Geringfügig arbeiten während Karenz?

Hallo liebe Mamis :)

Ich bin momentan in Karenz und habe das gehaltsabhängige Modell gewählt. Ich möchte trotzdem gerne 2 Jahre zuhause bei meiner Maus bleiben, nur kann es sein dass das Geld dann ein bisschen knapp wird. Deswegen habe ich überlegt im 2. Jahr eventuell geringfügig wieder arbeiten zu gehen. Das würde ich am liebsten direkt bei meinem Arbeitgeber.

Jetzt zu meiner Frage: Verliert man den Anspruch auf Elternteilzeit und den damit verbundenen Kündigungsschutz wenn man während der Karenz geringfügig arbeiten geht?
Ich habe so etwas nämlich gehört...

Ich hoffe es kennt sich hier vielleicht wer aus damit. :/

Danke schonmal und liebe Grüße

Kommentare

  • @claudsch1980 ist sehr gut auf dem Gebiet! ;)
  • :3 Das würd mich auch interessieren. Bin in der gleichen Situation.
  • Danke fürs markieren @1und1istgleich4 :)

    Hoffentlich kann @claudsch1980 mir helfen
  • Bin Grad unterwegs ... geb dann aber gern meinen Senf dazu =))
  • @Tinkerbell @MiniMe2015
    Wenn man während der Karrenz beim gleichen dienstgeber arbeiten möchte sollte man unbedingt ein dafür eigenes Dienstverhältnis machen. Dadurch bleiben alle Ansprüche des ursprünglichen karenzierten Dienstverhältnisses unberührt (Abfertigung, Urlaub, und diverse sonstige Ansprüche).

    Wenn man nur geringfügig arbeitet muss man sich auch keine sorge wegen der karenz machen (bei mehr als geringfügig könnte der DG die karenz in frage stellen)
    Den Anspruch auf elternteilzeit verliert man auch nicht da man ja für die geringfügigkeit ein eigenes befristetes DV abschließt. Dieses sollte mit karenzende somit automatisch auslaufen und man braucht seine etz Meldung für das vollzieht DV nur rechtzeitig abgeben.

    Noch Fragen oder etwas unklar dann gern wieder melden :-)
    _Tinkerbell_MiniMe2015Mandarine
  • @claudsch1980 oh super vielen Dank :3

    Und wie ist dass wenn man bei einem anderen DG geringfügig arbeiten würde? Da braucht man die Einverständnis oder? Und Anspruch auf Elternteilzeit hat man auch noch danach?
  • da schließeich mich gleich mal an.. :see_no_evil: ;)

    ich würde gerne das "30+6"-karenzmodell wählen, meine kleine mit 24 monaten in den kindergarten schicken und ab da teilzeit arbeiten gehen. mir ist bekannt, dass es eine zuverdienstgrenze gibt (60% vom ehemaligen bruttoeinkommen), aber wo ist man denn dann versichert, wenn man dann über den neuen dienstgeber bei einer anderen krankenkasse versichert wird, man aber im zuge der karenz schon seine krankenkasse hat?
    ich befinde mich seit mutterschutz (dank nettem vertrag) nicht mehr in einem aufrechten dienstverhältnis und bin somit "arbeitslos" im mutterschutz bzw. dann in karenz, aber noch bis ende des gewählten karenzmodells bei der krankenkasse versichert, bei der ich schon versichert war, als ich gearbeitet habe bzw. unter der ich ss wurde. diese kasse (kfa) möchte ich bis zum ende des kinderbetreuungsgeldbezugs (also 30. lebensmonat) nicht verlieren, nur weil ich ab dem 25. lebensmonat schon wieder teilzeit arbeiten gehen möchte und dann aber vllt. über den dienstgeber bei der gkk versichert werde...?? :thinking_face:

    DANKE für jede hilfe! =)
  • @_Tinkerbell_
    ja bei fremden Arbeitgebern sollte man sich immer das ok vom vorgesetzten holen. Außer es ist zb im Dienstvertrag ausdrücklich erlaubt. Und ja das recht auf etz hättest du auch weiterhin. Das hat damit zum Glück nix zu tun :-)

    @fraeulein ist überhaupt kein Problem. Ist wie wenn du 2 Jobs hättest. Da kann es ja auch sein dass man 2 verschiedene kk hat.
    _Tinkerbell_
  • @claudsch1980 vielen dank für die schnelle antwort! =) ich kenn mich da leider gar nicht aus - d.h. ich kann mir dann quasi aussuchen, wenn ich bei einem arzt bin, welche kk er zur verrechnung nehmen soll?
  • _Tinkerbell__Tinkerbell_

    1,383

    bearbeitet 12. 12. 2016, 19:48
    @claudsch1980 super. Vielen Dank für deine Hilfe :3 lieber will ich eh bei meinem AG. Muss nur fragen ob die mich überhaupt gebrauchen können geringfügig.

    Ah noch eine Frage ist mir eingefallen. Weißt du wie sich ergibt wie lange man arbeiten muss für die Geringfügigkeitsoberverdienstgrenze? (Gibt's das Wort überhaupt :see_no_evil: )

    Wird das von meinem Gehalt irgendwie ausgerechnet dass ich vor der Karenz hatte? Oder ist das immer eine bestimmte Anzahl von Stunden pro Woche?

  • @fraeulein ja normalerweise kannst es dir aussuchen

    @_Tinkerbell_ das hängt von deinem ursprünglichen Gehalt ab. Für den einen sind es 10 Std. Beim andern 12 und bei gutem verdienst vielleicht auch nur 8 ... Musst dir von deinem brutto Gehalt ausrechnen.
    fraeulein_Tinkerbell_
  • @claudsch1980 also kann ich einfach den Stundenlohn von Bruttogehalt vor der Karenz hernehmen? Dann wären es nur 5 oder 6 Stunden die Woche. Muss der DG den selben Stundenlohn zahlen wie davor? Auch wenn der Vertrag zb ein all in war und bei geringfügig ja keine Überstunden gemacht werden dürfen?
  • @_Tinkerbell_ da es ein "neues" Dienstverhältnis mit deinem AG ist würde ich sagen ist es verhandlungssache und hängt auch sicher mit deiner Tätigkeit zusammen. Wenn du das gleiche arbeitest wie vorher wird es keine gerechtfertigung für eine Kürzung geben.
    Ob die all in Vereinbarung rausgerechnet werden darf sollte im Dienstvertrag geregelt sein. Falls nicht würde ich das an deiner stelle auf jeden Fall hinterfragen und gegebenenfalls bei der ak überprüfen lassen da das auch für deine kommende etz dann wichtig wäre.
    felicitas1980
  • Danke :bouquet: dann muss ich einfach mal nachfragen in der Firma. Bissi Zeit hab ich eh noch. :3
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