Habe gekündigt wegen eines neuen Jobs und bin jetzt nach Ablauf der Kündigungsfrist schwanger

nadjastnadjast

11

bearbeitet 12. 01. 2017, 00:04 in Karenz & Rechtliches
Hallo zusammen,

Ich hab ein Riesenproblem irgendwie...

Ich erklär euch mal wie ich mir eigentlich den Dezember und Jänner vorgestellt habe.. Vielleicht kann mir dann jemand leichter helfen.
Also ich habe am 30. November bei meiner Firma wo ich als Verkäuferin gearbeitet habe gekündigt, da ich eine neue Arbeitsstelle habe. Nach einhalten meiner Kündigungsfrist (Ende Dezember) wäre ich dann eine Woche beim ams gewesen und würde am 9. Jänner bei meiner neuen Arbeit als Zahnarztassistentin anfangen.

Also das war der Plan der oben beschrieben wurde abgelaufen ist dass ganze jetzt so: in Kurzfassung

30.11. Habe ich gekündigt
31.12. Letzter Arbeitstag
1.1 -8.1. Wollte ich mich arbeitslos melden konnte aber nicht da ich noch 10 Tage als Verkäuferin versichert bin.
3.1. 2 positive schwangerschaftstest
4.1. Bestätigung der Schwangerschaft der FA
9.1. Neuer Job
10.1. Kündigung

Also wir haben uns im neuen Job erkundigt und ich darf ab Bekanntgabe der Schwangerschaft nicht mehr am Patienten arbeiten und bin somit "unbrauchbar".. Wir haben uns dann darauf geeinigt dass sie mich kündigt damit ich wenigstens Arbeitslosen Geld bekomme.
Jetzt meine Fragen

Bekomm ich überhäuft arbeitslose weil ich bin ja eigentlich unvermittelbar oder soll ich dass AMS noch nicht über meine SS informieren?

2. Ist meine Kündigung als Verkäuferin gültig da ich in der 5. Woche war und somit ja schon bei der Kündigung schwanger
3. Wie wird jetzt mein Arbeitslosen Geld berechnet bzw. Karenzgeld oder so ich kenn mich leider nicht aus

Danke schon mal für eure Antworten.

Kommentare

  • Also
    Am AMS würde ich es gleich melden hab ich auch gemacht war auch Grad frisch arbeitslos u schwanger

    Ich wurde nicht vermittelt u quasi in ruhe gelassen
    Du musst nur aufpassen dass dein ams Geld nicht vor Mutterschutz ausläuft sonst hast du je nach Gehalt deines Partners kein Anspruch auf Geld da informiert dich aber die arbeiterkammer

    Arbeitslosengeld wird vom durchschnittsgehalt vom letzten Jahr gerechnet
    Wochengeld bekommst 180%
    KBG muss man sowieso mal auf die neue Regelung ab 1.3 warten

    Also wenn du kündigst ist das sicher gültig aber diesbezüglich würde ich mich auf der arbeiterkammer informieren
    Vor allem ob die Kündigung der Ärztin rechtens war würde ich mich informieren
    nadjast
  • Ich nehme an deine Kündigung ist gültig, frag aber bei der Arbeiterkammer nach.

    Unvermittelbar? Warum? Ich wurde bei der ersten SS damals, als meine Wintersaison zu Ende ging, bis zum Mutterschutz in eine Werkstatt zum Schnitzen gesteckt, dass ich für das Wochengeld ein Einkommen hatte.

    Denn der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist soweit ich weiß befristet. Und ohne Einkommen gibt es auch, was ich weiß, kein Wochengeld.

    Die Kündigung im neuen Job ist in dem Fall berechtigt, da man als Zahnarztassistentin hauptsächlich für das Röntgen zuständig ist, was ja für Schwangere schädlich/verboten ist.

    Alles Gute!
    nadjast
  • Arbeitslosengeldberechnung hängt vom Datum des Antrags ab. In deinem Fall würde wohl das Jahr 2015 herangezogen werden. Das Vorjahr nur dann, wenn man in der zweiten Jahreshälfte den Antrag stellt.
    Die Kündigung bei der Zahnärztin wird gültig sein, allein schon deshalb, weil sie ja innerhalb der Probezeit war. Da braucht sie keinen Grund angeben. Aber ansonsten würde auch da gelten, dass du nur wegen deiner SS nicht gekündigt werden dürftest.
    Ich glaub für die Anfechtung der Kündigung aus dem alten DV bist du meines Wissens nach zu spät dran.
    Aber geh bitte unbedingt zur AK!!! Die beraten dich super über all die Möglichkeiten die du jetzt hast. Alles Gute!!
    nadjast
  • Guten morgen ☺
    Danke mädls für eure schnellen Antworten. Ich werde mal heute zur ak fahren und mich erkundigen und Meld mich dann wieder. Und nochmal tausend danke
    Angie_1984
  • @nadjast also an deiner ursprünglichen Kündigung lässt sich nix ändern (wäre eventuell anders bei einvernehmlich)
    Die jetzige Kündigung könntest du anfechten wenn sie wegen deiner Schwangerschaft ausgesprochen wurde. Aber in der probezeit können sie bestimmt leichter einen anderen Grund finden.

    Auf jeden Fall zum ams. Du bist als schwangere nicht unvermittelbar.

    nadjast
  • claudsch1980 schrieb: »
    @nadjast also an deiner ursprünglichen Kündigung lässt sich nix ändern (wäre eventuell anders bei einvernehmlich)
    Die jetzige Kündigung könntest du anfechten wenn sie wegen deiner Schwangerschaft ausgesprochen wurde. Aber in der probezeit können sie bestimmt leichter einen anderen Grund finden.

    Auf jeden Fall zum ams. Du bist als schwangere nicht unvermittelbar.

    Danke für die Antwort hab jetzt mal die ak angerufen die ist der gleichen Meinung wie ihr
  • Also ich wurde als schwangerne nicht vermittelt u ich wollte unbedingt arbeiten..

    Da es für die AG zu viele Auflagen gibt

    Ich hab nicht mal was befristetes gefunden
    nadjast
  • @Nicole_Leonding zwischen nicht vermittelt werden und unvermittelbar sein ist ein Unterschied soweit ich weiß.
  • Ich würd ja auch gerne arbeiten gehen aber ich stells mir halt eben schwierig vor weil ich Ja sowieso wieder gehe.. Ich glaub da muss echt viel Glück dabei sein dass man was für die kurze Zeit findet
  • Aufpassen du bekommst jetzt aber nur für ein halbes jahr arbeitslosengeld. Das geht's sich dann mit dem Mutterschutz nicht aus! Klingt zwar blöd, aber geh so oft es geht krankenstand, dann unterbricht das Arbeitslosengeld immer und hängt sich hinten dran. Denn wenn du in einer Beziehung bist bekommst dann keine Sozialhilfe nach den 6. Monaten ausser dein Partner verdient ganz wenig.
    An beiden Kündigungen kannst du nix machen. Im probemonat ist alles blöd...
    nadjast
  • Die Dauer des Anspruches hängt aber auch davon ab, wie viel sie vorher gearbeitet hat. Vielleicht hat sie schon 30 Wochen Anspruch, dann ginge es sich womöglich schon aus.
    So oder so, steht es aber eh am Bescheid genau drauf bis zu welchem Datum man ALG beziehen kann.
    Man kann die Zeit mit Kurs- oder Schulungsmaßnahmen verlängern oder eben wie schon erwähnt mit Krankenstand. Aber vielleicht gibt es eh eine Aus-, oder Fortbildung die du machen möchtest. Würde sich jetzt sicher anbieten.
    nadjast
  • wusal86 schrieb: »
    Aufpassen du bekommst jetzt aber nur für ein halbes jahr arbeitslosengeld. Das geht's sich dann mit dem Mutterschutz nicht aus!
    Vorab mal danke für deine Antwort aber das min Mutterschutz sollt sich ausgehen soweit ich rechne ( bis Mitte September sinds 8 Monate: 6 Monate ams und 2 Monate Mutterschutz vor der Geburt?!) najo ist auch egal will eh ein paar Kurse machen mal schauen wie es sich von der Zeit also 6 Monate her so ausgeht und was sie alles genehmigen
  • Angie_1984 schrieb: »
    Die Dauer des Anspruches hängt aber auch davon ab, wie viel sie vorher gearbeitet hat. Vielleicht hat sie schon 30 Wochen Anspruch, dann ginge es sich womöglich schon aus.
    So oder so, steht es aber eh am Bescheid genau drauf bis zu welchem Datum man ALG beziehen kann.
    Ich war bis jetzt ein Monat arbeitslos und das ist schon zwei Jahre her.. Also da geht es sich aus.. Es ist mir mehr oder weniger egal wieviel ich bekomm ich hatte nur die Angst gar nichts zu bekommen. Aber ich war heute beim ams und es ist alles geregelt und ich habe am 14. Oder 17.2. Den nächsten Termin und da schauen wir wie es ausschaut mit einem Kurs oder so weils ich gleich darauf angesprochen hab. Jetzt heißts nur mehr abwarten und Tee trinken
    Angie_1984
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum