Neues Kindergeldkonto 2017

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Kommentare

  • Ich hab das auch so verstanden, dass das KBG in der Zeit vom Wochengeld einfach ruht.
    _Kathrin_
  • @melisse Achtung, Anspruch auf Karenz beim Arbeitgeber hat man nur bis zum 2. Geburtstag. Als Vater sollte man es 4 Monate vorher bekanntgeben weil da der Kündigungsschutz beginnt. Als Frau ist es egal weil du ab Schwangerschaft Kündigungsschutz hast.
  • Hallo @all !


    Ich beschäftige mich momentan auch mit dem Thema KBG Neu. Mein Entbindungstermin ist der 21 Juli 2017.

    Ich würde gerne das EA -KBG in Anspruch nehmen und danach verlängern...

    Nun würde ich gerne eine Rechnung aufstellen wie viel ich dann tatsächlich in dem Jahr raus bekomme.

    Hat sich jemand mit der online Rechnerei beschäftigt ?

    Ich weiß z.b mein Wochengeld nicht und die Versicherung meint das ermitteln Sie erst 8 Wochen vor dem ET wenn man es beantragt.

    Jetzt wollte ich euch fragen ob meine aktuellen "Fakten" stimmen :

    1) Die Höhe des Wochengeldes ist der durschnitt der letzten drei Netto Einkommen ? Was heißt indem Fall "durchschnitt" wenn ich exakt die selbe Summe die letzte drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes bekomme?



    2) Die Höhe des EA-KBG beträgt 80% des Wochengeldes , stimmt das ?


    3) Kann ich nach der Entbindung & nach dem die 8 Wochen Mutterschutz vorbei sind zuerst meinen Urlaub von 2017 aufbrauchen und dann erst mit der Karenz beginnen ?

    Falls jemand eine Ahnung hat wäre ich sehr dankbar :D
  • Zu 1: das Wochengeld ist der Durchschnitt der letzten 3 Monate plus 17% für Sonderzahlungen. Wenn du jetzt immer genau 1000 Euro verdienst, ist dein Wochengeld 1000+170=1170

    Zu2: ja Stimmt.

    Zu 3: du könntest schon im Anschluss an den Mutterschutz zuerst deinen Urlaub aufbrauchen und dann erst in Karenz gehen, würd ich aber beim eaKBG nicht empfehlen da du da sicher über die Zuverdienstgrenze kommen wirst.

    Ich hab das zwar so gemacht aber in dieser Zeit war mein Mann in Karenz und hat das KBG bezogen. Wenn aber du KBG beziehst und Gehalt auch noch bekommst wirst sicher was zurückzahlen müssen.
    Cosma
  • @Labi
    1) ja das was du netto pro Monat hast +17% glaub ich für anteiliges Urlaubs/Weihnachtsgeld
    2) ja aber höchstens 2000 Euro
    3) macht keinen Sinn weil du trotzdem nur bis zum ersten Geburtstag Kbg kriegst. Besser danach dann.
  • @sunshine2013 & @itchify DANKE ihr lieben ! :* Ich bin so froh das es in diesen Forum immer Mädels gibt die bereit sind einem zu helfen :D

    Zu frage 3) Ihr meint also es wäre optimal das eine Jahr zu vollziehen, dann z.b zu verlängern und dann den Urlaub zu konsumieren oder eben nicht zu verlängern und direkt nachdem 1 Jahr den Urlaub aufbrauchen?

    wonder0618
  • itchifyitchify

    5,362

    bearbeitet 30. 01. 2017, 17:33
    @sunshine2013 was du meinst ist Urlaub auszahlen lassen ;) beim Verbrauchen wär die Zuverdienstgrenze egal weil das KBG ja ruht. Aber stimmt, dann verbrauchen während der Mann in Karenz ist mach ich auch. Also arbeite ich in den 2 Monaten zwar Vollzeit aber kann relativ viel frei nehmen.
  • @Labi ja so ist es glaub ich optimal. Nach dem Jahr für die Zeit des Urlaubs nochmal anstellen lassen und dann noch unbezahlte Karenz gehen. Karenz unterbrechen müsste ok sein und so zahlst du für deinen Urlaub vermutlich keine Steuern (je nachdem wie es mit Jahreswechsel fällt).
    Achtung, wie gesagt wenn der Papa in Karenz geht musst du Vollzeit arbeiten (1 Monat überschneiden ist ok)
  • @itchify nein das KBG ruht eben nicht, außer sie verzichtet drauf und gibt nicht nach dem Wochengeldbezug an sondern erst nachdem der Urlaub verbraucht ist. Aber das wär ja blöd weil dann würds ja um das umfallen.

    Aber theoretisch wenn man jetzt nur ganz wenig verdienen würd, würd sichs vielleicht ausgehen dass man KBG und Einkommen gleichzeitig bezieht.
  • @sunshine2013 ja sorry ich bin davon ausgegangen dass man als kbg Start die Daten von der Karenz angibt! Ich musste die Karenzbestätigung mitschicken. :) und ja deshalb meinte ich das macht keinen Sinn weil man um die Zeit dann umfällt
  • @itchify Oje, dessen war ich mir überhaupt nicht bewusst!
    Jetzt wissen wir nicht was wir tun sollen. Wir haben zwar eh noch Zeit aber trotzdem.
    Mein Arbeitgeber hat schon gesagt wenn mein Mann und ich so einen Wechsel machen wollen müssen sie mich 1 Monat zurücknehmen aber für mehr nehmen sie mich dann wahrscheinlich eh nicht weil es nichts bringt für nur 6 Monate jemand anderen rauszuschmeißen und dann bin ich erst wieder weg..
    Einzige Lösung wäre meiner Ansicht nach, dass ich das längste Modell nehme und mein Mann dann kündigt und einfach arbeitslos ist einige Monate um bei den Kindern bleiben zu können weil er will unbedingt auch Karenz beanspruchen aber scheint gerade als wäre das nicht möglich und das wäre die einzige Lösung.
    Denn angenommen wir machen einen Wechsel und ich werde dann gekündigt bekomm ich ja nichts vom AMS, da ich nur 1 Monat gearbeitet hab..
    Wenn das wirklich so sein sollte dann bringt dieses neue Modell genau 0. Hoffe halt ich hab es falsch verstanden aber das glaub ich leider nicht :(
    maxi
  • @melisse also vom AMS bekommst schon was. Da wird ned nur der letzte Monat hergezogen, sondern auch die Zeit vor der Karenz. Ich war 2 Jahre zu hause und bin jetzt beim AMS und bin auch anspruchsberechtigt.
  • @melisse Wenn dein Mann von sich aus kündigt, ist er 1 Monat lang gesperrt beim Arbeitslosengeldbezug. Zudem wird das AMS kein Geld auszahlen, wenn er nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Dh ihr müsst eine Kinderbetreuung haben sonst bekommt er wieder kein Arbeitslosengeld.
  • @SDL611 @_Kathrin_ Danke für eure Info. Was wäre wenn wir uns wirklich beide abwechseln und ich werde dann nach einem Monat gekündigt. Bekomm ich dann wirklich Geld vom AMS? Unsere Babys hätten ja keine Kinderbetreuung da mein Mann ja daheim in Karenz wäre.. Ich blicke echt nicht durch :(
  • _Kathrin__Kathrin_

    4,125

    bearbeitet 31. 01. 2017, 08:50
    du hast ja einen kündigungsschutz 1 monat nach karenzende - oder warens mehr :thinking_face:

    ohne kinderbetreuung kein ams geld, wie oben begründet

    wenn dein mann daheim ist, dann bekommt ihr - wenn alle anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind - arbeitslosengeld für 1 pers, wenn du gekündigt wirst nach dem küschutz
  • Ich finde es sehr schade, dass es immer nur darum geht, dass die Frauen so schnell wie möglich wieder in den Beruf zurück gehen und arbeiten - am besten gleich 40 Stunden. Wird ja auch in der Werbung für das neue KBG so angesprochen.
    Wenn jemand länger zu Hause bleiben möchte und sich selbst um seine Kinder kümmern möchte wird es ja echt schwer. Aber wäre das nicht wünschenswert und unterstützenswert? Ich finde das traurig.

    Nach dem Papamonat gibt es keinen Kündigungsschutz, oder? Mein Mann dürfte wahrscheinlich den Papamonat nehmen und würde dann gekündigt werden.

    Mein Mann verdient mehr als ich, da er einfach schon mehr Jahre hat und eine andere Gehaltsstufe. Da ich meine Kinder nachmittags selbst betreuen möchte, habe ich zwischen den Beiden nur 22 Stunden gearbeitet. Bei einem Karenzwechsel könnte ich nicht sagen, dass ich jetzt ein Monat voll arbeite und dann wieder 22 STunden - das funktioniert einfach nicht.
    SDL611Jacky92
  • @_Kathrin_ Ok vielen Dank! Ich werde zu dieser Infoveranstaltung von der AK gehen, ich hoffe dann kenn ich mich besser aus.

    @jakobmama Ich finde es auch traurig und nach dem Papamonat gibt es soweit ich weiß keinen Kündigungsschutz :( Bin echt gespannt ob mein Mann diesen bewilligt bekommt..
  • @melisse also egal wer von euch - Arbeitslosengeld bekommt ihr nur wenn ihr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, also eine Betreuung für die Kinder über 16h nachweisen könnt (kann auch Oma etc sein). Die Karenz kann man natürlich mit dem Arbeitgeber länger vereinbaren aber man hat kein Recht darauf :(
    Wäre Elternteilzeit eine Möglichkeit? Da habt ihr evtl Rechtsanspruch mit Kündigungsschutz. Am besten geht ihr zur AK und lasst euch vernünftig beraten wenn eure Arbeitgeber nicht kooperativ sind.
    melisse
  • @itchify Elternteilzeit ist keine Möglichkeit, da wir beide noch nicht 3 Jahre in der jeweiligen Firma sind und in meiner gibt es nicht mehr als 20 Mitarbeiter also unmöglich.
    16h pro Woche oder pro Tag?
    Mein Arbeitgeber blockt total ab, hat mir heute gesagt sie würden mich wahrscheinlich nur den einen Monat nehmen, der gesetzlich so vereinbart ist in der Wechselkarenz und/oder auch ganz nach Ende der Karenz.
    Ich versteh den Sinn und Zweck dieses neuen Kindergeldkontos nicht wenn man dann überhaupt keine Sicherheit als Eltern hat..
    Soll ich also 6 Monate bei meinem Mann und den Babys daheim bleiben wenn ich keinen anderen Job finde und nichts dafür bekommen? (Und wer stellt mich für nur 6 Monate ein?). Allein dass man bei Zwillingen nur 1,5 fach bekommt. Muss mich nur aufregen heute aber vielen lieben Dank für deine Hilfe!
  • @melisse pro Woche! Ich versteh leider euer Problem nicht ganz. Mit dem Kündigungsschutz usw hat sich eigentlich nichts geändert beim neuen Modell. Dein Mann muss auch nicht Daheimbleiben wenn ihr nicht beide den Job riskieren wollt. Glaub eine Beratung würd dir sicher mehr Klarheit geben. Das wird schon :)
    melisse
  • @itchify Ich kenn das alte Modell eigentlich gar nicht.
    Es geht darum, dass wir Zwillinge bekommen und deshalb so lange wie möglich bei ihnen zu Hause bleiben wollen. Er möchte auf jeden Fall auch die Vaterkarenz in Anspruch nehmen.
    Wenn es nur 16h pro Woche sind dann könnten wir jemanden organisieren/ angeben.
  • @melisse ein termin bei der AK ist sicherlich anzuraten.
    ich weiß nicht, in welcher branche ihr arbeitet und wie viel ihr verdient. für uns als familie würde nicht in frage kommen, dass mein mann den job verliert/kündigt. aber das ist eure ganz persönliche sache.
    wenn sie dich tatsächlich kündigen, wäre ev ein heimarbeitsplatz oder eine geringfügige beschäftigung eine option? oder selbstständigkeit?

    beim ams musst du ja nicht nur einen betreuungsplatz von 16 std "nachweisen". du musst vorstellungsgespräche nachweisen, darfst jobangebote nicht ablehnen, da du sonst das ALG verlierst, sie können dich jederzeit in einen kurs stecken,...
  • @_Kathrin_ Wir sind beide in der Hotellerie und verdienen fast genau dasselbe.
    Geringfügige Beschäftigung wäre auf jeden Fall eine Option, auch Teil- oder Vollzeit wenn mich eben wer für nur 6 Monate einstellt, in denen mein Mann dann in Karenz ist.
  • _Kathrin__Kathrin_

    4,125

    bearbeitet 31. 01. 2017, 10:46
    @melisse ich hab selbst nach der matura als rezeptionistin gearbeitet und kann mir gut vorstellen, dass es im hotel- und gastgewerbe teilzeitbeachäftigungen bzw geringfügige beschäftigungen gibt. gerade im Sommer... Samstage etc. Vor allem bekommt man in diesem Bereich auch relativ flott etwas Neues.

    Wäre zb Bildungskarenz für deinen Mann eine Option? Oder Bildungsteilzeit? In dem Gewerbe gibt es glaub ich Sonderregelungen.
    Weiterbildungsgeld bei Bildungskarenz=Höhe ALG; es müssen halt die entsprechenden Kurse/Erfolge nachgewiesen werden

    (Bsp: Lehrlingsausbildner, Meister-Kurs,.... Umschulung zu etwas ganz anderem, ...? Matura nachholen oder Studienberechtigung oder Uni Kurse)
    melisseVillacherin
  • @_Kathrin_ Ja, das stimmt man findet gsd relativ schnell etwas Neues, nur eben diese 6 Monate machen mir Sorgen.

    Bildungskarenz glaub ich nicht, wir haben Beide studiert und sind Quereinsteiger in dieser Branche, aber ich werde schauen, ob es etwas gibt für meinen Mann (Umschulung oder so).
  • @melisse wenn ihr beide studiert habt, dann wäre es ja perfekt ein paar unabhängige unikurse zu belegen! zb eine sprache oder andere seminare, wo eine mündliche prüfung, referat oder kurze arbeit abgegeben werden muss. es geht ja da um ects sammeln - ich glaub bei bildungsteilzeit waren es damals 9 ects? oder sogar weniger?
    das wäre definitiv eine option! denn eine lva dauert meistens nicht länger als 1,5 std.
    also irgendeine studienrichtung einschreiben und ein paar kurse machen, die für euch sinn ergeben + weiterbildungsgeld vom ams bekommen.
    melisse
  • @_Kathrin_ Vielen Dank für den Tipp! Werden uns in Ruhe alles durchlesen und informieren darüber, ist ja noch ein bissi Zeit :)
  • Ihr lieben,ich hoff mir bzw meiner Schwester könnt ihr auch so toll weiter helfen

    Sie hat April 2015 ihr erstes Kind bekommen, sie war vorher gemeindebedienstete ( kiga) und hat das EAKbg genommen,von vornherein hatte sie mit der Gemeinde vereinbart das sie zwei Jahren zuhause bleibt und hat somit jeden Monat die Hälfte vom Geld gespart um im zweiten Jahr daheim bleiben zu können.nun ist es so das sie auch noch auf ein drittes Jahr angefragt hat ( passt für die Gemeinde auch) aber Kündigungsschutz hat sie nicht mehr odeR? Im April wird ihr Sohn zwei und nun überlegen sie wegen Kind Nummer zwei. Auf was hat sie denn jetzt noch Anspruch? Welches kbg, wochendgeld?kann mich bitte wer aufklären
  • @BiKa

    kurz und knapp: kein wochengeld, kbg konto nicht eakbg, kein küschutz

  • hendlpo90hendlpo90

    1,598

    bearbeitet 31. 01. 2017, 18:31
    @_Kathrin_ was würde dann die Dame bekommen wenn, sie nach dem 2. Jahr wieder voll arbeiten geht, sie schwanger wird, vor den 6 Monaten fürs EAKBG, aber ab dem 4. Monat in frühzeitigen Mutterschutz geht?

    Sorry @Bika dass ich deinen Post hernehme- aber es passt genau auch auf mich. :)

  • _Kathrin__Kathrin_

    4,125

    bearbeitet 31. 01. 2017, 19:20
    @hendlpo90 boar du hast die masterfrage.... keine ahnung ob ich das hinbekomme - bitte um unterstützung der anderen:

    wogeld wenn vorher 3 mo voll gearbeitet wird: wie gehabt, durschnitt 3 nettomonatsgehälter : tatsächliche kalendertage + 17% bei 2 sonderzahlungen jährlich

    wenn sie die 6 mo nicht zusammen hat, dann auch kein eakbg, weil ja im 2. jahr karenz kein geld geflossen ist - daher kommt auch bei der günstigkeitsberechnung nichts raus und grundsätzlich anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt

    wenn sie vor den 3 mo in den muschu geht: kein wogeld, weil sie ja wirklich gar keine bezüge hatte, daher keine rechengrundlage?

    spekulation bei frühzeitigem muschu mit eindeutiger diagnose laut verordnungsblatt vor der 3-monatsfrist und keinem geld im 2.karenzjahr:
    kein wogeldanspruch?
    also FALLS man es timen könnte: erst ab arbeitsbeginn versuchen schwanger zu werden, dann wenns gar nicht geht in den krankenstand gehen, dass man KEIN krankengeld sondern entgeltfortzahlung bezieht und dann ab der 16.ssw (frühester zeitpunkt) in den frühzeitigen muschu gehen. dann sollte es mit dem wogeld kein problem sein.

    was sagen die anderen?
    hendlpo90
  • @BiKa ich würd, wenn ich deine Schwester wär, bei der BVA nachfragen. Ich nehm mal an, dass sie als Gemeindebedienstete BVA versichert war und da gibts nämlich kleine, aber feine Unterschiede.
    Meine Freundin zB ist nach dem Kindergeldbezug (eakbg) schwanger geworden, hätte keinen Anspruch auf Wochengeld gehabt, bekam aber von der BVA stattdessen eine Ausgleichszahlung. Deshalb würd ich unbedingt bei der BVA anfragen.
    _Kathrin_
  • @Kathrin @hendlpo90 würde ich fast ganz zustimmen. Bis auf die Tatsache wenn mehr als 3 Monate gearbeitet wurde aber keine 6 Monate und das ursprüngliche dv aufrecht ist (also der gleiche arbeitgeber) und man mit dem 2. Geburtstag von Kind1 (ende gesetzliche karenz) zu arbeiten beginnt - dann gibt's sowohl wochengeld als auch Möglichkeit für eakbg weil Zeiten der gesetzliche karenz einem Dienstverhältnis gleichgestellt sind und durch das wochengeld auch eine Berechnungsgrundlage da ist.
    _Kathrin_hendlpo90
  • BiKaBiKa

    21,827

    bearbeitet 31. 01. 2017, 20:14
    @SDL611 danke für den Tipp, ja sie is BVA
    SDL611
  • Ich hätte auch eine Frage. Wenn man KBG bezieht und in den Mutterschutz geht, wovon wird das Wochengeld berechnet?
    Wenn es innerhalb der ersten zwei Lebensjahre vom 1. Kind ist vom vorigen Lohn und wenn es danach ist vom KBG? Vielleicht kann mir da wer helfen.
  • @jakobmama

    ich hab das hier gefunden - weiß aber nicht, ob es aktuell ist:

    Wochengeldhöhe bei den vier Pauschalmodellen
    Beginnt die Wochenhilfe während des Kinderbetreuungsgeldbezuges, beträgt das Wochengeld bei allen vier Pauschalmodellen 26,15 Euro täglich.

    Wochengeldhöhe beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld
    Wenn Sie das einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld beziehen, bekommen Sie pro Tag den Tagsatz für das einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld plus 25 % Zuschlag.

    Quelle: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/BeihilfenundFoerderung/Wochengeld.html
  • Hier gehts ja ganz schön ab. Dann kann ich mich ja auch nochmal einbringen.

    Ich werd nämlich ab Ende August alleinerziehend sein, aber der Vater freut sich auch schon. Ich bin so froh, dass er erstmal nicht abhaut. Aber welche Möglichkeiten haben wir denn mit diesem Papamonat oder Halb-Halb-Betreuung?

    Ich verdiene nämlich deutlich besser und wäre am Limit des EaKbg, wenn ich es überhaupt kriege, da ich in Liechtenstein arbeite. Er ist in Österreich angestellt und hat deutlich weniger. Wenn das also klappt, ist alles kein Problem, auch alleinerziehend.

    Wenn ich aber nur die Pauschale bekomme, kann ich mir theoretisch das leben mit Kind so nicht mehr leisten. (Außerden hab bei meinem AG nach jetztigem Wissen nur 16 Wochen + 4 Monate Elternurlaub Kündigungschutz. Ich denke aber eine längere Regelung wäre kein Problem) Es würde uns dann entgegenkommen, wenn ich bald wieder Teilzeit ginge und er theoretisch den Kindergärtner spielt, wenn er dafür das Kbg nimmt. Aber da weiß ich noch nicht, ob ihm das dann zuzutrauen wäre und wie das mit Stillen dann wird, und und und.

    Am Dienstag hab ich einen Beratungstermin bei der AK. Ich hab schon ne Liste von Fragen, aber vielleicht habt ihr noch Ideen.
  • Wenn also der Freund beim Ams angestellt ist, bekommt er bestimmt die Elternzeit frei oder?
  • miss87miss87

    2,829

    bearbeitet 5. 02. 2017, 22:29
    Wie meinst des @Lissi0815? Ist er arbeitslos oder arbeitet er beim ams? =)

    @Annie lebst und arbeitest du in Liechtenstein? Bekommt man in dem Fall überhaupt Kinderbetreuungsgeld in Österreich? :thinking_face:
  • @miss87 in einem Ams Kurs
    maedi
  • @Lissi0815 des ist eine gute Frage!? So ein Kurs hat ja a Gewisse Laufzeit und ich könnte mir Vorstellen dass ma da nur a Gewisse Zeit fehlen "darf"! Da würd ich an deiner Stelle beim Ams nachfragen! Die können dir des bestimmt sagen! Vielleicht magst es dann hier posten, mich würde des nämlich jetzt auch interessieren!
  • Hallo, ich habe mich über das KGB informiert und auf den ersten Blick hört sich das ja alles nett an. Als ich von den Neuerungen bei den pauschalen Varianten gehört habe, hab ich auch gedacht, das Flexible kann jungen Familien doch nur entgegenkommen, aber wenn man hier liest, wird einem klar, dass Vieles an den Regelungen einfach den tatsächlichen Bedürfnissen vorbei geht. Auch beim eaKBG habe ich - naiv wie ich bin - zuerst geglaubt, das soll gut verdienende Frauen/Männer dazu motivieren, doch eine Familie zu gründen. Aber mittlerweie hab ich doch das Gefühl, das soll nur einen zusätzlich Anreiz für Frauen bieten, so rasch wie möglich wieder in den Beruf zurück zu kehren (und produktive Arbeitskräfte zu sein), auch wenn sie eigentlich lieber mehr Zeit mit ihrem Kind verbringen würden.

    Zum eaKBG habe ich eine Frage, das habe ich noch nicht ganz verstanden: Wenn eine Frau auch in der zweiten, auf die erste folgenden Karenz das eaKBG beziehen will, muss sie (rein theoretisch) entweder den zweiten MuSchu direkt aus der ersten Karenz antreten (also bevor das erste Kind 1 Jahr alt ist oder, wenn der Vater auch zwei Monate in Karenz war innerhalb von 14 Monaten) oder nach der ersten Karenz mind. 6 Monate arbeiten und erst dann in die zweite Karenz gehen. Aber wo steht, dass man in diesen 6 Monaten voll arbeiten muss? Wäre eine Teilzeitbeschäftigung, zB 12 Wochenstunden, dafür nicht ausreichend? Natürlich wäre dann das WoGeld entsprechend niedriger, aber das eaKGB richtet sich doch dann wieder nach dem letzten Jahr vor dem ersten Kind, sofern dieses nicht länger als drei Jahre her ist. Oder?

    Und angenommen, es wird die 12+2 eaKGB-Variante gewählt und die letzten zwei Monate werden vom Vater übernommen. Zählen diese zwei letzten Monate, die die Frau dann schon arbeitet, zu den 6 Monaten für die nächste Karenz?
  • @Viki89 Ja man kann auch Teilzeit arbeiten. Es würden sogar drei Monate reichen wenn du mit den AG 2 Jahre Karenz vereinbart hast um Wochengeld und wieder EaKBG zu bekommen. Das mit den 3 Jahren GünstigkeitsRechnung war früher. Ab März wirs nur mehr das Jahr vor der Geburt des 2.Kindes geschaut. Wenn du da aber nur Kindergeld bezogen hast und sonst nicht arbeiten warst kriegst 0.
  • Viki89Viki89

    13

    bearbeitet 8. 02. 2017, 06:57
    @Michi3456 Ahso, danke, dann sind diese Infos auf der HP vom BMFJ nicht aktuell bzw alte Rechtslage nurmehr bis März. Also mit 0 meinst du jetzt eaKBG, nicht Wochengeld, oder?
  • Michi3456Michi3456

    2,370

    bearbeitet 8. 02. 2017, 09:02
    @Viki89 Wenn du zwischen den beiden Karenzen nicht arbeitest und der Mutterschutz erst nach Ende des Bezuges vom Kindergeld anfängt dann bekommst du weder Wochengeld noch EaKBG. Wenn du aber davor arbeitest bekommst du beides. Nur is da die Frage ob du mit deinem Teilzeitgehalt genug verdienst damit sich das EaKBG wieder lohnt.

    Da steht alles schön drinnen:
    http://www.bmfj.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/kinderbetreuungsgeld-ab-1.3.2017/ea-kbg.html
  • Hier für die Wienerinnen die Beratungstermine der ak für das neue Kindergeld Konto
  • Ich denke meine frage passt ganz gut dazu:
    Wir haben die 12+2 Variante gewählt.... wie ist das eigentlich mit dem kündigungsschutz für mich in den 2 Monaten, wo ich wieder arbeite? Danach gehe ich wieder bis zum 2. geburtstag in karenz....
    Kann mir das bitte jemand beantworten :-)
    Danke!!!!
  • @moni1986 meinst du während der 2 Monate wo du arbeitest? Kein Problem - 3 Monate vor antritt in die Karenz ist man Kündigungsgeschützt (gilt auch für Väter wenn sie ihre Karenz melden)
    moni1986
  • @claudsch1980
    Ja genau, die zwei Monate hab ich gemeind ;-)

    Danke fürs beantworten!!!
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