeit in Bildungskarenz uns beziehe bis Anfang Juni Weiterbildungsgeld u dann gehe ich Teilzeit die 6 Wochen arbeiten. . Stimmt ja so oder ? Dann wird ab Mutterschutz 3 Monate zurück gerechnet für Wochengeld !?
Nur das eakbg werde ich nicht nehmen können leider weil ich ja keine 6 Monate gearbeitet habe..
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mein bezug vom eakbg endet am 1.3.2017.
am 27.3.2017 gehe ich wieder in den mutterschutz.
ich hätte in der zeit dazwischen eine karenzverlängerung beantragt.
dh am besten ist, ich vereinbare am potentiellen letzten tag vor dem muschu urlaub, damit ich wochengeldanspruch habe?
edit: gerade mit der gkk gesprochen
ja, es ist wirklich so. und nein, es bringt nichts, wenn ich nur ein pasr tage urlaub konsumiere. je länger ich arbeite in den 3 wo desto höher das wochengeld.
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blöd ist nur, dass ich ja die karenzverlängerung bereits beantragen musste bei meinem AG und mir im herbst noch von der gkk gesagt wirde, dass ich auch mit der neuen regelung noch anspruch auf wochengeld hab. tja.... wo leute arbeiten, passieren fehler.
mein ag hat nichts gegen eine anstellung durch meinen mann und ist froh darüber, weil es ja meinen arbeitsplatz auch nicht mehr gibt in dem sinne. daher werden wir es so machen.... es ist eh nicht wirklich günstig der spaß! insgesamt entstehen kosten von ca 1000€ - aber dafür hab ich wieder wochengeld und unterm strich steig ich besser aus... natürlich ist es ärgerlich....
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Grundlage ist dann der Verdienst 3 Monate vor Beginn Mutterschutz, oder? Kann er dich dann schon während der Karenz anstellen? An sich kein Problem wenn du unter der Zuverdienstgrenze in den Monaten der KBG Bezuges bleibst, oder?
Dein Mann kann es dann eh als "Abschreibposten" sehen, wenn unterm Strich dann ein Plus bleibt. ...Eh nicht einfach sich eine Ordination aufzubauen anfangs.
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oder haben wir einen denkfehler?
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I durchblick das scho nimma....hm, wird das KBG dem Einkommen gleichgesetzt? Nicht, dass die dir nur das Einkommen bei deinem Mann berechnen.......
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die dame von der gkk konnte mir das auch nicht konkret sagen. das müssen wir uns anschauen hat sie gesagt.... ich finds überhaupt bescheuert, denn bei der berechnung müssen ja 3 volle monatsgehälter herangezogen werden und ich hab kein ganzes verdienstmonat. aber wenn ich die 3wo nicht arbeiten gehe, hab ich gar keinen spruch auf wochengeld.
das heißt sie müssten sich den tageslohn ausrechnen von 2.3.-27.3. aber das ist ja a katastrophe....
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Aber ich würde mich freuen, wenn ich falsch liege!
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selbst wenn sie es auf den tageslohn runterrechnen, würd es doch folgendermaßen ausschauen als bsp:
1500 netto für 26 Kalendertage
1500:26 = 57,69 + 17% = 67,5€/Tag
eakbg zählen sie nicht dazu und eben die einkünfte vor dem muschu von meinem sohn auch nicht.
die dame von der gkk meinte, ich kann wieder das eakbg wählen.
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Aber eaKBG hättest so und so nochmal nehmen können. Der Unterschied liegt ja "nur" im Wochengeld, oder? Ich frage mich aber gerade, ob sie dann für das neuerliche eaKBG als Berechnungsgrundlage das neue Wochengeld, oder das alte heranziehen? Das neue, oder?
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Sprich zB in den letzten 3 Monaten zuerst KBG ( das ev nicht zählt) und dann in den letzten 3 Wochen 1500 Euro. Nicht, dass der Tagsatz aus 1500 Euro Einkünfte/3Monate berechnet wird.
Ist verständlich was ich meine? Dann müsste dir dein Mann mehr zahlen für das Monat, damit auch auf den vernünftigen Tagsatz kommst...
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Beamte bekommen kein Wochengeld sondern sowieso immer den Monatsbezug weiterbezahlt innerhalb der Schutzfrist.
Wenn du VB bist und vorm Mutterschutz wieder arbeiten gehst solltest auch wieder Wochengeld von der BVA bekommen. Die Höhe berechnet sich halt nach diesem letzten Einkommen.
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Aber ich weiß nicht ob da die GKK das nicht durchschaut? Weil ich würde das ja nur machen damit ich wieder Wochengeld und eaKBG bekomme. Hat damit wer Erfahrung?
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Ich schau vielleicht im März bei der AK vorbei. Dort haben sie ein Infofrühstück rund um das Thema Schwangerschaft, Geburt und KBG. Vielleicht können die mir raten wie ich das handhaben soll.