Ich hätte eine Frage zum Lohnsteuerausgleich 2016.
Ich habe von Januar 16 - August 16 KBG bezogen, das restliche Jahr bin ich ohne Bezüge daheim.
Kann ich nun eine machen im Jahr 2017 oder nicht?
Lohnsteuer habe ich ja aufgrund meiner Karenz nicht gezahlt? Ist das so richtig?!
Du brauchst ein Lohnsteuerpflichtiges oder zumindest sozialversicherungspflichtiges Einkommen,
Was du während du Kbg beziehst oder in Karenz bist, ja nicht hast.
Damit hast du auch nichts was du "ausgleichen" könntest.
@ifmamkl89 da ich erst wieder seit okt teilzeit arbeiten gehe (vorher karenz) wirds sowieso günstiger für uns sein dass man den freibetrag bei meinem mann beantragt?
Kann ich dann trotzdem auch einen machen, aber eben freibetrag bei ihm?
@xxxisabellaxxx auf jeden Fall einen Lohnsteuer Ausgleich machen!
Und da du deine Lohnsteuer wohl zur Gänze zurück bekommst (weil eben seit Oktober erst eingezahlt) wird sich der Freibetrag wohl Nr bei deinem Mann rentieren.
Aber wie gesagt für die genau Berechnung kann man online ja alles eingeben und vorberechnen (ohne abschicken) und dann umändern und nochmal vorbrrechnen und schauen was besser ist.
@xxxisabellaxxx dann zahlst aber gar keine Lohnsteuer oder???
Er kann nur Beiträge rein nehmen die ihn betreffen. Er kann also nicht zb deine Versicherung absetzen. Das geht nicht.
Er kann aber die Kindergarten kosten bei sich rein nehmen.
Wie ist das eigentlich wenn ich noch in Mutterschutz bin und im selben Jahr neun Monate arbeiten war - ein Arbeitgeber und das wochengeld wird das versteuert? Ich blicke nicht ganz durch Versicherungsbeiträge vom ganzen Jahr geltend zu machen oder nur von den neun Monaten? Fragen über fragen...
@xxxisabellaxxx schau mal auf deinen lohnzettel
Lohnsteuer zahlst du ab ca 1.100 brutto. Darunter nur Sozialversicherung.
Und nein du darfst nix zusammenfassen! !! Das ist immer auf die Ausgaben aus dem jeweiligen jahr bezogen.
Ich hab dieses Jahr zum ersten Mal Lohnsteuer gezahlt durch den Aufstieg ins letzte Lehrjahr. Hab sonst auch immer was vom Finanzamt zurückbekommen - wird das durch die zusätzlich bezahlte Lohnsteuer nun mehr?
Hallo!
Vielleicht kann mir wer paar Fragen beantworten?
Ich war bis 30.6. in Karenz und seit 01.07. bin ich in Elternteilzeit mit 20 Stunden (zahl keine Lohnsteuer).
1. Kann ich da trotzdem einen Steuerausgleich machen? Mir steht nämlich die große Pendlerpauschale zu die ich beim Ausgleich immer angegeben habe?
2. Und Betriebsratsumlage zahl ich auch, wie ist das dann mit der?
3. Ist es dann wahrscheinlich sinnvoller alles was unseren Sohn betrifft (Kinderbetreuung, Bastelgeld...) bei meinem Lebensgefährten abzuschreiben (geht Vollzeit arbeiten), oder?
Danke schon mal für eure Antworten und Hilfe!lg
@xstrizix du kannst den Ausgleich schon machen und wirst die sogenannte "negativsteuer" zurück erhalten.
Da du keine Lohnsteuer zahlst kannst du alles andere nicht berücksichtigen. Sofern möglich zb kosten für das kind, kann der Lebensgefährte absetzen.
Arztkosten abzusetzen macht also dann Sinn, wenn sie den Selbstbehalt übersteigen. So grob gerechnet hab ich mir ein Monatsgehalt an Selbstbehalt gemerkt.
Außergewöhnliche Belastungen müssen - wie der Name schon sagt - außergewöhnlich sein. Das heißt du musst um etlichen Mehraufwand als ein "durchschnittsbürger" haben. Die normalen Standard Untersuchungen kann man also nicht rein nehmen. Impfungen auch nicht. Da diese ja nicht außergewöhnlich sind ...
Was zb schon geht sind bei chronischen Erkrankungen zb Diabetes wo man viel Ausgaben in Apotheken usw. Hat
Sehbehelfe und Zahnersatz müssen den Selbstbehalt übersteigen. Dann sind sie eben auch außergewöhnlich hoch.
Aber am besten tatsächlich auf der bmf Seite nachlesen. Mittlerweile ist das schon gut erklärt dort!
Hallo!! Vl kann mir wer von euch helfen, ich hatte dieses Jahr eine ivf und einen kryoversuch, beiden kann ich den selbstbehalt in den steuersausgleich, das weiss ich schon! Weiss auch das ich sie bei dem abschnitt besondere Belastungen reingeben soll, nur soll ich die Summe zusammenzählen? Oder soll ich sie einzeln abrechnen?? Da ich ausser meiner Pendlerpauschale noch nie was reingeschrieben hab fehlt mir da leider die Erfahrung!! Vl kann mir da von euch eine helfen!!
Also ich habe damals vor ca. 6 Jahren bei meinen Steuerausgleich alles Rechnungen von Ärzten und auch Apothekenrechnungen reingegeben. Bei den Arzthonoraren wurde alles berücksichtigt und bei den Apothekenrechnungen nur wirkliche Sonderprodukte. (zB Salbe für Neurodermitis). Die Pille ist damals auch durchgegangen, da ich gesagt hatte, dass ich so unreine Haut habe und der Arzt sie mir deshalb verschrieben hat . Ich hab damals alle Belege zum Finanzamt schicken müssen. Über den Selbstbehalt bin ich gekommen, da ich auch in diesem Jahr eine Zahnbehandlung hatte, die 1500 Euro gekostet hatte.
@claudsch1980 hätte da mal eine Frage bzgl. des Themas Hausbau im Steuerausgleich. Stimmt das, dass man da nur eine bestimmte Maximalsumme pro Person angeben darf und wie hoch ist diese? (ist ja angeblich nur sehr wenig im Vergleich dazu, was man wirklich ausgegeben hat bzw. an Kredit zurückgezahlt hat)
Kosten fürs Haus bauen (wenn tatsächlich neu gebaut wird und damit bis spätestens 2015 begonnen wurde), können als Sonderausgaben abgesetzt werden.
Zusammen mit den Personenversicherungen (zb Unfallversicherung) kann man hier max 2920€ absetzen (Alleinverdiener können das doppelte absetzen und dann gibt's nochmal eine Erhöhung wenn man drei Kinder hat und das Familieneinkommen unter 55.000€ liegt).
Das ganze wird dann aber nochmal geviertelt, es wirken sich also zb nicht 2920€ aus, sondern nur 730€.
Das ganze geht noch bis 2020, danach kann man diese Ausgaben nicht mehr steuerlich geltend machen.
Wurde mit der Steuerreform nämlich gestrichen.
@maxi danke für deine Erklärung! Würde es Konsequenzen haben, wenn man z.B. mehr eingibt oder zieht das FA das dann selber ab, was zuviel eingegeben wurde?
kennt sich von euch jemand aus mit dem Thema: Kilometergeld abschreiben von Arztwegen? Kann das nur der machen, der die Zusatzversicherung für das Kind einzahlt oder auch der andere Elternteil? wo macht man das geltend bei außergewöhnlichen Belastungen?
Es zahlt sich nur aus wenn man über den Selbstbehalt kommt der ca einen Monatslohn ausmacht. Ich glaub wenn man verheiratet ist kanns der Partner auch reinnehmen aber so gut kenn ich mich leider nicht aus. Es gibt glaube ich bei der ak immer eine Broschüre pro Jahr für die ArbeitnehmerVeranlagung. Kann man im Internet downloaden
Liebe Alle, kennt sich jemand schon mit dem automatischen Lohnsteuerausgleich aus der jetzt kommt? http://noe.orf.at/news/stories/2817254/
Also wie das genau ablaufen wird?
Hab ich noch gar nix davon gehört, ich werde ihn aber trotzdem selber machen mit Antrag, bis Juli und länger zu warten ist mir definitiv zu lang und so kann man gleich selbst alles reinschreiben was man möchte.
Mein Mann hat 2016 immer mal wieder geringfügig am we gearbeitet.einmal auch in Italien.muss ich das wieder in dem internationalen formular angeben auch wenn es eine österr. Firma war?
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Kommentare
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Ich habe von Januar 16 - August 16 KBG bezogen, das restliche Jahr bin ich ohne Bezüge daheim.
Kann ich nun eine machen im Jahr 2017 oder nicht?
Lohnsteuer habe ich ja aufgrund meiner Karenz nicht gezahlt? Ist das so richtig?!
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Was du während du Kbg beziehst oder in Karenz bist, ja nicht hast.
Damit hast du auch nichts was du "ausgleichen" könntest.
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Kann ich dann trotzdem auch einen machen, aber eben freibetrag bei ihm?
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Und da du deine Lohnsteuer wohl zur Gänze zurück bekommst (weil eben seit Oktober erst eingezahlt) wird sich der Freibetrag wohl Nr bei deinem Mann rentieren.
Aber wie gesagt für die genau Berechnung kann man online ja alles eingeben und vorberechnen (ohne abschicken) und dann umändern und nochmal vorbrrechnen und schauen was besser ist.
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Sollte ich dann bei mir auch keine Versicherungen, brille, bastelbeitrag usw dazunehmen sondern bei ihm?
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Er kann nur Beiträge rein nehmen die ihn betreffen. Er kann also nicht zb deine Versicherung absetzen. Das geht nicht.
Er kann aber die Kindergarten kosten bei sich rein nehmen.
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Okay....wie ist das dann mit den Beiträgen der letzten Jahre wo ich in Karenz war? Darf man nicht alles zusammenfassen und diesmal abschreiben?
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Lohnsteuer zahlst du ab ca 1.100 brutto. Darunter nur Sozialversicherung.
Und nein du darfst nix zusammenfassen! !! Das ist immer auf die Ausgaben aus dem jeweiligen jahr bezogen.
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Alles klar, danke
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Wie sieht es mit Arztkosten für die Kinder aus? Kann diese, ohne gkk Anteil, mein Mann reinnehmen auch wenn ich bezahle beim KiA?
@Justme88 Unbedingt steuerausgleich machen, fällt sehr gut aus , zumindest bei mir. Versicherung weiß ich nicht genau.
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Vielleicht kann mir wer paar Fragen beantworten?
Ich war bis 30.6. in Karenz und seit 01.07. bin ich in Elternteilzeit mit 20 Stunden (zahl keine Lohnsteuer).
1. Kann ich da trotzdem einen Steuerausgleich machen? Mir steht nämlich die große Pendlerpauschale zu die ich beim Ausgleich immer angegeben habe?
2. Und Betriebsratsumlage zahl ich auch, wie ist das dann mit der?
3. Ist es dann wahrscheinlich sinnvoller alles was unseren Sohn betrifft (Kinderbetreuung, Bastelgeld...) bei meinem Lebensgefährten abzuschreiben (geht Vollzeit arbeiten), oder?
Danke schon mal für eure Antworten und Hilfe!lg
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Da du keine Lohnsteuer zahlst kannst du alles andere nicht berücksichtigen. Sofern möglich zb kosten für das kind, kann der Lebensgefährte absetzen.
https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/arbeitnehmerveranlagung/Negativsteuer.html
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20€ gekostet.
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https://www.bmf.gv.at/steuern/arbeitnehmer-pensionisten/arbeitnehmerveranlagung/aussergewoehnliche-belastungen-allgemein.html
Explizit Krankheitskosten: https://www.bmf.gv.at/steuern/familien-kinder/krankheit-behinderung/aussergewoehnliche-belastungen-mit-selbstbehalt.html#Krankheitskosten_
Arztkosten abzusetzen macht also dann Sinn, wenn sie den Selbstbehalt übersteigen. So grob gerechnet hab ich mir ein Monatsgehalt an Selbstbehalt gemerkt.
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Was zb schon geht sind bei chronischen Erkrankungen zb Diabetes wo man viel Ausgaben in Apotheken usw. Hat
Sehbehelfe und Zahnersatz müssen den Selbstbehalt übersteigen. Dann sind sie eben auch außergewöhnlich hoch.
Aber am besten tatsächlich auf der bmf Seite nachlesen. Mittlerweile ist das schon gut erklärt dort!
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Danke schon mal für deine Antwort!
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Da können dir vielleicht @rdb2011 oder @maxi weiterhelfen !?
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Kosten fürs Haus bauen (wenn tatsächlich neu gebaut wird und damit bis spätestens 2015 begonnen wurde), können als Sonderausgaben abgesetzt werden.
Zusammen mit den Personenversicherungen (zb Unfallversicherung) kann man hier max 2920€ absetzen (Alleinverdiener können das doppelte absetzen und dann gibt's nochmal eine Erhöhung wenn man drei Kinder hat und das Familieneinkommen unter 55.000€ liegt).
Das ganze wird dann aber nochmal geviertelt, es wirken sich also zb nicht 2920€ aus, sondern nur 730€.
Das ganze geht noch bis 2020, danach kann man diese Ausgaben nicht mehr steuerlich geltend machen.
Wurde mit der Steuerreform nämlich gestrichen.
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Das ist egal, das macht finanzonline automatisch.
Wenn du dir dann ein vorberechnungsblatt ausdruckst, dann siehst du das auch.
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Sollte man sowas eher beim Mann der viel mehr verdient dazunehmen?
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Also wie das genau ablaufen wird?
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https://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/arbeitnehmerInnenveranlagung/Steuerausgleich_Neuerungen_2017.html
https://www.bmf.gv.at/steuern/arbeitnehmer-pensionisten/arbeitnehmerveranlagung/AANV.html
ich werd's dieses jahr auch sicher noch selbst machen und mir mal anschauen wie das funktioniert, wie schaut's bei euch aus?
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