Fragen zu Gehaltsabhängigen Karenzmodell

bearbeitet 15. 02. 2017, 13:12 in Karenz & Rechtliches
Hallo!

Könnt ihr mir weiterhelfen?

Habe das gehaltsabhängige Modell gewählt, allerdings bleibe ich 2 Jahre zu Hause. Kann mein Partner bei diesem Modell auch Karenz gehen?

Im Detail zu unserer persönlichen Situation:
Töchterchen wurde am 22.6.2016 geboren - mein Arbeitsbeginn sollte der 22.6.2018 sein. Da ich das einkommensabhängige Modell gewählt habe, bekomme ich allerding nur bis 22.6.2017 KBG.
Kann mein Mann auch Karenz gehen? Wenn ja, wann? Muss ich dann schon wieder arbeiten oder können wir beide zuhause sein?

Danke für eure Hilfe!
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Kommentare

  • Es ist zu unterscheiden zwischen:

    1. der arbeitsrechtlichen Karenzierung wegen Elternschaft = das ist das was du mit deinem Arbeitgeber vereinbart hast = dass du zwei Jahre zuhause bleibst und dein erster Arbeitstag der zweite Geburtstag deines Kindes (22.06.2018) sein wird und

    2. dem Bezugszeitraum für das Kinderbetreuungsgeld. Hier hast du das einkommensabhängige Modell gewählt. Die maximale Bezugsdauer beträgt hier "12+2 Monate". Mit "12 + 2" sind aber die Lebensmonate deines Kindes gemeint. Die ersten beiden Lebensmonate (nicht ganz deckungsgleich, weil MuSchu ja in Wochen berechnet wird) werden davon abgezogen. KBG bekommst du daher faktisch 10 Mal. Wenn dein Partner auch eine Karenzierung mit seinem Arbeitgeber vereinbart, hat er Anspruch auf 2 Monate Kinderbetreuungsgeld.

    Zu deinen Fragen:

    1. Die Karenzierung muss dein Mann mit seinem Arbeitgeber vereinbaren.

    2. Ja, du kannst zuhause bleiben, so hast du es ja auch mit deinem Arbeitgeber vereinbart. Du bekommst aber kein KBG mehr, deine 10 Monate sind ja schon verbraucht.

    3. Wenn du 10 Monate KBG (also bis zum 12. Lebensmonat) in Anspruch nimmst, dann kann dein Partner im 13. und 14. Lebensmonate KBG beziehen.

    Achtung: 12+2 heißt nicht, dass der eine 12 Monate (MuSchu + 10 Monate KBG) und der andere nur 2 Monate KBG beziehen kann. Das "+2" ist quasi ein familienpolitisches Zuckerl, dass man - wenn beide Eltern das Kind zuhause betreuen wollen - man deswegen 2 Monate draufgibt. Nimmt nur ein Elternteil das einkommensabhängige KBG, dann geht es maximal bis zum 12. Lebensmonat. Möglich wäre zB auch, dass die Mutter bis 8. Lebensmonat das Kind betreut und der Partner 6 Monate (4 "reguläre" Monate bis zum 12. Lebensmonate und 2 "Zuckerlmonate"). Das oben beschriebene Modell (12 Monate Mamazeit und zwei Monate Papazeit ist aber das häufigste).
    Snemmel
  • ich hab aber mal wo gehört, dass man nicht gleichzeitig in karenz sein darf? maximal ein überschneidungsmonat?
  • Da hat @Löwin recht. Man darf 1 Monat gemeinsam daheim bleiben, aber beim 2. Monat müsstest du theoretisch wieder arbeiten gehen.

    Ich hab mir aber so viel Urlaub aufgespart, dass ich diesen Monat Urlaub gehe und dabei aber ein volles Gehalt bekomme :#
  • @Löwin Da habe ich mich unscharf ausgedrückt. Ist richtig, ich habe den Schwerpunkt der Frage so verstanden, ob sie wieder arbeiten gehen muss. Das kommt davon, wenn man zwischen Kind und Kegel schreibt. *schäm* Das ist mir jetzt sehr unangenehm.

    @Claudia1985w EDITBeide Elternteile haben keinen Anspruch für das selbe Kind gleichzeitig in arbeitsrechtliche Karenz zu gehen (außer das Überschneidungsmonat). KBG kann man auch nicht gleichzeitig beziehen.

    Also letztlich eine verzwickte Lage. Wenn du zuhause bleiben möchtest und ihr die Zeit haben möchtet, kann dein Mann vielleicht seinen Urlaub abbauen oder in unbezahlten Urlaub gehen?

  • @Violinetta dann soll besser sie in unbezahlten Urlaub gehen weil er ja KBG beziehen kann. Sonst fallen sie drum um. Oder geht das nicht?
  • Da stell ich jetzt mal eine blöde Frage dazu: Wäre es in dem Fall möglich, dass der Vater seine "+2"-Monate in der Zeit des Mutterschutzes nimmt? Da bekommt die Mutter genau genommen ja kein KBG, wäre also kein gleichzeitiger Bezug?
    tamisee
  • @ricz Nein das geht nicht
    ricz
  • @itchify schade ;) aber danke für die schnelle Antwort!
  • bearbeitet 13. 02. 2017, 19:09
    @itchify Egal wie man's durchdenkt, es beißt sich irgendwo immer, weil eine gleichzeitige Elternkarenz, mit all ihren Vorzügen und Schutzfunktionen, vom Gesetzgeber (bis auf das Übergabemonat) eben so nicht vorgesehen ist. :thinking_face:
  • @Violinetta ja ich geh die 2 Monate VZ, so kann ich gut Resturlaub abbauen und mich in was neues einarbeiten. Hab dann vor wieder wenige Stunden Teilzeit zu machen, also passt das ganz gut.
    Ich denke aber im Fall wie oben stimmt ein AG immer einem unbezahlten Urlaub zu weil die auch keine Freude mit 1 Monat wieder da haben werden.
    Weiß nur nicht man da den Kündigungsschutz riskiert oder so?
  • @itchify Nicht jeder AG stimmt leider unbezahlten Urlaub zu. Ich müsste kündigen. Weil einfach zu Hause bleiben, mich mitversichern ohne dem AG was zu sagen, darf ich nicht oder? Und was wär, wenn ichs so machen würd?
  • @KarinW echt? Wenn du sagst "Was ist euch lieber? Ich komme für 1 Monat Vollzeit zurück oder nehm unbezahlten Urlaub" Dann sagen die es geht nur ersteres? Dann würd ich an deiner Stelle das Monat machen...
    Rechtlich dürfen nicht beide in Karenz, aber hab mich auch schon gefragt wie das überprüft wird wenn man es nicht meldet.
  • Wow.. danke für die vielen Reaktionen - damit hab ich gar nicht gerechnet..

    also die sache mit den unbezahlten urlaub klappt bei mir nicht - bin lehrer.

    hm.. uns würd es einfach drum gehen, ob mein mann die 2 monate karenz (die ihm ja eigentlich mit diesem modell zustehen) irgendwie in anspruch nehmen könnte. aber ich vermute ja auch, dass das nicht gehen wird, da ich sowieso 2 jahre daheim bleiben werde.

    glaubt ihr geht folgendes: ich bleibe 2 jahre daheim (geld bekomm ich e nur bis zum 1. geburtstag) und mein mann geht dann die 2 monate karenz? oder ist das nicht möglich?

    ich habe vorsichtshalber auch ein mail an familienministerium geschickt - bin gespannt, welche antwort da kommt.


    bei unserem ersten kind habe ich auch das gehaltsabhängige modell genommen, bin aber nur 12 monate zuhause geblieben. da war die sache klar: mein mann blieb vom 1. geburtstag an die 2 monate zu hause.

    jetzt beim zweiten kind sind wir "finanziell mutiger" und versuchen, dass ich zwei jahre zu hause bleiben kann. haben uns über das +2 keine gedanken gemacht, weil wir ursprünglich nicht daran dachten sie in anspruch zu nehmen. jetzt meinte ein bekannter, es würde doch gehen.. deshalb setzen wir uns jetzt eben doch damit auseinander.

    irgendwie wär es ja wirklich schade, dass die 2monatige "papakarenz" jetzt nicht zu stande käme.
  • Wenn du Lehrer bist. Geh Juli August "arbeiten". Die +2mo müssen nicht am Ende sein kann auch irgendwo dazwischen sein nur eben nicht dann wenn du im Mutterschutz bist.
  • mutiger ist eh gut :D du bekommst ja sicherlich den höchstbetrag oder nicht?
  • @itchify Dann sagen sie arbeiten oder kündigen.. und Vollzeit arbeiten kommen für mich gar nicht in Frage, da ich über 12h am Tag unterwegs wäre..
    Die sind so familienfreundlich, dass wahrscheinlich sowieso besser ist zu kündigen..
  • den höchstbetrag bekomm ich leider nicht .. aber trotzdem wesentlich mehr als wenn ich vom pauschalen system die 2 jahre genommen hätte. ganz so leicht ist nicht.. immerhin muss ich momentan die hälfte vom kbg wegsparen, da ja sonst fürs zweite jahr nix bleibt.
  • ich hab leider auch nicht das volle.... und ja ich muss mir auch die hälfte wegsparen.
    wundert mich jetzt aber schon sehr, dass du als lehrerin nicht mehr verdienst?
  • 1. geburtstag wäre der 22. Juni -

    @doppeljackpot_83: du meinst, ich sollte ab 22. Juni arbeiten gehen - offiziell bis 22. August, da wäre mein mann 2 monate zu hause (ab 8. Juli sind ohnehin sommerferien) und dann ab 23.August wieder Karenz gehen bis zum 2. geburtstag?
  • lehrer verdienen leider nicht so viel wie alle glauben - zumindest volksschullehrer nicht ;)
  • @Claudia1985w normal find ich das immer etwas unfair wenn die Lehrerinnen das so legen dass sie nur in den Ferien "arbeiten", aber bei dir ergibt es sich ja so vom Geburtstag deiner Kleinen! Also ja das würd gehen ;)
  • naja im vergleich zu mir als "nur pädagogin" ist es normalerweise schon um einiges mehr
  • und ich hab als extrem-frühchen mama sowieso noch mehr "probleme" weil die fehlenden entwicklungsmonate nicht angerechnet werden und ich zwar zum offiziellen 2. geburtstag arbeiten gehen muss, aber mein kind mit 2 jahren nicht wie ein 2 jähriger entwickelt sein wird...... und länger daheim bleiben geht damit finanziell sowieso nicht :( väterkarenz bei uns sowieso unmöglich.
  • schade irgendwie dass man bei so wichtigen entscheidungen aus geld schauen muss - aber es geht halt nicht anders
  • @löwin jetzt muss ich fragen.. sind deine Initialen k.h.?
  • Ja das ginge zb.

    Eine Bekannte deren Kind im Oktober kam hat es so gemacht das sie eben genau Juli und August vorm ersten geb "arbeiten" war.

    Ev hast ja auch noch urlaubsstunden oder so zum abbauen.

    Finde zwar persönlich auch etwas unfair- aber ja so ginge es offiziell.
  • Justme88 schrieb: »
    @löwin jetzt muss ich fragen.. sind deine Initialen k.h.?

    ja liebe M.P :D
    Justme88
  • bin zwar lehrer, aber diese "gesetzeslücke" war mir bisher fremd .. vielleicht bin ich ein zu "junger lehrer" :D

    urlaubsstunden gibts bei uns nicht.. würde also ca 2 wochen arbeiten gehen bis zu den sommerferien.

    nächste frage: kann man das jetzt überhaupt noch ändern? töchterchen is ja schon fast 8 monate alt und ursprünglich war die väterkarenz ja nicht geplant
  • @KarinW das klingt nach Schikane :( ich würd es wie gesagt machen, dann haben die die Scherereien wie sie dich einsetzen, ob die Karenzvertretung weg muss usw und sehen es vielleicht ein. Aber versteh dass du dir das nicht antust wenn du sowieso überlegst zu kündigen
  • Also ich muss auch mal bestätigen dass Lehrer definitiv nicht die Topverdiener unter den Akademikern sind...

    Und bitte nicht neidisch sein auf die Sommerferien und einen möglichen Vorteil in der Karenz - schlussendlich sucht sich jeder seinen Job selbst aus :p

    Dass ich mich Juli-August anstellen lasse und mein Mann in Karenz geht, geht bei uns leider nicht :-S da der Geburtstermin der 1.8. ist und pro Block mindestens 2 Monate sein müssen :see_no_evil:
    Ansonsten ist es aber üblich unter Lehrern @Claudia1985w ;)
    SDL611
  • Hallo,

    ich bin neu hier. Bin aber in derselben Situation:

    Unsere Tochter wurde am 22.06.2016 geboren. Ich habe auch das gehaltsabhängige Modell gewählt und mit meinem Arbeitgerber Karenz bis Jänner 2018 vereinbart (also ein bisschen mehr als 1,5 Jahre). Mein Partner hätte nun die Möglichkeit 2 Monate in Karenz zu gehen (13. und 14. Monat, sprich Juli + Aug 2017). Ich würde in dieser Zeit gerne gemeinsam mit ihm zu Hause bleiben, aber rechtlich gesehen ist ja nur ein gemeinsamer Karenzmonat möglich. D.h. im 14. Monat müsste ich rechtlich gesehen wieder arbeiten gehen (womit mein AG jetzt auch gar nicht rechnet).

    Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob ich unbedingt Vollzeit arbeiten gehen muss oder ob es z.B. auch möglich wäre sich nur knapp über die Geringfügigkeitsgrenze anzumelden und dann meinen Resturlaub abzubauen (Hab leider nur noch 4 Urlaubstage übrig). Das Problem hierbei wäre aber wahrscheinlich allerdings, dass ich während der Väterkarenz nicht in Elternteilzeit gehen kann. Wenn ich aber "normale" Teilzeit mit meinem AG vereinbaren würde, verfällt der Kündigsschutz, oder?

    Ziemlich verzwickte Situation sozusagen ... :(

    Vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen.

    Danke und LG
  • das ist halt blöd das du nur 4 UT hast - grundsätzlich musst du voll arbeiten in dieser zeit.

    ich war in diesen 2 monaten auch zu hause hab aber überstunden und urlaub abgebaut.
    glaub bei mir ging es sich um 4 Tage nciht ganz aus - das hat mir mein AG dann "geschenkt"

    also je nachdem was du ein verhältnis mit deinem AG hast kannst du versuchen etwas zu vereinbaren.

    1 monat arbeiten geht gar nicht? ist ja auch mal eine abwechslung?

    rein rechtlich wirds wohl eher schwer - aber da ist @claudsch1980 wohl die richtige ???
  • Also lieber wäre mir schon mit meinem Partner gemeinsam zu Hause zu bleiben, aber bevor ich irgendwelche Rechte wie zB. den Kündigugsschutz verliere, gehe ich natürlich arbeiten.

    Ursprünglich hatte ich das ja sogar so geplant, aber nachdem ich mich bereits vor der Geburt informiert habe und sowohl von AK als auch von der GKK die Info bekommen habe, dass ich nicht zwingend arbeiten gehen muss (so quasi "wo kein Kläger, da kein Richter" und ist im Grunde eh alles Ausmachungssache), habe ich mich jetzt komplett darauf eingestellt, dass wir 2 Monate gemeinsam mit unserer Kleinen verbringen können. Auch mein Arbeitgeber rechnet jetzt natürlich nicht vor Jänner 2018 mit mir.

    Jetzt habe ich allerdings die Info erhalten, dass das alles doch nicht so einfach ist und wir doch nicht gemeinsam daheim bleiben dürfen.

    Ich müsste jetzt erstmal mit meinem AG sprechen, ob die überhaupt für so eine kurze Zeit für mich Verwendung haben ... Und dann auch noch so kurzfristig ...



  • Ärgerlich ist auch, dass ich ja eigentlich fast 5 Wochen Resturlaub übrig hatte, den ich während der Väterkarenz konsumieren hätte können. Aufgrund der Info, dass ich aber gar nicht zwingend arbeiten gehen muss, habe ich den Urlaub aber schon vor dem Mutterschutz konsumiert... Wenn ich das gewusst hätte... Echt blöd, dass ich mich auf die Aussage von AK und GKK verlassen habe.

    Man bekommt sowieso überall verschiedene Infos. Hab auch beim Bundesministerium angerufen. Dort haben sie mir gesagt, dass ich während der Väterkarenz nicht VZ arbeiten gehen muss, sondern einfach nur über der Geringfügigkeitsgrenze. Aber das kann ich nicht glauben.
  • also die info die ich damals bei der AK bekommen habe - um eben rein rechtlich nix zu verlieren muss man VZ arbeiten gehen.
    natürlich wo klein kläger da kein richter. und mein AG hatte auch überhaupt kein problem. ABER naja wenns hart auf hart kommt hat man dann ev. den guten Kündigungsschutz verspielt.

    ich habs alles hochoffiziell gemacht - also nur 12 mo karrenz angemeldet. und dann halt die nochmalige karrenz ab dem 15 LM. bis zum 24LM.

    Bin aber dann nachdem das mit der Krippe funktioniert hat mit 18,5LM wieder mit Teilzeit zurück gekommen. also mein AG hatte kein Problem das kurzfristig zu ändern. Aber wie gesagt - kommt halt sehr auf das Verhältnis zum AG draufan. Außerdem gabs ohnehin keine Karenzvertrettung für mich - also alle waren froh das ich zumindest TZ wieder da war.
  • Tja, so wie es aussieht, wird es wohl oder übel drauf rauslaufen, dass ich VZ arbeiten gehen muss, um meinen Kündigungsschutz nicht zu verlieren. Wäre ja im Grunde nicht schlimm, wenn ich von Anfang an drauf eingestellt gewesen wäre. Jetzt tu mich natürlich ein bisschen schwer mit dem Gedanken ausgerechnet im August arbeiten zu müssen ... :(

    Ich hatte zwar auch immer ein sehr gutes Verhältnis zu meinen Chefs, aber trotzdem will ich nichts riskieren. Man weiß ja nie, was sich in der Firma so tut und ob die Situation in ein paar Monaten noch dieselbe ist.

    Mir ist es halt auch ziemlich unangenehm jetzt so kurzfristig auf meinen AG zukommen zu müssen... Da komm ich mir wie eine Bittstellerin vor ...

    Wie alt ist dein Kind und wieviele Stunden gehst du arbeiten? Wie hat das ohne Karenzvertretung funktioniert?
  • @kati1982 vielleicht kannst du mit deinem Chef vereinbaren, dass er dich unbezahlt freistellt in diesem Monat?
    Ihr könntet das schriftlich festlegen und darin auch einen Kündigungsschutz festhalten.
    Er muss es zwar nicht, aber vielleicht macht er es. Er rechnet ja sowieso nicht mit dir vor Jänner 2018 also hat er ja auch keinen Nachteil dadurch und du bist auch abgesichert.
  • Ich mach 25h pro woche seit meine 2 (twins) 19 mo alt sind.
    Begonnen haben die beiden im sep in der krippe. Dh genügend Eingewöhnung weil ab jänner hab ich wieder gearbeitet. Eigentlich sollte ich ab okt. Aber die 3mo hab ich mir noch gegönnt.

    Naja bei uns findet man schwer leute und da eh alles projektabhängig ist und wir ca 250 MA haben mussten meine kollegen einspringen.

    Aber mein grosprojekt war eh ca aus mit der geburt meiner kinder.

    Achja und leisten kann ich mir das arbeiten gehen auch nur weil in wien eben auch die krippe bereits gefördert wird und wir plätze bekommen haben. Bei 400 pro Kind wäre ich auch daheim. Aber so ist arbeiten meine auszeit und ich genieße die zeit mit den kindern wieder mehr.
  • @doppeljackpot_83: 25h mit Twins ist auch nicht grad ohne, aber wahrscheinlich ist da arbeiten wirklich eine Entspannung zwischendurch. :)

    Tja, ich werde jetzt mal meinen AG kontaktieren und einen Termin ausmachen. Mal schauen, was wir vereinbaren können. Ich kann es echt schwer einschätzen, wie sie reagieren, wenn ich jetzt doch zwischendrinn mal schnell ein Monat arbeiten will.

    @sunshine2013: Könnt mir schon vorstellen, dass sie da zustimmen würden, aber die vom Bundesministerium haben eben gemeint, dass das eine rechtliche Umgehung ist. Wenn es hart auf hart kommt, kann es schon sein, dass ich den Kürzeren ziehe. Ausserdem kann es dann sein, dass ich irgendwas nachzahlen muss (an die GKK und FA). Genaues konnten sie dazu aber auch nicht sagen und natürlich sind alle Auskünfte auch nicht rechtskräftig (und somit eh für die Katz). :/


  • Ich brauche bitte euer Wissen, weil ich mich grad so gar nicht auskenn.
    Ich möchte das einkommensabhängige Modell für 1 Jahr wählen. Jetzt hab ich aber gelesen, dass der Bezug in dem Zeitraum ruht, in dem man Wochengeld bezieht und es zu keiner Verlängerung des Bezuges kommt. Mein ET ist der 28.06. - dh Wochengeld würd ich bis Ende August beziehen. Kinderbetreuungsgeld kommt dann also erst Anfang September und dann nur für 10 Monate (so wurde es mir bei der GKK erklärt). Jetzt hab ich aber beim Antragsformular gesehen, dass man bei der Dauer auch einen späteren Zeitpunkt angeben kann. Ist es also möglich, dass ich da erst September angebe und es dann doch 12 Monate beziehe??? Vielen lieben Dank für eure Hilfe!!!
  • Nein das geht leider nicht. Die Dauer sind nicht 12 Monate sondern bis zum 12. Lebensmonats deines Kindes.
    Wenn du also später beantragst, bekommst du es auch nur bis zum 1. Geburtstag ausbezahlt.
    Der Vater des Kindes könnte noch 2 zusätzliche Monate beziehen, also dann bis zum 14. Lebensmonat.
  • .. ich und mein mann waren in den +2 monaten zusammen zuhause ( er hat in den 2 monaten eKBG bezogen ) und ich hab mich über meinen arbeitgeber die zwei monate Freistellen lassen ! Es geht also schon , wenn der AG "mitspielt" !

    Versichert war und bin ich mit meinem Mann mit , den ich habe auch ein Jahr eKBG bezogen und bleibe aber 2 jahre zuhause . meinen "rest" Urlaub hab ich damals VOR den Muschu gehängt ^^
  • @SANDRA8160
    Nein, das ändert gar nichts. Das KBG endet einfach nach Alter des Kindes, dh. wenn dein Kind 12 Monate alt ist (bzw. wenn beide gehen, 14 Monate alt). Auch wenn du zB. nach einem KS 12 Wochen lang Wochengeld bekommst, läuft das KBG nur bis zum ersten Geburtstag deines Kindes.
    (Wenn man keinen Wochengeldanspruch hat, dann läuft das KBG ab Geburt, dann sinds tatsächlich 12 Monate.)
  • Weiß jemand, ob der Mann bei Inanspruchnahme des papamonats krankenversichert ist? Oder besteht die Möglichkeit, dass er sich bei der Frau mitversichert?
  • Ich find gerade nur den Thread, ich Borg ihm mir kurz aus.
    Ich Versuch mir gerade auszurechnen wie viel ich bei den diversen Monaten bekommen würde.
    Wenn ich die kürzeste Variante nehme, also 12 Monate bekomm ich 33,80 pro Tag, das sind dann 405,60 im Monat?? Stimmt das? Oder wie wird das gerechnet?
    Wieviel würde ich bekommen wenn ich zB 18 Monate daheim bleib?
    Wie rechne ich das?

    Weil 400 Euro für die 12 Monate ist wenig, ich hab da irgendwie einen Rechenfehler.

    Kann mir bitte bitte jemand helfen?
  • @Zwergal Wenn du 33,80 x 30 oder 31 (Tage im Monat) rechnest kommst bissl über 1000 Euro.
    Zwergal
  • Ach ich trottel! Ich hab die 33,80 mal 12 gerechnet @FairyFay kompletter Denkfehler. Danke dir
  • Ganz blöde Frage: anscheinend ist dies möglich. Ich möchte mich aufgrund meines Verdienstes auch für das eaKBG entscheiden aber trotzdem min. 1,5a in Karenz gehen (bin Ärztin). Kann man das machen? Dann bekomme ich 1a Geld, und dann für das letzte halbe Jahr nichts mehr. Wie bin ich dann versichert???
  • Du musst dich bei deinem Partner mitversichern lassen oder dich selbst versichern.
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