Hallo!
Ich bin noch in Karenz von meinem ersten Spatz. Hätte noch bis 3.9. jedoch bin ich mit unserem 2. Spatz schwanger und werde nun freigestellt bzw in frühen Mutterschutz gestellt. (Hatte vorher das einkommensabhäbhängige Modell )
Falle ich dadurch in das alte Modell vor märz 2017? Bekomme ich wochengeld?
Durch die ganzen Umstände wäre es eine Erleichterung (müssen Ca 1 Monat nach Linz sind von Kärnten) um unseren Spatz die besten Möglichkeiten zu bieten.
Vielen Dank für eure Hilfe
Kommentare
2,370
Das neue System gilt für Geburten ab 01.03.2017. Daher denke ich dass du bereits ins neue Modell fällst. Vielleicht kann dir @_Kathrin_ weiterhelfen, sie hatte einen ähnlichen Fall.
Oder ansonsten einfach bei der GKK nachfragen, vielleicht können die dir Bescheid geben.
4,125
wennst wogeld bekommst, kannst das eakbg wieder wählen.
nachfragen bei der zuständigen gkk. die verweisen auf den amtsarzt, der fir freistellung bewilligen muss. mit dem wisch dann zur gkk und an den AG senden
169
An und Für sich wärs ja kein Problem nur der Aufenthalt in Linz kommt auf uns zu und das wäre mit wochengeld eine Sorge weniger da ja laufende Kosten sind und ich eine Unterkunft für fast ein Monat brauchen werde....
4,125
169
169
4,125