Hallo!
Könnt ihr mir weiterhelfen?
Habe das gehaltsabhängige Modell gewählt, allerdings bleibe ich 2 Jahre zu Hause. Kann mein Partner bei diesem Modell auch Karenz gehen?
Im Detail zu unserer persönlichen Situation:
Töchterchen wurde am 22.6.2016 geboren - mein Arbeitsbeginn sollte der 22.6.2018 sein. Da ich das einkommensabhängige Modell gewählt habe, bekomme ich allerding nur bis 22.6.2017 KBG.
Kann mein Mann auch Karenz gehen? Wenn ja, wann? Muss ich dann schon wieder arbeiten oder können wir beide zuhause sein?
Danke für eure Hilfe!
Kommentare
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1. der arbeitsrechtlichen Karenzierung wegen Elternschaft = das ist das was du mit deinem Arbeitgeber vereinbart hast = dass du zwei Jahre zuhause bleibst und dein erster Arbeitstag der zweite Geburtstag deines Kindes (22.06.2018) sein wird und
2. dem Bezugszeitraum für das Kinderbetreuungsgeld. Hier hast du das einkommensabhängige Modell gewählt. Die maximale Bezugsdauer beträgt hier "12+2 Monate". Mit "12 + 2" sind aber die Lebensmonate deines Kindes gemeint. Die ersten beiden Lebensmonate (nicht ganz deckungsgleich, weil MuSchu ja in Wochen berechnet wird) werden davon abgezogen. KBG bekommst du daher faktisch 10 Mal. Wenn dein Partner auch eine Karenzierung mit seinem Arbeitgeber vereinbart, hat er Anspruch auf 2 Monate Kinderbetreuungsgeld.
Zu deinen Fragen:
1. Die Karenzierung muss dein Mann mit seinem Arbeitgeber vereinbaren.
2. Ja, du kannst zuhause bleiben, so hast du es ja auch mit deinem Arbeitgeber vereinbart. Du bekommst aber kein KBG mehr, deine 10 Monate sind ja schon verbraucht.
3. Wenn du 10 Monate KBG (also bis zum 12. Lebensmonat) in Anspruch nimmst, dann kann dein Partner im 13. und 14. Lebensmonate KBG beziehen.
Achtung: 12+2 heißt nicht, dass der eine 12 Monate (MuSchu + 10 Monate KBG) und der andere nur 2 Monate KBG beziehen kann. Das "+2" ist quasi ein familienpolitisches Zuckerl, dass man - wenn beide Eltern das Kind zuhause betreuen wollen - man deswegen 2 Monate draufgibt. Nimmt nur ein Elternteil das einkommensabhängige KBG, dann geht es maximal bis zum 12. Lebensmonat. Möglich wäre zB auch, dass die Mutter bis 8. Lebensmonat das Kind betreut und der Partner 6 Monate (4 "reguläre" Monate bis zum 12. Lebensmonate und 2 "Zuckerlmonate"). Das oben beschriebene Modell (12 Monate Mamazeit und zwei Monate Papazeit ist aber das häufigste).
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Ich hab mir aber so viel Urlaub aufgespart, dass ich diesen Monat Urlaub gehe und dabei aber ein volles Gehalt bekomme
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@Claudia1985w EDITBeide Elternteile haben keinen Anspruch für das selbe Kind gleichzeitig in arbeitsrechtliche Karenz zu gehen (außer das Überschneidungsmonat). KBG kann man auch nicht gleichzeitig beziehen.
Also letztlich eine verzwickte Lage. Wenn du zuhause bleiben möchtest und ihr die Zeit haben möchtet, kann dein Mann vielleicht seinen Urlaub abbauen oder in unbezahlten Urlaub gehen?
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Ich denke aber im Fall wie oben stimmt ein AG immer einem unbezahlten Urlaub zu weil die auch keine Freude mit 1 Monat wieder da haben werden.
Weiß nur nicht man da den Kündigungsschutz riskiert oder so?
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Rechtlich dürfen nicht beide in Karenz, aber hab mich auch schon gefragt wie das überprüft wird wenn man es nicht meldet.
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also die sache mit den unbezahlten urlaub klappt bei mir nicht - bin lehrer.
hm.. uns würd es einfach drum gehen, ob mein mann die 2 monate karenz (die ihm ja eigentlich mit diesem modell zustehen) irgendwie in anspruch nehmen könnte. aber ich vermute ja auch, dass das nicht gehen wird, da ich sowieso 2 jahre daheim bleiben werde.
glaubt ihr geht folgendes: ich bleibe 2 jahre daheim (geld bekomm ich e nur bis zum 1. geburtstag) und mein mann geht dann die 2 monate karenz? oder ist das nicht möglich?
ich habe vorsichtshalber auch ein mail an familienministerium geschickt - bin gespannt, welche antwort da kommt.
bei unserem ersten kind habe ich auch das gehaltsabhängige modell genommen, bin aber nur 12 monate zuhause geblieben. da war die sache klar: mein mann blieb vom 1. geburtstag an die 2 monate zu hause.
jetzt beim zweiten kind sind wir "finanziell mutiger" und versuchen, dass ich zwei jahre zu hause bleiben kann. haben uns über das +2 keine gedanken gemacht, weil wir ursprünglich nicht daran dachten sie in anspruch zu nehmen. jetzt meinte ein bekannter, es würde doch gehen.. deshalb setzen wir uns jetzt eben doch damit auseinander.
irgendwie wär es ja wirklich schade, dass die 2monatige "papakarenz" jetzt nicht zu stande käme.
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Die sind so familienfreundlich, dass wahrscheinlich sowieso besser ist zu kündigen..
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wundert mich jetzt aber schon sehr, dass du als lehrerin nicht mehr verdienst?
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@doppeljackpot_83: du meinst, ich sollte ab 22. Juni arbeiten gehen - offiziell bis 22. August, da wäre mein mann 2 monate zu hause (ab 8. Juli sind ohnehin sommerferien) und dann ab 23.August wieder Karenz gehen bis zum 2. geburtstag?
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Eine Bekannte deren Kind im Oktober kam hat es so gemacht das sie eben genau Juli und August vorm ersten geb "arbeiten" war.
Ev hast ja auch noch urlaubsstunden oder so zum abbauen.
Finde zwar persönlich auch etwas unfair- aber ja so ginge es offiziell.
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ja liebe M.P
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urlaubsstunden gibts bei uns nicht.. würde also ca 2 wochen arbeiten gehen bis zu den sommerferien.
nächste frage: kann man das jetzt überhaupt noch ändern? töchterchen is ja schon fast 8 monate alt und ursprünglich war die väterkarenz ja nicht geplant
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Und bitte nicht neidisch sein auf die Sommerferien und einen möglichen Vorteil in der Karenz - schlussendlich sucht sich jeder seinen Job selbst aus
Dass ich mich Juli-August anstellen lasse und mein Mann in Karenz geht, geht bei uns leider nicht :-S da der Geburtstermin der 1.8. ist und pro Block mindestens 2 Monate sein müssen :see_no_evil:
Ansonsten ist es aber üblich unter Lehrern @Claudia1985w
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ich bin neu hier. Bin aber in derselben Situation:
Unsere Tochter wurde am 22.06.2016 geboren. Ich habe auch das gehaltsabhängige Modell gewählt und mit meinem Arbeitgerber Karenz bis Jänner 2018 vereinbart (also ein bisschen mehr als 1,5 Jahre). Mein Partner hätte nun die Möglichkeit 2 Monate in Karenz zu gehen (13. und 14. Monat, sprich Juli + Aug 2017). Ich würde in dieser Zeit gerne gemeinsam mit ihm zu Hause bleiben, aber rechtlich gesehen ist ja nur ein gemeinsamer Karenzmonat möglich. D.h. im 14. Monat müsste ich rechtlich gesehen wieder arbeiten gehen (womit mein AG jetzt auch gar nicht rechnet).
Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob ich unbedingt Vollzeit arbeiten gehen muss oder ob es z.B. auch möglich wäre sich nur knapp über die Geringfügigkeitsgrenze anzumelden und dann meinen Resturlaub abzubauen (Hab leider nur noch 4 Urlaubstage übrig). Das Problem hierbei wäre aber wahrscheinlich allerdings, dass ich während der Väterkarenz nicht in Elternteilzeit gehen kann. Wenn ich aber "normale" Teilzeit mit meinem AG vereinbaren würde, verfällt der Kündigsschutz, oder?
Ziemlich verzwickte Situation sozusagen ...
Vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen.
Danke und LG
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ich war in diesen 2 monaten auch zu hause hab aber überstunden und urlaub abgebaut.
glaub bei mir ging es sich um 4 Tage nciht ganz aus - das hat mir mein AG dann "geschenkt"
also je nachdem was du ein verhältnis mit deinem AG hast kannst du versuchen etwas zu vereinbaren.
1 monat arbeiten geht gar nicht? ist ja auch mal eine abwechslung?
rein rechtlich wirds wohl eher schwer - aber da ist @claudsch1980 wohl die richtige ???
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Ursprünglich hatte ich das ja sogar so geplant, aber nachdem ich mich bereits vor der Geburt informiert habe und sowohl von AK als auch von der GKK die Info bekommen habe, dass ich nicht zwingend arbeiten gehen muss (so quasi "wo kein Kläger, da kein Richter" und ist im Grunde eh alles Ausmachungssache), habe ich mich jetzt komplett darauf eingestellt, dass wir 2 Monate gemeinsam mit unserer Kleinen verbringen können. Auch mein Arbeitgeber rechnet jetzt natürlich nicht vor Jänner 2018 mit mir.
Jetzt habe ich allerdings die Info erhalten, dass das alles doch nicht so einfach ist und wir doch nicht gemeinsam daheim bleiben dürfen.
Ich müsste jetzt erstmal mit meinem AG sprechen, ob die überhaupt für so eine kurze Zeit für mich Verwendung haben ... Und dann auch noch so kurzfristig ...
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Man bekommt sowieso überall verschiedene Infos. Hab auch beim Bundesministerium angerufen. Dort haben sie mir gesagt, dass ich während der Väterkarenz nicht VZ arbeiten gehen muss, sondern einfach nur über der Geringfügigkeitsgrenze. Aber das kann ich nicht glauben.
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natürlich wo klein kläger da kein richter. und mein AG hatte auch überhaupt kein problem. ABER naja wenns hart auf hart kommt hat man dann ev. den guten Kündigungsschutz verspielt.
ich habs alles hochoffiziell gemacht - also nur 12 mo karrenz angemeldet. und dann halt die nochmalige karrenz ab dem 15 LM. bis zum 24LM.
Bin aber dann nachdem das mit der Krippe funktioniert hat mit 18,5LM wieder mit Teilzeit zurück gekommen. also mein AG hatte kein Problem das kurzfristig zu ändern. Aber wie gesagt - kommt halt sehr auf das Verhältnis zum AG draufan. Außerdem gabs ohnehin keine Karenzvertrettung für mich - also alle waren froh das ich zumindest TZ wieder da war.
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Ich hatte zwar auch immer ein sehr gutes Verhältnis zu meinen Chefs, aber trotzdem will ich nichts riskieren. Man weiß ja nie, was sich in der Firma so tut und ob die Situation in ein paar Monaten noch dieselbe ist.
Mir ist es halt auch ziemlich unangenehm jetzt so kurzfristig auf meinen AG zukommen zu müssen... Da komm ich mir wie eine Bittstellerin vor ...
Wie alt ist dein Kind und wieviele Stunden gehst du arbeiten? Wie hat das ohne Karenzvertretung funktioniert?
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Ihr könntet das schriftlich festlegen und darin auch einen Kündigungsschutz festhalten.
Er muss es zwar nicht, aber vielleicht macht er es. Er rechnet ja sowieso nicht mit dir vor Jänner 2018 also hat er ja auch keinen Nachteil dadurch und du bist auch abgesichert.
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Begonnen haben die beiden im sep in der krippe. Dh genügend Eingewöhnung weil ab jänner hab ich wieder gearbeitet. Eigentlich sollte ich ab okt. Aber die 3mo hab ich mir noch gegönnt.
Naja bei uns findet man schwer leute und da eh alles projektabhängig ist und wir ca 250 MA haben mussten meine kollegen einspringen.
Aber mein grosprojekt war eh ca aus mit der geburt meiner kinder.
Achja und leisten kann ich mir das arbeiten gehen auch nur weil in wien eben auch die krippe bereits gefördert wird und wir plätze bekommen haben. Bei 400 pro Kind wäre ich auch daheim. Aber so ist arbeiten meine auszeit und ich genieße die zeit mit den kindern wieder mehr.
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Tja, ich werde jetzt mal meinen AG kontaktieren und einen Termin ausmachen. Mal schauen, was wir vereinbaren können. Ich kann es echt schwer einschätzen, wie sie reagieren, wenn ich jetzt doch zwischendrinn mal schnell ein Monat arbeiten will.
@sunshine2013: Könnt mir schon vorstellen, dass sie da zustimmen würden, aber die vom Bundesministerium haben eben gemeint, dass das eine rechtliche Umgehung ist. Wenn es hart auf hart kommt, kann es schon sein, dass ich den Kürzeren ziehe. Ausserdem kann es dann sein, dass ich irgendwas nachzahlen muss (an die GKK und FA). Genaues konnten sie dazu aber auch nicht sagen und natürlich sind alle Auskünfte auch nicht rechtskräftig (und somit eh für die Katz).
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Ich möchte das einkommensabhängige Modell für 1 Jahr wählen. Jetzt hab ich aber gelesen, dass der Bezug in dem Zeitraum ruht, in dem man Wochengeld bezieht und es zu keiner Verlängerung des Bezuges kommt. Mein ET ist der 28.06. - dh Wochengeld würd ich bis Ende August beziehen. Kinderbetreuungsgeld kommt dann also erst Anfang September und dann nur für 10 Monate (so wurde es mir bei der GKK erklärt). Jetzt hab ich aber beim Antragsformular gesehen, dass man bei der Dauer auch einen späteren Zeitpunkt angeben kann. Ist es also möglich, dass ich da erst September angebe und es dann doch 12 Monate beziehe??? Vielen lieben Dank für eure Hilfe!!!
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Wenn du also später beantragst, bekommst du es auch nur bis zum 1. Geburtstag ausbezahlt.
Der Vater des Kindes könnte noch 2 zusätzliche Monate beziehen, also dann bis zum 14. Lebensmonat.
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Versichert war und bin ich mit meinem Mann mit , den ich habe auch ein Jahr eKBG bezogen und bleibe aber 2 jahre zuhause . meinen "rest" Urlaub hab ich damals VOR den Muschu gehängt ^^
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Nein, das ändert gar nichts. Das KBG endet einfach nach Alter des Kindes, dh. wenn dein Kind 12 Monate alt ist (bzw. wenn beide gehen, 14 Monate alt). Auch wenn du zB. nach einem KS 12 Wochen lang Wochengeld bekommst, läuft das KBG nur bis zum ersten Geburtstag deines Kindes.
(Wenn man keinen Wochengeldanspruch hat, dann läuft das KBG ab Geburt, dann sinds tatsächlich 12 Monate.)
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Ich Versuch mir gerade auszurechnen wie viel ich bei den diversen Monaten bekommen würde.
Wenn ich die kürzeste Variante nehme, also 12 Monate bekomm ich 33,80 pro Tag, das sind dann 405,60 im Monat?? Stimmt das? Oder wie wird das gerechnet?
Wieviel würde ich bekommen wenn ich zB 18 Monate daheim bleib?
Wie rechne ich das?
Weil 400 Euro für die 12 Monate ist wenig, ich hab da irgendwie einen Rechenfehler.
Kann mir bitte bitte jemand helfen?
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schau mal da kannst dus dir genau ausrechnen lassen
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