Lohnsteuerausgleich

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Kommentare

  • Ruf bei der Hotline an- die können dir sicher weiter helfen.
    azurblau
  • Ich denke nicht das ich zuviel angegeben hab.ich hab jede Firma einmal angegeben und ams nicht.stimmt doch so oder?
  • @BiKa hattet ihr die GKK dabei?
  • Nein? Wieso sollt gkk dabei sein? Oder kommt da extra was wenn er beim ams gemeldet is und krank war? @Asuna
  • @BiKa ja wenn er krank gemeldet ist übernimmt die gkk glaub zwei oder drei tage später u d das arbeitslosengeld ruht. Aber ka ob das fürn Ausgleich relevant ist
  • Gute Frage
    Mein Mann muss anrufen,hilft ja nix
  • Jen84Jen84

    1,620

    bearbeitet 15. 02. 2017, 12:00
    Ich hab weder einen Bescheid bekommen noch ein Geld vom Finanzamt bisher. Eingereicht hab ich es vor ca 1 Monat schon. Bin gespannt ob es Ende Februar dann kommt. Brauchen kann ich das Geld. ;-)
  • @mausi0015
    @Löwin
    Hab gerade gesehen, dass das Geld jetzt auch auf meinem Konto ist.
  • hab den bescheid am 13. bekommen. warte noch aufs geld. das wird wahrscheinlich morgen kommen.
  • ich hab gestern abend den bescheid bekommen, bin gespannt wann das geld dann am konto ist
  • Die finanzamthotline is ja sowas von Fürn arsch
  • Die Frage is vermutlich eh schon oft gestellt worden aber ich hab 2016 Wochengeld bezogen und Einkommen gehabt. Muss ich bei den Lohnzetteln aufs Wochengeld warten? Kommt da ein Lohnzettel rein. Der vom AG ist nämlich schon da. Oder hab ich bezugsauszahlende Stellen dann eh nur 1?
  • @sunshine2013 Wochengeld zählt nicht zu den Bezugsauszahlenden stellen - falls du nur den einen AG hast und der den lohnzettel übermittelt hat, kannst du online vorberechnen und dann übermitteln.
  • Juhuu ich hab das Geld gestern am Konto gehabt u der Bescheid war im Postfach auch seit gestern. :-) happy!!!
    Löwin
  • @BiKa Da geb ich dir Recht! Die haben eine Österreichweite Leitung. Ich wollte nach Innsbruck und war je einmal in Salzburg, Wien und NÖ. :facepalm:
  • Ich wart noch immer auf meine Lohnzettel. Dieses Jahr sinds extra langsam =))
  • @Asuna Ich warte auch immer noch :see_no_evil: naja ein paar Tage haben sie noch Zeit.
  • @TiinkerBell die reizen das sicher aus
  • ifmamkl89ifmamkl89

    4,448

    bearbeitet 22. 02. 2017, 17:32
    Mein Mann hängt seit mehr als einem Monat in der Prüfung. Ein einziger Abschreibposten und das dauert so lange :rolling_eyes: nachzufragen macht wschl nicht viel Sinn, oder?
  • ifmamkl89 schrieb: »
    Mein Mann hängt seit mehr als einem Monat in der Prüfung. Ein einziger Abschreibposten und das dauert so lange :rolling_eyes: nachzufragen macht wschl nicht viel Sinn, oder?
    Doch, frag nach. Ich würd wsl jetzt noch in der Prüfung hängen....

    ifmamkl89
  • Ihr seit ja alle fleißig. Ich hab noch nicht mal meinen Ausgleich von 2015 gemacht. :see_no_evil:
  • Hallo!
    Wenn ich beim Ausgleich eine Negativsteuer mache, kann ich da außer der Pendlerpauschale noch irgendwas mitabschreiben?
    Z.B. Betriebsratsbeiträge?
  • Wenn du keine Lohnsteuer zahlst, kannst du max einen Anteil der Sozialversicherung zurückbekommen.
    Da bringt es dann gar nichts wenn du abgesehen von der Pendlerpauschale irgendwas reinschreibst, das Ergebnis wird sich dadurch nicht ändern.
  • Ok, Dankeschön!
    Hab mir gedacht ich frag sicherheitshalber nach ob ich das eh so richtig verstanden habe das nur die Pendler angegeben werden kann.
    Nicht das ich hinterher dann erfahre das ich noch etwas angeben hätte können!
  • Laut Vorberechnung Gutschrift von 0,00.. geile Sache ~X(
  • @Tinkerbell bei mir auch 0,00 =)) hab aber das ganze letzte Jahr nur Kbg und fbh bekommen. Na ja, nächstes mal dann wieder.
    Ist es überhaupt notwendig den Lohnsteuerausgleich zu machen, wenn eh nix raus kommt? Also nur deshalb, dass die Daten halt für das Jahr 2016 halt schon für den nächsten Ausgleich vorhanden sind zum übernehmen oder so.
  • @Funny Die nächsten 2 Jahre werde ich wohl auch nur Kbg und Fbh bekommen, wird also nicht besser ausschauen dann =))
    Ich hab ihn einfach trotzdem geschickt. Kommt zwar dann der Brief heim mit 0,00 aber in dieser Online Datenbox bei Finanzonline seh ich dann die Auflistung dass die Jahre vollständig sind und frag mich dann nicht in ein paar Jahren wieso zB 2016 fehlt.
  • @Tinkerbell Ich glaube ich werde ihn eh auch deswegen abschicken.
  • hab auch heute gemacht für meinen Mann, bin gespannt wie lang wir dieses Jahr warten werden.
    @SunshineGirl hast schon gemacht? ich hab bei meiner Tochter auch eingetragen - also wenn du auf den extra Zettel gehst von deinem Kind, kannst dann anklicken wieviel Grad der Behinderung vorliegen und dann kannst ankreuzen was er/sie hat. Oder wenn du erhöhte FBH bekommst dann kannst nur das Feld anklicken, das erhebliche Behinderung vorliegt und du erhöhte FBH bekommst und dann musst die Monate reinschreiben - also fürs ganze Jahr 1-12. Hoffe du verstehst was ich meine ;)
  • @supernicky danke für die Erklärung, habe bereits alles erledigt - aber die MA dort geben auch alle eine verschiedene Auskunft :rolling_eyes:
  • @SunshineGirl sorry hab das erst jetzt gelesen. Was sagen sie denn? Ich hab mir das selber durchgelesen und gemacht und voriges Jahr hat es anscheinend gepasst
  • @supernicky in Bezug auf Alleinerziehend hab ich zB 3 verschiedene Infos bekommen. Fahrtengeld ins KH (wir müssen ja ständig hin) ebenfalls 2 verschiedene Infos.
    Alle zum Nachteil für mich, erst bei erneuter Nachfrage Stelle es sich als falsch heraus & dass ich sehr wohl alles absetzen kann ~X(

    Zum Glück war ich hartnäckig!
  • Hallo ich hab eine Frage es ist ja sicher schon mal beantwortet worden aber ich hab grad nicht alles geschafft durchzulesen.
    Mit diesem Abschnitt Pensionsbezogene Stellen muss ich da 2 Einschreiben
    War von Jänner 2016-Juni 2016 AMS gemeldet und dann Karenz oder was muss ich da eintragen? Was ist denn der alleinverdiener? Wir sind verheiratet geht das dann auch, hab voll viele Arztrechnungen von meinem Baby...Danke schon mal Lg
  • ifmamkl89ifmamkl89

    4,448

    bearbeitet 26. 02. 2017, 10:44
    @Mauiii du hast 0 bezugsauszahlende Stellen. AMS und Karenz sind ja in dem Sinne keine Arbeitgeber weil du für deine Bezüge keine LSt gezahlt hast und somit keine zuviel bezahlte LSt zurückholen kannst.
    Den Alleinverdiener kann dein Mann beantragen wenn dein Einkommen (Achtung Wochengeld zählt dazu) unter 6.000€ lag und ihr mehr als 6 Monate verheiratet wart.

    Arztrechnungen kannst du bzw dein Mann nur dann steuerlich absetzen, wenn sie den Selbstbehalt (Pi mal Daumen ein Monatsgehalt) übersteigen.
  • Kennt sich jemand gut aus??? Ich hab beim Lohnzettel fürs Wochengeld 0,-- stehen. Warum ist das so?? Muss ich mir selber ausrechnen ob ich über den 6000,-- bin wegen dem Alleinverdiener??
  • Frage
    Wie lange hat es bei euch gedauert, bis das Geld am Konto war (ab dem Bescheid in der Databox)?
  • @Morgana Mi war der Bescheid da, am Mo das Geld am Konto
    Morgana
  • Pensionsversicherung hat den Lohnzettel übermittelt. Nur die Stadt Wien braucht... haben wir paar Vertragsbedienstete hier? Brauchen die immer so lange? =))
  • Scheint so ja =))
  • @
    sunshine2013 schrieb: »
    Kennt sich jemand gut aus??? Ich hab beim Lohnzettel fürs Wochengeld 0,-- stehen. Warum ist das so?? Muss ich mir selber ausrechnen ob ich über den 6000,-- bin wegen dem Alleinverdiener??

    Du kannst drauf klicken und dann siehst du den Wochengeldbetrag.
  • @maxi leider nicht. Also drauf klicken kann ich schon, nur da steht dann auch überall 0,--. Komisch :/
  • Danke für den Tipp das heisst ich kann scheissen gehen und krieg gar nichts? Ich hatte
    12000€ ausgaben und krieg nichts? :'(
  • @Mauiii wie gesagt, wenn die Kosten den Selbsterhalt von ca. einem Monatsgehalt übersteigen, dann kann sie dein Mann absetzen, natürlich abzüglich allfälliger Kostenersätze von GKK oder privaten Versicherungen.
    Darf ich fragen warum ihr 12000€ Arztrechnungen habt? Oder war das ein Nuller zuviel?
  • Danke ja kann man nichts machen das bringt mir auch nichts wenn ers beantragen würd weiss ja nicht wie viel mir dann zustehen würd weil er von Haus haus 50% Behinderung hat und das anderes berechnet wird Alles in Allem sinds 12000 (Versicherungen,Kredit,Krankheitskosten) egal muss damit leben pech für mich jedenfalls is jetzt fix das ich kein 2.Kind krieg oder dazwischen wieder 2 Jahre arbeiten gehe
  • @Mauiii ich würd es ehrlich gesagt schon beantragen, immerhin steht euch eine Rückerstattung zu, auch wenn es weniger als erhofft ausfällt. Ihr schenkt das Geld sonst dem Staat.
    Mach dir einen Beratungstermin bei der AK aus, die können sicher besser helfen als ich :)
  • sunshine2013 schrieb: »
    @maxi leider nicht. Also drauf klicken kann ich schon, nur da steht dann auch überall 0,--. Komisch :/

    Evtl ist nocht nicht alles hinterlegt oder eine Meldung war fehlerhaft.
    Aber wenn du die gesamten Wochengeld Zahlung (von deinem Kontoauszug) aufsummierst, dann weißt du ja, ob du über oder unter 6.000€ bist.
  • maximaxi

    893

    bearbeitet 27. 02. 2017, 09:31
    @Mauiii
    Wenn du keine Steuern gezahlt hast, dann kannst du natürlich nichts absetzen. Dafür hast du auch keine Steuern zahlen müssen.

    Beim Kredit gibt's sowieso eine Obergrenze, egal wie viel tatsächlich bezahlt wird, das kann dein mann geltend machen.
    Wenn du unter 11.000 bist, dann kann er deine Krankheitskosten absetzen, abzüglich der gesamten GKK Ersätze, wobei es hier einen Selbstbehalt von ca 1 Monatsgehalt gibt.

    Wenn er eine 50%ige Behinderung hat, dann kann er auch hier was geltend machen.
    Damit solltet ihr insgesamt ja eine relativ hohe Gutschrift bekommen.
  • @Mauiii Versicherungen und Kredite sind unter Sonderausgaben einzutragen und die Krankheitskosten bei außergewöhnlichen Belastungen. Bei den SonderAusgaben kann man nur max ca 3000 geltend machen davon ist ein viertel Steuermindernd. Bei den ag Belastungen ist wie bereits erwähnt der Selbstbehalt zu berücksichtigen
  • _Kathrin__Kathrin_

    4,125

    bearbeitet 27. 02. 2017, 09:34
    ich weiß der ag hat bis morgen zeit für die übermittlung der lohnzettel. aber es nervt echt. zumal es bei mir nur um 2,5 wo gehalt geht im jahr 2016.
    mit meiner arbeits und entgeltsbestätigung haben sie sich bis 2 wo vor der geburt zeit gelassen. sprich ich hab extrem spät das wochengeld nachbezahlt bekommen.
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