Hallo
ich hoffe, hier kann mir wer meine Fragen beantworten:
Ich habe noch sehr viel Resturlaub (Vollzeit erworben). Nach meiner Karenz habe ich jetzt aber nur Teilzeit angefangen (8 Stunden/Woche). Der Urlaub blieb stehen ... es wurde nichts ausbezahlt.
Ich hab mich jetzt natürlich gefragt, ob mein bereits erarbeiteter Urlaub nicht umgerechnet werden müsste, weil ja ein (alter) Urlaubstag den Wert von ca. 7,7 Stunden hat. Ich hab schon gegoogelt, werde aber nicht schlauer? Kennt sich irgendwer aus? Mache ich mir umsonst Gedanken?
Vielen lieben Dank im Voraus für eure Antworten
(Zur Info: arbeite immer nur Dienstag und Donnerstag. Meine Personalchefin bestand aber darauf, die 8 Stunden/Woche auf 1,6 Stunden/Tag zu führen und nicht je 4/Stunden Dienstag und Donnerstag)
Kommentare
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Leider.
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Korrekt ist: Die 5 Urlaubswochen (das UrlG spricht von Wochen, nicht einmal von Tagen) bleiben 5 Wochen egal wieviel Tage und Stunden du arbeitest. Bei einer 5-Tageswoche brauchst du um 5 Wochen Urlaub zu konsumieren 25 Arbeitstage frei. Um bei einer 4-Tageswoche 5 Wochen frei zu haben, brauchst du 20 Arbeitstage usw.
Das heißt bei dir im konkreten Fall: Um 5 Wochen Urlaub zu haben, sind das bei zwei Arbeitstagen pro Woche 10 Urlaubstage.
Nochmal: Korrekt ist nur die Berechnung die ich soeben ausgeführt habe. Diese Stundenherumrechnerei ist. nicht UrlG-konform. ABER das ist ein sehr leidiges Thema in der Praxis wo ich schon die schlimmsten Stilblüten in unterschiedlichen Unternehmen gesehen habe. :zipper_mouth: :rolling_eyes:
Pragmatische Lösung: Wenn du mit der Variante von der Chefin einverstanden bist, das üblich im Unternehmen ist und du dich nicht total arg benachteiligt fühlst, dann lass es darüber zu diskutieren. Das kannst du noch immer, wenn du zB aufhörst und es um die Auszahlung/Konsumation allfälliger Resturlaubstage geht.
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@Violinetta mir ging's eigentlich um die 45 Urlaubstage, die ich vor erneutem Arbeitsantritt noch hatte (in Vollzeit erworben).
Aber ich denke, die werden sicher nicht umgerechnet (wär ja toll, wenns noch mehr Tage werden würden jetzt mit Teilzeit ) )
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Konsumierst du eine Woche Urlaub, dann gehen 5 Arbeitstage von deinem Urlaubskonto weg. Also alles so wie immer. Es wird ja weiterhin so getan als ob du 5 Tage die Woche arbeitest. Früher hast du auch für eine Woche Urlaub 5 Urlaubstage abgezogen bekommen.
Keine Umrechnung und schon gar nicht in Stunden.
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Ich würd das jedenfalls nicht wollen dass der Urlaub von 40h jetzt für 8h gilt. Dann lieber vorher auszahlen lassen.
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Wurde dann 5 Wochen Vollzeit angestellt, wo ich den alten Urlaub verbraucht habe und habe danach Teilzeit mit 2 Tage/Woche gearbeitet.
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Aber es ist eine interne Sache, ist bei unserem Betrieb ab sofort auch nicht mehr so. Aber ich habe mich vor der Karenz extra erkundigt, weil sonst hätte ich den Urlaub nach dem Mutterschutz genommen! Verschenke ja nicht über 100 h...